Carles Puigdemont/
130. Präsident von Katalonien – 130° Presidente catalano.
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Haftbefehl gegen Serret, Comín, Puig gegenstandslos.
Keine Auslieferung an Spanien–
Neuer Rückschlag für Richter Pablo Llarena: Die belgische Staatsanwaltschaft hat heute die Abweisung seines europäischen Haftbefehls gegen die katalanischen Ministerinnen Meritxell Serret, Toni Comín und Lluís Puig beantragt. Wie Medien übereinstimmend berichten, wird dies die Aufhebung aller Einschränkungen zur Folge haben, denen sie unterworfen waren. Begründet wird die Entscheidung mit groben Form- und Verfahrensfehlern der
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Akademikerinnen fordern Ende der Repression.
Professor der Uni Trient, aber keine Südtirolerin dabei–
In einem offenen Brief an den schottischen National fordern über 100 Akademikerinnen aus aller Welt die Freilassung der katalanischen politischen Gefangenen. Wir sind Akademikerinnen, die in 19 verschiedenen Ländern in den Bereichen Jura, Menschenrechte, Politik, Soziologie, Geschichte und damit in Zusammenhang stehenden Fächern arbeiten. Während der letzten zwei Wochen haben wir eine weitere Zuspitzung im
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Nur die Verfassung verteidigen.
Quotation–
Puigdemont weiß, wie man Aufmerksamkeit erzeugt, wie man mit Medien spielt, sich zum Opfer stilisiert: Die Separatisten gut, die spanische Zentralregierung und die Justiz böse, auch wenn sie nur die Verfassung verteidigen (und wollen wir nicht, dass Regierung und Polizei die Grundlage der Demokratie, die Verfassung, verteidigen?). Georg Mair im dieswöchigen ff-Leitartikel Neben Herbert Dorfmann
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Ulrich Ladurners abermaliger Rundumschlag.
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Ex-Karpf und Obrigkeitsfetischist Ulrich Ladurner hat wieder zugeschlagen. Die schwere Schlappe der spanischen Justiz am schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht hat er offenbar so schlecht verdaut, dass er, der als einer von sehr wenigen das Eindreschen der spanischen (Militär-)Polizei auf friedliche Abstimmende rechtfertigte und nach wie vor rechtfertigt, jetzt gegen Carles Puigdemont lospöbelt. Nun war es richtig, dass
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Eil: Puigdemont unter Auflagen frei.
Schwere Niederlage für spanisches Höchstgericht–
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat sich heute mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft befasst und dabei die Rebellion (bzw. den Hochverrat, nach deutschem Recht) als Grund für die Auslieferung des katalanischen Präsidenten von vornherein als unzulässig abgelehnt. Der Vollzug der Auslieferungshaft wegen Veruntreuung wurde gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro ausgesetzt. In der Begründung
