Justiz/
⊂ Recht
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Justizbarometer 2017: Verbesserungen.
Deutschland, Österreich und Italien legen zu–
Am Montag veröffentlichte die Europäische Kommission wieder ihr jährliches Justizbarometer, eine Vergleichsstudie der Gerichtsbarkeiten in den EU-Mitgliedsländern. Bezüglich der Unabhängigkeit von Gerichten und Richterinnen konnten sich — im Vergleich zum Vorjahr — sowohl Österreich (von Rang 4) als auch Deutschland (von Rang 9) auf den nunmehr dritten Platz (ex æquo) verbessern. Auf niedrigem Niveau konnte
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Spanien: Justiz statt Politik?
Rajoy will Unterstützung von der EU–
Nach der erstinstanzlichen Verurteilung dreier katalanischer Spitzenpolitikerinnen wegen Ungehorsams will die spanische Regierung offenbar Rückendeckung aus Europa für ihre Strategie der Judizialisierung. Mehrere spanische und katalanische Medien berichten derzeit übereinstimmend, dass Premierminister Rajoy (PP) Druck auf die europäsichen Partner ausübt, damit eine direkte oder zumindest eine indirekte Legitimierung dieses Wegs Eingang in die geplante »Erklärung
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Weiterhin Justiz gegen Politik in Katalonien.
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Am gestrigen Mittwoch hat das spanische Verfassungsgericht zwei von Junts pel Sí (JxS) und CUP im katalanischen Parlament verabschiedete Resolutionen aufgehoben, die der Vorbereitung eines Unabhängigkeitsreferendums im Jahr 2017 dienen sollten. Der katalanische Präsident, Carles Puigdemont (JxS), bedauerte zwar die Tatsache, dass auch die neue Regierung von Mariano Rajoy (PP), trotz gegenteiliger Ankündigung, politische Probleme
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Justizbarometer: Italien ist Schlusslicht in Europa.
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Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel das EU-Justizbarometer 2016 vorgestellt, eine umfassende Vergleichsstudie der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten der Union. Untersucht wurden vor allem die drei Schlüsselbereiche Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit. Die italienische Justiz gehört mit zu den langsamsten des Kontinents: Ein Zivilprozess in erster Instanz dauert in Italien über viermal so lang, wie
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Faschistengruß in Sportstätten erlaubt.
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Ein toskanisches Gericht hat vier Fußballfans des FC Hellas Verona freigesprochen, die im Jahr 2011 — so schnell ist die Justiz! — während eines Spiels gegen Livorno den Faschistengruß gezeigt hatten. Große Teile der Fangemeinde der venetischen Mannschaft sind für ihre rechtsextremistische Gesinnung bekannt. Der einschlägige Vorfall war von den Überwachungskameras im Stadion festgehalten und
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GröAZ: Justiz-Zuständigkeit.
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Wie die Tageszeitung A. Adige in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gibt es in Rom wieder einmal einige Schwierigkeiten und Rückschläge bezüglich neuer Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut. Beim Übergang der Zuständigkeiten zum Nationalpark Stilfser Joch an die Länder hatte sich das Umweltministerium quergelegt, daher wird offenbar an einer neuen Lösung gebastelt. Dass wir auch für den lombardischen
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Sprache: EuGH widerspricht Kassation.
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Im November 2012 hatte das italienische Kassationsgericht ein Gerichtsverfahren für nichtig erklärt, weil es in deutscher Sprache geführt worden war: Dieses Recht stehe ausschließlich in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürgern zu, doch der Fall betraf eine deutsche Staatsbürgerin. Trotz eines Präzendenzfalls (Bickel und Franz) von 1998, in dem der EuGH bereits klargestellt hatte, dass die Sprachregelungen
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Freispruch für Faschos.
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Ein äußerst bemerkenswertes und wohlwollendes Urteil fällte der Bozner Richter Michele Paparella im Falle zweier Männer, die am Grieser Platz das faschistische Kampflied Faccetta Nera in ein Megaphon gesungen hatten. Der Vorfall geht auf den Alpiniaufmarsch von 2012 zurück, als die beiden Provokateure von Beamten der Polizeieinheit AAES (bzw.DIGOS) ertappt und angezeigt wurden. Bald zwei
