Das kommt raus, wenn man Zugehörigkeit auf Basis von Blut definiert. Ein bis ins Mark von der nationalistischen Idee durchzogenes Staatsbürgerschaftsrecht, das Ethnos statt Demos propagiert und protegiert.
Episoden, wie jene, die Frau Kosanović in der MA 35 erlebt hat, sind mit Sicherheit kein Einzelfall und erinnern eher an MA 2412. “Überprüfen, ob sie integrierbar sei?” Herrgott nochmal, die Frau ist in Wien geboren und arbeitet im Burgtheater; jener rot-weiß-roten Bernhard-Peymann-Institution, die ein Großteil der Bioösterreicher, inklusive meiner einer, noch nie von innen gesehen hat. Was denn noch? Ein als Gstanzl vorgetragenes Bekenntnis, dass Wienerschnitzel ihre Lieblingsspeise und ein Apfelstrudel, der nicht aus Ziehteig gerollt ist, Blasphemie sei? Bleibt nur zu hoffen, dass die “Recht-muss-Recht-bleiben-aber-der-Wirtschafts‐und-Korruptionsstaatsanwaltschaft-kann-man-ruhig-mal-einen-Brief-schreiben“-Fraktion in Frau Kosanović nicht die nächste Abschiebekandidatin gefunden hat.
Mit einer Petition möchte die Plattform “SOS Mitmensch” nun erreichen, dass den rund 220.000 in Österreich geborenen Menschen, die nicht die Staatsbürgerschaft ihres Geburtslandes haben, diese unbürokratisch verliehen wird.
Italien hat sich 2015 ein Stückweit vom Ius Sanguinis verabschiedet, was in Südtirol nicht nur wohlwollend aufgenommen wurde. Man darf gespannt sein, wann Österreich es diesbezüglich schafft, das 19. Jahrhundert hinter sich zu lassen. Auf weitere Belege, wie antiquiert und im Grunde menschenfeindlich das nationalstaatliche System ist, können wir gerne verzichten.
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