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Medien: EU will Minderheitensprachen stärken.

Das EU-Parlament hat am 20. Oktober eine Entschließung verabschiedet, in der es um Europas Medien in der digitalen Dekade (Aktionsplan zur Unterstützung von Erholung und Wandel) geht.

Neben Themen wie Medienfreiheit, Bekämpfung von Desinformation und Erholung von der Pandemie beinhaltet das genehmigte Dokument auch klare Aussagen zu Regional- und Minderheitensprachen.

Unter ausdrücklichem Hinweis auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom März 1998

weist [das EU-Parlament] darauf hin dass Minderheitenmedien bei allgemeinen Programmen nicht mit den Mehrheitsmedien konkurrieren können, und fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Produktion von Inhalten in Regional- und Minderheitensprachen und ihre breit angelegte Verbreitung auf verschiedenen Plattformen zu unterstützen[.]

– Punkt 11 der Entschließung

Ferner

begrüßt [es] die Ankündigung des alle zwei Jahre erscheinenden Berichts über die Medienindustrie, um Medientrends zu untersuchen; weist [es] darauf hin, dass die Sprache als Analyseeinheit betrachtet werden muss, die über die globalen Trends und die nationalen Räume hinausgeht, wodurch die Beobachtung von Trends ermöglicht wird, die sich auf unterschiedliche Weise auf die verschiedenen Sprachräume auswirken, einschließlich sowohl der EU-Amtssprachen als auch der Regional- und Minderheitensprachen[.]

– Punkt 37 der Entschließung

Zudem wird

betont, dass die EU die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützen und die Vielfalt auf den Märkten stärken sollte, um den Herausforderungen der Fragmentierung und der nationalen Ausrichtung zu begegnen[.]

– Punkt 19 der Entschließung, Auszug

und die Ansicht vertreten,

dass der Einsatz multiterritorialer Videoabrufdienste der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der EU nicht im Wege stehen sollte[.]

– Punkt 42 der Entschließung, Auszug

◊ ◊

Im Dezember letzten Jahres hatte sich das EU-Parlament bereits positiv zur Minority-Safepack-Initiative (MSPI) geäußert und festgehalten, dass

die meisten nationalen und sprachlichen Minderheiten mit einer immer schneller werdenden Entwicklung zur Assimilation und zum Verlust ihrer Sprache konfrontiert sind.

Leider hat das damals nicht gereicht, um auch die EU-Kommission davon zu überzeugen, die Initiative umzusetzen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Jugend gegen Geoblocking.

Mehrere Südtiroler Jugendorganisationen haben ihre Kräfte gegen das Geoblocking gebündelt: sie fordern uneingeschränkten Zugriff auf Inhalte in deutscher Sprache im Internet. In diesem Sinne appellieren die ASGB-Jugend, die Bauernjugend, die Junge Generation in der SVP und die Junge Süd-Tiroler Freiheit gemeinsam an die EU-Abgeordneten Herbert Dorfmann (SVP) und Barbara Thaler (ÖVP), sich im EU-Parlament für ihr Anliegen stark zu machen.

In Südtirol sei man vielfach auf italienische Versionen der Streamingdienste angewiesen, was bedeute, dass etwa bei Netflix, Amazon Prime oder iTunes viele Titel, die zwar auf Deutsch existieren, nicht in dieser Sprache abgerufen werden können.

Doch die Jugendorganisationen sind sich einig, dass es in einem vereinten Europa möglich sein müsse, Streming- und andere Inhalte in seiner Muttersprache abzurufen — unabhängig davon, in welchem EU-Land man lebe.

Erst kürzlich hatte auch die Journalistin Renate Mumelter auf dieses Problem hingewiesen. Es ist zu hoffen, dass sich die europäischen Institutionen endlich dazu entschließen, auch im Bereich der urheberrechtlich geschützten Inhalte tätig zu werden, um Geoblocking so weit wie möglich einzuschränken.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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»Blödes Geoblocking.«
Quotation

[Geoblocking] baut digitale Grenzbalken in die EU, nimmt keine Rücksicht auf Minderheiten, und (fast) niemand schert sich drum.

Aber zurück ins Kino. Das ist geschlossen, aber online ist das österreichische Kino offen. Der VOD-Club der österreichischen Programmkinos ist so eine Plattform, oder Flimmit. Unter dem Motto „Streamen auf österreichisch“ bietet sie alles an, was es im Nachbarland an Film und Fernsehen gibt. Aber Flimmit sagt mir knallhart: „Sie befinden sich gerade in Italien. Zur Zeit ist Flimmit nur für Einwohnerinnen und Einwohner folgender Länder verfügbar: Österreich, Schweiz, Deutschland“. Dazu gehöre ich nicht.

Der einzige Weg zu Flimmit, VOD oder ins THW-Festival ist eine VPN-Adresse. Sie anonymisiert meine Identität. VPN-Adressen gibt es zu kaufen. Illegal sind sie also nicht, aber ein teurer Umweg, und immer öfter werden VPN-Adressen ebenfalls blockiert.

Renate Mumelter in Blödes Geoblocking (TAZ Online, 22.11.2020)

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1›

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Geoblocking-Lösung für Minderheiten.

Der Europaabgeordnete der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) in Belgien, Pascal Arimont (EVP), hat sich am vergangenen Dienstag mit der EU-Kommissärin für Digitales, Mariya Gabriel, getroffen, um eine Lösung für das Geoblocking-Problem zu fordern. Insbesondere für Sprachminderheiten, die oft auf Angebote aus anderen Staaten angewiesen seien, dürften durch das Blockieren von Inhalten keine Informationsgrenzen entstehen.

Die EU-Kommissärin versprach, ihre Dienste auf eine Lösung der Problematik anzusetzen und zudem europäische Fernsehanstalten verstärkt für die besondere Situation von Grenzregionen zu sensibilisieren.
Mit einer parlamentarischen Anfrage hatte Arimont die Kommission schon zu Jahresbeginn zum Handeln aufgefordert. Er stützte sich dabei auf eine einschlägige Resolution des EU-Parlaments vom vergangenen November.

Der EU-Abgeordnete der DG hat sich im Rahmen seiner Bemühungen aber auch schon mit Vertreterinnen von Netflix, Amazon und Sky zusammengesetzt, um gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen.

Von Herbert Dorfmann (SVP) ist mir ein ähnliches Engagement leider nicht bekannt. Der Einsatz von Arimont kommt aber — hoffentlich — auch uns Südtirolerinnen zugute.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1› 2›

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Autorinnen und Gastbeiträge

E-Commerce und Geoblocking.
Die Schattenseiten einer wichtigen EU-Verordnung

Europäisches Verbraucherzentrum Bozen

Am 3. Dezember ist die Verordnung zum Geoblocking EU-weit in Kraft getreten und in diesem Zusammenhang wurde europaweit von einem entscheidenden Schritt zum barrierefreien Online-Shopping berichtet. Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen begrüßt diesen Schritt in die richtige Richtung, möchte gleichsam aber auch die kritische Stimme sein, welche auf konkrete Probleme aufmerksam macht, welche die Verordnung leider nicht zu lösen vermag.

Die in Kraft getretene Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302) verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen, bestimmte Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen.

Soweit, so gut! Hier nun ein paar konkrete Fälle:

Ein kroatischer Verbraucher hat auf einer italienischen Homepage genau den Anzug gefunden, nach dem er schon lang Ausschau gehalten hatte. Nachdem er bemerkt hatte, dass die italienische Version der Seite seinen Anzug um 318 Euro mit einem zusätzlichen Preisnachlass anbot, während dieser auf der kroatischen Seite 418 Euro kostete, legte der Verbraucher sein Wunschstück in den italienischen Warenkorb und „ging zur Kasse“. Er konnte auch ohne weiteres seine kroatischen Adressangaben machen, als er aber seinen kroatischen Wohnsitz als Lieferadresse angeben wollte, wurde seine Bestellung annulliert und er wurde gebeten, diese über die kroatische Seite auszuführen, da von der italienischen Seite aus lediglich eine italienweite Lieferung gewährleistet sei.

Sie finden das ungerecht und diskriminierend? Ist es laut der am 3. Dezember in Kraft getretenen Geoblocking-Verordnung aber nicht. Die Verordnung verbietet zwar dem italienischen Online-Anbieter dem kroatischen Verbraucher den Zugang zur italienischen Version der Seite zu verwehren (sog. Rerouting), überlässt aber weiterhin alleinig dem Verkäufer die Entscheidung, ob er gewisse Länder als Lieferadressen ausschließt. Hier sei jedoch gesagt, dass der Verkäufer sehr wohl dazu verpflichtet ist, die Abholung der Ware oder aber eine selbständige Organisation der Lieferung durch den Kunden zu ermöglichen.

Peter aus Sterzing hat bei einem deutschen Online-Anbieter einen wunderschönen Schrank zum Schnäppchenpreis entdeckt, aber leider liefert die in Deutschland ansässige Firma lediglich nach Österreich um einen Einheitspreis von 100 Euro und nicht nach Italien, informiert aber: „Sollten Sie die Lieferung in ein anderes EU-Land, das sich nicht unter den Lieferländern befindet, wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.“ Peter folgt der Aufforderung sofort, da er den 2,40 m langen Schrank auf keinen Fall in seinem Auto Platz hat. Zur Antwort bekommt er: „Gerne liefern wir Ihre Bestellung zu Ihnen nach Italien. Die Lieferkosten belaufen sich auf 700 Euro!“

Sie finden das ungerecht und diskriminierend? Auch hierzu gibt es weder in der Geoblocking-Verordnung noch in der dieser vorausgehenden Dienstleistungsrichtlinie ein für die Anbieter verpflichtendes Regelwerk, das die freie Gestaltung der Lieferkosten verhindern würde.

Sonja ist eine begeisterte Filmguckerin und würde natürlich gerne die deutschsprachigen Streamingabo-Angebote nutzen. Von Italien aus kann sie aber beim deutschen Anbieter keinen Account erstellen.

Sie finden das ungerecht und diskriminierend? Ist es aber nicht, da die Geoblocking-Verordnung diese Dienstleistungen ausdrücklich vom Diskriminierungsverbot ausschließt; in diesem Bereich kommen urheberrechtliche Regeln zur Anwendung, die eine grenzenlose Inanspruchnahme der Dienstleistung einschränken können. Andererseits gibt es aber sehr wohl eine Verordnung, die es Ihnen erlaubt, Ihre in Italien abgeschlossenen Streamingabos mit auf Reisen und gleichermaßen im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Und dennoch ist das EVZ Italien – Büro Bozen der festen Auffassung, dass die neue Verordnung zum Geoblocking ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass aber noch ein langer Weg vor uns liegt, um barrierefreies Online-Shopping tatsächlich möglich zu machen.

Auf der Internetseite der Europäischen Kommission finden Sie eine Reihe von Fragen & Antworten zum Thema Geoblocking.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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EU schränkt Geoblocking weiter ein.

Mit dem morgigen Montag fällt dank EU eine weitere Barriere im Onlinehandel. Anbieterinnen dürfen dann Kundinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr abweisen oder auf andere Länderversionen ihres Portals umleiten. Auch die Ablehnung ausländischer Kreditkarten soll nicht mehr möglich sein, sofern diese in der EU ausgestellt wurden. Gerade auch für Südtirolerinnen — die häufig Portale deutschsprachiger Nachbarländer nutzen — könnten die Neuerungen positive Auswirkungen haben. Bislang orientierten sich viele Angebote am Verlauf von Staatsgrenzen, heimische Kundinnen wurden vielfach auf italienische Portale ver- oder ganz abgewiesen. Abzuwarten bleibt, ob Versandhäuser versuchen werden, die neuen Regeln etwa durch abschreckend hohe Versandkosten ad absurdum zu führen. Darüberhinaus darf der physische Versand ins Ausland auch weiterhin abgelehnt werden.

Urheberrechtlich geschützte Online-Inhalte (Musik, Filme etc.) sind leider ganz von der Regelung ausgenommen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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EU-Parlament rettet Geoblocking.
Rückschlag für den digitalen Binnenmarkt

Im Rahmen ihrer Agenda zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, eine einheitliche Onlinelizenz für Filme einzuführen, die in allen 28 Mitgliedsstaaten gelten sollte. Dies wäre insbesondere auch sprachlichen Minderheiten in der EU zugute gekommen, die dann ebenfalls freien Zugriff auf Inhalte aus anderen Ländern erhalten hätten. Doch das EU-Parlament, vor allem *EVP* und Liberale (ALDE), hat dieses Vorhaben am Dienstag versenkt. Die Mehrheit der Abgeordneten beugte sich damit den Interessen der Filmindustrie, während Aufrufe europäischer Verbraucherschützerinnen letztendlich ungehört verhallten.

Im Rat der Europäischen Union, so Agustín Reyna vom europäischen Dachverband für Verbraucherinnenschutz (BEUC) gegenüber Netzpolitik.org, verhielten sich besonders Frankreich, Spanien und Italien sehr protektionistisch.

Bis auf weiteres bleiben uns also die »nicht existierenden« Grenzen in der EU wohl selbst im »grenzenlosen« Internet erhalten. Sehr ärgerlich.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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»Warum Geoblocking weg muss.«
Initiative für ein grenzenloses Netz

  1. Geoblocking ist Diskriminierung
    Sprachlichen Minderheiten, Migrant*innen, Austausstudierende[n], etc. — 1 von 10 Europäer*innen — wird online der Zugang zu ihrer Kultur verwehrt.
  2. Geoblocking sperrt Kreative ein
    Viele Kunstwerke können kein europaweites Publikum erreichen – und zahlungswillige Fans werden abgewiesen.
  3. Geoblocking sperrt Publikum aus
    Menschen, die Sprachen lernen wollen, Fans von ausländischen Sport-Ligen, etc. sind gezwungen, anstelle Urheber*innen VPNs zu bezahlen, oder suchen sich gleich illegale Quellen.
  4. Geoblocking verrät EU-Prinzipien
    Die EU sollte ein gemeinsamer Markt sein. Geoblocking untergräbt das. Die EU muss handeln – wie sie es beim Roaming getan hat.
  5. Geoblocking schadet der Wirtschaft
    Bis zu 1,6 Milliarden Euro grenzübergreifender Nachfrage entgeht EU-VoD-Anbietern, EU-Startups und Kulturschaffenden.– endgeoblocking.eu

Mit Unterstützung von European Language Equality Network (ELEN), Allied for Startups, European Students’ Forum und Young European Federalists hat die Europaabgeordnete Julia Reda (Piratenpartei – Grüne/EFA) die Initiative »End Geoblocking« ins Leben gerufen, die sich für die Abschaffung digitaler Grenzen in der EU einsetzt.

hat immer wieder auf die Probleme hingewiesen, die Geoblocking gerade in einer mehrsprachigen Region wie Südtirol verursacht. Aus Südtiroler Sicht kann man deshalb nur zu einer breiten Unterstützung von End Geoblocking aufrufen.

Siehe auch 1›

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