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Glücksspiel(-)Autonomie.

Vor wenigen Tagen hatte SVP-Abgeordneter Zeller Herrn Raffaele Fitto als einen »guten Minister« der Berlusconi-Regierung bezeichnet. In einem für seine Partei typischen Anflug von Realitätsverweigerung hatte er zudem behauptet, bis auf sehr wenige Bereiche (wie NISF, Steueragentur und Polizei) hätte Südtirol bereits alle Zuständigkeiten vom Staat übernommen. Nicht nur, dass dies freilich nicht stimmt — selbst dort, wo das Land auf dem Papier eine primäre Gesetzgebungsbefugnis hätte, muss es sich an die »allgemeinen Reformen« des Staates halten.

Nun werden Zeller und die gesamte SVP gerade vom »guten Minister« auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt: Der hat jetzt nämlich den Ministerrat überzeugt, gegen das Südtiroler Glücksspielgesetz vorzugehen. Anders als die Bezeichnung des Gesetzes vermuten lässt, handelt es sich dabei gar nicht um eine eigenständige und umfassende Neuordnung des Glückspiels, wofür die beste Autonomie der Welt natürlich keine Befugnis hat. Mit breiter Mehrheit hatte der Landtag lediglich einige Ergänzungen zur staatlichen Norm beschlossen — etwa, dass in unmittelbarer Nähe von Schulen keine Spielstätten errichtet werden dürfen. Selbst dieses harmlose Gesetz geht den Zentralisten in Rom jetzt zu weit, und es liegt nahe, dass sie vor Gericht Recht bekommen: Landtagspräsident Dieter Steger hatte schon bei Verabschiedung des Gesetzes (in einem Anflug von Realismus) mitgeteilt, der Landtag wäre an die Grenzen seiner Zuständigkeiten gegangen. Und die sind sehr eng gesteckt.

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Zahnloses Recht für ladinische Gemeinden.

Die italienische Rechtsordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Bürgerinnen einer Gemeinde zu befragen, ob sie einen Regionenwechsel wünschen. Von diesem Recht haben die ladinischen Ortschaften in der Region Venetien — Anpezo, Fodom und Col — am 28. und 29. Oktober gemeinsam Gebrauch gemacht. Zumal die Vorlage von über 78% der Abstimmungsteilnehmer (und rund 56% der Stimmberechtigten) angenommen wurde, hätte das Innenministerium — laut Gesetz — binnen 60 Tagen darauf reagieren müssen. Weil dies nicht geschehen ist, hatten die Gemeinden Col und Fodom gesondert vor dem Verfassungsgericht geklagt — und Unrecht bekommen. Gemeinden hätten nicht das Recht, ihr Recht einzuklagen. Wenn das Innenministerium, das per definition über die Einhaltung von Gesetzen zu wachen hätte (weshalb ihm zum Beispiel die Polizei untersteht), sich nicht an dieses Gesetz hält, muss man eben abwarten und Däumchen drehen. Das nennt man dann — ja, richtig: Rechtssicherheit.

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Autorinnen und Gastbeiträge

Grober kulturpolitischer Unfug.
CAI will alle Wege mit Tolomei-Namen beschildern.

Soll Tolomei einen späten Triumph erhalten, indem flächendeckend alle Wegschilder des AVS zweinamig gefasst werden müssen? Oder sollen zumindest die Wanderer und Bergsteiger vom Unfug der Tolomeischen Fantasienamen verschont bleiben? Jahrzehntelang haben sich weder die italienischen Mitbürger noch die Urlaubsgäste an den einnamigen Wegweisern gestoßen. Erst die Digitalisierung der Wanderrouten durch den AVS hat der italienischen Rechten den Anlass geliefert, einen Angriff gegen dieses Refugium gewachsener Ortsnamen zu starten. Statt Tolomeis Prontuario im öffentlichen Gebrauch aufs unvermeidliche Minimum zu reduzieren, statt eine Lösung im Einklang mit internationalen Standards des Minderheitenschutzes bei der Ortsnamengebung zu suchen, soll das Tolomei-Erbe bis aufs letzte Hinweisschild im hintersten Bergtal ausgedehnt werden, obwohl fast kein Italiener diese Namen kennt oder jemals verwendet hat. Sogar ein Ultimatum meinte Regionenminister Fitto dafür setzen zu müssen: eine Revanche der italienischen Rechten gegen die langjährigen Bestrebungen der Südtiroler, zumindest einen Teil der Tolomei-Namen ins Kuriositätenfach der Geschichte zu entsorgen? Dazu kommen konnte es freilich nur, weil das Land die Materie seit Jahrzehnten vor sich herschiebt und nicht in der Lage war, durch ein klares Landesgesetz den vom Autonomiestatut erlaubten Spielraum vor dem Verfassungsgericht auszuloten.

Dabei könnten einnamige Wegschilder, versehen mit den italienischen geografischen Bezeichnungen (Berg, Bach, Alm usw.), Teil der Südtiroler kollektiven Erinnerung sein. Die AVS-Schilder erinnern die italienischen Gäste und Mitbürger daran, dass hier die allermeisten Flur- und Ortsnamen einnamig deutsch oder ladinisch waren, bis es einem Roveretaner Fanatiker eingefallen ist, sich am Schreibtisch 8000 Namen aus den Fingern zu saugen und per Dekret Mussolinis einem ganzen Land aufzustempeln. Es war ein Projekt der kulturellen Kolonisierung und wird der deutschen Sprachgruppe als solches in Erinnerung bleiben. Wie die nicht durch Kontextinformationen relativierten faschistischen Denkmäler sind sie ein penetrant störendes Element im Zusammenleben der Sprachgruppen. Ein sprachgruppenübergreifender Widerstand gegen den Tolomei-Unfug aus Einsicht in die Revidierbarkeit einer kulturpolitischen Aggression der Vergangenheit ist in Südtirol nie entstanden, doch auch eine Kompromisslösung etwa im Sinne der Prozentlösung der fünf Vereine oder des Durnwalder-Vorschlags zur Regelung der Mikrotoponomastik auf Gemeindeebene wird nicht ohne deutlicheres Engagement gelingen.

Dass die italienische Rechte und PDL-Minister diese Linie fahren, kann niemanden überraschen, bietet doch der Symbolgehalt von Namen und Denkmälern den klassischen Stoff für nationalistische Stimmungsmache. Dass sich der CAI für 7000 solcher Namen stark macht, ist aber wenig angetan, die Stimmung zwischen deutsch- und italienischsprachigen Bergfreunden zu verbessern. Traurig schließlich, dass die Grünen und der PD sich für das Ansinnen der Durch-Tolomeisierung der Landschaft hergeben. Die Grünen müssen sich fragen, ob solche Positionen mit der Tatsache in Zusammenhang stehen, dass es landesweit nur mehr 20 grüne Gemeinderäte gibt. Der PD, offensichtlich gefangen in der italienischen Wahlarithmetik, glaubt, dass jegliches Nachgeben bei den Ortsnamen als Kniefall gegenüber der deutschen Sprachgruppe ausgegeben wird und nicht als Akt kulturpolitischer Vernunft. Um keine Stimmen zu riskieren, lässt man sich die Position von der italienischen Rechten diktieren. Für die italienische “società  civile” Südtirols bleibt es ein Armutszeugnis, die Tolomei-Namen auf allen Wegweisern im Land durchsetzen zu wollen. Diesen kulturpolitischen Unfug einzudämmen wäre ein wichtiger Schritt zur gemeinsamen Beheimatung der Sprachgruppen in diesem Land, nicht seine Ausweitung und Perpetuierung.

*) Thomas Benedikter ist Wirtschafts- und Sozialforscher in Bozen. Er ist u. a. Autor von »Autonomien der Welt« (Athesia, Bozen 2007) und »The World’s Working Regional Autonomies« (Anthem, London/Neu-Delhi 2007).

PS: Sollten, wie der HGV dies vorschlägt, auf den künftigen Wegschildern auch englische geografisch-technische Bezeichnung Platz finden, wäre ich absolut für die Ergänzung mit chinesischen Bezeichnungen. Wie kann man es bloß den Angehörigen dieser großen Kulturnation, zahlreiche und zahlungskräftige Touristen der Zukunft, zumuten, “Tal”, “Alm” und “Berg” in einer Fremdsprache lesen zu müssen?

Dieser Beitrag ist auch in der aktuellen Ausgabe des Wochenmagazins ff erschienen.

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Lose-lose Situation.

Gestern hat der spanische Verfassungsgerichtshof (Tribunal Constitucional – TC) das neue katalanische Autonomiestatut von 2006 in Teilen außer Kraft gesetzt bzw. neu interpretiert. Das Urteil geht auf eine Eingabe der spanisch-zentralistischen Volkspartei (PP) zurück, die sofort nach Verabschiedung des Statuts deponiert worden war.

Der katalanische Präsident Montilla (PSC-Sozialisten) spricht davon, dass der TC 95% des Statuts bestätigt habe. Trotzdem habe der PP dem spanischen »Autonomismus« und der Würde Kataloniens nicht wiedergutzumachenden Schaden zugefügt, weil Teile eines Statuts außer Kraft gesetzt wurden, das bereits mit dem Zentralstaat verhandelt und von der katalanischen Bevölkerung mittels Referendum bestätigt worden war.

Man könnte das als eine Lose-lose-Situation bezeichnen, in der die Zentralisten vor dem TC gescheitert sind — weil fast alle ihre Einwände abgewiesen wurden —, aber auch alle katalanischen Parteien mit dem Urteil unzufrieden sind und vehement dagegen protestieren. Selbst der katalanische Ableger des PP hat große Schwierigkeiten mit der Initiative seiner staatlichen Mutterpartei. Landesweit wurden spontan von unterschiedlichsten Parteien und Vereinen Protestkundgebungen organisiert oder angekündigt. Die größte davon wird am 10. Juli erwartet.
Außerdem ist damit zu rechnen, dass diese als marginal bezeichnete Zurechtstutzung der bereits erstarkenden Unabhängigkeitsbewegung noch einmal einen massiven Unterstützungszuwachs bringen wird.

In weiten Teilen — mit Ausnahme der Finanzierung — bleibt das katalanische Statut trotzdem wesentlich großzügiger und vor allem moderner als jenes Südtirols. Bemerkenswert ist weiterhin, dass die spanische Politik heute mehrheitlich bereit ist, den Autonomien aus freien Stücken einen größeren Handlungsspielraum zuzugestehen, als die Verfassung offensichtlich hergibt.

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Impugnata la 5/10 FVG.

Frià»l.

Contrariamente a ciò che riferisce il portale Südtirol Online il governo centrale di Roma non ha impugnato davanti alla Corte costituzionale una legge di tutela della Lingua Friulana, bensì un tentativo di sabotare il già di per se povero plurilinguismo della Regione Autonoma. La legge 5/10 recentemente approvata dal Consiglio Regionale, infatti, prevedeva l’equiparazione alla Lingua Friulana di un vasto numero di dialetti veneti presenti sul territorio — o meno. Infatti, oltre a varietà come il maranese ed il gradese il provvedimento prevedeva la tutela dei dialetti veneti dell’Istria e della Dalmazia, riferibili a territori che si trovano in territorio sloveno e croato, ed introducendole come materie scolastiche obbligatorie.

Il tutto con il chiaro fine di sfocare ulteriormente la percezione del friulano in quanto lingua, facendolo sprofondare nella melma di una babele ridicola ed insostenibile. È siginificativo che la legge sia stata approvata con il sostegno di quei partiti che più attivamente avevano sollecitato l’impugnazione della Legge Regionale 29/07, che avrebbe dovuto dare attuazione alla tutela costituzionale del friulano. Quella della confusione è una strategia ormai affermata per delegittimare le minoranze autoctone, con la quale devono confrontarsi anche i ladini dolomitani, da quando sia in Cadore che in Val di Non alcuni comuni si sono autodichiarati «ladini» pur non essendolo, al semplice scopo di assicurarsi mezzi economici che non gli spettano.

Oltre ai partiti più centralisti anche la Lega Nord aveva dato il proprio sostegno alla 5/10, evidenziando la propria assoluta (e controproducente) ignoranza in termini culturali e linguistici — fatto che ho già avuto modo di criticare.

Ovviamente l’impugnazione della legge era assolutamente prevedibile, ma la vergognosa strategia di delegittimazione portata avanti sistematicamente in Friuli sortirà comunque i suoi effetti, perché la melma della dialettizzazione qualche macchia sul friulano la lascerà. Anzi, l’impugnazione porterà acqua al mulino di chi predica la superiorità della Lingua Unica Nazionale.

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Primäre Augenwischerei?

Neulich habe ich über die Aushebelung des Landesbautengesetzes und die Angleichung an die entsprechenden Staatsnormen berichtet. Unter anderem habe ich dazu aus einem Vortrag zitiert, den RA. Dr. Renate von Guggenberg, Direktorin der Abteilung Anwaltschaft des Landes Südtirol, im Auftrag des zuständigen Landesrates zu diesem Thema gehalten hatte. Nicht schlecht gestaunt habe ich, als ich erstmals in aller Klarheit erfahren habe, was es mit den angeblich »ausschließlichen« Zuständigkeiten des Landes Südtirol so auf sich hat: Von Ausschließlichkeit kann faktisch keine Rede sein, denn die autonomen Befugnisse sind außer der italienischen Verfassung und internationalen Verpflichtungen auch noch »den Grundsätzen der Rechtsordnung der Republik«, den »nationalen Interessen« und nicht näher definierten »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« unterworfen. Dies ist in Artikel 4 des Autonomiestatuts ganz klar so definiert, weshalb das Land im speziellen Fall trotz primärer Zuständigkeit auf dem Gebiet der öffentlichen Arbeiten — wie es Frau von Guggenberg ausdrückt – »fast nur mehr die Möglichkeit [hat], rein organisatorische Aspekte zu regeln«.

Da Artikel 4 des Autonomiestatuts allgemeine Gültigkeit hat, ist nicht davon auszugehen, dass seine Auswirkungen auf den Bereich der öffentlichen Arbeiten beschränkt sind. Im Gegenteil: Im Laufe der vergangenen Jahre wurden Südtirols Zuständigkeiten regelmäßig vom Verfassungsgericht auf ein Mindestmaß zurechtgestutzt.

Konsultiert man auf den Seiten des Landes Südtirol — pardon: der autonomen Provinz Bozen – die Liste der autonomen Zuständigkeiten, stößt man auf folgende Formulierung:

I. Primäre Zuständigkeiten:
Diese stellen den obersten Ausdruck der Gesetzgebungsautonomie des Landes dar. Es handelt sich hier um Bereiche, in denen das Land die Gesetzgebungsbefugnis nicht mit dem Staat teilen muss. Nach der Verfassungsreform von 2001 unterliegt die gesetzgeberische Tätigkeit des Landes in diesen Bereichen folgenden Schranken: Einhaltung der Verfassung, Einhaltung der EU-Verpflichtungen sowie der internationalen Verpflichtungen.

Wie man sieht wird hier der vorgeblichen Ausschließlichkeit dieser Zuständigkeiten (»in denen das Land die Gesetzgebungsbefugnis nicht mit dem Staat teilen muss«) besonderer Nachdruck verliehen, während gleichzeitig die Verpflichtung unterschlagen wird, sich nationalen Interessen und Grundsätzen unterzuordnen.

Warum aber klärt das Land die Bürger darüber nicht auf, in welchem Umfang es tatsächlich eigene Befugnisse wahrnehmen kann? Aus welchem Grund wird dauernd die perfekte Autonomie beschworen, die sich de facto selbst verwaltet, während in Wirklichkeit nicht einmal die wenigen primären Zuständigkeiten das Papier wert sind, auf dem sie vermerkt sind?

Immer mehr entpuppt sich die Eigenregierung als Farce! Die meisten Zuständigkeiten, die uns als solche verkauft werden, sind gar keine. In vielen Fällen (Schule, Straßen, demnächst vielleicht Rai und Post) beschränkt sich der Einfluss fast ausschließlich auf die finanzielle Ausstattung. Das Land darf zwar munter dafür bezahlen, dass die Schlaglöcher ausgebessert werden, kann die Wartung organisieren und die Straßenarbeiter entlohnen — die normativen Befugnisse hat jedoch im Zweifelsfall auch weiterhin der Staat.

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Bautengesetz: Autonomie außer Kraft.

Zunächst die gute Nachricht: Die dynamische Autonomie ist (noch) nicht tot. Die weniger gute lautet, dass die Dynamik immer öfter nicht zu unseren Gunsten verläuft. Erst kürzlich hatte ich die fortwährende Beschneidung der sogenannten Modellautonomie erwähnt, eine Entwicklung, die vom Landespresseamt (LPA) — anders als die Übertragung jeder noch so kleinen Bürde Zuständigkeit — nicht an die ganz große Glocke gehängt wird.

So hatte das Land im letzten Jahr Hals über Kopf wesentliche Teile des eigenen Bautengesetzes außer Kraft gesetzt, weil sie angeblich dem neuen Staatsgesetz widersprachen. Mit dem sich ergebenden gesetzlichen Vakuum kamen öffentliche Ausschreibungen in Südtirol über Monate fast gänzlich zum Erliegen, und das zu allem Überfluss während einer Wirtschaftskrise.

Erst jetzt lichtet sich allmählich der Nebel um die neuen Ausschreibungsrichtlinien, wenngleich selbst Fachleute gestehen, noch immer nicht den vollen Durchblick erlangt zu haben. Was sich ankündigt, ist im Vergleich zum Landesgesetz jedoch alles andere als eine Verbesserung. Von angeblichen Vorteilen, wie sie uns Landesrat Mussner vor wenigen Wochen verkaufen wollte, ist bei näherem Hinsehen nicht viel übrig geblieben.

Laut Informationen seines Ressorts konnte im vergangenen Jahr der Löwenanteil an Bauaufträgen an einheimische Firmen vergeben werden. Mit dem neuen staatlichen Gesetz wird sich das aber grundlegend ändern: Alle Arbeiten ab einem Wert von einer halben Million Euro (und das sind im öffentlichen Bausektor wohl fast alle) müssen künftig staatsweit ausgeschrieben werden. Das benachteiligt die einheimischen Firmen und stärkt im Übrigen die laut Sonntagsreden nicht mehr existierende Staatsgrenze. Anders als das Bauunternehmen aus Syrakus darf ein Handwerker aus Steinach am Brenner bei einem öffentlichen Bauvorhaben in der Gemeinde Brenner nicht mitbieten.

Im Gegensatz zu Südtirol hat das Trentino sein eigenes Gesetz nicht voreilig abgeschafft, sondern zumindest vor dem Verfassungsgericht verteidigt. Dadurch konnte der Teil gerettet werden, der eine nach Gewerken aufgeteilte Vergabe von Bauaufträgen gestattet. Gewerke sind einzelne Bereiche oder Fachgebiete (bspw. Baumeister-, Schlosser- oder Malerarbeiten), in die Bauarbeiten für gewöhnlich gegliedert werden.
Die vom Trentino gerichtlich erkämpfte Möglichkeit einer getrennten Vergabe wurde von der Südtiroler Landesregierung abermals voreilig bejubelt. Denn wieder stellt sich heraus, dass es sich dabei um wirklich kleine Brötchen handelt:

  1. Die getrennte Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten ist umständlich, teuer und eine große organisatorische Herausforderung. Für viele kleinere und mittlere Verwaltungen wird es unmöglich sein, diesen Aufwand zu betreiben.
  2. Die getrennte Ausschreibung bedarf laut richterlichem Urteil einer detaillierten Begründung und darf der ausschreibenden Körperschaft keinerlei Nachteile verursachen. Das ist bereits aufgrund der in Punkt 1 genannten Erschwernisse sehr schwierig. Außerdem verursacht die getrennte Vergabe in der Regel Konflikte zwischen den Firmen und führt im Schadens- oder Garantiefall zu Problemen, weil es äußerst schwierig ist, die Verantwortung eindeutig einem Gewerk zuzuordnen.
  3. Laut Richterspruch ist die getrennte Vergabe zwar grundsätzlich gestattet; doch selbst die einzelnen Ausschreibungen nach Gewerken müssen sich nach der gesamten Bausumme richten. Wenn also ein Bauwerk insgesamt mehr als eine halbe Million kostet, dann müssen die Malerarbeiten — selbst wenn deren Wert weit unter der halben Million liegt — ebenfalls staatsweit ausgeschrieben werden. Der Vorteil einer getrennten Vergabe bleibt demnach ohnehin fraglich.

Der von Landesrat Mussner gepriesene Vorzug der Neuregelung besteht angeblich darin, dass Südtirol das staatliche System übernommen hat, sich unsere Handwerker daran gewöhnen und dann in anderen Regionen zu denselben Konditionen mitbieten können, die sie aus Südtirol kennen. Auch gegen diese positive Auslegung sind gleich mehrere Zweifel angebracht:

  1. Kleine Handwerksbetriebe haben weder die organisatorische Struktur noch die personelle Ausstattung, um an Wettbewerben außerlandes teilzunehmen;
  2. Größere Südtiroler Unternehmen hatten schon bisher keine Schwierigkeiten, auf internationaler Ebene wichtige Aufträge an Land zu ziehen, so auch im benachbarten italienischen Ausland;
  3. Last but (absolutely) not least ist sowohl angesichts der schlechten Auftragslage italienischer Betriebe als auch im Hinblick auf die klammen Haushalte in anderen italienischen Regionen wohl eher das Gegenteil zu erwarten, und zwar, dass Firmen aus dem Süden massiv auf den Südtiroler Markt drängen werden.

Und dies wiederum wird gleich mehrere negative Folgen nach sich ziehen:

  1. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei einheimischen Unternehmen;
  2. Einbußen bei der Qualität, die wir bei Südtiroler Bauvorhaben in der Regel gewohnt sind (exzellente Ausbildung und hohe Spezialisierung bei Südtiroler Betrieben);
  3. Einbußen bei der Innovationsfähigkeit Südtiroler Bau- und Handwerksbetriebe (Klimahaus etc.);
  4. Voraussichtlich Lohndumping und/oder Einsparungen auf Kosten der Qualität;
  5. Italienisch wird die allgemein gültige lingua franca auf öffentlichen Baustellen in Südtirol;
  6. Möglicherweise Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität, wie sie im restlichen Italien gang und gäbe ist — und gegen welche die bestehende staatliche Gesetzgebung laut Aussagen von Staatsanwälten keine angemessene Handhabe bietet (siehe Report-Bericht).

Diese Situation weckt unangenehme Erinnerungen an vergangene Zeiten, als sich (vor ca. 15-20 Jahren) bereits zahlreiche süditalienische Firmen Bauaufträge in Südtirol sichern konnten. Monatelange Verzögerungen wurden die Regel, unter anderem aufgrund regelmäßiger und zum Teil absichtlich herbeigeführter Konkurse der Bauunternehmen, zum Beispiel um einheimischen Subunternehmern die Bezahlung ihrer Leistungen zu verweigern. Erst das Landesgesetz konnte dagegen Abhilfe schaffen.

Wenn sich das Bild, wie es sich jetzt abzeichnet und wie ich es hier beschrieben habe auch nur ansatzweise bestätigt, ist das ein autonomiepolitischer GAU. Die Landesregierung wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie hier voreilig eingeknickt ist, anstatt mit dem Zentralstaat beinharte Verhandlungen zu führen. Von einer starken und selbstbewussten Autonomie kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein — der Jubel von Herrn Mussner ist geschmacklos und grotesk.

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Fortwährende Beschneidung.

Und wieder zieht die Vorzeigeautonomie den Kürzeren: Wie das Verfassungsgericht bescheinigt, liegt die Zuständigkeit in Sachen Umweltschutz beim Staat — und der hatte verordnet, dass Abfälle nur von zugelassenen Unternehmen zu einem Recyclinghof transportiert werden dürfen. Das ist eine Norm, die in Regionen mit massiven Mafiaproblemen durchaus sinnvoll sein kann. In Südtirol jedoch entbehrt sie jeder Logik und stellt eine überflüssige bürokratische und organisatorische Hürde dar.

Gerade weil das kein lebenswichtiger Bereich ist, zeigt das Beispiel, wie abhängig wir noch bis in’s letzte Detail davon sind, was in Rom entschieden wird.

Erst kürzlich wurde im erheblich relevanteren Bereich der öffentlichen Ausschreibungen ebenfalls das Landesgesetz gekippt. Obwohl beruflich selbst davon betroffen, muss ich gestehen, noch keinen Durchblick über Art und Tragweite der Änderungen erlangt zu haben. Nur soviel: Landesrat Mussner hat die hastige und völlig chaotische Angleichung an die staatliche Gesetzeslage auch noch als Vorteil verkauft — weil Südtiroler Unternehmen dann staatsweit zu gleichen Bedingungen arbeiten könnten. Wenn wir diese Auffassung zu Ende denken, sollte der Landesrat vielleicht die Abschaffung der Autonomie fordern!

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