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Schulkinder… zum Tode bereit.

Am »Tag der italienischen Einheit, der Verfassung, der Hymne und der Flagge« (17. März) wurden in Leifers wieder einmal mehrere hunderte Schulkinder — in Anwesenheit von Regierungskommissär, Polizeichef, Schullandesrat und LH-Vize Giuliano Vettorato (Lega), Bürgermeisterinnen (Bianchi, Leifers; Mongillo, Branzoll) und Vizebürgermeisterinnen (Parise, Pfatten; Cortella, Salurn) in Trikoloreschleife und Militär — dazu missbraucht, zur Flaggenzeremonie die blutrünstige und österreichfeindliche italienische Nationalhymne zu singen (vgl. ‹1 ‹2). Was per se schon Brechreiz erregend ist, ist es in einem Land wie Südtirol noch unendlich mehr. Einen ausdrücklich kolonialistischen Geschmack erhielt die Veranstaltung ferner dadurch, dass auch Schülerinnen der deutschsprachigen Mittelschule J. K. Franzelin ihre Bereitschaft zum Tode für Italien (siam pronti alla morte!) beschwören mussten.

Zu allem Überfluss wurde ihnen anschließend vom rechten Leiferer Bürgermeister Christian Bianchi noch eine Nationalflagge überreicht (‹1).

Geschichtsverdrehung

Bianchi hatte zuvor in einer hanebüchenen Rede unter anderem behauptet, das italienische Reich sei den »noch von Österreich beherrschten italienischen Gebieten« (vgl.‹1) ein Leuchtturm und bezüglich Demokratie ein Vorbild gewesen. An einem Tag, an dem Italien Einheit und Vaterland feiere, müsse natürlich der Ukraine gedacht werden, der — so der Leiferer Bürgermeister — ein Eindringling seit über einem Jahr Land, Freiheit, Heimat »und all das was wir heute feiern« streitig mache. Als wäre Italien für Südtirol nicht genau dieser Eindringling gewesen und als würde diese ultranationalistische Veranstaltung jenen unseligen Geist nicht wachhalten.

Einen Wahnsinn finde ich auch, wie sehr sich während der letzten Tage über die politische Instrumentalisierung von Kindern echauffiert wurde und wie nahtlos und nonchalant man dann zum Beispiel als Schullandesrat dazu übergehen kann, einer so abartigen Vereinnahmung von Kindern beizuwohnen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Reisepass, sechs Monate und mehr.
Faktencheck

Kürzlich wurde uns hier ja vorgeworfen, ungeprüft die »Falschinformation« weitergegeben zu haben, dass man in Südtirol derzeit über ein halbes Jahr auf einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses warte.

Gestern habe ich mir also noch einmal die Mühe gemacht, der Sache auch selbst nachzugehen.

Nachdem ich mich mit dem einsprachigen ÖSDI eingeloggt hatte, wurde mir dank übersichtlicher »Liste dervererfügbaren bezugstellen« sofort aufgezeigt, dass an drei von sieben Standorten in der Provinz »Bolzano« gar keine Termine verfügbar (oder »vererfügbar«) sind:

Genauer gesagt: Am »sportello passaporti presso polizia stradale di brunico«, am »Commissariato Malles Venosta« und am »Commissariato Brennero« heißt es von vornherein »No«, nur in »Bolzano«, »Merano«, »San Candido« und »Bressanone« ja.

Knapp die Hälfte der potenziellen Standorte fiel also gleich aus.

Und bei den anderen sah es gestern so aus:

Terminkalender Bozen (am 24. Februar 2023)

Frühestmöglicher Termin in der »Questura di Bolzano« war der 25. September, also in so gut wie 7 Monaten. Von den »nuovi appuntamenti per la settimana successiva«, die laut eingeblendeter Information genau am »venerdì« freigeschaltet werden sollen, war leider keine Spur.

Terminkalender Meran (am 24. Februar 2023)

Noch viel schlimmer sah es am »Commissariato Merano« aus, wo erst in neun Monaten — Anfang Dezember — wieder Termine angeboten werden.

Terminkalender Innichen (am 24. Februar 2023)

Am »Commissariato San Candido« konnte man gestern mit etwas Glück noch einen Termin im Oktober ergattern. Doch das große Los war am »Commissariato Bressanone« zu ziehen:

Terminkalender Brixen (24. Februar 2023)

Schon Mitte September und somit früher als überall sonst im Lande waren hier noch ganze vier Termine verfügbar — in unter sieben Monaten also.

A propos Lose ziehen: Auch unter dem Menüpunkt Open Days gab es gestern in der »Provinz Bolzano« leider nichts zu holen.

Vielleicht auch besser so, denn die öffentliche Verwaltung sollte sich meiner Meinung nach nicht zu sehr der Gewinnspiel- oder Happy-Hour-Logik hingeben, sondern einfach nur ordentlich funktionieren. Aber, nun ja: darum ist es eben gerade nicht so gut bestellt.

Zumindest zum gestrigen Stichtag ließ sich also belegen, dass die Aussage »über ein halbes Jahr für einen Reisepass« genau zutrifft. Und je nach bevorzugtem Standort ist das sogar noch untertrieben — die Zeit, die zwischen Antrag und Ausstellung vergeht, nicht eingerechnet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Über ein halbes Jahr für einen Reisepass.

Auch die STF weist auf unfassbar lange Wartezeiten für die Beantragung und den Erhalt eines neuen italienischen Reisepasses in Südtirol hin. Allein auf einen entsprechenden Termin müsse man derzeit in der Landeshauptstadt länger als ein halbes Jahr warten, in Meran sogar über sieben Monate. Anschließend vergingen noch einmal drei Wochen, bis der Pass abholbereit ist.

Die Onlineplattform, über die der Termin für den Antrag gebucht werden muss, sei ferner teils einsprachig italienisch.

Aufgrund der chronischen Inneffizienz des Staates fordert die STF unter anderem eine Intervention der Landesregierung. Auch wenn Südtirol in dem Bereich nicht zuständig ist, solle sich das Land für eine Reform einsetzen.

In Österreich, so die Bewegung, würden Reisepässe innerhalb von fünf Tagen ab Beantragung zugestellt, in dringenden Fällen — gegen Aufpreis — sogar schon am nächsten Tag. Ein Termin sei nicht erforderlich.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Offre active: Niederschwelliges Sprachangebot.

In Kanada sind Bundesbehörden in Gebieten, wo Minderheiten leben, dazu angehalten, ihre Dienste zweisprachig anzubieten, während Lokalbehörden auch einsprachig arbeiten können — wie zum Beispiel in der mehrheitlich frankophonen Provinz Québec, wo vielfach nur Französisch Amtssprache ist. Dabei sind die Bundesbehörden in den zweisprachigen Teilen von Québec verpflichtet, ihre schriftliche und mündliche Kommunikation in der Sprachreihung Französisch-Englisch (in den zweisprachigen Teilen anderer Provinzen: Englisch-Französisch) abzuwickeln.

Aktives Angebot

Dienste passiv zweisprachig anzubieten, reicht aber nicht aus, denn das könnte dazu führen, dass sich faktisch großteils eine Sprache durchsetzt. Um die Inanspruchnahme des Rechts auf Gebrauch der bevorzugten Sprache durch die Bürgerinnen niederschwellig zu ermöglichen und sicherzustellen, müssen Bundesbehörden in zweisprachigen Gebieten ein entsprechendes aktives Angebot machen.

Das Kommissariat für offizielle Sprachen schreibt hierzu, dass zur Offre active eine zweisprachige Begrüßung (Bonjour! Hello! in Québec, Hello! Bonjour! außerhalb) gehört. Sie ist mit visuellen Informationen zu ergänzen, um die Einladung zur Nutzung der bevorzugten Amtssprache zu verstärken.

Das aktive Angebot führe zu einem Positivkreislauf: Es werde offen kommuniziert, dass die Regierung die Verwendung der Amtssprachen unterstützt und dass sie die Bürgerinnen dazu ermuntert, die Sprache ihrer Wahl tatsächlich zu benutzen. Ohne aktives Angebot könne sich im Gegenteil leicht ein Teufelskreis ergeben: Die Öffentlichkeit würde von ihrem Recht auf Sprachwahl weniger Gebrauch machen und die Behördenmitarbeiterinnen könnten dadurch im Gegenzug den Eindruck gewinnen, dass gar kein wirklicher Bedarf nach einem mehrsprachigen Dienst vorhanden sei.

In zweisprachigen Ämtern hätten Bürgerinnen aber das Recht, in der Sprache ihrer Wahl bedient zu werden, das aktive Angebot gehöre folglich zum Respekt für die Rechte der Menschen dazugehöre. Ohne Offre active sei es äußerst schwierig, die bevorzugte Sprache des Gegenübers in Erfahrung zu bringen.

Ausdrücklich weist das Kommissariat in seinen Anweisungen darauf hin, dass sich Beamte nicht dadurch in die Irre führen lassen sollen, dass sie Bürgerinnen untereinander in einer bestimmten Sprache sprechen hören. Jemand könnte für die Abwicklung eines Amtsgeschäfts trotzdem eine andere Sprache bevorzugen.

Die Pflicht zur Offre active gelte außerdem unabhängig davon, ob es sich um einen besonders arbeitsreichen Tag mit vielen Bürgerinnen in der Warteschlange handelt, da die Überlastung eines Amtes nichts an den Rechten der einzelnen Kundin ändere.

Ablauf

Auf eine zweisprachige Begrüßung muss eine kurze Pause folgen, damit das Gegenüber die Gelegenheit erhält, in der gewählten Sprache zu antworten. Diese Sprache ist von der Beamtin dann beizubehalten.

Eine Bürgerin, der ein Dienst nicht spontan in ihrer bevorzugten Sprache angeboten wird, könnte davon ausgehen, dass der Dienst (trotz Verpflichtung) in dieser Sprache nicht verfügbar ist bzw. dass die eigene Sprachwahl

  • zu Verzögerungen führen
  • sie in eine peinliche Situation bringen

könnte.

Selbstverständlich sei das aktive Angebot auch bei Anrufen und im schriftlichen Verkehr einzuhalten.

Zudem müssen auch einsprachige Beamte, die für eine zweisprachige Behörde arbeiten, das aktive Angebot machen. So viel von der jeweils anderen Sprache müssen sie also beherrschen, dass sie imstande sind, Bürgerinnen konsequent zweisprachig zu begrüßen und ihnen gegebenenfalls mitzuteilen, dass sie — unaufgefordert — eine Person herbeiholen, die der gewünschten Sprache mächtig ist.

In Südtirol

Hierzulande gibt es insbesondere im mündlichen Verkehr mit Behörden weder eine Verpflichtung noch eine allgemeine Empfehlung, den Bürgerinnen aktiv ein zwei- oder dreisprachiges Angebot zu unterbreiten. Das führt häufig dazu, dass Menschen auf ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache vorauseilend verzichten, wenn die Beamtin eine Sprachwahl vorwegnimmt.

Dies geht natürlich insbesondere zu Lasten der deutschen und ladinischen als minorisierte Sprachen, da einsprachige Mitarbeiterinnen öffentlicher Dienste großmehrheitlich nur Italienisch sprechen und da die Bevorzugung der italienischen Sprache als lingua franca auch einem etablierten gesellschaftlichen Reflex (‹1 ‹2) entspricht.

Insbesondere bei Diensten oder in speziellen Situationen, wo es ein großes (tatsächliches oder gefühltes) Machtgefälle gibt — wie bei einer Polizeikontrolle etc.1Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft. —, fällt es trotz Rechts auf Gebrauch der Muttersprache schwer, ohne aktives und niederschwelliges Angebot die bevorzugte Sprache zu wählen.

Als Bürgerin neigt man ganz selbstverständlich dazu, unangenehme Situationen zu meiden und natürlich auch Vor- und Nachteile abzuwägen, die durch eine selbstbewusste Sprachwahl entstehen könnten. Wird eine Polizistin, die gegen ihren Willen (und ohne mir ein entsprechendes Angebot gemacht zu haben) Deutsch sprechen muss, beim defekten Licht genauer hinsehen? Wird sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums weniger kulant sein?

Die Offre active ist deshalb ein Beispiel guter Praxis, das auch in Südtirol gut aufgehoben wäre — und zwar so wie in Kanada insbesondere bei gesamtstaatlichen Behörden oder in Ortschaften, wo die staatliche Mehrheitssprache vorherrscht. Auch die Vorgabe, in Québec die Sprachreihung Französisch-Englisch (statt landesweit Englisch-Französisch) zu verwenden, könnte analog2Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch auf Südtirol angewandt werden.

Siehe auch ‹1 ‹2

  • 1
    Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft.
  • 2
    Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch
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Kennzeichen: Rechtsunsicherheit.

Ein Freund von mir hat in Bayern einen Gebrauchtwagen gekauft und lässt ihn nun in Südtirol zu. Er hat das Fahrzeug selbst beim Autohaus abgeholt und mit einem deutschen Zollkennzeichen (das mit dem roten Rand und Datumsfeld) hierhergebracht.

Da er mir davon erzählt hat, dass er hier mit dem deutschen, auf ihn lautenden Kennzeichen so lange fahren wird, bis das Südtiroler Nummernschild da ist, habe ich ihm empfohlen, sich sicherheitshalber noch einmal bei der Agentur zu informieren, die die Zulassung hierzulande für ihn abwickelt.

Die Auskunft war dabei landestypisch: Genau wisse man es nicht, denn man habe sich sowohl bei der italienischen Straßenpolizei als auch bei den Carabinieri informiert und zwei völlig gegensätzliche Informationen erhalten. Während die Polizei der Agentur gesagt habe, dass mit dem Kennzeichen »problemlos« gefahren werden dürfe, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass die sogenannte »Nationalisierung« bereits eingeleitet wurde, hätten die Carabinieri gesagt, das dürfe man auf keinen Fall.

Da seit Salvinis tollem Dekret, das der EuGH bereits als vertragswidrig eingestuft hat, bei Zuwiderhandlung möglicherweise sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs droht, lässt mein Freund sein Auto — auf das er privat und beruflich dringend angewiesen wäre und für das er mit dem Zollkennzeichen auch KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt hat — nun lieber stehen. Und zwar drei Wochen lang, denn so lange dauert laut der Autoagentur ungefähr das Zulassungsverfahren.

Hier geht es aber weniger um Autos und um die Mobilität eines Einzelnen als um die miserable Rechtssicherheit in diesem Staat, an die wir uns zwar weitgehend gewöhnt haben, die aber aus Bürgerinnen Untertaninnen und Bittstellerinnen macht.

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Wie wählen Angehörige von Polizei und Militär?

Von einer Forschungsgruppe um den Professor für Politikwissenschaften Jean-Yves Dormagen vorangetrieben, analysiert das Cluster17-Projekt das Wahl- und das Enthaltungsverhalten in Frankreich nach sozialen Gruppen und Berufen.

Für ein gewisses Aufsehen hat dabei kürzlich die Analyse der Präferenzen von Polizei und Militär gesorgt, da bei den jüngsten Präsidentschaftswahlen nahezu zwei Drittel der Angehörigen dieser Berufsgruppe die rechtsextremen, rassistischen Kandidatinnen Marine Le Pen und Éric Zemmour gewählt haben sollen. Präsident Emmanuel Macron kam demnach bei Ordnungs- und Streitkräften nur auf 14% der Stimmen — gefolgt von Valérie Pécresse, die sich 2019 mit ihrem Flügel Soyons libres rechts von den rechten Républicains abgespalten hatte.

Summiert man die Prozentsätze für Le Pen, Zemmour, Pécresse und den rechtspopulisten Dupont Aignan, haben 75% der Polizei- und Militärangehörigen (weit) rechts gewählt.

Ob es ähnliche Analysen auch für Italien oder gar für Südtirol gibt, weiß ich nicht. Es steht jedenfalls zu vermuten, dass Angehörige von Polizei und Militär in den meisten Ländern politisch deutlich weiter rechts einzuordnen sind als der gesamtgesellschaftliche Durchschnitt.

Zumindest ein Indiz dafür kann auch die Positionierung von Polizei- und Militärangehörigen sein, die hierzulande in die aktive Politik gewechselt sind. Spontan fallen mir Namen wie Enrico Lillo, Umberto Montefiori oder Antonino Lo Sciuto ein.

In jedem Fall wäre auch diesbezüglich kritisch zu hinterfragen, inwieweit die Abwesenheit einer Landespolizei nicht auch dazu führt, dass aktiv Menschen nach Südtirol gelockt werden, die bei den staatlichen Ordnungskräften arbeiten und in nicht unerheblichem Maße weit rechte, nationalistische und auch autonomie- bzw. minderheitenfeindliche Positionen vertreten und entsprechende Parteien wählen.

Nicht zuletzt wäre auch die Tatsache, dass das Land im Tausch für aufgelassene Militärareale Wohnungen für Heeresangehörige baut, unter diesem Blickwinkel zu betrachten.

Einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer möglicherweise einseitigen Beeinflussung von Wahlergebnissen durch Angehörige von Polizei und Militär gewährt immerhin die vierjährige Ansässigkeitsklausel, die manche allerdings lieber heute als morgen abschaffen möchten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9

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Zweisprachige Polizei in Wales.

Wales/Cymru ist wie Südtirol — aber anders als zum Beispiel Åland, Baskenland und Katalonien — nicht unmittelbar für die Polizei auf dem eigenen Gebiet zuständig.

Dennoch ist die Polizei in Wales tatsächlich zweisprachig. Alle Fahrzeuge und auch die Uniformen sind sowohl mit englisch Police als auch mit walisisch Heddlu beschriftet — und zwar in der Regel in der Reihenfolge Heddlu-Police, mit der Minderheitensprache an erster Stelle.

Walisische Polizei – Foto: MOD/Alex Knott

Alle vier Polizeibezirke in Cymru haben zweisprachige Logos mit Walisisch als erstgereihte Sprache:

Logos der Polizeibezirke in Wales/Cymru – Quelle: Wikipedia

Auch die Webseiten der Polizeien sind zweisprachig. Beim Betreten wird sofort die Sprachwahl angeboten, ohne dass sie die Nutzerin erst selbst irgendwo suchen muss:

Ausschnitt: Sprachwahl Polizei Südwales

Ausschnitt: Webauftritt Polizei Südwales

Wie in England und Wales (aber nicht im gesamten Vereinigten Königreich) üblich, wählt die Bevölkerung selbst im Vierjahresrhythmus den für jeden Bezirk zuständigen Police and crime commissioner, eine Politikerin, die wiederum die Polizeichefin ernennt und die Polizeiarbeit überwacht.

Somit ist Wales zwar nicht für die Polizei zuständig, doch die Bevölkerung hat trotzdem demokratisch Einfluss auf die Polizeiarbeit vor Ort.

Nicht zuletzt muss auch die Polizei die Sprachstandards erfüllen, die von der walisischen Regierung definiert werden. Das Sprachkommissariat von Wales veröffentlicht jedes zweite Jahr einen Bericht über die Erfüllung der Pflichten bezüglich der Sprachbestimmungen.

Südtirol

Hierzulande sind Fahrzeuge der Staatspolizei meist nur an den Seitentüren (immer in der Sprachreihung Italienisch-Deutsch) zweisprachig beschriftet; insbesondere am Heck (einschließlich der Kennzeichen) aber schon wieder einsprachig Italienisch. Die Uniformen sind genauso wie die Logos der Einheiten ausschließlich auf Italienisch (Polizia, Squadra mobile, Squadra volante…) beschriftet.

Der »deutschsprachige« Webauftritt der italienischen Polizei in Südtirol ist nur teilweise übersetzt, eine Sprachwahl wird beim Aufruf nicht proaktiv angeboten:

Ausschnitt: »Deutschsprachiger« Webauftritt der Staatspolizei in Südtirol

Um mit den Beamtinnen in Südtirol Deutsch sprechen zu können, bedarf es oft einer guten Portion Glück.

Der Polizeipräsident (Quästor) wird von Rom ernannt und ist häufig nicht näher mit den Begebenheiten in Südtirol vertraut, Sprachkenntnisse (Deutsch, Ladinisch) sind keine Voraussetzung und meist auch nicht vorhanden. Die Staatspolizei unterliegt nicht einer in Südtirol beschlossenen Sprachpolitik, sondern den Bestimmungen des Autonomiestatuts, die sie jedoch statistischen Erhebungen zufolge nicht einhält. Auch einer Sprachstelle des Landes ist die Polizei keinerlei Rechenschaft schuldig.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 / ‹8

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Unterstützung für Geflüchtete: Portal fehlerhaft.

Vor wenigen Tagen wurde — rund zwei Monate nach Kriegsbeginn — endlich ein Portal des Zivilschutzes freigeschaltet, über das ukrainische Geflüchtete einen Antrag auf finanzielle Hilfe sollten stellen können.

Bei Eingabe der Steuernummer einer Mutter müssten dabei automatisch ihre eigenen Daten, aber auch jene der Kinder (bis 14 Jahre) aufscheinen, womit dann der Antrag für alle gemeinsam abgeschickt werden könnte. Allerdings hat dies bei keiner der uns bekannten ukrainischen Mütter funktioniert.

Auf dem Portal steht, dass man sich in solchen Fällen wiederum an die Polizei wenden persönlich zur Polizei begeben muss, um die Daten richtigstellen zu lassen:

Ausschnitt FAQ des Zivilschutzportals

Das hat nun eine der Mütter gemacht. Bei der Polizei wurde ihr aber gesagt, dass das wohl ein allgemeines Problem sei, das noch einer Lösung harrt. Die Beamten jedenfalls könnten da nicht weiterhelfen.

So vergehen die Wochen und die Aussicht auf finanzielle staatliche Unterstützung rückt noch immer nicht näher.

Wie viele Frauen sich wohl schon unnötig zur Polizei begeben haben, weil auf dem Portal kein Hinweis auf einen allgemeinen Fehler im System hingewiesen wird?

Und: Wie viele Frauen werden nun womöglich nur für sich selbst einen Antrag stellen und auf den für die Kinder verzichten, weil sie es sich nicht leisten können, weiter auf das Geld (Erwachsene: 300€/Monat – Kinder: 150€/Monat für maximal drei Monate) zu verzichten?

Siehe auch 1› 2›

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