Der Regionalrat von Südtirol und Trentino hat am Mittwoch den Begehrensantrag Nr. 3/XVI genehmigt. Die römische Regierung und das italienische Parlament werden damit aufgefordert, das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften (SEV Nr. 207) von 2009 zu ratifizieren. Der von Alex Marini, Diego Nicolini, Filippo Degasperi (alle 5SB), Paul Köllensperger (TK), Hanspeter Staffler (Vërc) und Lucia Coppola (Futura 2018) eingebrachte Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit (51 Ja, einmal Nein, einmal Enthaltung) genehmigt. Er wird jetzt an Rom weitergeleitet.
Das Zusatzprotokoll wurde bislang von 18 Staaten (darunter Estland, Finnland, Island und die Schweiz) ratifiziert und von fünf weiteren Staaten (darunter Belgien, Frankreich und Portugal) unterzeichnet. Deutschland, Österreich und Italien haben jedoch noch keinen Schritt in diese Richtung unternommen.
Das gegenständliche Zusatzprotokoll erweitert die Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr. 122) um die internationale Rechtsgarantie, an den Angelegenheiten einer kommunalen Behörde mitzuwirken. Konkret werden unter anderem Mitbestimmungsrechte (Konsultationen, Referenda, Petitionen), Zugang zu Dokumenten oder Mechanismen zur Einbringung von Beschwerden und Anregungen genannt. Das Protokoll beinhaltet aber auch Maßnahmen zur Sicherstellung von ethischer Integrität und Transparenz bei der Ausübung des Mitwirkungsrechts.
Siehe auch: 01
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