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Basco, galiziano, catalano nel Parlamento europeo.
Imminente ufficializzazione

Il governo spagnolo ha avanzato ufficialmente la richiesta al Parlamento europeo di riconoscere il basco, il galiziano e il catalano e di consentirne l’uso ad esempio negli interventi in aula. Questo è uno dei pochi risultati tangibili finora scaturiti dal tavolo di trattativa tra il governo socialista spagnolo di Pedro Sánchez (PSOE) e quello indipendentista catalano di Pere Aragonés (ERC) — dal quale Sánchez aveva bandito fin da subito il tema più scottante, l’autodeterminazione, scatenando le proteste catalane.

Quella di ufficializzare le lingue minoritarie nella camera europea è una vecchia richiesta di molti europarlamentari baschi, galiziani e catalani, che però si sono sempre dovuti scontrare con un’amministrazione europea che ascolta solo gli stati e con governi spagnoli di ogni colore che finora si erano pervicacemente rifiutati di soddisfare le loro richieste.

L’attuale passo non significa comunque che le tre lingue parlate nello stato spagnolo stiano per diventare a tutti gli effetti lingue ufficiali dell’Unione europea, come avvenuto recentemente con l’irlandese, in quanto il loro riconoscimento si limiterà (per ora) al solo ambito parlamentare.

In passato vari deputati europei avevano fatto uso delle lingue minoritarie non riconosciute per sensibilizzare i loro colleghi sulla discriminazione che stavano subendo, e alcuni baschi, galiziani e catalani si erano abituati a fare i loro interventi in inglese, francese o tedesco come segno di disobbedienza nei confronti di chi voleva imporre loro di «fare i castigliani» a Strasburgo.

Ora però finalmente il governo centrale si è deciso a fare questo passo verso la parità linguistica e ben presto, c’è da scommetterci, i suoni delle lingue basca, galiziana e catalana saranno regolarmente udibili nel luogo della democrazia europea. Più improbabile invece che vengano riconosciuti anche il friulano o il sardo, che — nonostante la costituzione più bella del mondo — non si parlano nemmeno nei rispettivi consigli regionali.

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Die politischen Häftlinge sind frei — aber bedingt.

Vorgestern hatte der spanische Regierungschef Pedro Sánchez (PSOE) die Strafnachlässe angekündigt — schon heute wurden die neun politischen Gefangenen aus der Haft entlassen. Sie wurden vom aktuellen Präsidenten der Generalitat, Pere Aragonés (ERC) und der katalanischen Parlamentspräsidentin Laura Borràs (JxC) empfangen.

Ihre Vorgängerin Carme Forcadell (ERC) sagte nach der Entlassung, ohne die weiteren Wahlsiege der separatistischen Parteien, ohne die vielen gerichtlichen Erfolge in Europa und ohne den zivilgesellschaftlichen Druck hätte es auch keine Strafnachlässe gegeben.

Unisono ließen die ehemaligen Häftlinge wissen, dass es im Tausch gegen die vorzeitigen Entlassungen kein Schweigen und keine Aufgabe ihrer Ideale geben werde — und forderten auch unverzüglich eine vollwertige Amnestie. Ihr Austritt aus dem Gefängnis sei, so Jordi Sànchez (JxC), eine Hommage an den ehemaligen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC), der nach wie vor im Exil lebt.

Teilnachlässe auf Bewährung

Die von Sánchez gewährten Strafnachlässe umfassen nur die restliche Haftstrafe und sind weder eine Aufhebung der Urteile noch eine vollständige Rehabilitierung. Die Maßnahme erstreckt sich nicht einmal auf die Ämterverbote, die aufrecht bleiben. Und zudem gilt sie auf Bewährung: Falls die nun aus der Haft entlassenen während der nächsten Jahre eine schwere Straftat begehen, kann das Höchstgericht (Tribunal Supremo) den Strafnachlass wieder rückgängig machen. All diese Details und Einschränkungen wurden von der spanischen Regierung so festgelegt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Strafnachlässe für politische Gefangene.
Katalonien

Heute kündigte der spanische Regierungschef Pedro Sánchez (PSOE) medienwirksam in Barcelona an, den neun zu langen Haftstrafen verurteilten politischen Gefangenen (Jordi Sànchez, Jordi Cuixart, Oriol Junqueras, Carme Forcadell, Dolors Bassa, Joaquim Forn, Raül Romeva, Josep Rull und Jordi Turull) Strafnachlässe gewähren zu wollen. Einen formalen Beschluss gibt es noch nicht.

Kein Mitglied der im Mai angelobten neuen katalanischen Regierung von Pere Aragonès (ERC) war bei der Veranstaltung im Gran Teatre del Liceu anwesend. Aragonès stellte in einer Ansprache klar, dass die Strafnachlässe allein keine befriedigende Lösung seien.

In seiner heutigen Rede ließ Sánchez offen, ob Teilmaßnahmen geplant sind oder ob der Strafnachlass sämtliche Tatbestände umfassen wird, für die die politischen Gefangenen einsitzen. Er betonte jedoch, dass er nur die neun tatsächlich in Haft befindlichen Katalaninnen berücksichtigen wird, die schon mehrere Jahre abgebüßt haben, während für den ehemaligen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) und die anderen per Haftbefehl gesuchten Politikerinnen keine Lösung angedacht sei.

NROs und internationale Organisationen wie die UNO hatten schon mehrmals die sofortige Freilassung der Inhaftierten gefordert.

Im Vorfeld der heutigen Ankündigung des spanischen Regierungschefs stellte Amnesty International in einer Jordi Sànchez und Jordi Cuixart betreffenden Aussendung klar, dass die Nachlässe zwar zu begrüßen seien, aber nur die (Rest-)Strafen umfassten — während nur die völlige Aufhebung der Urteile eine zufriedenstellende Lösung sein könne.

Siehe auch 1› 2›

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Katalanischer Präsident abgesetzt.

Am vergangenen Montag (28. September) bestätigte das spanische Tribunal Supremo das Urteil des Tribunal Superior de Justícia de Catalunya (TSJC), wonach der katalanische Präsident Quim Torra (JxC) abgesetzt wird, 18 Monate lang kein öffentliches Amt ausüben darf und 30.000 Euro Strafe zahlen muss. Anlass: Torra hatte sich im Frühling 2019 zunächst geweigert, Spruchbänder zugunsten der politischen Gefangenen vom Palau de la Generalitat entfernen zu lassen, wie es die zentrale Wahlbehörde (JEC) gefordert hatte. Dann ersetzte er sie mit einem Spruchband zugunsten der Meinungsfreiheit.

Aufmerksame Beobachterinnen zeigten nicht nur auf, dass von den zehn letzten Präsidenten der Generalitat mindestens sieben ihres Amtes enthoben, ins Exil getrieben und/oder gar standrechtlich erschossen wurden, sondern auch, dass in vergleichbaren Fällen (Ungehorsam gegenüber der Wahlbehörde, Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor Wahlen etc.) bislang entweder gar keine Strafen oder aber Bußgelder in Höhe weniger Tausend Euro verhängt worden seien. Ein Ämterverbot soll in solchen Fällen noch nie ausgesprochen worden sein. Nicht nur demgegenüber scheint das gegen Torra verhängte Urteil völlig unverhältnismäßig.

Die Amtsgeschäfte wurden nun großteils vom bisherigen Vizepräsidenten Pere Aragonés (ERC) übernommen, der sie bis zu baldigen Neuwahlen ausüben wird.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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