Justiz/
⊂ Recht
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Justizbarometer: Italien ist Schlusslicht in Europa.
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Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel das EU-Justizbarometer 2016 vorgestellt, eine umfassende Vergleichsstudie der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten der Union. Untersucht wurden vor allem die drei Schlüsselbereiche Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit. Die italienische Justiz gehört mit zu den langsamsten des Kontinents: Ein Zivilprozess in erster Instanz dauert in Italien über viermal so lang, wie
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Faschistengruß in Sportstätten erlaubt.
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Ein toskanisches Gericht hat vier Fußballfans des FC Hellas Verona freigesprochen, die im Jahr 2011 — so schnell ist die Justiz! — während eines Spiels gegen Livorno den Faschistengruß gezeigt hatten. Große Teile der Fangemeinde der venetischen Mannschaft sind für ihre rechtsextremistische Gesinnung bekannt. Der einschlägige Vorfall war von den Überwachungskameras im Stadion festgehalten und
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GröAZ: Justiz-Zuständigkeit.
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Wie die Tageszeitung A. Adige in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gibt es in Rom wieder einmal einige Schwierigkeiten und Rückschläge bezüglich neuer Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut. Beim Übergang der Zuständigkeiten zum Nationalpark Stilfser Joch an die Länder hatte sich das Umweltministerium quergelegt, daher wird offenbar an einer neuen Lösung gebastelt. Dass wir auch für den lombardischen
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Sprache: EuGH widerspricht Kassation.
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Im November 2012 hatte das italienische Kassationsgericht ein Gerichtsverfahren für nichtig erklärt, weil es in deutscher Sprache geführt worden war: Dieses Recht stehe ausschließlich in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürgern zu, doch der Fall betraf eine deutsche Staatsbürgerin. Trotz eines Präzendenzfalls (Bickel und Franz) von 1998, in dem der EuGH bereits klargestellt hatte, dass die Sprachregelungen
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Freispruch für Faschos.
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Ein äußerst bemerkenswertes und wohlwollendes Urteil fällte der Bozner Richter Michele Paparella im Falle zweier Männer, die am Grieser Platz das faschistische Kampflied Faccetta Nera in ein Megaphon gesungen hatten. Der Vorfall geht auf den Alpiniaufmarsch von 2012 zurück, als die beiden Provokateure von Beamten der Polizeieinheit AAES (bzw.DIGOS) ertappt und angezeigt wurden. Bald zwei
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Gericht: Deutsch nur für Indigene.
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Das italienische Kassationsgericht hat ein Verfahren für null und nichtig erklärt, nur weil es in deutscher Sprache geführt wurde. Die Klägerin ist deutsche Staatsbürgerin, doch das Recht auf Muttersprache, so die Richter, stehe nur italienischen Staatsbürgern deutscher Muttersprache zu. Damit setzte sich die Kassation — bewusst oder unbewusst — sogar über ein Urteil des Europäischen
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»Schweizer Richter sind mehrsprachig.«
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In der Gerichtsbarkeit hat Katalonien — wie Südtirol — noch immer massive Schwierigkeiten, die tatsächliche Gleichberechtigung der Landessprachen zu erreichen. Während Südtirols Politiker und Medien nur selten über die Grenze in die nahe und mehrsprachige Schweiz blicken, führte das katalanische Tagblatt Ara ein Gespräch mit dem soeben in den Ruhestand getretenen Schweizer Bundesrichter Niccolò Raselli.
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La pulizia etnica secondo Rispoli.
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Secondo quanto riferisce il quotidiano A. Adige, il procuratore Guido Rispoli starebbe per archiviare le indagini avviate nei confronti di otto funzionari provinciali in relazione alla questione dei cartelli di montagna. Pur sottolineando che non c’è stato dolo intenzionale di danno, il procuratore ha confermato che è stata in atto «una sorta di “pulizia etnica”