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Zahlen. Spielchen.

Ein häufig vorgebrachter Einwand, warum man von auswärtigen Konzernen in Südtirol nicht den Gebrauch der deutschen und ladinischen Sprache verlangen könne ist, dass unser Land klein und die Südtirolerinnen zu wenige seien. Selige Vorzeigeautonomie. Obschon es stimmt, dass wir nicht zahlreich sind, hält nämlich das Argument einem internationalen Vergleich nicht stand: Es gibt zahlreiche Beispiele von Minderheiten und souveränen Staaten mit geringerer Einwohnerinnenzahl, wo wesentlich fortschrittlichere Lösungen gefunden wurden als hierzulande.

Bevölkerungstabelle.

B=Belgien | FIN=Finnland | GR=Kanton Graubünden | ST=Südtirol | TI=Kanton Tessin
Quelle: Wikipedia.

Bereits auf dargelegte Beispiele und solche die in nächster Zukunft folgen werden, zeigen: Für die Schaffung eines tatsächlich mehrsprachigen Landes sind nicht Zahlen ausschlaggebend, sondern vielmehr folgende Kategorien:

  • Respekt und politischer Wille.
  • Gesetzliche Maßnahmen.
  • Druck durch Bürgerinnen und Verbraucher.

Gerade letzteres Instrument steht jeder und jedem Einzelnen zur Verfügung und sollte verstärkt zur Anwendung kommen, denn ein selbstbewusstes ist auch ein demokratisches und liberales Südtirol — das allen Einwohnerinnen volle Rechte zuerkennt und damit reif ist, seine Zukunft in die Hand zu nehmen. wird fortan verstärkt zur Druckausübung (Lobbyarbeit) anregen und somit die Mündigkeit der Bürgerinnen fördern!

Ähnliches gilt für die Unabhängigkeit. Stets wird behauptet, Südtirol sei zu klein, um als unabhängiger Staat überlebensfähig zu sein. Obschon die Größe gerade im Rahmen der Europäischen Union geradezu irrelevant ist, wäre Südtirol ohnehin weder im Dreibund mit seinen natürlichen Partnern Nord-, Ost- und Welschtirol (als »Euregio«) noch im Alleingang ein Zwerg unter den Kleinstaaten:

Bevölkerungstabelle2.
Einwohnerzahlen ausgewählter Kleinstaaten.

 

Quelle: Wikipedia.

Allein im europäischen Kontext gibt es zahlreiche kleinere Länder, die fast immer aus der Not eine Tugend gemacht haben, international ausgerichtet sind und wirtschaftlich prosperieren. Zugegebenermaßen nicht immer nur mit astreinen Methoden. Als — jetzt schon — laut Eurostat achtreichstes Gebiet der Union müsste sich diesbezüglich auch unser Land keine großen Sorgen machen, im Gegenteil: Vermutlich würde mehr Selbstbewusstsein auch neue ökonomische Kräfte entfesseln.

Siehe auch ‹1

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Produktbeschriftung.

Und so geht es anderswo: Während in Südtirol auch weiterhin nur italienische Etiketten üblich sind, gibt es in anderen Ländern Bestrebungen, den Konsumentenschutz zu stärken und dementsprechende Lösungen zu finden. Oft auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Eine kleine Übersicht.

Die katalanische Supermarktkette »Bonpreu« (kat. für »guter Preis«) beschriftet die Produkte von Eigenmarken ausschließlich auf Katalanisch. Zum Beispiel Olives statt Aceitunas (Oliven) und Préssec statt Melocotón (Pfirsich):

Olives.Pressec.

Rein deutsch beschriftete Produkte wären — analog dazu — in Südtirol dagegen nicht zulässig, was italienische Handelsketten einseitig bevorteilt und Firmen aus dem deutschen Sprachraum keinen Anreiz bietet, sich niederzulassen. Die Nordtiroler Regionalkette MPreis etwa ist in Südtirol gezwungen, fast sämtliche Produkte manuell nachzuetikettieren; dies führt zur paradoxen Tatsache, dass häufig deutsche Beschriftungen – die die Mehrheit der Konsumenten ansprächen – mit kaum leserlichen italienischen Etikettchen überklebt werden. Der Bezug von Waren aus dem italienischen Markt wird damit nach wie vor gefördert.

Die katalanische Tiefkühlkette »La Sirena« beschriftet ihre Produkte unter Berücksichtigung der verschiedenen sprachlichen Identitäten in Spanien durchwegs viersprachig:

Angulas La Sirena.

Die beste Lösung für den heimischen Markt wäre aus Gründen des Verbraucherschutzes zweifelsohne eine durchwegs zwei- oder gar dreisprachige Beschriftung. Zumal dies objektiv schwer durchsetz- und durchführbar ist, wäre wenigstens eine tatsächliche Gleichberechtigung der Sprachen anzustreben: Beschriftung wahlweise auf Deutsch, Italienisch oder Ladinisch zulässig. Dreisprachige Hinweise sollten jedoch zwingend für sensible Produktgruppen vorgesehen werden, so Medikamente, gefährliche Chemikalien u. ä.

Im Grunde gilt dieser Grundsatz auch in der nahen und spracherprobten Eidgenossenschaft, wo die Durchführung hervorragend funktioniert. In den meisten Supermärkten ist darüber hinaus »multilinguales Einkaufen« Praxis, wie etwa hier bei coop:

Sel.Tomates.Ciboulette.

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Catalunya (II).
Sprachpolitik

Meinem selbst auferlegten Auftrag, das katalanische Modell in Südtirol bekannt zu machen, möchte ich auch weiterhin nachkommen. Der Anlass für diesen zweiten thematischen Block — über die Sprachpolitik — ist eine Anfrage zum Thema Sprachschutz als Konsumentenschutz, die ich bereits vor Monaten an die Südtiroler Landesregierung geschickt habe. Sie wird im Eintrag »Eine Anfrage. Und ihre Antwort?« [s.] näher erläutert. Indirekt ist dieser Artikel also auch unseren Volksvertretern gewidmet.

Durch die Übersetzung einiger Artikel aus der offiziellen Homepage der katalanischen Regierung (»Generalitat de Catalunya«) will ich Vergleichswerte zur Verfügung stellen, die im Idealfall als Diskussionsgrundlage für ähnliche Maßnahmen in Südtirol dienen können. Im Folgenden werden zum Beispiel die katalanischen Bestimmungen im Konsumentenschutz erläutert:

1. Katalanisch im Privatunternehmen:

• Verkaufs- und Dienstleistungsunternehmen, die ihre Aktivität in Katalonien ausüben, müssen in der Lage sein, Verbraucherinnen und Verbraucher in sämtlichen Amtssprachen Kataloniens [Katalanisch und Kastilisch (Spanisch), sowie Okzitanisch im Aran-Tal, Anm.] zu bedienen (Art. 32.1 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Beschriftungen und Informationsschilder sowie Dokumente, die Dienstleistungsangebote zum Inhalt haben und die an Nutzer und Verbraucher in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gerichtet sind, müssen mindestens in katalanischer Sprache verfasst sein. Ausgenommen sind nur Markenbezeichnungen und ähnliche Beschriftungen [Slogans, Mottos…], die über das industrielle Eigentum geregelt werden (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Aufschriften und Informationen, welche am Arbeitsplatz vorzufinden und an jene Personen gerichtet sind, die dort arbeiten, müssen mindestens auf Katalanisch abgefasst sein (Art. 36.4 Sprachpolitikgesetz). Die Regierung der Generalitat hat die Aufwertung und den Gebrauch des Katalanischen im Bereich, auf den sich der erste Paragraph dieses Absatzes bezieht, durch angemessene Maßnahmen zu fördern (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

Konzessionsnehmer: Konzessionsnehmer der Generalitat de Catalunya und sämtlicher Lokalkörperschaften haben im Rahmen ihrer Aktivität und ihres internen Schriftverkehrs, sowie in Aufschriften, Gebrauchsanweisungen, in der Etikettierung und der Verpackung von Produkten und Diensten, die sie herstellen oder anbieten, bevorzugt die katalanische Sprache zu verwenden (Art. 30.1 Sprachpolitikgesetz).
Außerdem haben sie für die Kommunikation und Benachrichtigungen, einschließlich Rechnungen und andere Dokumente die katalanische Sprache bevorzugt zu benutzen, ohne das Recht der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, diese Informationen auf Kastilisch (Spanisch) zu erhalten, falls sie dies anfordern (Art. 30.2 Sprachpolitikgesetz).

Unternehmen mit Vereinbarungen und subventionierte Unternehmen: Unternehmen, die eine Vereinbarung oder eine Zusammenarbeit mit der Generalitat oder irgendeiner öffentlichen Körperschaft eingegangen sind, oder Beiträge bzw. Subventionen von ihnen entgegennehmen, haben in Aufschriften, Benachrichtigungen und allen für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumenten mindestens die katalanische Sprache zu verwenden, und dies zumindest soweit diese den Bereich der Subvention oder der Zusammenarbeit betreffen (Art. 33 Sprachpolitikgesetz).

2. Beschriftung und Etikettierung:

Fest angebrachte Beschriftungen und allgemeine Informationsschilder in Betrieben, welche Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, müssen zumindest in katalanischer Sprache verfasst sein (Art. 32.3 Sprachpolitikgesetz). Die Daten auf Produktetiketten, Verpackung und Gebrauchsanweisungen der Produkte die in Katalonien verkauft werden, können [wahlweise] auf Katalanisch, Kastilisch oder in jeder anderen Sprache der Europäischen Union verfasst sein. (Art. 34.1 Sprachpolitikgesetz). Der zweite Absatz des genannten Artikels sieht außerdem vor, dass sämtliche Pflichtangaben sowie selbst die freiwilligen Zusatzinformationen aller Produkte mit kontrollierter Herkunftsangabe, Landesbezeichnung (Catalunya) oder Qualitätsmarke, sowie aller handwerklich hergestellten Produkte zwingend zumindest auf Katalanisch verfasst sein müssen.

3. Katalanisch im Tourismus:

Der Tourismusbereich und die Gastronomie werden von einer eigenen Konsumentencharta abgedeckt, die außerdem um weitere gesetzliche Maßnahmen ergänzt wurde. Das ist der Fall bei touristischen Unterbringunsdiensten, welche dazu angehalten sind, die Preislisten sämtlicher Dienstleistungen sowie ihre Rechnungen zumindest auf Katalanisch zu verfassen; Restaurationsbetriebe haben sowohl im Außenbereich als auch im Gebäudeinneren die Preise ihrer Dienstleistungen und die Speise- und Weinkarten zumindest auf Katalanisch zur Verfügung zu stellen. Reiseunternehmer müssen dem Verbraucher alle Informationen über ihre Dienstleistungen und sämtliche Verträge mindestens auf Katalanisch anbieten.

4. Welche spezifische Verpflichtungen haben Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften?

Zusätzlich zu den sprachlichen Verpflichtungen, die alle Unternehmen betreffen, müssen Banken, Sparkassen und andere Finanzgesellschaften sowie die Versicherungsgesellschaften folgendes zwingend auf Katalanisch bereithalten:

– Schecks, Zahlscheine und Scheckhefte;
– alle anderen Dokumente, die sie ihren Kunden anbieten;

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bank- und Versicherungsverträge in separaten Exemplaren (!) auf Katalanisch und Kastilisch verfügbar sein müssen.

5. Versicherungen:

Die Versicherungspolicen müssen in Katalonien je nach Wunsch des Versicherungsnehmers auf Katalanisch oder Kastilisch abgefasst werden. Wo dies das Europäische Recht vorsieht, darf sie der Versicherungsnehmer außerdem auch in einer anderen Sprache der Union beantragen (Artikel des Gesetzes 18/1997).

6. Welche Unterlagen müssen mindestens auf Katalanisch verfasst sein?

Mindestens auf Katalanisch müssen alle Unterlagen vorhanden sein, welche Dienstleistungsbeschreibungen beinhalten, zudem Kataloge und Prospekte, Speisekarten und Menüs der Restaurants. Finanz- und Versicherungsgesellschaften, andere Unternehmen oder Freiberufler in bestimmten Handelsbereichen müssen ihre Kostenvoranschläge, Rechnungen und alle weiteren Unterlagen auf Katalanisch ausstellen, und zwar im Einklang mit den jeweiligen sektoralen Bestimmungen.

7. Katalanische Ortsnamen (Toponyme):

“Die einizge offizielle Form der Toponyme Kataloniens ist die katalanische, (…) außer jene des Aran-Tals, welche nur die aranesische Form besitzen.” (Art. 18.1 Sprachpolitikgesetz). Diese offizielle katalanische Bezeichnung ist die einzige juridisch anerkannte, und die Beschilderung hat sich danach zu richten (Art. 18.4 Sprachpolitikgesetz).
Territorialdeskriptive Publikationen — Karten und Reiseführer usw. — welche in Katalonien verlegt werden haben die Toponyme in ihrer offiziellen Form zu benutzen (Art. 3.3 des Dekrets 78/1991 über den Gebrauch von Ortsnamen). Toponyme sind Bezeichnungen der Gemeinden, der Ortschaften, geographischer Elemente, anderer territorialer Einheiten sowie von städtischen und außerstädtischen Wegen und Straßen (Art. 1.1 des selben Beschlusses).

8. Können Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sanktioniert werden?

Unternehmen und Einrichtungen können laut Gesetz 1/1990 vom 8. Jänner 1990 über Marktdisziplin und Verbraucher- und Konsumentenschutz (Verordnung 5b. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes) bestraft werden. Rundfunkunternehmen können auch über die spezifische Gesetzgebung sanktioniert werden (zusätzliche Verordnung 5a. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes).

9. Können Bürger ein Unternehmen anzeigen, das dem Sprachpolitikgesetz zuwiderhandelt?

Ja. Die Ämter für Sprachgarantien, welche beratend und informierend tätig sind, sowie Unternehmen beim Gebrauch der katalanischen Sprache zur Seite stehen, nehmen auch Reklamationen und Anzeigen entgegen, damit die zuständigen Behörden Inspektionen einleiten und ggf. Sanktionen verhängen können.

Auch wenn diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann sie dennoch einen Überblick darüber geben, wie ein modernes Land mit einer seriösen Sprachpolitik seine mehrsprachige Spezifizität im Konsumentenschutz verankert. Nicht alles ließe sich 1:1 auf Südtirol übertragen. Doch die meisten hier genannten Rechte gibt es hierzulande für die deutsche und ladinische Sprache nicht, wie auch die Verbraucherzentrale bemängelt. Das heißt, dass über 70% der Südtiroler in ihrer Rolle als Konsumenten sprachliche Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Ein Mitgrund für grenzüberschreitenden Einkaufstourismus?

[Zur Erläuterung dieses Eintrags]

Zur Vertiefung: ‹1 / ‹2 ‹3

Siehe auch Eine Anfrage. Und ihre Antwort?, Produktbeschriftung, Geldinstitute.

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Mossos d’Esquadra.

cc.

Italiens »Ordnungshüter« sind anscheinend noch immer nicht im Rechtsstaat angekommen, das stellen sie der internationalen Öffentlichkeit regelmäßig klar unter Beweis. Dazu zählen das organisierte Erbrechen in Genua, die Prügeleien und Scharmützel, die sie sich jüngst mit friedlichen — z.T. vergreisten — Demonstranten im Susatal geliefert haben, oder haarsträubende Einzelfälle wie dieser. Ganz am Ende dieser Amtsmissbrauchsserien kommt das präpotente Verhalten in Südtirol, wo die Polizei sich das Recht herausnimmt, regelmäßig jene Gesetze zu missachten, deren Einhaltung sie eigentlich überwachen sollte. Stichwort: Zweisprachigkeit. Wo sie sich erlaubt, als Vertretung des Zentralstaates autonomiefeindlich aufzutreten. Stichwort: Trauerflor. Stichwort: Einschüchterung.

Eine Polizei, die sich noch immer in einem Obrigkeitsstaat wähnt, die den Schwachen in der Gesellschaft ihre Muskeln zeigt, vor der man sich bei einer simplen KfZ-Kontrolle fürchten muss, bei der man lieber kuscht als von Rechten Gebrauch zu machen, ist eines mitteleuropäischen Landes unwürdig. Dieser Zustand ist unhaltbar. Nehmen wir uns endlich die Aufforderung zu Herzen, die Francesco Cossiga, Staatspräsident i.R., vor wenigen Monaten an uns gerichtet hat: Schaffen wir, nach dem Vorbild der katalanischen mossos d’esquadra [wiki] eine eigenständige Landespolizei, die nach Möglichkeit wie dort nach und nach die Staatspolizei ablöst und nicht lediglich an ihre Seite tritt. Was ist das für eine Form von Selbstregierung, wenn wir uns mit einer trägen, antiquierten und z.T. gewalttätigen Polizei herumschlagen müssen, ohne Recht, für unsere Sicherheit selbst zu sorgen. Nie hat eine Landesregierung konkrete Schritte unternommen, um diese Angelegenheit in einem zufriedenstellenden Maße zu lösen: Und wiederum reiht sich die Vorzeigeautonomie etwa weit hinter einem herkömmlichen deutschen Bundesland ein.

Links: [mossos] [de.wiki] [ca.wiki] | [ertzaintza] [heddlu de cymru] | ‹1

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Sträubnis.

Die Nachricht [i] hat in den letzten Tagen die Runde gemacht: Italienische Schüler aus Bozen schneiden mit ihren Deutschkenntnissen schlechter ab als ihre Kollegen in Trient. Eine Welle der Empörung geht mit unterschiedlichen Vorzeichen durch die Südtiroler Gesellschaft, als hätte man es nicht gewusst: Wir leben in einer ethnischen Scheinehe, die dann am besten funktioniert, wenn man sich möglichst wenig über den Weg läuft. Dies gilt besonders für die Landeshauptstadt, weil dort im Rahmen einer surrealen Realitätsferne die Gettisierung und Abschottung der Italiener am besten gegriffen hat: Man wähnt sich in einem Land, das es so nicht gibt, in einem Zustand, den es nie gegeben hat und mit einer Wunschvorstellung nationaler Homogenität, die es so nie [wieder] geben wird.

Wie konnte es dazu kommen? Die Autonomie, von ihren Machern ohne Rücksicht auf Verluste ein- und durchgeführt, musste tatsächlich vor allem eines: Deutsche und Ladiner vor dem Untergang bewahren. Der zweite Schritt, nämlich als Konsequenz der gescheiterten Assimilierungs- und Majorisierungspolitik des faschistischen Regimes eine neue Südtiroler Gesellschaft zu formen, wurde in der Hitze des Gefechtes nie oder bei weitem nicht im befriedigenden Ausmaß gewagt. Die einen wollten nicht mit den Nachkommen der Täter fraternisieren, ein Schemendenken, das dem Leid vieler regelrecht importierter Italiener nicht Rechnung trägt. Während die anderen nicht akzeptieren konnten, zugunsten »Fremder« auf ihre ehemaligen Privilegien verzichten zu müssen. Die notwendige positive Diskriminierung, wie sie heute in der Geschlechtergleichstellung (unzureichend) praktiziert wird, wurde mangels Einbindung von vielen fehlverstanden.

Nun war diese Trennung ob eines Jahrzehnte währenden Kräftemessens mitunter vonnöten. Einem ernsthaften Fortschritt dieser Gesellschaft jedoch kann sie nur noch im Wege stehn. Die Antwort auf die Eurac-Sprachstudie kann und darf demnach nicht erneut symptomorientiert sein. Nicht mehr und nicht besser muss der Deutschunterricht an italienischen Schulen vordergründig werden. Nichts anderes wäre das, als eine Verschärfung der gescheiterten Zwangsbeglückung. Das für ein zweisprachiges Modell beschämende Ergebnis – so partiell es auch sein mag – muss eine ernsthafte Auseinandersetzung mit seinen Ursachen zur Folge haben. Die Zeit ist reif für eine gemeinsame Aufarbeitung der getrennten Gegenwart und für eine entschiedene Einarbeitung sämtlicher Sprachgruppen in die spezielle und kulturautonome Realität dieses Landes. Das muss und darf nicht im Kniefall enden, sondern in der Einsicht, dass ein gemeinsames Bewusstsein für die Zukunft dieses Landes unerlässlich ist. Und das kann nicht in Rom und Wien ausgetragen werden, sondern im Hier und Jetzt der gemeinsamen Verantwortung für unsere Lebensbedingungen.

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Koroska.

Weil auch eine Schutzmacht ihre Minderheiten schützen soll. Um Herrn Fischer und den seinen unter die Arme zu greifen. Und um den Rechtsstaat gegen den Rechtsaußen zu verteidigen — gibt es hier eine Adresse, wo man mit einem Klick einen ganz konkreten Vorschlag unterstützen kann:

Prokärnten.

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Orden inklusive.

Laut Landespresseamt (LPA) hat sich die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, den Tiroler Verdienstorden künftig auch für Italienerinnen vorzuschlagen, so sie sich um das Land verdient gemacht haben. Diese Entscheidung war überfällig, zumal in einem Land, das seit jeher dreisprachig und multikulturell ist. Bisher waren Italienerinnen allein aufgrund ihrer sprachlichen und kulturellen Zuordnung von der Verleihung ausgeschlossen. Eine handfeste Diskriminierung. Ab nun hingegen soll die Grenze — spät, aber doch noch — nicht mehr ethnisch, sondern inhaltlich verlaufen. Nur über eine bewusste, gleichberechtigte Einbindung der Italienerinnen und den Abbau von Vorurteilen kann eine langfristige Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes funktionieren. Das ist gleichzeitig eine conditio sine qua non zur Erlangung jenes Konsens’, der eine wie auch immer geartete Selbstbestimmung für alle erstrebenswert machen könnte.

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