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Erbitterter Widerstand gegen deutsche Ärztinnen.

Rund ein Viertel der im öffentlichen Südtiroler Gesundheitswesen beschäftigten Ärztinnen (257 an der Zahl) sind — laut dem zuständigem Landesrat, Thomas Widmann (SVP) — zum heutigen Tag der deutschen Sprache nicht mächtig. Personal mit dem öffentlichen Gesundheitssystem konventionierter Privatkliniken ist hier noch gar nicht berücksichtigt.

Während einsprachig italienische Ärztinnen privat und (aufgrund von Ausnahmeregelungen) auch im öffentlichen Bereich in Südtirol arbeiten dürfen, ist dies umgekehrt — für deutschsprachige Ärztinnen — seit über einem Jahr nicht mehr möglich. Damals wurde die entsprechende Praxis der zuständigen Kammer abrupt beendet, Mitglieder ohne Nachweis von Italienischkenntnissen mussten vor die Tür gestellt werden.

Sämtliche Versuche, die Gleichstellung der Sprachen wiederherzustellen, sind seitdem gescheitert. Gegen eine entsprechende Abänderung des vor seiner Verabschiedung stehenden Vereinfachungsgesetzes leistet nun eine Gruppe nationalistisch gesinnter Parlamentarierinnen der 5SB um die ehemalige Gesundheitsministerin Giulia Grillo erbitterten Widerstand. Auf ihrer Linie sind aber etwa auch der Verband der Ärztekammern und Luca Crisafulli, der auf Vorschlag der populistischen Bewegung in der Sechserkommission sitzt.

Seiner fragwürdigen Interpretation, dass einsprachig deutsche (im Unterschied zu einsprachig italienischen) Ärztinnen gar EU-Recht widersprächen, steht jene des EU-Rechtsexperten Walter Obwexer (Uni Innsbruck) diametral entgegen, der schon im Vorjahr konstatiert hatte, dass die Gleichstellung nicht nur mit Unionsrecht konform sei, sondern von diesem geradezu vorgeschrieben werde. Laut einschlägiger Richtlinie (2005/36/EG, Art. 53, Abs. 2) wäre es nämlich im Sinne der Niederlassungsfreiheit und Arbeitsnehmerfreizügigkeit sogar diskriminierend, zur Einschreibung in die Berufskammern die Kenntnis von mehr als einer Amts- oder Verwaltungssprache abzufragen.

Für die Einstellung im öffentlichen Sektor darf natürlich auch weiterhin der Zweisprachigkeitsnachweis verlangt werden.

Aufs EU-Recht nimmt auch Senator Meinhard Durnwalder (SVP) in einer Stellungnahme für Salto Bezug. Kollegin Julia Unterberger sieht es ähnlich. Ex-Senator Karl Zeller (SVP) kündigt in einem gestern im Corriere erschienenen Interview gar an, die Ärztekammer verklagen zu wollen, wenn sie Anwärterinnen ohne Italienischkenntnisse auch weiterhin die Aufnahme verweigert.

Lega-Chef Matteo Salvini (hallo Südtiroler Lega-Fans!) erteilte der Gleichberechtigung bei seinem gestrigen Wahlkampfauftritt in Bozen hingegen eine klare Absage — mit dem sonderbaren Argument, dass das Recht der Patientinnen gewahrt bleiben müsse, sich mit den Ärztinnen verständigen zu können. Offensichtlich gilt seine Sorge aber (prima gli italiani!) nur den italienischsprachigen Patientinnen, denn eine sofortige Entlassung der 257 Einsprachigen forderte er nicht.

Indes erklärte Senatspräsidentin und — eh — Südtirolfreundin Elisabetta Casellati (FI) die bereits genehmigte (!) Abänderung zum Vereinfachungsgesetz, die die Gleichstellung hätte durchsetzen sollen, einfach für unzulässig und strich sie wieder aus dem Gesetz.

In der Vorzeigeautonomie werden die verbrieften Rechte von rund 70% der Bevölkerung im wohl sensibelsten Bereich auch weiterhin systematisch behindert.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2› 3›

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Landesregierung für ladinische Identitätskarte.
Vorschlag gutgeheißen

Nachdem es endlich geglückt ist, die deutsche Sprache auf der elektronischen Identitätskarte unterzubringen, arbeitet die Landesregierung weiterhin daran, dass auch die ladinische Sprache berücksichtigt wird. Hiezu genehmigte sie am Dienstag letzter Woche (28. Juli) einen entsprechenden Vorschlag des Kulturinstituts Micurà de Rü, der nun an das Regierungskommissariat und an das römische Innenministerium weitergeleitet wird.

Am 9. Juli hatte die italienische Innenministerin Luciana Lamorgese (parteilos) in Beantwortung einer entsprechenden Anfrage von Senator Meinhard Durnwalder (SVP) angekündigt, das Projekt vorantreiben zu wollen.

Schon seit 2006 — also knapp eineinhalb Jahrzehnten — wäre der Staat per DFB zum Autonomiestatut verpflichtet, die Ausgabe von dreisprachigen Identitätskarten in Badia, Corvara, S. Crestina, Mareo, S. Martin de Tor, Sëlva, und Urtijëi zu ermöglichen. Im Jahr 2011 kamen die ladinischen Fraktionen von Ciastel/Kastelruth (Bula, Runcadic und Sureghes) hinzu.

Doch wie wir wissen, können sich die Zeiten in einem Nationalstaat drastisch unterscheiden, je nachdem, ob es um die Staats- oder um eine Minderheitensprache geht. Inzwischen werden in Ladinien eben illegal Ausweise verteilt, die die dortige Hauptsprache nicht beinhalten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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SVP: Seenotrettung für Salvini.

Die Staatsanwaltschaft von Palermo wirft dem vormaligen italienischen Innenminister Matteo Salvini von der rechtsradikalen Lega vor, im August letzten Jahres 164 aus der Seenot gerettete Migrantinnen illegal an Bord der Open Arms festgehalten zu haben: Eine besonders perfide Form der Freiheitsberaubung, weil sie Menschen in einer extremen Notlage betrifft.

Nach 20 Tagen ordnete Richter Luigi Patronaggio schließlich die Evakuierung des vor Lampedusa ausharrenden Schiffes an, da die Rettung von in Seenot Geratenen nicht nur keine Straftat, sondern sogar eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Der Immunitätsausschuss des Senats hat heute aber ein negatives Gutachten zum Gesuch des Ministertribunals von Palermo abgegeben, das ein Verfahren gegen den hochrangigen Politiker einleiten möchte. Neben den Stimmen der Rechten (Lega, Forza Italia und die faschistische FdI) war das Abstimmungsverhalten der »rebellischen« 5SB-Politikerin Alessandra Ricciardi, ihres ehemaligen Parteikollegen Mario Michele Giarrusso und — besonders traurig — des SVP-Vertreters Meinhard Durnwalder ausschlaggebend für die vorläufige Rettung Salvinis.

Für die Aufhebung der Immunität stimmten hingegen die Vertreterinnen der politischen Mehrheit (PD, LeU und 5SB). Die Renzi-Partei Italia Viva enthielt sich.

Ob das Plenum des Senats der Empfehlung des Immunitätsausschusses folgen wird, ist derzeit noch ungewiss. Im Februar hatte es in einem ähnlichen Fall, der das Küstenwachenschiff Gregoretti betraf, der Einleitung eines Verfahrens zugestimmt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1›

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Ladinischer Ausweis: Staat säumig!

SVP-Senator Meinhard Durnwalder hat laut Usc di Ladins bezüglich elektronischer Identitätskarte eine Anfrage an die italienische Regierung gerichtet, die es in sich hat. Dem Bericht zufolge weist er darin nämlich darauf hin, dass die Personalausweise in den ladinischen Gemeinden und Fraktionen gemäß Artikel 32 von DPR 574/1988 auch die ladinische Sprache berücksichtigen müssen. Dies halte der Staat jedoch weder bei den alten, noch bei den neuen Vorlagen im Scheckkartenformat ein.

Eine schnelle Recherche ergibt: Im Jahr 2006 (GvD 177) wurde obige DFB um diese Vorschrift ergänzt, 2011 (GvD 172) auch die ladinischen Fraktionen der Gemeinde Ciastel/Kastelruth hinzugefügt.

In geltender Fassung heißt es:

(3) […] In den Gemeinden St. Ulrich, St. Christina in Gröden, Wolkenstein, Corvara, Abtei, Wengen, St. Martin in Thurn und Enneberg sowie in den Fraktionen Überwasser, Runggaditsch und Pufels der Gemeinde Kastelruth werden die Personalausweise in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache ausgestellt.

Wieder einmal hält sich der Zentralstaat nicht an die eigenen Minderheitenschutzbestimmungen. Seit bald eineinhalb Jahrzehnten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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Fahrverbot dringend überdenken.

Gegen die neue, strenge Regelung des Fahrens mit ausländischen Kennzeichen regt sich Widerstand. Gestern hatte der Südtiroler EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann (SVP) via Facebook bekanntgegeben, dass er den italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte anlässlich seines Besuchs in Brüssel auf das Problem aufmerksam gemacht hat. Er habe außerdem eine Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet.

Heute wandten sich die SVP-Senatorinnen Julia Unterberger, Dieter Steger und Meinhard Durnwalder in einer Anfrage an den italienischen Verkehrsminister Danilo Toninelli (5SB). Die Neuregelung habe gerade in einer Grenzregion wie der unseren zu großer Verunsicherung geführt und müsse dringend überdacht werden.

Auch Südtiroler Unternehmerinnen, insbesondere im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft, sehen sich bei der Suche nach Saisonskräften benachteiligt. Diese müssten, wenn sie in Südtirol arbeiteten, ihre Fahrzeuge in Italien anmelden oder ganz darauf verzichten, da sie andernfalls mit hohen Geldbußen und der Beschlagnahme ihres Autos zu rechnen hätten.

Siehe auch 1› 2›

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Zweisprachige Kontrollen für einsprachige Etiketten.

Wie die SVP bekanntgibt, musste auf dem glorreichen Weg in die →Vollautonomie mal wieder eine am Wegesrand gepflückte Blume zurückgegeben werden. Voriges Jahr sei nämlich den Regionen und dem Land Südtirol die Zuständigkeit entzogen worden, Verwaltungsstrafen im Bereich der Lebensmitteletikettierung auszustellen. Stattdessen wurde diese Aufgabe an die Zentrale Aufsichtsbehörde ICQRF mit Sitz in Conegliano Veneto übertragen.

Einen Durchbruch konnte nun Senator Meinhard Durnwalder verkünden: das zuständige Ministerium in Rom habe auch im Umgang mit dem ICQRF das Recht auf Verwendung der deutschen Sprache anerkannt. Bei einem Dienst, der bereits in Südtirol angesiedelt war, darf man nun also in Venetien von vorne mit dem Kampf um die Zweisprachigkeit beginnen.

In der Aussendung wird Durnwalder abschließend mit den Worten zitiert, dass

der Schutz der Zweisprachigkeit auf allen Ebenen […] ein Fixpunkt unserer parlamentarischen Arbeit [bleibt].

Nun ja, gerade beim Thema Etiketten gäbe es dringenden Handlungsbedarf, um die deutsche der italienischen Sprache gleichzustellen. Doch dazu hat die SVP weder im Parlament noch im Landtag eine Lösung erzielt.

Somit gibt es zwar bei den Kontrollen ein Recht auf Zweisprachigkeit, die Etiketten selbst müssen aber vor allem eins: auf Italienisch verfasst sein.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Die Reform des Autonomiestatuts konkret.
Neuer Anlauf im Senat

Im Corriere dell’Alto Adige ist die Rede von einer „via catalana“ und Urzì tobt sich im Alto Adige gegen diesen Vorstoß zur „inneren Sezession“ aus. Anscheinend hat er nicht mitbekommen, dass der Verfassungsgesetzentwurf (VerfGE) Nr.43/2018 zur Vollautonomie, in fast identischer Fassung, schon am 15. März 2013 von den damaligen Senatoren Zeller und Berger (SVP) im Senat vorgelegt worden ist. Im Vergleich zum VerfGE Nr. 32/2013 bringt der jetzt von Unterberger, Steger und Durnwalder (SVP) gezeichnete VerfGE Nr. 43/2018 kaum Neuerungen. Dieser Verfassungsgesetzentwurf hat den Zweck, den jetzigen Stillstand und die Krise der Autonomien zu überwinden, indem die Autonomie der Provinzen Bozen und Trient vervollständigt wird. Hätte diese Frage Priorität in Rom, könnten Südtirol und das Trentino schon 2019 ein neues, drittes Autonomiestatut haben.

Es geht darum — so die Autoren in der ausführlichen Begründung des Vorschlags — die Beziehungen zwischen dem Staat und den Autonomien auf eine völlig neue Grundlage zu stellen (ricostruire, S. 4). Die Vollautonomie wird so definiert, dass nur mehr die Geld-, Außen- und Verteidigungspolitik beim Staat verbleiben sollen, während der Rest an die beiden Provinzen geht. Die Palette der Staatszuständigkeiten ist dann tatsächlich breiter, was erst später präzisiert wird, doch einen wesentlichen Sprung würde der Kompetenzenumfang der Provinzen auf jeden Fall machen. Der Gesetzentwurf soll das heutige Statut auch von einer Menge von Bestimmungen und Ausdrücken bereinigen, die längst überholt sind.

Allerdings geht es beim Grad der Autonomie vor allem auch um die Qualität der Zuständigkeit: Das nationale Interesse als Schranke für die autonome Gesetzgebung gilt schon seit 2001 nicht mehr, doch die 2001 eingeführten „transversalen Materien“ des Staats sind für die autonomen Regionen ebenso penetrant und müssten weg. Dies sollte im Art. 2 des neuen VerfGE oder am besten in der Verfassung selbst festgeschrieben werden.

Die Region würde zu einem bloßen „Organ der Konsultation, Planung und Koordination“ der beiden Provinzen, eine Institution ohne Gesetzgebungszuständigkeiten. Hier einige weitere Neuerungen, die die SVP-Senatoren mit ihrer Statutsreform vorschlagen:

  • Statutarisch festgeschrieben würden die Zuständigkeiten des Landes, Konzessionen für die Wasserkraft zu vergeben. Außerdem wird der erfolgten Liberalisierung auf dem Strommarkt Rechnung getragen (Art. 12 und 13).
  • Die Delegierung von Zuständigkeiten vom Staat ans Land kann mit DFB geschehen (also mit Dekret der Regierung). Auch die Länder können an die Region Zuständigkeiten delegieren, und zwar sowohl legislative wie administrative (Art. 17 und 18).
  • Rationalisiert wird der Art. 19, allerdings das Prinzip der muttersprachlichen Schulen voll beibehalten. Das Bildungswesen soll insgesamt als primäre Kompetenz an die Länder gehen (war von Zeller und Berger 2013 vergessen worden).
  • Die Region würde künftig von den beiden Provinzen finanziert und hätte keine eigenen Einnahmen mehr (Art.33).
  • Die Einnahmen der Länder werden neu geregelt: die Länder treten dem Staat den zustehenden Anteil der Steuereinnahmen ab (Art. 75), nicht umgekehrt.
  • Endlich würde den Ländern die primäre Zuständigkeit für die Gemeindefinanzen zuerkannt (Art. 38).
  • Auch für die Ladiner wird das Verfahren zur Haushalts-Garantie im Landtag eingeführt, indem eine entsprechende Landtagskommission ein Vetorecht ausüben könnte (Art. 42).
  • Der Regierungskommissar, schon seit 2001 von der Verfassung nicht mehr zwingend vorgesehen, würde aus dem Autonomiestatut für die Provinzen Bozen und Trient gestrichen. Seine Zuständigkeit gehen auf den Landeshauptmann über, wie es schon in der Region Aostatal der Fall ist (Art. 42 und 43).
  • Im Verwaltungsgericht Bozen würde künftig auch ein Ladiner als Richter sitzen (Art. 44).

Karl Zeller hat Anfang 2016 angenommen, dass sein Verfassungsgesetzentwurf zur Vollautonomie nach Verabschiedung der Renzi-Boschi-Reform im Parlament behandelt werde. Es kam nicht mehr dazu, weil die Regierung andere Prioritäten hatte. Es gehört zu den Gepflogenheiten im Parlament, möglichst gleich zu Beginn der Legislatur wichtige Gesetzentwürfe im Parlament zu deponieren, weil es allein schon aus Zeitgründen bei weitem nicht alle zur Behandlung schaffen. Aus demokratisch-partizipativer Perspektive könnte man einwenden, dass nach Abwicklung des Konvents 2016-17 jetzt der Landtag und dann der Regionalrat mit ihren Entwürfen dran wären. Doch vielleicht gilt die Devise: lieber die Wiese gleich mähen, als hinterher nur einige Blümchen pflücken.

Ein Prüfstein für die Haltung der Regierungsmehrheit ist dieser VerfGE allemal, und zwar nicht nur für Lega und 5SB, sondern auch für den SVP-Bündnispartner PD. Die vor allem von SVP-Wählern ins Parlament gehievte SVP-PD-Abgeordnete Boschi kann beweisen, ob sie zur „Autonomistin“ konvertiert ist. Erheblicher Widerstand ist aus dem Trentino zu erwarten, das die Entkernung der Region nicht hinnehmen wird. Zu einem Prüfstein wird die Vorlage für die Trentiner 5SB- und Lega-Parlamentarier und Regierungsmitglieder. Denn mehr Autonomie bedeutet auch mehr Dezentralisierung, Effizienz und Bürgernähe, und das haben sich beide Regierungsparteien auf die Fahnen geschrieben.

Freilich geht der Gesetzentwurf der SVP in manchen Punkten nicht genügend weit: die direkte Demokratie wird nicht gestärkt, die Rolle des Landtags ebenso wenig, die Zuständigkeiten in der Wirtschafts- und Sozialpolitik und bei den Außenbeziehungen bleiben relativ schwach, es gibt keine verbesserte Regelung zur ethnischen Konkordanz in der Landesregierung, kein eigenständiges Verwaltungs- und Oberlandesgericht für Südtirol, es bleibt bei der zwingenden Zweinamigkeit bei den Ortsnamen usw. Insofern wird es unverzichtbar, dass auch der Landtag mit breiter Mehrheit ein Projekt zum Ausbau der Autonomie verabschiedet und in Rom einbringt.

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4M: Parlamentswahlergebnis 2018…
…und andere Entscheidungen.

  • In Südtirol:
    • Anders als im benachbarten Trentino ist die Wahlbeteiligung hierzulande im Vergleich zu 2013 drastisch eingebrochen — von 82,6% auf 70,3% (Senat) und von 82,1% auf 69,0% (Kammer). Das ist ein absoluter Negativrekord.
    • Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus (und zum Senat) wurden 5,6% (5,3%) weiße und 3,2% (3,7%) ungültige Wahlzettel gezählt. Im Vergleich zur letzten Parlamentswahl — 1,8% (1,8%) bzw. 2,4% (1,9%) — ist das eine deutliche Zunahme.
    • Die gesunkene Wahlbeteiligung und die gestiegene Anzahl weißer und ungültiger Wahlzettel sind Hinweise, dass die Wahlberechtigten das auf PD und Volkspartei maßgeschneiderte Wahlgesetz und/oder die Bündnispolitik der Sammelpartei nicht goutiert haben.
    • Was den Stimmenanteil betrifft, könnte die SVP von der steigenden Enthaltung profitieren. In absoluten Zahlen zeichnet sich jedoch ein deutlicher Rückgang ab.
    • Landet der PD — wie es wahrscheinlich erscheint — in der Opposition, können die (angeblichen) Südtirolfreunde und Autonomieexpertinnen Gianclaudio Bressa und Maria Elena Boschi, die dank SVP in Kammer und Senat gewählt wurden, nichts ausrichten. Die Sammelpartei läge auf verlorenem Posten.
    • Das Bündnis der heimischen Grünen mit Frei und Sozial (LeU) ist kein Erfolg.
    • Im Kammerwahlkreis Bozen-Unterland fährt CasaPound (mit über 4%) ein fünfmal besseres Ergebnis ein, als im staatsweiten Durchschnitt.
    • Senat:
      • Im Wahlkreis Bozen-Unterland wurde Gianclaudio Bressa (PD) mit 36.615 Stimmen (43,0%) gewählt. Das ist eine deutliche Verschlechterung, wenn man berücksichtigt, dass Francesco Palermo vor fünf Jahren 47.623 Stimmen (51,8%) erhalten hatte.
      • Im Wahlkreis Meran-Vinschgau schafft Julia Unterberger (SVP) mit 37.806 Stimmen (61,1%) den Einzug in den Senat. Ihr Ex-Mann Karl Zeller hatte 2013 42.667 Stimmen (53,5%) erhalten.
      • Der Bezirk Brixen-Pustertal geht mit 51.670 Stimmen (66,5%) an Meinhard Durnwalder (SVP). Hans Berger hatte bei der letzten Wahl 54.474 Stimmen (55,4%) erhalten.
      • Ein weiterer Sitz ging an Dieter Steger (SVP).
    • Kammer:
      • Maria Elena Boschi (PD) wurde in Bozen-Unterland mit 37.793 Stimmen (41,2%) gewählt.
      • Im Wahlkreis Meran-Vinschgau schaffte Albrecht Plangger (SVP) bei 41.643 Stimmen (61,2%) den Einzug ins Abgeordnetenhaus.
      • Renate Gebhard (SVP) errang den Sitz im Wahlkreis Brixen-Bruneck mit 54.665 Stimmen (65,0%).
      • Jenseits der Wahlkreise schaffte auch Manfred Schullian (SVP) den Sprung ins Parlament.
      • Ein direkter Vergleich mit 2013 ist bezüglich der Kammer nicht möglich, da sich die Regeln seitdem grundlegend geändert haben (es existierten keine Einerwahlkreise).
  • In Italien:
    • Auf Staatsebene setzen sich mit 5SB und der fremdenfeindlichen Lega vor allem die EU-skeptischen Kräfte durch, die sich auch als Anti-Establishment-Bewegungen inszenieren konnten.
    • Das rechte Bündnis von Lega, Forza Italia und FdI führt insgesamt vor der 5SB.
    • Linke und Mittelinks erleben ein regelrechtes Wahldesaster, einstmals linke Bastionen wie Umbrien und die Emilia Romagna wurden von den Rechten erobert.
    • Die offen faschistischen und antidemokratischen Kräfte, insbesondere CasaPound und Forza Nuova, verfehlen den Einzug ins Parlament dank Sperrklausel.

→ Alle Beiträge zur Parlamentswahl.

  • Die Südtiroler Onlineplattform zur Parlamentswahl, erstellt von der Südtiroler Informatik AG, hat diesmal versagt.
  • Während auf den Seiten des römischen Innenministeriums Wahlbeteiligung und -ergebnisse live mitverfolgt werden konnten, war auf www.wahlen.bz.it bis kurz vor Montag Mittag noch kein einziges Auszählungsergebnis abrufbar.
  • Die (natürlich nicht auf Deutsch verfügbare) zentralstaatliche Plattform Eligendo berücksichtigt Südtirol jedoch nicht gesondert, weil es keine eigenständige Region ist. Neben dem Resultat in den Wahlkreisen sind nur die Gesamtergebnisse für Südtirol und Trentino abrufbar.

Am gestrigen Sonntag fielen noch weitere Entscheidungen:

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