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Minderheitenpolitik in Österreich.
Veranstaltungshinweis

Am Donnerstag, den 26. Jänner findet um 18.00 Uhr an der Eurac eine Diskussionsrunde zum Thema

Minderheitenpolitik in Österreich: Eine Herzensangelegenheit?

statt.

Teilnehmende:

  • Katharina Crepaz, Senior Researcher am Center for Advanced Studies – Eurac Research
  • Clemens Mantl, Österreichischer Generalkonsul in Mailand
  • Heinrich Neisser, Emeritierter Professor an der Universität Innsbruck
  • Benedikt Sauer, Journalist und Vorstandsmitglied der Initiative Minderheiten

Es moderiert Günther Rautz, Leiter des Instituts für Minderheitenrecht an der Eurac.

Die Veranstaltung wird vom Institut für Minderheitenrecht gemeinsam mit dem Center for Autonomy Experience organisiert und findet in deutscher Sprache statt.

Ausstellung

Die österreichische Politik erklärt Südtirol immer wieder zur »Herzensangelegenheit«. Die Schutzfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachige Minderheit in Südtirol ist international abgesichert. Ist der Schutz der Minderheiten aber auch innenpolitisch eine Herzensangelegenheit für Österreich? Der Kärntner »Ortstafelsturm« liegt bereits 50 Jahre zurück. Die Verpflichtungen aus Artikel 7 Staatsvertrag von Wien aus 1955 wurden durch das Volksgruppengesetz von 1976 nur teilweise umgesetzt. Die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Roma und Sinti sind in Österreich mittlerweile als Volksgruppen anerkannt. Aber gerade der Ortstafelkompromiss zeigt, wie schwierig es sein kann, gesetzliche Regelungen zu finden, die den Volksgruppen zu ihrem Recht verhelfen, aber gleichzeitig auch politisch von der Mehrheit mitgetragen werden.

Minderheitenpolitik begegnet also stets neuen Herausforderungen. Im Koalitionsprogramm der aktuellen Regierung wird dem Thema der Minderheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet und Reformen angekündigt. Was also hat sich in den letzten Jahren getan? Geschichte und zentrale Forderungen unterschiedlicher Minderheiten in Österreich stehen im Mittelpunkt der Wanderausstellung »Was wir fordern! Minderheitenbewegungen in Österreich«. Neben den ethnischen Minderheiten thematisiert sie etwa auch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention, oder das Ringen gegen die Kriminalisierung von Homosexualität. Damit weist die Ausstellung auch auf die verschiedenen Definitionen des Begriffs Minderheit hin und zeigt die Vielfalt der Minderheitenbewegungen in Österreich.

Die gezeigte Ausstellung wurde von der »Initative Minderheiten« mit Sitz in Wien konzipiert. Die Ausstellungstexte sind deshalb in deutscher Sprache.

Ausstellungsdauer: 26. Jänner bis 28. Februar 2023

— offizielle Ankündigung

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Minderheiten brauchen endlich internationalen Schutz.

Kein Geringerer als Fernand de Varennes, seines Zeichens UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, hielt gestern an der Eurac in Bozen die jährliche Vorlesung über Minderheitenrechte.1Annual Minority Rights Lecture Dabei zeichnete er ein relativ düsteres Bild über den aktuellen Zustand des Minderheitenschutzes und plädierte für neue, rechtlich bindende und einklagbare Maßnahmen.

Er verglich Minderheiten mit dem Harry-Potter-Charakter Lord Voldemort, dessen Namen fast niemand auszusprechen wagte, wohingegen er meist als »Der, dessen Name nicht genannt werden darf« bezeichnet wurde. Das Wort »Minderheit« sei — als ob es sich um ein gefährliches Konzept handle — sogar bei den Vereinten Nationen eine Art Lord Voldemort.

Wie er in einem Bericht angeprangert habe, sei es zum Beispiel im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung vorsätzlich wieder aus der umfassenden Liste der vulnerablen Gruppen gestrichen worden. Doch genauso würden Minderheiten in vielen anderen Bereichen der Vereinten Nationen fehlen, weil viele Staaten grundsätzlich nicht über dieses Thema sprechen wollten.

Diskriminiert unter Diskriminierten

Minderheiten seien deshalb nicht in demselben Ausmaß durch internationales Recht geschützt, wie es die meisten anderen empfindlichen Gesellschaftsgruppen sind — und zwar durchaus auch in Europa.

In den späten 1980er und in den 1990er Jahren habe es noch viel Zuversicht gegeben. Aufgrund des Zusammenbruchs von Jugoslawien, des Kriegs in Bosnien, aber auch der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Korsika, Baskenland oder Nordirland sei viel politische und intellektuelle Energie in die Frage des Minderheitenschutzes geflossen. Daraus seien die Deklaration über Minderheitenrechte2Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
oder sprachlichen Minderheiten angehören
(UNO), das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (beide: Europarat) oder das Mandat des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten (OSZE) hervorgegangen, aber auch das Kriterium des Minderheitenschutzes als Voraussetzung für die Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten.

Im damaligen historischen Kontext sei allen klar gewesen, dass Schritte gesetzt werden mussten. Damit sei ein Versprechen, eine Verheißung ausgesprochen worden, der damals viele vertraut hatten. Sie für Verpflichtungen zu halten, sei naiv gewesen — und auch er selbst sei darauf reingefallen.

Die UN-Deklaration sei kein rechtlich bindendes Dokument, kein Vertrag, sondern ein politisches Statement. Auch das Rahmenabkommen sei nur das: ein Rahmen. Und in der Charta der Minderheitensprachen stehe sogar ausdrücklich, dass kein Individuum und keine Gemeinschaft auf ihrer Grundlage Rechte geltend machen können. So könne beim EGMR keine der beiden Vorlagen des Europarats eingeklagt werden. Vielmehr gebe es leider langwierige, schwerfällige und letztendlich auch zahnlose Mechanismen, mit denen die Unterzeichnerstaaten lediglich unterstützt werden, ihre Verpflichtungen umzusetzen.

Zahlreiche Minderheiten beklagten sich darüber, dass sich Staaten über deren Rechte und über ihre eigenen Verpflichtungen so leicht hinwegsetzen können. Dies führe — laut de Varennes — zu einem großen Vertrauensverlust.

Viele hätten ihre Hoffnungen auch in die EU gesetzt, sich direkt und intensiv dort eingebracht, weil sie das Potenzial sahen, dass dadurch ihre Rechte geschützt würden. Doch erst kürzlich habe sich die Kommission einfach über die Minority-Safepack-Initiative und das EU-Parlament hinweggesetzt, weil es ihrer Meinung nach nicht nötig sei, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

In den letzten 20 Jahren sei es zu bindenden Verträgen über die Rechte von Geflüchteten, Migrantinnen, Frauen, Kindern, Behinderten und anderen Gruppen gekommen. Für Minderheiten gebe es aber nach wie vor nichts — und während der letzten 20 Jahre seien in diesem Bereich bei den Vereinten Nationen nicht einmal symbolische Initiativen ergriffen worden.

Bei der UNO gebe es Allianzen und Netzwerke jeder Art, an denen neben Staaten auch NROs beteiligt seien und die die Unterstützung der Rechte von Kindern, indigenen Völkern, Migrantinnen, Menschen afrikanischen Ursprungs zum Ziel haben. Ja sogar für Bauern gebe es ein Netzwerk — jedoch nicht für Minderheiten.

Selbst von den freiwilligen Fonds, in die Staaten einzahlen können, um marginalisierte Gruppen zu fördern, seien Minderheiten ausgeschlossen. Es gebe welche für viele verschiedene Zwecke, aber eben nicht für diesen.

Vor allem für Menschen, die der LGBT-Community angehören, sei während der letzten Jahre von der UNO viel gemacht worden. Neben Kampagnen seien zum Beispiel auch Verhaltensstandards für Unternehmen veröffentlicht worden, um die Diskriminierung von LGBT-Personen zu bekämpfen. Das seien extrem wertvolle Ansätze und auch nötige Programme und Initiativen, von denen es während der letzten drei Jahrzehnte jedoch für Minderheiten keine einzige gegeben habe.

Trotz eines Leitfadens von 2013 ist der Versuch, die Rechte von Minderheiten bei den Vereinten Nationen zu etablieren und einzubinden, fast vollständig gescheitert. Minderheiten sind in großem Umfang und wie nie zuvor mit Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Aufrufen zu Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass es einen Rückschritt bei der Anerkennung und beim Schutz der Menschenrechte von Minderheiten gegeben hat.

– Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, September 2022

Übersetzung von mir

Viele Minderheiten würden aufgrund ihres sprachlichen, ethnischen oder religiösen Hintergrundes als »nicht dazugehörig« betrachtet, manchmal sogar als Gefahr. Die meisten Staatenlosen weltweit gehörten Minderheiten an. Und die Anzahl der Konflikte wachse in einem seit Jahrzehnten nicht mehr gesehenen Ausmaß; die meisten davon seien innerstaatlich und davon wiederum beträfen die meisten Minderheiten.

Ferner gebe es durch die sozialen Medien einen Anstieg an Desinformation, falscher Berichterstattung und Hatespeech — sowie der Auswirkungen von Hatespeech auf die Realität. Denn Worte seien bedeutsam und könnten zu Taten führen. Da wo Daten verfügbar sind, zeigten sie, dass Minderheiten besonders häufig Ziel von Hassrede seien.

Er selbst sei aber zum Schluss gelangt, dass in der internationalen Gemeinschaft geleugnet werde, dass Minderheiten besonders betroffen sind.

Was nötig ist

Seiner Meinung nach gebe es jedoch — auch dank der klaren Stellungnahme des UN-Generalsekretärs — die Bereitschaft, über einen neuen Vertrag zumindest nachzudenken.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, mit denen de Varennes sich intensiv ausgetauscht hat, seien ohnehin der einhelligen Meinung, dass rechtlicher Schutz für Minderheiten überfällig sei.

Schließlich seien Minderheiten die letzte große Gruppe in der UNO, für die es keine spezifischen Mechanismen oder Initiativen zur Stärkung ihrer Menschenrechte gibt. Es existieren kein permanentes Forum und kein freiwilliger Fonds. Menschen verzweifelten, verlören die Geduld und das Vertrauen in die Vereinten Nationen und in andere internationale Organisationen, weshalb ganz dringend gehandelt werden müsse.

Es brauche also einen rechtlich bindenden Vertrag über die Rechte von Minderheiten, um die Staaten und nichtstaatliche Akteure zu leiten. Das wäre eine Gelegenheit, den Aktivismus von Minderheiten, Diplomatie und Expertise zu kanalisieren. Dazu müsse der Ansatz übernommen werden, der auch im Falle der indigenen Völker gewählt wurde: Nichts über sie ohne sie. Minderheiten seien also in die Ausarbeitung von Normen, die ihr Leben beeinflussen, direkt einzubinden.

Wie im Falle der indigenen Völker oder der Menschen afrikanischer Abstammung sei zudem auch für Minderheiten ein permanentes Forum notwendig.

Natürlich müsse ferner über Autonomiearrangements gesprochen werden, wie zum Beispiel Südtirol bereits eines habe. Und nicht zuletzt sei das Problem der Intersektionalität zu berücksichtigen, weil etwa Menschen, die einer Minderheit und einer weiteren vulnerablen Gruppe (z.B. Frauen, LGBT…) angehören, für Diskriminierung noch anfälliger seien.

All das könne heute wie ein Traum erscheinen, da wir wieder in einer besonders dunklen Zeit lebten. Manche Staaten seien absolut dagegen, über Minderheiten auch nur zu reden. Und dennoch könne — in Anspielung wohl auf die 1980er und 1990er Jahre, als Gewalt zu Engagement geführt hatte — genau ein so schwieriger historischer Kontext der richtige Zeitpunkt sein, eine so wichtige Veränderung herbeizuführen.

Siehe auch 1›

  • 1
    Annual Minority Rights Lecture
  • 2
    Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
    oder sprachlichen Minderheiten angehören
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Grundrechte katalanischer Politiker verletzt.
Amtsenthebungen waren nicht rechtens

Spanien hat mit der Amtsenthebung von katalanischen Politikern im Anschluss an das Referendum vom 1. Oktober 2017 ihre politischen Rechte verletzt. Dies stellte der UN-Menschenrechtsausschuss nun auf Antrag des damaligen Vizepräsidenten Oriol Junqueras und der Minister Raül Romeva (beide ERC), Josep Rull und Jordi Turull (beide PDeCAT) fest. Im Juli 2018 waren sie aus ihren Funktionen als Regierungs- und Parlamentsmitglieder entlassen worden, was nur in Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Rebellion möglich gewesen sei. Zum damaligen Zeitpunkt habe es jedoch noch gar keine Verurteilung gegeben, die schlussendlich zwar für Aufruhr, aber nicht wegen Rebellion zustandekam.

Diese Vorgehensweise habe die politischen Rechte der Betroffenen gemäß Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt, so der Menschenrechtsausschuss.

Die Anklage unter Berufung auf den Straftatbestand der Rebellion, die in der Folge zur Amtsenthebung führte, habe einer vernünftigen und objektiven Grundlage entbehrt, da die vier Beschwerdeführer die Öffentlichkeit dazu aufgerufen hatten, sich beim Referendum unbedingt friedlich zu verhalten.

Mit anderen Worten: Spanien hat die katalanischen Politiker bewusst der Rebellion bezichtigt, um sie ihrer Ämter entheben zu können, obwohl eine Verurteilung wegen dieses Tatbestandes unwahrscheinlich war.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Österreich verabschiedete Srebrenica-Resolution.

Einstimmig beschloss der Nationalrat in Wien am 7. Juli einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag (Grüne, ÖVP, SPÖ, neos) zum Gedenken an den Völkermord in Srebrenica. Darin beauftragt das Parlament die Bundesregierung, sich gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, unter anderem im Rahmen der Vereinten Nationen, auch weiterhin für das Gedenken an diesen Genozid einzusetzen.

Mit der Resolution wird an die Massaker und ethnischen Säuberungen erinnert, die während des Bosnienkriegs in und um Srebrenica stattgefunden haben. Über 8.000 Bosniaken — muslimische Männer und Buben, die im der UNO unterstehenden Gebiet Schutz gesucht hatten — waren dabei zwischen dem 11. und 15. Juli 1995 von Truppen der bosnischen Serben umgebracht, rund 30.000 Frauen, Kinder und alte Menschen in einer ethnischen Säuberungsaktion vertrieben worden.

Sowohl der Internationale Gerichtshof als auch das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien haben die Straftaten in Srebrenica als Völkermord qualifiziert.

Im Juli 2015 genehmigte das EU-Parlament 20 Jahre nach dem Massaker eine starke und weitreichende Resolution zu dem Genozid.

In der nun vom österreichischen Nationalrat verabschiedeten Entschließung werden das Massaker und die ethnische Säuberung zudem als die schwersten Kriegsverbrechen in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs bezeichnet.

Eine Verurteilung des Genozids durch den UNO-Sicherheitsrat scheiterte 2015 an einem russischen Veto.

Siehe auch ‹1 ‹2

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UN nehmen zu Sprachdiskriminierung in Frankreich Stellung.

Im April des letzten Jahres hatte die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit ein neues, relativ starkes Minderheitenschutzgesetz beschlossen, das jedoch von Abgeordneten der Republique en Marche von Präsident Emmanuel Macron vor den Verfassungsrat gebracht wurde. Der nahm die Gelegenheit zum Anlass, sich grundsätzlich gegen die Immersion in einer Minderheitensprache an öffentlichen und gleichgestellten Schulen sowie gegen das Recht auf Gebrauch von Sonderzeichen (wie ñ oder í) bei Personennamen auszusprechen.

Zwar setzte sich das französische Bildungsministerium später teilweise über den Entscheid hinweg, indem es den Immersionsunterricht per Rundschreiben weiterhin erlaubte, das Europäische Netzwerk für die Gleichheit der Sprachen (ELEN) befasste aber auch den Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten der UNO, Fernand de Varennes, mit dem Vorfall.

Die Antwort

Mit der Meldung befassten sich neben Varennes auch die Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, Alexandra Xanthaki, und die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung, Koumbou Boly Barry. Zu dritt richteten sie nun einen Brief an die französischen Behörden, in dem sie diese zu einer Stellungnahme aufrufen.

In ihrer Stellungnahme weisen sie unter anderem darauf hin, dass:

  • Artikel 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte jegliche Diskriminierung verbiete, auch hinsichtlich der Sprache. Artikel 27 sehe vor, dass in Staaten, in denen ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten leben, Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden dürfe, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eige­ne Reli­gion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.
  • Artikel 29 der Kinderrechtskonvention besage, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, ihm »Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten […]« zu vermitteln. Artikel 30 fordere, dass in Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, einem Kind, »das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden [darf], in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden«.
  • der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in einer Anmerkung zu Artikel 21 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte präzisiert habe, dass die Unterzeichnerstaaten Maßnahmen ergreifen sollten und keinen Aufwand scheuen dürften, damit die Bildungsprogramme den Minderheiten und autochthonen Gemeinschaften in ihrer eigenen Sprache vermittelt werden, wobei die Wünsche der jeweiligen Gemeinschaft und die Menschenrechte zu berücksichtigen seien (E/C.12/CG/21, § 27). Zu beachten seien außerdem Artikel 13 des Pakts hinsichtlich des Rechts auf Bildung und Artikel 15 bezüglich des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben.
  • die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören zu berücksichtigen sei, insbesondere Artikel 4.3: »Die Staaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Angehörigen von Minderheiten, soweit möglich, angemessene Möglichkeiten geboten werden, ihre Muttersprache zu erlernen oder Unterricht in ihrer Muttersprache zu erhalten«. Das vom Sonderberichterstatter betreffend Minderheitenfragen herausgegebene Handbuch über die Rechte von Sprachminderheiten stelle klar, dass wenn die Nachfrage ausreichend groß sei, die Dienste des öffentlichen Bildungswesens in angemessener Weise und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit in einer Minderheitensprache angeboten werden müssen. Die Maßnahme betreffe sämtliche Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Universität. Falls die Nachfrage, die Konzentration von Sprecherinnen oder andere Faktoren die Durchführbarkeit erschweren, müsse die Regierung dafür sorgen, dass im Rahmen des Möglichen der Unterricht der Minderheitensprache ermöglicht wird. Darüberhinaus sollten alle Kinder die Möglichkeit haben, die offizielle(n) Sprache(n) zu erlernen.

Frankreich wird es reichlich schwer haben, zu erklären, wie das ausdrückliche Verbot von Immersionsunterricht in einer Minderheitensprache mit all diesen Rechten vereinbar sein kann.

In Italien

Genauso wie Frankreich hat auch Italien die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, das wohl effektivste internationale Abkommen zum Minderheitenschutz, nie ratifiziert. Doch die von den drei Sonderberichterstatterinnen in ihrem Brief an Frankreich erwähnten Grundlagen gelten auch hierzulande. Fragen wir uns, inwieweit die darin enthaltenen Minderheitenrechte in Italien gewährleistet sind, müssen wir wohl zum Schluss kommen, dass das für die meisten Sprachgemeinschaften — einschließlich der ladinischen in Südtirol — nur unzureichend der Fall ist. Es gibt noch sehr viel Luft nach oben und die UNO steht den Minderheiten zur Seite.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Autorinnen und Gastbeiträge

Ukraine: Auch Minderheiten im Visier.

Die russische Armee geht laut ECMI auch gezielt gegen Angehörige der Minderheiten in der Ukraine vor

Das Europäische Zentrum für Minderheitenfragen (ECMI) in Kiel dokumentiert in einer Serie von Reporten die Lage der Minderheiten in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine. Autorin Kateryna Haertel (Mitarbeiterin der OSZE) und Autor Mykhailo Drapak von der Yuriy Fedkovych Czernowitz National University listen detailliert in ihren jüngsten Recherchen die düstere Situation auf.

Seit der Besetzung der Krim 2014 verfolgen die russischen Behörden die Angehörigen der Krimtataren. Mit ihrem Eroberungskrieg verschärfen die Besatzungsbehörden die Repression gegen die Krimtataren in der gesamten Ukraine. Während der Besetzung des Oblasts Cherson beispielsweise gingen die Besatzer in der Stadt Henichesk und in der Siedlung Novooleksiyivka gezielt gegen die dort lebenden 2000 Krimtataren vor.

Die Krim-Beauftragte des ukrainischen Präsidenten, Tamila Tasheva, bestätigte den ECMI-Rechercheuren, dass die russische Besatzungsmacht Krimtataren jagt. Auch laut dem krimtatarischen Info-Zentrum suchten Soldaten jedes Haus und jede Wohnung nach Krimtataren ab. Iskender Bariev, ein Mitglied des Majlis, berichtete, dass die russischen Besatzer viele Menschen festhielten.

Die 600 Angehörigen der Roma in der Stadt Kachowka standen während der Besatzung unter ständiger Kontrolle der russischen Soldaten. Sie wurden — wie viele ihrer Nichtroma-Nachbarn — an der Flucht gehindert. In Wyssokopillya, Oblast Cherson, drangen russische Soldaten in die Häuser der Roma ein, raubten Wertsachen und Autos. Viele wurden auch festgenommen.

In den südlichen Bezirken des Oblasts Saporischschja — Melitopol, Berdiansk, Prymorsk, Polohy, Orikhiv, Hulyaypole — lebten neben den bulgarischen, griechischen und albanischen Minderheiten auch eine beträchtliche Anzahl der jüdischen Karäer und Krimtataren. Sie gelten in der Ukraine als indigene Völker. Ihre Vertreter wurden — wie auch Funktionäre der Mehrheitsbevölkerung — von den Sicherheitskräften festgenommen. Besonders pro-ukrainische Menschen wurden verhaftet, gefoltert und getötet, sagte Aktivist Naufal Hamdani.

Laut Hamdani, aktiv in der Vereinigung der nationalen Minderheiten des Oblast Saporischschja, leiden die Angehörigen der Minderheiten wie auch der Mehrheit an der dürftigen Lebensmittelversorgung. Der Krieg bedroht auch das Leben der Menschen in diesem Oblast.

Die russischen Besatzer machten Jagd auf Schulleiter, Museumsdirektoren und Journalisten. Damit setzten sie die verschiedenen sozialen Institutionen unter Druck. Den Schulen wurde angeordnet, nach dem russischen Lehrplan zu unterrichten.

Heftige Kritik an der Besatzung übte Olena Arabadzhi, Karäerin und Direktorin des Zentrums für das Studium des nationalen und kulturellen Erbes der Asowschen Völker. Sie wandte sich deshalb hilfesuchend an das Ständige UN-Forum für indigene Völker. Arabadzhi lebte vor der russischen Aggression in der inzwischen russisch besetzten Stadt Melitopol. Für die Karäer ist die Krim ihre historische Heimat. Viele verließen sie bereits 2014 nach der Annektion durch Russland.

Die aus der Krim in den Oblast Saporischschja geflüchteten Karäer verließen gemeinsam mit der Hälfte der in diesem Oblast lebenden Karäer das Land. Olena Arabadzhi schreibt: »Meine Kinder und Enkelkinder werden der Möglichkeit beraubt, die karäische Sprache zu lernen. […] Der Zugang zum Kulturzentrum der Karäer wurde blockiert. Unter der russischen Besatzung wurde uns das Recht genommen, unsere Meinung zu äußern und an Versammlungen teilzunehmen. Soweit ich weiß, machen andere indigene Völker der Ukraine, nämlich Krimtataren und Krymtschak, die gleiche dramatische Erfahrung.«

Derzeit setzt die russische Armee ihre ganze Feuerkraft ein, um den Donbas unter ihre Herrschaft zu bringen. Seit 2014 ist der Oblast Donezk unter »pro-russischer« Kontrolle, in diesem Oblast lebt die Mehrheit der griechischen Minderheit in der Ukraine (Asow-Griechen), es ist auch die Heimat von Armeniern, Roma und Krimtataren. Einige der Asow-Griechen — Rumei und Urum — wurden vertrieben.

Die Angehörigen der verschiedenen nationalen Minderheiten wurden wie ihre ukrainischen Landsleute in »Filtrationslagern« schikaniert. Betroffen waren davon mehr als 1,2 Millionen Menschen. Tausende Menschen deportierte die russische Armee nach Russland und verstreute sie über das Land, wie verschiedene Medien berichteten. Kaum Informationen gibt es über die Lage der Roma im Oblast Luhansk, der auch seit 2014 russisch »verwaltet« ist.

Die ECMI-Rechercheure befragten zudem Krimflüchtlinge und Geflohene aus den »Volksrepubliken«. Seit acht Jahren verfolgen die russischen Behörden auf der Krim Tataren und Ukrainer. Sie werden verhaftet, entführt und ermordet. Die krimtatarischen Volksorganisationen stuften die Besatzungsbehörden als extremistisch ein.

Krimtataren wurden und werden gezwungen, sich öffentlich zum russischen Krieg gegen die Ukraine zu bekennen. An den Schulen auf der Krim betreiben die Behörden eine massive Propaganda. Auf der Krim und im Donbas zieht die russische Armee zwangsweise Männer zum Krieg ein. Sie werden gezwungen, gegen die eigene Armee zu kämpfen.

Die im westlichen Landesteil lebenden Minderheiten, Rumänen und Ungarn, zeigten große Solidarität mit den aus dem Osten geflohenen Menschen. Obwohl die Elite beider Minderheiten bisher mit Kritik an der Nationalitätenpolitik der ukrainischen Regierung nicht sparte, stellen sie sich konsequent hinter den ukrainischen Staat.

Für Mykhailo Drapak ist der Krieg ein Lackmustest für die ukrainische Minderheitenpolitik. Die Organisationen der rumänischen und der ungarischen Minderheit organisierten für die Flüchtlinge aus der Ostukraine und in der Frühphase des Krieges aus der Hauptstadt Hilfe vor Ort und versuchten gleichzeitig in ihren »Verwandtschaftsstaaten« (Zitat Mykhailo Drapak) humanitäre Unterstützung zu organisieren. Drapak nennt diese Organisationen zivilgesellschaftliche Architekten der Westukraine.

Drapak verweist auf Äußerungen ukrainischer PolitikerInnen, die »Multiethnizität« des Staates zu bewahren. Das bedeutet, schreibt Drapak, die Anerkennung der Zwei- und Mehrsprachigkeit und deren Förderung besonders in den Minderheitenregionen. Ein besonderer Schwerpunkt dabei wird die Unterstützung von Minderheitenmedien sein.

Siehe auch Informationen über die Arbeit des ECMI

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PD nicht gegen Auslieferung von Assange.
Mailand

Dem politisch und juristisch verfolgten WikiLeaks-Gründer Julian Assange wollte Europa Verde vom Mailänder Gemeinderat die Ehrenbürgerschaft der Stadt verleihen lassen — ein Ansinnen, dem ausgerechnet der PD einen Strich durch die Rechnung machte.

Es sei vorausgeschickt, dass man Assange selbstverständlich keine Ehrung zukommen lassen muss. Doch was sich die angeblichen Demokratinnen geleistet haben, spottet jeder Beschreibung: Durch zwei Abänderungsanträge schafften sie es, den Sinn des grünen Vorstoßes nahezu ins Gegenteil zu verkehren und sowohl die Ehrenbürgerschaft als auch den Aufruf an die britische Regierung, die Auslieferung von Assange an die USA zu stoppen, aus dem Antrag zu streichen. Denn, so der Tenor, der Aktivist habe illegal geheime Unterlagen veröffentlicht.

Dabei mag es sich bei dem Australier zwar um eine umstrittene Persönlichkeit handeln, doch die massive Verletzung seiner Grundrechte und die Auswirkungen seines Falls auf die Meinungs- und Pressefreiheit sind ziemlich eindeutig.

Nach einem Besuch im Gefängnis von Belmarsh (London), wo Assange derzeit festgehalten wird, sprach 2019 kein geringerer als der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, Nils Melzer, von grausamer, erniedrigender und menschenverachtender Behandlung, psychologischer Folter und kollektiver Verfolgung, die zu beenden seien. Dass eine Gruppe demokratischer Staaten ein Individuum für so lange Zeit und mit so wenig Rücksicht auf Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit isoliert, dämonisiert und misshandelt, habe er noch nie erlebt.

Schon 2016 hatte die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der UNO dazu aufgefordert, Assanges Bewegungsfreiheit unverzüglich wiederherzustellen und ihn für die als menschenrechtswidrig bezeichnete Festsetzung in der ecuadorianischen Botschaft zu entschädigen.

Im Jänner 2020 forderte die Parlamentarische Versammlung des Europarats einstimmig (!) die sofortige Freilassung von Assange. Die Auslieferung an die USA müsse verhindert werden.

Und am 10. Mai 2022 wandte sich die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, mit einem Brief direkt an die britische Innenministerin Priti Patel, um sie zur Abweisung des Auslieferungsantrags aus Übersee aufzurufen. Sie begründete dies insbesondere mit den Gefahren für den investigativen Journalismus.

Auch Reporter ohne Grenzen und zahlreiche Journalistenorganisationen fordern seit Jahren die Freilassung von Assange.

Doch all das kümmert den PD offenbar wenig. Die Rechten konnten sich amüsiert zurücklehnen und zusehen, wie die politische Mehrheit im Gemeinderat an einer Grundrechtsfrage zerbrach. Was sind schon Folter, drohende Todesstrafe und die Schäden für die Pressefreiheit im Vergleich zum Recht von Staaten, Menschenrechtsverletzungen zu verheimlichen?

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Autorinnen und Gastbeiträge

Mariupol – das ukrainische Srebrenica?

Tschetschenische Söldner wüten in der zusammengebombten Hafenstadt

Die ehemalige grüne Politikerin Marieluise Beck vom Zentrum für Liberale Moderne ist sehr deutlich in ihre Analyse: »Es geht dem russischen Präsidenten Putin um die Ausschung Mariupols«, sagte Beck web.de. Putin will mehr als Zerstörung, die Stadt soll in Schutt und Asche versinken, ausgelöscht werden. Beck hält sich derzeit in der Ukraine auf.

Grosny, Aleppo, Homs und Srebrenica, Beispiele für die jüngsten Kriege, in denen der russische Präsident im Hintergrund Regie führte. Die tschetschenische Hauptstadt Grosny wurde während der beiden Tschetschenien-Kriege komplett zerstört, es blieb kein Stein stehen. In der ost-bosnischen Stadt Srebrenica töteten bosnische Serben im Juli 1995 mehr als 8.000 bosniakische Jungen und Männer, unter den Augen der UNO-Soldaten. In Syrien bombt die russische Luftwaffe seit acht Jahren Städte in Schutt und Asche.

Im Krieg Russlands gegen die Ukraine wird Mariupol zum Inbegriff für Leid, zum Symbol des Eroberungskrieges. Tschetschenische Kämpfer und Söldner drängen die russische Armeeführung auf die Einnahme der belagerten und zerbombten Stadt. Tausende Bewohner konnten letzthin flüchten. Die russische Armee versucht eine pro-russische Verwaltung zu installieren.

»Putin hofft, das Gebiet dauerhaft besetzen zu können, damit das Asowsche Meer vollkommen in seine Hand zu bringen und damit Russlands Herrschaft über die Schwarzmeerküste auszuweiten«, vermutet Beck im Gespräch mit web.de. »Wenn Mariupol fällt, ist der Weg nach Odessa für das russische Militär offen.«

Laut neuesten Meldungen bewegen sich russische Truppenteile in Richtung Westen, zur ukrainisch-moldawischen Grenze. Nach Transnistrien, in die russische Enklave.

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