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‘Unmögliches’ Coronagesetz: keine Anfechtung.
Falsche Prophezeiungen

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Der autonome Weg aus dem Lockdown hat sich also gelohnt: trotz lauten und wiederholten Säbelrasselns hat nun die römische Regierung um Ministerpräsident Conte (und Regionenminister Boccia vom PD) beschlossen, das Südtiroler Corona-Gesetz nicht vor dem Verfassungsgericht anzufechten.

Es war Anfang Mai mit 28 Ja bei nur einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen vom Landtag genehmigt worden und bildet nach wie vor die rechtliche Grundlage für den eigenständigen Umgang mit der Pandemie im Land.

Im Vorfeld war das Gesetz nach beliebter Südtiroler Façon als utopisch und unmöglich bezeichnet worden. Stichwort »Corona-Selbstbestimmung«.

Einige Beispiele:

Insgeheim wissen Philipp Achammer & Co. ganz genau, dass Südtirol in Sachen Corona nie einen Sonderweg einschlagen kann (das erklärt am Dienstag in der TAGESZEITUNG auch der Verfassungsrechtler Karl Zeller ganz klar).

Die Corona-Selbstbestimmung, erschienen in der TAZ am 28. April

[D]ie Autonomie Südtirols gründet sich auf der Geschichte und der besonderen Situation der Sprachgruppen im Lande. Die Autonomie steht in keinem Zusammenhang mit der Coronakrise. Im Gegenteil.

Pressemitteilung der Südtiroler Grünen vom selben Tag, mit der die Autonomie auf den Minderheitenschutz begrenzt wird

Im Grunde weiß jeder halbwegs politisch Gebildete in Südtirol, dass der von der SVP am Montagabend angekündigte Südtiroler Sonderweg in Sachen Corona – also eine Corona-Selbstbestimmung – schlicht und ergreifend nicht möglich ist.

Spiel mit dem Feuer, ebenfalls am 28. April in der TAZ erschienen

Verfassungsrechtler und ehemalige Abgeordnete, die er gehört habe, stuften diesen Entwurf als verfassungswidrig ein. Er habe den Eindruck, dass die Landesregierung dies wisse, aber mit diesem Gesetz Zeit gewinnen wolle. Dieses Gesetz greife in die Öffnungszeiten im Handel ein, also in eine staatliche Zuständigkeit. Der Landeshauptmann sei laut Statut für die öffentliche Sicherheit nur in genau aufgezählten Bereichen zuständig. Es gehe bei der Verabschiedung dieses Gesetzes auch um die rechtliche Verantwortung; bei Verordnungen liege sie beim Landeshauptmann, bei Landesgesetzen beim Landtag, und jeder Landtagsabgeordnete habe seinen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Hanspeter Staffler, Abgeordneter der Grünen, am 7. Mai im Landtag

Wenn sich diese konservative und defätistische Sichtweise durchgesetzt hätte, hätte Südtirol vorauseilend auf wesentlichen autonomen Handlungsspielraum verzichtet. Jetzt sofort, aber auch als Präzedenzfall für die Zukunft.

Wieder einmal hat sich gezeigt, wie unbedacht Wörter wie »unmöglich«, »utopisch« oder »unrealistisch« in den Mund genommen werden. In vielen Fällen sind es Totschlagargumente, die wichtige gesellschaftliche und politische Entwicklungen im Keim ersticken können.

Siehe auch: 01 02 03 | 04 05 06 07 08 09 || 01



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