Verfassungsgericht/
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VfG erschwert Wiederwahl von Puigdemont.
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Am vergangenen Donnerstag hatte der neugewählte Präsident des katalanischen Parlaments, Roger Torrent (ERC), für Dienstag den 30. Jänner um 15.00 Uhr eine Plenarsitzung anberaumt, in deren Rahmen der Präsident der Generalitat hätte gewählt werden sollen. Einziger Kandidat — die Ernennung obliegt den Fraktionen — war der im Herbst von Madrid abgesetzte Carles Puigdemont. Das Madrider
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Zentralregierung gegen Sèn Jan.
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Wenn es um blanken Nationalismus geht, bleiben sich ein Postfaschist wie Alessandro Urzì (AAnC/FdI) und eine italienische Mittelinksregierung nichts schuldig. Letztere hat kurz vor Weihnachten das Regionalgesetz angefochten, mit dem die Gründung der neuen — im Trentiner Fassatal gelegenen — ladinischen Gemeinde Sèn Jan vollzogen wurde. Wie schon Urzì, stört sich auch das »autonomiefreundliche« Kabinett
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Katalonien: VfG billigt Geschäftsordnungsreform.
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Am 26. Juli hatten Junts pel Sí und die linke CUP im katalanischen Regionalparlament eine Änderung des Abstimmungsreglements beschlossen, um der angekündigten Verzögerungstaktik der Opposition in Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsprozess vorzubeugen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Verabschiedung eines Übergangs– und eines Referendumgesetzes nicht trotz klarer Mehrheitsverhältnisse durch exzessives Filibustering gefährdet würde. Sowohl in Spanien,
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Podemos ficht Artikel 155 an.
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Pablo Iglesias, Chef der spanischen Podemos-Bewegung, hat heute angekündigt, dass er einer Aufforderung der republikanischen Linken Kataloniens (ERC) nachkommen und die Gleichschaltung der katalanischen Autonomie vor dem Verfassungsgericht anfechten wird. Mindestens 50 Abgeordnete zum spanischen Kongress können einen derartigen Verfassungsrekurs einreichen — eine Anzahl, die für die katalanischen Parteien außer Reichweite ist. Podemos anerkennt das
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Einseitige Unabhängigkeitserklärung annulliert.
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Das spanische Verfassungsgericht hat heute die katalanische Unabhängigkeitserklärung sowie die Einleitung des konstituierenden Prozesses (beides vom 27. Oktober) sowie das Übergangsgesetz für null und nichtig erklärt und demnach außer Kraft gesetzt. Dafür, dass sie die jeweiligen Vorlagen nicht abgewiesen hatten, zeigte das Verfassungsgericht die katalanische Parlamentspräsidentin Carme Forcadell (JxS) und sämtliche Mitglieder des Parlamentspräsidiums bei
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Es lebe der Stillstand.
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In der dieswöchigen ff ist ein Leitartikel von Georg Mair erschienen, in dem es um Katalonien, Südtirol und — unter anderem — die »feuchten Träume« der »linken Selbstbestimmungs-Propagandisten der Brennerbasisdemokratie« geht. Der Autor behauptet darin, dass Katalonien »tief gespalten« sei. Das stimmt. Das Land ist so gespalten, wie es Großbritannien wegen des Brexit, Schottland wegen
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Die Sache mit dem Stierkampf.
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Das Verfassungsgericht, das eine demokratische Volksabstimmung über die Zugehörigkeit Kataloniens zu Spanien am 1. Oktober 2017 für illegal erklärte, ist genau jenes Verfassungsgericht, das auch das katalanische Stierkampfverbot im Oktober 2016 als verfassungswidrig (!) aufhob. Im Wesentlichen ist somit alles über die Ernsthaftigkeit, politische Schlagseite und mittelalterliche Verortung dieser Institution gesagt. Wir halten fest: Im
