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U-Ausschuss: TK, Grüne und Freiheitliche für Urzì.

Der in meinen Augen absurdeste Landtagsuntersuchungsausschuss aller Zeiten, der — meines Wissens ohne einen wie auch immer gearteten Anfangsverdacht — prüfen will

ob die einzelnen Unterzeichner des Wahlaufrufs von 2018 zugunsten des scheidenden Landeshauptmanns („Wir für Arno Kompatscher #wirnoinos“) während der laufenden Legislaturperiode auf Kosten des Landes, seiner Hilfskörperschaften, der beteiligten Körperschaften oder der Gemeindeverwaltungen Aufträge, Ernennungen, Funktionen und Beauftragungen erhalten haben

Pressemitteilung des Landtags

ist gestern zum ersten Mal zusammengetreten, um den Vorsitzenden, seinen Stellverteter und den Schriftführer zu wählen.

Für das wichtigste Amt standen Rechtsaußen Alessandro Urzì und Sandro Repetto (PD) zur Wahl, wobei letztendlich zweiterer mit 17 zu 10 Stimmen das Rennen machte.

Für den Vertreter der neofaschistischen FdI stimmten außer er selbst Andreas Leiter Reber für die Freiheitlichen (2 Stimmen), Hanspeter Straffler für die Grünen (3 Stimmen) und Alex Ploner fürs Team K (4 Stimmen).

Die Begründung der Grünen in diesem Fall (laut TAZ): sie hätten für Urzì gestimmt, weil er der Initiator des Ausschusses war. Es gibt also immer wieder exzellente Gründe, um mit Demokratiefeinden gemeinsame Sache zu machen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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‘Unmögliches’ Coronagesetz: keine Anfechtung.
Falsche Prophezeiungen

Der autonome Weg aus dem Lockdown hat sich also gelohnt: trotz lauten und wiederholten Säbelrasselns hat nun die römische Regierung um Ministerpräsident Conte (und Regionenminister Boccia vom PD) beschlossen, das Südtiroler Corona-Gesetz nicht vor dem Verfassungsgericht anzufechten.

Es war Anfang Mai mit 28 Ja bei nur einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen vom Landtag genehmigt worden und bildet nach wie vor die rechtliche Grundlage für den eigenständigen Umgang mit der Pandemie im Land.

Im Vorfeld war das Gesetz nach beliebter Südtiroler Façon als utopisch und unmöglich bezeichnet worden. Stichwort »Corona-Selbstbestimmung«.

Einige Beispiele:

Insgeheim wissen Philipp Achammer & Co. ganz genau, dass Südtirol in Sachen Corona nie einen Sonderweg einschlagen kann (das erklärt am Dienstag in der TAGESZEITUNG auch der Verfassungsrechtler Karl Zeller ganz klar).

Die Corona-Selbstbestimmung, erschienen in der TAZ am 28. April

[D]ie Autonomie Südtirols gründet sich auf der Geschichte und der besonderen Situation der Sprachgruppen im Lande. Die Autonomie steht in keinem Zusammenhang mit der Coronakrise. Im Gegenteil.

Pressemitteilung der Südtiroler Grünen vom selben Tag, mit der die Autonomie auf den Minderheitenschutz begrenzt wird

Im Grunde weiß jeder halbwegs politisch Gebildete in Südtirol, dass der von der SVP am Montagabend angekündigte Südtiroler Sonderweg in Sachen Corona – also eine Corona-Selbstbestimmung – schlicht und ergreifend nicht möglich ist.

Spiel mit dem Feuer, ebenfalls am 28. April in der TAZ erschienen

Verfassungsrechtler und ehemalige Abgeordnete, die er gehört habe, stuften diesen Entwurf als verfassungswidrig ein. Er habe den Eindruck, dass die Landesregierung dies wisse, aber mit diesem Gesetz Zeit gewinnen wolle. Dieses Gesetz greife in die Öffnungszeiten im Handel ein, also in eine staatliche Zuständigkeit. Der Landeshauptmann sei laut Statut für die öffentliche Sicherheit nur in genau aufgezählten Bereichen zuständig. Es gehe bei der Verabschiedung dieses Gesetzes auch um die rechtliche Verantwortung; bei Verordnungen liege sie beim Landeshauptmann, bei Landesgesetzen beim Landtag, und jeder Landtagsabgeordnete habe seinen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Hanspeter Staffler, Abgeordneter der Grünen, am 7. Mai im Landtag

Wenn sich diese konservative und defätistische Sichtweise durchgesetzt hätte, hätte Südtirol vorauseilend auf wesentlichen autonomen Handlungsspielraum verzichtet. Jetzt sofort, aber auch als Präzedenzfall für die Zukunft.

Wieder einmal hat sich gezeigt, wie unbedacht Wörter wie »unmöglich«, »utopisch« oder »unrealistisch« in den Mund genommen werden. In vielen Fällen sind es Totschlagargumente, die wichtige gesellschaftliche und politische Entwicklungen im Keim ersticken können.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 / ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 | 1›

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Regionalrat für kommunales Mitwirkungsrecht.

Der Regionalrat von Südtirol und Trentino hat am Mittwoch den Begehrensantrag Nr. 3/XVI genehmigt. Die römische Regierung und das italienische Parlament werden damit aufgefordert, das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften (SEV Nr. 207) von 2009 zu ratifizieren. Der von Alex Marini, Diego Nicolini, Filippo Degasperi (alle 5SB), Paul Köllensperger (TK), Hanspeter Staffler (Vërc) und Lucia Coppola (Futura 2018) eingebrachte Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit (51 Ja, einmal Nein, einmal Enthaltung) genehmigt. Er wird jetzt an Rom weitergeleitet.

Das Zusatzprotokoll wurde bislang von 18 Staaten (darunter Estland, Finnland, Island und die Schweiz) ratifiziert und von fünf weiteren Staaten (darunter Belgien, Frankreich und Portugal) unterzeichnet. Deutschland, Österreich und Italien haben jedoch noch keinen Schritt in diese Richtung unternommen.

Das gegenständliche Zusatzprotokoll erweitert die Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr. 122) um die internationale Rechtsgarantie, an den Angelegenheiten einer kommunalen Behörde mitzuwirken. Konkret werden unter anderem Mitbestimmungsrechte (Konsultationen, Referenda, Petitionen), Zugang zu Dokumenten oder Mechanismen zur Einbringung von Beschwerden und Anregungen genannt. Das Protokoll beinhaltet aber auch Maßnahmen zur Sicherstellung von ethischer Integrität und Transparenz bei der Ausübung des Mitwirkungsrechts.

Siehe auch ‹1

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Nach der Landtagswahl 2018.

Am Sonntag (21-O) zwischen 7.00 und 21.00 Uhr wurde in Südtirol ein neuer Landtag gewählt.

  • Die SVP erreichte mit 41,9% (-3,8) ihr zuletzt ausgegebenes Wahlziel von 40%. Sie verlor damit zwei Mandate und stellt fortan nur noch 15 Landtagsabgeordnete von insgesamt 35.
  • An zweiter Stelle landete überraschenderweise das Team Köllensperger mit 15,2% und 6 Landtagsabgeordneten. Die erste italienischsprachige Kandidatin, Francesca Schir, liegt auf Platz 7 und könnte nachrücken, falls einer der gewählten Kandidaten den Platz räumt.
  • An dritter Stelle liegt mit 11,1% die rechtsradikale Lega, die fortan 4 Abgeordnete stellt. Sie wurde ganz offensichtlich auch von vielen deutschsprachigen Wählerinnen angekreuzt.
  • Die Grünen (6,8%) konnten das dritte Mandat halten. Neben Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba sitzt Hanspeter Staffler im Landtag.
  • Die Freiheitlichen stürzten von 6 auf 2 Mandate ab, die STF (von 3 auf 2 Sitze) profitierte davon nicht, die BürgerUnion flog aus dem Landtag.
  • Der PD errang nur noch einen Sitz (Christian Tommasini muss für Sandro Repetto den Platz räumen), Postfaschist Alessandro Urzì (AAnC/FdI) schaffte den Wiedereinzug in den Landtag mit einem Restmandat. Die 5SB bleibt auch nach dem Abgang von Paul Köllensperger mit einem Abgeordneten im Landesparlament.
  • Acht Landtagsabgeordnete der italienischen Sprachgruppe schafften den Einzug in den Landtag. Das sind fast doppelt so viele wie bislang (5). Damit erhöht sich aufgrund des Proporzes auch deren Anspruch auf Vertretung in der Landesregierung.
  • Zwei Abgeordnete gehören der ladinischen Sprachgruppe an. Sie kommen beide aus den Reihen der SVP.
  • Nur 9 von 35 Landtagsabgeordneten sind Frauen (-1 Sitz). Das sind 25,7%.
  • Alle Parteien, die sich klar zugunsten von mehr Eigenständigkeit positioniert hatten (SVP, STF, Freiheitliche, BürgerUnion) sind mit Verlusten (insgesamt -8 Sitze) konfrontiert.
  • Die zunehmende Fremdenfeindlichkeit der sogenannten »patriotischen« Kräfte hat sich nicht bezahlt gemacht. Die entsprechende Wählerschaft hatte keine Schwierigkeiten, eine staatsweite Partei wie die Lega anzukreuzen.
  • In Bozen ist die Lega mit 27,8% erste Partei. Es folgen die SVP mit 16,6% (-5,6) und die PD mit 12,2% (-10). Hätte Südtirol wie die Landeshauptstadt gewählt, säße die rechtsextremistische CasaPound (3,6%) mit Sicherheit im Landtag.

Wahlbeteiligung:

  • Um 11.00 und 17.00 Uhr war die Wahlbeteiligung in allen Bezirken geringer als 2013, als die Wahllokale bis 22.00 Uhr geöffnet waren.
  • Nur Bozen erreichte bei Schließung der Wahllokale dieselbe Wahlbeteiligung, wie beim letzten Mal (64,6%).
  • In allen anderen Bezirken sank die Beteiligung teils deutlich:
    • Burggrafenamt: von 77,4% auf 72,6%
    • Eisacktal: von 82,8% auf 78,3%
    • Pustertal: von 83,7% auf 78,2%
    • Salten-Schlern: von 85% auf 80%
    • Überetsch-Unterland: von 77,1% auf 74,4%
    • Vinschgau: von 83,7% auf 76,6%
    • Wipptal: von 80,9% auf 75,6%
  • Von 2,9 Pp1Prozentpunkte um 11.00 Uhr erhöhte sich der Unterschied in der Gesamtbeteiligung (im Vergleich zur letzten Landtagswahl) um 17.00 Uhr auf 6 Pp und verringerte sich um 21.00 Uhr auf 3,8 Pp.

Siehe auch 1› 2› 3› 4› 5›

  • 1
    Prozentpunkte
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