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1O2017: Rinvio a giudizio per 45 poliziotti.

Sono passati oltre cinque anni dal referendum sull’indipendenza della Catalogna, svoltosi il 1° ottobre 2017 e caratterizzato da un violentissimo intervento repressivo di Policia Nacional e Guardia Civil spagnole. In seguito a un lungo percorso investigativo, un tribunale di Barcellona ha ora deciso di rinviare a giudizio 45 membri della Polizia nazionale spagnola per i reati di lesioni, tortura e violazione dell’integrità morale. I casi di altri 20 agenti sono invece stati archiviati.

Chiaramente, dimostrare le responsabilità individuali di singoli membri dei corpi di polizia è impresa molto difficile, anche per la protezione di cui godono.

Nelle sue considerazioni preliminari il giudice catalano ha già avuto modo di affermare che l’azione della polizia è stata «eccessiva» e la violenza usata nei confronti dei manifestanti, quasi tutti pacifici, «chiaramente innecessaria». Alcuni degli agenti che verranno sottoposti a processo hanno procurato lesioni, anche in testa, ai manifestanti o hanno usato violenza nei confronti di persone anziane.

Durante la giornata del referendum la Polizia nazionale si era recata in 27 scuole della capitale catalana adibite a locale di voto, e alle autorità giudiziarie sono pervenute denunce per ciascuna di loro. Le pesanti cariche e l’atteggiamento violento della polizia avevano immediatamente sollevato forti critiche (cfr. ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5) da parte di numerose organizzazioni internazionali.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3

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Grundrechte katalanischer Politiker verletzt.
Amtsenthebungen waren nicht rechtens

Spanien hat mit der Amtsenthebung von katalanischen Politikern im Anschluss an das Referendum vom 1. Oktober 2017 ihre politischen Rechte verletzt. Dies stellte der UN-Menschenrechtsausschuss nun auf Antrag des damaligen Vizepräsidenten Oriol Junqueras und der Minister Raül Romeva (beide ERC), Josep Rull und Jordi Turull (beide PDeCAT) fest. Im Juli 2018 waren sie aus ihren Funktionen als Regierungs- und Parlamentsmitglieder entlassen worden, was nur in Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Rebellion möglich gewesen sei. Zum damaligen Zeitpunkt habe es jedoch noch gar keine Verurteilung gegeben, die schlussendlich zwar für Aufruhr, aber nicht wegen Rebellion zustandekam.

Diese Vorgehensweise habe die politischen Rechte der Betroffenen gemäß Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt, so der Menschenrechtsausschuss.

Die Anklage unter Berufung auf den Straftatbestand der Rebellion, die in der Folge zur Amtsenthebung führte, habe einer vernünftigen und objektiven Grundlage entbehrt, da die vier Beschwerdeführer die Öffentlichkeit dazu aufgerufen hatten, sich beim Referendum unbedingt friedlich zu verhalten.

Mit anderen Worten: Spanien hat die katalanischen Politiker bewusst der Rebellion bezichtigt, um sie ihrer Ämter entheben zu können, obwohl eine Verurteilung wegen dieses Tatbestandes unwahrscheinlich war.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Immunität von Puigdemont, Ponsatí und Comín wiederhergestellt.

Im März 2021 hatte das EU-Parlament die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Den Antrag hatte die spanische Justiz gestellt, die die drei Mitglieder der katalanischen Regierung wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 verfolgt und vor Gericht stellen will.

Im Zusammenhang mit einem Rekurs der Betroffenen stellte der EuGH die Immunität zunächst vorläufig wieder her, um sie am 30. Juli 2021 abermals aufzuheben — mit der Begründung, dass bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache keine Festnahme der drei Katalaninnen zu befürchten sei.

Dennoch wurde Carles Puigdemont am darauffolgenden 23. September auf Sardinien kurzzeitig verhaftet, da Italien sich — im Gegensatz zu anderen Staaten — den Repressionswünschen der spanischen Behörden nicht von vornherein entzogen hatte. Erst am 4. Oktober entschied ein Gericht in Sassari, dem Auslieferungsantrag nicht Folge zu leisten.

Einem wenige Tage später, am 11. Oktober, vorgebrachten Antrag der drei katalanischen EU-Abgeordneten gab der EuGH nun statt — und stellte ihre parlamentarische Immunität bis zur finalen Entscheidung über ihren Status doch wieder her. Es ist ein Hin und Her, das vor allem dem unlauteren Vorgehen der spanischen Justiz geschuldet ist, die die Auslieferung von Puigdemont, Ponsatí und Comín weiter verfolgt, ohne den Ausgang des Verfahrens beim Gericht in Luxemburg abzuwarten.

Jenseits der Rückgabe der Immunität befinden sich im aktuellen Entscheid jedoch auch einige argumentative Bomben, die erahnen lassen, wie der EuGH letztendlich in der Sache entscheiden könnte. Unter den Punkten 200 bis 205 wird dort nämlich festgestellt, dass das Verhalten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Adrián Vázquez von den rechten Ciudadanos, sowie des Berichterstatters im Immunitätsverfahren, dem Neonazi Angel Dzhambazki, auf Parteilichkeit und Voreingenommenheit schließen lassen könnten. Ferner wird auf die Tatsache verwiesen, dass die rechtsradikale spanische Vox, die eine aktive Rolle in der Verfolgung der katalanischen Unabhängigkeitsbefürworterinnen spielt, derselben politischen Gruppe wie Dzhambazki angehört.

Auf ein endgültiges Urteil müssen Puigdemont, Ponsatí und Comín zwar weiter warten, vor willkürlichen Verhaftungen sind sie bis dahin jedoch wieder geschützt.

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Ein Südtiroler Weg für Katalonien?

Anlässlich seines Aufenthalts in Innsbruck wurde Carles Puigdemont, EU-Parlamentarier und 130. Präsident von Katalonien, von Sabina Drescher für die SWZ interviewt. Dabei wurde er auch mit folgender Frage konfrontiert:

Wäre eine weitreichende Autonomie, wie sie etwa Südtirol innehat, eine Alternative für Katalonien?

– Sabina Drescher

Gemeint ist eine Alternative zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts für die Erlangung der staatlichen Unabhängigkeit. Ich weiß ja nicht, ob es andere so von sich selbst eingenommene Minderheiten gibt, die sich immerfort als Vorbild für Katalonien (‹1 ‹2) aufdrängen, anstatt die Katalaninnen in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Bekannt sind mir keine.

Ich möchte hier aber auf eine vergleichende Aufstellung hinweisen, die in der Publikation »Mehr Eigenständigkeit wagen – Südtirols Autonomie heute und morgen« (POLITiS) von 2016 enthalten ist. Sie zeigt unmissverständlich, wie mangelhaft die Südtiroler Autonomie im Vergleich zur katalanischen (und auch zur åländischen) in vielen wichtigen Bereichen ist.

Demnach beantwortet sich Frau Dreschers Frage quasi von selbst — eine Autonomie wie die unsere kann für Katalonien keine Alternative sein.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Puigdemont in Innsbruck.
Veranstaltungshinweis

Am kommenden Freitag, den 29. April wird der katalanische Präsident (2016-16) und nunmehrige EU-Abgeordnete Carles Puigdemont (JxC) in Innsbruck sein. Dort wird er ab 14.00 Uhr auf Einladung von Management Center Innsbruck (MCI) und MCI alumni im Congress einen Vortrag zum Thema Freedom & Democracy in Europe halten.

Der 130. Präsident von Katalonien wird wegen der Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 juristisch von Spanien verfolgt. Mehrere Auslieferungsanträge waren jedoch erfolglos.

He is firm defender of participative democracy and the use of digital tools and technologies to incentive citizens’ participation in politics.

MCI (Auszug)

Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.

Siehe auch ‹1

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Spionage gegen katalanische Unabhängigkeitsbewegung aufgedeckt.
#CatalanGate

Die katalanische Unabhängigkeitsbewegung ist zwischen 2015 und 2020 der wohl größten bislang bekanntgewordenen illegalen Überwachungsaktion der Erde zum Opfer gefallen. Dies wurde nun von Citizen Lab, einer Gruppe an der Universität Toronto, die Menschenrechtsverletzungen im High-Tech-Bereich erforscht, gemeinsam mit Amnesty International offengelegt und vom New Yorker journalistisch aufgearbeitet.

Während der letzten Jahre waren bereits ähnliche Fälle aufgedeckt worden, die vornehmlich von autoritären und antidemokratischen Regimes zu Lasten von Dissidentinnen durchgeführt worden waren.

Zu den mindestens 65 katalanischen Betroffenen gehören sowohl Politikerinnen (einschließlich Regierungsvertreterinnen und EU-Abgeordnete) als auch zivilgesellschaftliche Aktivistinnen, die sich für die Loslösung der Region von Spanien einsetzen. Auch vor Handys von Rechtsanwältinnen wurde nicht zurückgeschreckt. Zur Überwachung wurde — wenngleich nicht ausschließlich — Pegasus eingesetzt, eine berüchtigte Spionagesoftware, die die israelische NSO Group ausschließlich Staaten verkauft.

Die Forschungsgruppe Forensic Architecture der Universität London konnte Pegasus laut New Yorker weltweit 300 Akten von körperlicher Gewalt, etwa gegen Journalistinnen oder Oppositionelle, zuordnen. Möglicherweise steht auch die Ermordung von Jamal Khashoggi mit der Spyware in Verbindung.

Menschenrechtsanwälte wie Gonzalo Boye (‹1 ‹2), der als Anwalt von Carles Puigdemont selbst zu den Opfern der Spionage gehört, bereiten sich nun darauf vor, wegen der breiten Überwachung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung juristisch gegen Pegasus und andere vorzugehen. Der ehemalige katalanische Präsident und nunmehrige EU-Abgeordnete gehört auch einem neuen Untersuchungsausschuss an, der im Namen des EU-Parlaments die Nutzung des Spionageprogramms unter die Lupe nehmen soll und zufällig genau heute zum ersten Mal tagen soll.

Amnesty International fordert die EU auf, den Missbrauch von Pegasus umgehend zu beenden. Und in Spanien sei eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Vorfälle nötig.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Dzhambazki, Garant der nationalen Einheit.

Der Abgeordnete der rechtsradikalen bulgarischen VMRO, Angel Dzhambazki, hat gestern im EU-Parlament für einen Eklat gesorgt. Nachdem er in einer Rede unter anderem Bulgarien, Ungarn, Orbán, Fidesz und »das Europa der Nationalstaaten« verteidigt hatte, begab er sich auf die Treppen zwischen den Bänken und erhob seinen Arm demonstrativ zum Hitlergruß:

Video-Ausschnitt (Twitter)

Wie es der Zufall will, war gerade dieser völlig unverdächtige Herr Berichterstatter des parlamentarischen Rechtsausschusses zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC), die wegen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 von der spanischen Justiz verfolgt werden. Angeblich »geheime« Unterlagen von Dzhambazki waren im Vorfeld der Entscheidung an die Öffentlichkeit gesickert. In der Folge kam es zu weiteren Unregelmäßigkeiten und dann zur Aufhebung der Immunität.

Über all dies könnte man sich nun wundern — oder auch nicht. Was ist schon eine nationalsozialistische Gesinnung im Vergleich zum »terroristischen« Ansinnen, einen Staat zu gründen?

Ähnlich wie Dzhambazki tickt ja mit Antonio Tajani (FI) auch ein ehemaliger Präsident des EU-Parlaments.


Nachtrag vom 17. Februar 2022: Dzhambazki ist genauso wie FdI Mitglied der EKR-Fraktion, deren Co-Vorsitzender Raffaele Fitto heißt.

Siehe auch ‹1 | 1›

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Unionistischer Jihadismus?
Anschläge in Barcelona und Cambrils

Der unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagte ehemalige spanische Polizeikommissar und Detektiv José Manuel Villarejo hat gestern vor Gericht beunruhigende Äußerungen zu den Attentaten von Barcelona und Cambrils vom August 2017 getätigt. Demnach soll ein Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom darauffolgenden 1. Oktober bestehen.

Der früher auch im Kampf gegen die baskische Untergrundorganisation ETA tätige Beamte ließ dabei durchblicken, dass der Terroranschlag, dem 16 Menschen zum Opfer gefallen waren, nicht nur einen jihadistischen, sondern auch einen antiseparatistischen Hintergrund gehabt haben könnte. Die Absicht, im Vorfeld des geplanten Selbstbestimmungsreferendums in Katalonien »für Unruhe zu sorgen«, sei den Geheimdiensten entglitten, so Villarejo. Konkrete Beweise für seine kühne Behauptung legte er zwar nicht vor, wies jedoch darauf hin, dass diese in den bei ihm beschlagnahmten Unterlagen zu finden wären, die derzeit allerdings als Staatsgeheimnis eingestuft sind.

Dass der Imam von Ripoll — der als Kopf der Anschläge gilt und am Tag ihrer Umsetzung bei einer Explosion ums Leben kam — zuvor ein Informant der spanischen Geheimdienste gewesen war, hatten Medien schon 2017 geschrieben. Auch dass Villarejo in geheime staatliche Aktivitäten zur Bekämpfung der separatistischen Bewegung in Katalonien (Operación Cataluña) involviert war, scheint gesichert.

Ob die extrem schwerwiegenden Anschuldigungen, die der Angeklagte vorgebracht hat, zutreffen, wird zu ermitteln sein. Erwähnenswert scheint jedenfalls, dass die Schilderung Villarejo im laufenden Verfahren übereinstimmenden Berichten zufolge nichts bringen, also nicht etwa zur eigenen Entlastung getätigt worden sein dürfte.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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