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Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein macht sich den Rebellionsvorwurf zueigen.
Gewalt ging jedoch von Staatspolizeien aus

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Mit seinem Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls gegen den katalanischen Präsidenten Puigdemont (PDeCAT) wegen Rebellion macht sich der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein — zumindest indirekt — die irrwitzigen Argumente des spanischen Untersuchungsrichters Pablo Llarena zueigen, mit denen eine gewaltsame Erhebung herbeifabuliert wird.

Das klingt in der Medienmitteilung der Generalstaatsanwaltschaft so:

Der Vorwurf der Rebellion beinhaltet im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen. Dies findet eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften ist insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Tatsächlich werfen die spanischen Behörden Herrn Puigdemont vor, am 28. September 2017 mit Regierungsmitgliedern Kataloniens als Präsident derautonomen Regierung von Katalonien gelegentlich eines Treffens mit führenden Polizeikräften Kataloniens entschieden zu haben, dass ein Referendum zur Frage der Unabhängigkeit Kataloniens durchgeführt wird, obgleich bereits in den Jahren zuvor vom spanischen Verfassungsgericht wiederholt und grundsätzlich festgestellt worden war, dass ein solches nicht mit der spanischen Verfassung vereinbar sei. Dabei sei seitens der Polizeikräfte darauf hingewiesen worden, dass in Ansehung der gewaltsamen Auseinandersetzungen, die bereits am 20. September 2017 zwischen Bürgern und der Guardia Civil stattgefunden hatten, eine Eskalation der Gewalt für den Tag des Referendums (1. Oktober 2017) zu erwarten sei. Trotzdem habe die autonome Regierung Kataloniens – darunter auch der Verfolgte als deren Präsident – entschieden, das Referendum stattfinden zu lassen, und die Kräfte der autonomen Polizei verpflichtet sicherzustellen, dass die Befürworter des Abspaltungsprozesses an der Wahl teilnehmen können.

Hinweisen von Rechtsexperten in Deutschland wie in Spanien zufolge setzen die Straftatbestände des Hochverrats sowie der Rebellion zwangsläufig eine gewaltsame Erhebung voraus. Falls stimmt, was die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein wiedergibt, kann jedoch höchstens davon ausgegangen werden, dass Puigdemont und seine Regierung Gewalt in Kauf genommen haben.

Zu einer gewaltsamen Erhebung kam es weder durch Puigdemont und den anderen angeklagten Regierungsmitglieder, noch durch die katalanische Bevölkerung. Zu Gewaltexzessen kam es — wie OSZE, UNO, Human Rights Watch oder Amnesty International feststellten — fast ausschließlich durch den Einsatz von Polizei und Guardia Civil. Die direkt von der katalanischen Generalitat abhängige Landespolizei Mossos d’Esquadra ging wesentlich gemäßigter vor und versuchte teilweise sogar, zwischen friedfertigen Bürgerinnen und Staatspolizeien vermittelnd zu agieren.

Urteile über die Vorwürfe von Untersuchungsrichter Pablo Llarena und Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter durch die zuständigen spanischen und schleswig-holsteinischen Gerichte stehen noch aus.

Siehe auch: 01 02 || 01 02



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