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Kein Platz für Mehrsprachigkeit.

So gut wie alle Supermarktketten in Südtirol etikettieren ihre verpackten Fleischprodukte in nur einer Sprache. Als Grund werden meist Platzprobleme genannt, wie auch MPreis auf meine Anfrage hin bestätigt:

Was die Beschriftung unserer Fleischerzugnisse betrifft, ist es derzeit noch etwas schwierig, einen optimalen Mittelweg zwischen Kundenfreundlichkeit und gesetzlichen Vorschriften zu finden. Die derzeit verwendeten Etiketten erlauben aus technischen und aus Platzgründen keine zweisprachige Deklaration. Wir prüfen die Möglichkeit, entweder ein größeres Etikett zu verwenden oder ein zweites Etikett mit deutschsprachiger Deklaration anzubringen, ohne die Sichtbarkeit der Ware und deren Qualität für den Kunden zu beeinträchtigen.

Seit diesem Schreiben vom 11. August 2006 hat sich bei MPreis diesbezüglich nur sehr wenig geändert. Schweizer Hersteller zeigen hingegen, dass man mit etwas gutem Willen ziemlich platzsparend sogar dreisprachige Infos unterbringen kann:

Bündner Rohschinken.

Es ist höchst an der Zeit, auch in Südtirol mehrsprachige Etiketten (wenigstens in den ladinischen Tälern auch auf Ladinisch!) per Gesetz vorzuschreiben. Manchmal überzeugen eben nur drohende Sanktionen große Unternehmen von der tatsächlichen Möglichkeit, auch etwas kundenfreundlicher zu agieren.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Lescha da linguas.

Am vergangenen Wochenende haben unsere Nachbarn im Kanton Graubünden mit einer Volksabstimmung das sogenannte Sprachengesetz (Lescha da linguas) angenommen. Dabei handelt es sich um einen Meilenstein in der schweizerischen Sprach- und Kulturpolitik. Das entspannt demokratische und selbstbestimmte Klima hat dazu geführt, dass die Mehrheit eine positive Diskriminierung (»affirmative action«) der kleineren Sprachgemeinschaften im Kanton gebilligt hat — im Sinne des Fortbestandes und der Pflege dessen, was als klare Chance für die Menschen empfunden wird: Mehrsprachigkeit.

Gerade für das Rätoromanische ist dieses Gesetz von größter Bedeutung: Die vierte Sprache der Schweiz wird im Kanton endgültig in den Stand einer gleichgestellten Amtssprache erhoben. In noch mehr Schulen wird sie als Lehrsprache verwendet werden; vor Gericht, in den Institutionen und gegenüber kantonalen Ämtern wird sie der deutschen und italienischen Sprache nicht mehr untergeordnet sein.

Auch hierzulande wäre (zumindest) fürs Ladinische eine positive Diskriminierung dringend vonnöten. Dagegen lässt man die dritte und älteste Landessprache vor sich hinsiechen, als »Sprache ohne Schule« und ohne klare Förderung. Das ist die Folge der heute herrschenden Ellbogenmentalität — anstatt des entspannten Miteinanders, das eine konstitutiv mehrsprachige Willensnation wie die Schweiz ermöglicht.

Siehe auch Triling.

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Dreimalgut.

Drei.Ein Preis für 3. Das Unternehmen Hutchinson 3G mit Sitz in Hongkong verdient für seinen Auftritt als Telefongesellschaft (Drei) in unserem Lande besondere Anerkennung. Als einziger Mobilfunkbetreiber bietet es fast all seine Werbedrucksachen sowohl auf Italienisch als auch auf Deutsch an und zeigt somit, dass selbst große Konzerne den Verbraucher durchaus ernstnehmen können.

Sprachschutz ist Konsumentenschutz. Kundinnen werden nicht nur als Goldesel betrachtet, sondern auch als mündige Bürgerinnen, denen man Informationen in ihrer eigenen Sprache anbietet. Damit wird gleichzeitig der speziellen Situation unseres Landes Rechnung getragen und bewiesen: Respekt ist keine Frage des Geldes und schon gar keine Frage von Bevölkerungsanteilen — denn wir Südtirolerinnen machen lediglich 1% der Einwohnerinnen dieses Staates aus. Zur Nachahmung dringend empfohlen.

Hier einige Beispiele aus dem üppigen Angebot an Informations- und Werbematerial von Drei:

Tarifoptionen.

Alle Tarifoptionen in einer übersichtlichen Broschüre.

Angebot.

Werbeprospekt »Die Liebe zu 3 geht weiter…«

Telefon.

Für jedes Mobiltelefon eine spezielle Infokarte.

Über manchmal recht holprige Formulierungen kann man dabei geflissentlich hinwegsehen: Was noch nicht ist, kann ja noch werden. Die katalanische Regierung bietet übrigens Betrieben, die auf die Landessprache umsteigen möchten, unentgeltliche Hilfe bei der Umsetzung. Auf ähnliche Unterstützung können Unternehmen wie Drei in Südtirol nicht zurückgreifen.

Siehe auch ‹1

Viersprachige Webseiten der Mobilfunkanbieter in der Schweiz: ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Geldinstitute.

Wie bereits beschrieben, sind Geldinstitute in Katalonien — anders als in Südtirol — verpflichtet, im Sinne des Konsumentinnenschutzes mindestens die dortige Landessprache zu gebrauchen. Verträge und andere Dokumente müssen darüberhinaus in getrennten Exemplaren auf Kastilisch und Katalanisch aufliegen. Über diese Pflicht gehen die Bankhäuser weit hinaus, wenn sie beispielsweise auch außerhalb der Minderheitenregionen zahlreiche Dienste in der Sprache der Kundinnen anbieten, so etwa am Bankomaten:

Geldautomat.

Geldautomat von la Caixa in Madrid

Diese leider etwas unscharfe Aufnahme wurde in Madrid gemacht. Angezeigt wird vor Durchführung eines Vorgangs standardmäßig eine Sprachwahl, die Katalanisch, Galicisch und Baskisch (Euskera) — samt Landesflaggen — mit berücksichtigt. Dies gilt für so gut wie alle Geldinstitute, sogar für typische spanische Regionalbanken wie die »Caja de Madrid«.

Zum Vergleich: In Südtirol bieten in der Regel nur heimische Banken auch Kundinnen mit inländischer Bankomatkarte die Sprachauswahl überhaupt an. Ladinisch ist nicht dabei. Und selbst die Volksbank bietet am Automaten nur gebrochenes Deutsch. Banken, die nicht in Südtirol sässig sind, hier jedoch Filialen betreiben, bieten eine andere Sprache als Italienisch normalerweise nur bei Benützung ausländischer Karten an. Geschweige denn eine deutsche Sprachoption für Südtirolerinnen in Rom (analog zu Katalanisch, Galicisch und Euskera in Madrid).

Ähnlich wie in Spanien funktioniert das System übrigens auch in der nahen Eidgenossenschaft. In beiden Ländern nutzen manche Banken auch die Möglichkeit, die bevorzugte Sprache der Kundin in einer Datenbank oder direkt auf der Karte abzuspeichern, sodass bei Nutzung der bankeigenen Automaten die gewünschte Sprache priorisiert wird.

Siehe auch 1› 2› 3›

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Catalunya (II).
Sprachpolitik

Meinem selbst auferlegten Auftrag, das katalanische Modell in Südtirol bekannt zu machen, möchte ich auch weiterhin nachkommen. Der Anlass für diesen zweiten thematischen Block — über die Sprachpolitik — ist eine Anfrage zum Thema Sprachschutz als Konsumentenschutz, die ich bereits vor Monaten an die Südtiroler Landesregierung geschickt habe. Sie wird im Eintrag »Eine Anfrage. Und ihre Antwort?« [s.] näher erläutert. Indirekt ist dieser Artikel also auch unseren Volksvertretern gewidmet.

Durch die Übersetzung einiger Artikel aus der offiziellen Homepage der katalanischen Regierung (»Generalitat de Catalunya«) will ich Vergleichswerte zur Verfügung stellen, die im Idealfall als Diskussionsgrundlage für ähnliche Maßnahmen in Südtirol dienen können. Im Folgenden werden zum Beispiel die katalanischen Bestimmungen im Konsumentenschutz erläutert:

1. Katalanisch im Privatunternehmen:

• Verkaufs- und Dienstleistungsunternehmen, die ihre Aktivität in Katalonien ausüben, müssen in der Lage sein, Verbraucherinnen und Verbraucher in sämtlichen Amtssprachen Kataloniens [Katalanisch und Kastilisch (Spanisch), sowie Okzitanisch im Aran-Tal, Anm.] zu bedienen (Art. 32.1 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Beschriftungen und Informationsschilder sowie Dokumente, die Dienstleistungsangebote zum Inhalt haben und die an Nutzer und Verbraucher in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gerichtet sind, müssen mindestens in katalanischer Sprache verfasst sein. Ausgenommen sind nur Markenbezeichnungen und ähnliche Beschriftungen [Slogans, Mottos…], die über das industrielle Eigentum geregelt werden (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Aufschriften und Informationen, welche am Arbeitsplatz vorzufinden und an jene Personen gerichtet sind, die dort arbeiten, müssen mindestens auf Katalanisch abgefasst sein (Art. 36.4 Sprachpolitikgesetz). Die Regierung der Generalitat hat die Aufwertung und den Gebrauch des Katalanischen im Bereich, auf den sich der erste Paragraph dieses Absatzes bezieht, durch angemessene Maßnahmen zu fördern (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

Konzessionsnehmer: Konzessionsnehmer der Generalitat de Catalunya und sämtlicher Lokalkörperschaften haben im Rahmen ihrer Aktivität und ihres internen Schriftverkehrs, sowie in Aufschriften, Gebrauchsanweisungen, in der Etikettierung und der Verpackung von Produkten und Diensten, die sie herstellen oder anbieten, bevorzugt die katalanische Sprache zu verwenden (Art. 30.1 Sprachpolitikgesetz).
Außerdem haben sie für die Kommunikation und Benachrichtigungen, einschließlich Rechnungen und andere Dokumente die katalanische Sprache bevorzugt zu benutzen, ohne das Recht der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, diese Informationen auf Kastilisch (Spanisch) zu erhalten, falls sie dies anfordern (Art. 30.2 Sprachpolitikgesetz).

Unternehmen mit Vereinbarungen und subventionierte Unternehmen: Unternehmen, die eine Vereinbarung oder eine Zusammenarbeit mit der Generalitat oder irgendeiner öffentlichen Körperschaft eingegangen sind, oder Beiträge bzw. Subventionen von ihnen entgegennehmen, haben in Aufschriften, Benachrichtigungen und allen für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumenten mindestens die katalanische Sprache zu verwenden, und dies zumindest soweit diese den Bereich der Subvention oder der Zusammenarbeit betreffen (Art. 33 Sprachpolitikgesetz).

2. Beschriftung und Etikettierung:

Fest angebrachte Beschriftungen und allgemeine Informationsschilder in Betrieben, welche Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, müssen zumindest in katalanischer Sprache verfasst sein (Art. 32.3 Sprachpolitikgesetz). Die Daten auf Produktetiketten, Verpackung und Gebrauchsanweisungen der Produkte die in Katalonien verkauft werden, können [wahlweise] auf Katalanisch, Kastilisch oder in jeder anderen Sprache der Europäischen Union verfasst sein. (Art. 34.1 Sprachpolitikgesetz). Der zweite Absatz des genannten Artikels sieht außerdem vor, dass sämtliche Pflichtangaben sowie selbst die freiwilligen Zusatzinformationen aller Produkte mit kontrollierter Herkunftsangabe, Landesbezeichnung (Catalunya) oder Qualitätsmarke, sowie aller handwerklich hergestellten Produkte zwingend zumindest auf Katalanisch verfasst sein müssen.

3. Katalanisch im Tourismus:

Der Tourismusbereich und die Gastronomie werden von einer eigenen Konsumentencharta abgedeckt, die außerdem um weitere gesetzliche Maßnahmen ergänzt wurde. Das ist der Fall bei touristischen Unterbringunsdiensten, welche dazu angehalten sind, die Preislisten sämtlicher Dienstleistungen sowie ihre Rechnungen zumindest auf Katalanisch zu verfassen; Restaurationsbetriebe haben sowohl im Außenbereich als auch im Gebäudeinneren die Preise ihrer Dienstleistungen und die Speise- und Weinkarten zumindest auf Katalanisch zur Verfügung zu stellen. Reiseunternehmer müssen dem Verbraucher alle Informationen über ihre Dienstleistungen und sämtliche Verträge mindestens auf Katalanisch anbieten.

4. Welche spezifische Verpflichtungen haben Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften?

Zusätzlich zu den sprachlichen Verpflichtungen, die alle Unternehmen betreffen, müssen Banken, Sparkassen und andere Finanzgesellschaften sowie die Versicherungsgesellschaften folgendes zwingend auf Katalanisch bereithalten:

– Schecks, Zahlscheine und Scheckhefte;
– alle anderen Dokumente, die sie ihren Kunden anbieten;

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bank- und Versicherungsverträge in separaten Exemplaren (!) auf Katalanisch und Kastilisch verfügbar sein müssen.

5. Versicherungen:

Die Versicherungspolicen müssen in Katalonien je nach Wunsch des Versicherungsnehmers auf Katalanisch oder Kastilisch abgefasst werden. Wo dies das Europäische Recht vorsieht, darf sie der Versicherungsnehmer außerdem auch in einer anderen Sprache der Union beantragen (Artikel des Gesetzes 18/1997).

6. Welche Unterlagen müssen mindestens auf Katalanisch verfasst sein?

Mindestens auf Katalanisch müssen alle Unterlagen vorhanden sein, welche Dienstleistungsbeschreibungen beinhalten, zudem Kataloge und Prospekte, Speisekarten und Menüs der Restaurants. Finanz- und Versicherungsgesellschaften, andere Unternehmen oder Freiberufler in bestimmten Handelsbereichen müssen ihre Kostenvoranschläge, Rechnungen und alle weiteren Unterlagen auf Katalanisch ausstellen, und zwar im Einklang mit den jeweiligen sektoralen Bestimmungen.

7. Katalanische Ortsnamen (Toponyme):

“Die einizge offizielle Form der Toponyme Kataloniens ist die katalanische, (…) außer jene des Aran-Tals, welche nur die aranesische Form besitzen.” (Art. 18.1 Sprachpolitikgesetz). Diese offizielle katalanische Bezeichnung ist die einzige juridisch anerkannte, und die Beschilderung hat sich danach zu richten (Art. 18.4 Sprachpolitikgesetz).
Territorialdeskriptive Publikationen — Karten und Reiseführer usw. — welche in Katalonien verlegt werden haben die Toponyme in ihrer offiziellen Form zu benutzen (Art. 3.3 des Dekrets 78/1991 über den Gebrauch von Ortsnamen). Toponyme sind Bezeichnungen der Gemeinden, der Ortschaften, geographischer Elemente, anderer territorialer Einheiten sowie von städtischen und außerstädtischen Wegen und Straßen (Art. 1.1 des selben Beschlusses).

8. Können Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sanktioniert werden?

Unternehmen und Einrichtungen können laut Gesetz 1/1990 vom 8. Jänner 1990 über Marktdisziplin und Verbraucher- und Konsumentenschutz (Verordnung 5b. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes) bestraft werden. Rundfunkunternehmen können auch über die spezifische Gesetzgebung sanktioniert werden (zusätzliche Verordnung 5a. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes).

9. Können Bürger ein Unternehmen anzeigen, das dem Sprachpolitikgesetz zuwiderhandelt?

Ja. Die Ämter für Sprachgarantien, welche beratend und informierend tätig sind, sowie Unternehmen beim Gebrauch der katalanischen Sprache zur Seite stehen, nehmen auch Reklamationen und Anzeigen entgegen, damit die zuständigen Behörden Inspektionen einleiten und ggf. Sanktionen verhängen können.

Auch wenn diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann sie dennoch einen Überblick darüber geben, wie ein modernes Land mit einer seriösen Sprachpolitik seine mehrsprachige Spezifizität im Konsumentenschutz verankert. Nicht alles ließe sich 1:1 auf Südtirol übertragen. Doch die meisten hier genannten Rechte gibt es hierzulande für die deutsche und ladinische Sprache nicht, wie auch die Verbraucherzentrale bemängelt. Das heißt, dass über 70% der Südtiroler in ihrer Rolle als Konsumenten sprachliche Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Ein Mitgrund für grenzüberschreitenden Einkaufstourismus?

[Zur Erläuterung dieses Eintrags]

Zur Vertiefung: ‹1 / ‹2 ‹3

Siehe auch Eine Anfrage. Und ihre Antwort?, Produktbeschriftung, Geldinstitute.

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Urtijëi macht’s vor.

Gerne veröffentliche ich hier eine soeben erhaltene Pressemitteilung der Initiative für mehr Demokratie:

0 – Beteiligungsquorum in Urtijei – der Bann ist gebrochen!

Die Initiative für mehr Demokratie gratuliert der Gemeinde Urtijei/St.Ulrich für ihre bahnbrechende Entscheidung, kein Beteiligungsquorum für zukünftige Volksabstimmungen in ihrer Gemeinde vorzusehen. Damit ist endlich ein verfassungsrechtliches Missverständnis überwunden worden. Ganz nach bewährtem Schweizer und bayrischem Muster sollen hier also jene Bürgerinnen und Bürger entscheiden, denen es wichtig ist, an der Abstimmung teilzunehmen. Die Abstimmungen werden unabhängig von der Beteiligung gültig sein. Damit wird im Vorfeld von Volksabstimmungen ein Maximum an Auseinan dersetzung, an argumentativem Einsatz und dann letztlich an Abstimmungsbeteiligung erreicht werden. Die BürgerInnen von Urtijei/St.Ulrich werden diesen bisher einmaligen Vertrauensbeweis einer politischen Vertretung ihnen gegenüber sehr zu schätzen wissen. Die Initiative ist überzeugt, dass dieses Beispiel sehr bald Schule machen wird.

Stephan Lausch (Koordinator der Initiative)

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puntCAT.

puntCAT.

Eine Privatinitiative mit öffentlicher Unterstützung hat vor wenigen Monaten internationale Beachtung gefunden: Die Zulassung der Endung .cat für Internetadressen mit Katalonien-Bezug. Damit verzeichnen die Unabhängigkeitsbestrebungen des Landes erneut einen Erfolg. Zum ersten Mal überhaupt wurde nämlich ein Suffix an eine nicht souveräne Region vergeben, Zeichen dafür, dass sich Anstrengungen auch dann lohnen können, wenn das Ziel zunächst unerreichbar scheint.

‹1 ‹2 ‹3

Die Färöer-Inseln und Grönland, offiziell »gleichberechtigte Nationen« innerhalb des Königreichs Dänemark, haben ebenfalls eigene Suffixe, und zwar .fo und .gl.

Siehe auch 1›

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Catalunya (I).

Da ich, auch aufgrund meines Aufenthaltes in Spanien, die Situation in Katalonien besonders gut kenne und auch in meinen Einträgen immer wieder als Vorbild zitiere, möchte ich das Land an der nördlichen Iberischen Halbinsel von nun an – etappenweise – etwas detaillierter vorstellen. Es ist nämlich wirklich schade, dass zahlreiche Südtiroler aufgrund von Unkenntnis noch immer der Mär von der Vorzeigeautonomie aufsitzen. Wer glaubt der Beste zu sein, will von niemandem mehr etwas lernen.

Katalonien ist z.Z. wohl eines der modernsten Länder Europas – was in Barcelona vorweggenommen wird, ist oft richtungsweisend für den gesamten Kontinent. Dass sich diese Tatsache und der unermüdliche Einsatz für Selbständigkeit nicht ausschließen, sondern Teile des selben selbstbewussten Zukunftsprojektes sind, kann für unsereine(n) zunächst schonmal erstaunlich sein. In Südtirol stehen der Selbständigkeits- und der Mitbestimmungsgedanke zumeist für Rückständigkeit oder Ewiggestrigkeit. Dies liegt besonders daran, dass sich hier avantgardistische Kräfte – von extremen Positionen verschreckt – von dieser Dikussion längst verabschiedet haben. Dass ein höheres Maß an Selbstregierung (bis hin zur Unabhängigkeit) das Zentrum aller Entscheidungs- und Mitbestimmungskraft ins Land verlegt, und dass man sich dadurch (paradoxerweise?) nicht abschottet, sondern eine viel stärkere vorwärtsgewandte Dynamik entwickeln kann, ist in Südtirol kein naheliegender Gedanke.

Als erste Hilfen für eine Annäherung an die Region mit dem wohl modernsten Selbstbestimmungsgedanken veröffentliche ich hier zunächst einige Links:

  • Homepage der Generalitat – Katalanische Regierung (z.T. auf Englisch, andere Fremdsprachen)
  • Das katalanische Autonomiestatut (Englisch) in seiner aktuellen Fassung. Bereits Präambel und Artikel 1-8 zeugen von einem sehr hoch entwickelten Autonomiestatus. Dieses Statut wurde soeben vom katalanischen Parlament überarbeitet und stark ausgeweitet. Die Vorlage liegt nun in Madrid zur Diskussion auf.
  • Offizielle, selbstbewusste und mehrsprachige Vorstellung Kataloniens für Touristen: Man muss sich nicht zwangsläufig »verkaufen« und der übergeordneten Nation anbiedern, wie das unsere Tourismustreibenden oft glauben. Und Katalonien ist touristisch ja bekanntlich auch nicht auf den Kopf gefallen.
  • Language Policy Report von 2002 auf Englisch. Hier sind der unglaubliche Aufwand und die Professionalität nachzulesen, mit denen in Katalonien Sprachpolitik betrieben wird. (Vgl.: Eine Anfrage. Und ihre Antwort?).
  • Vorstellung der »Mossos d’Esquadra«, der selbständigen katalanischen Polizei, auf Englisch und Französisch. Die »Mossos« ersetzen in Katalonien nach und nach die »Policia Nacional« und sind ihr nicht etwa unter- oder beigeordnet.
  • Das katalanische Kulturinstitut Ramon Llull (Katalanisch, Kastilisch, Englisch) und seine internationale Ausrichtung. Katalonien schottet sich nicht ab und will auch nicht etwa passiv »Schnittpunkt der Kulturen« zwischen Spanien und Frankreich spielen.
  • Institut d’Estudis Autonòmics, wissenschaftliche Forschungsstelle für Studien zu Autonomie und Selbstbestimmung. Eine Fundgrube.

Meiner Ansicht nach wichtigste kennzeichnende Merkmale der katalanischen Bestrebungen:

  1. Im Gegensatz zum Baskenland absolute Ablehnung von Gewalt zur Erlangung der Selbstbestimmung;
  2. Anders als in Südtirol werden die Unabhängigkeitsbestrebungen gerade von linken und ökosozialen Kräften unterstützt, forciert und dementsprechend mitgestaltet;
  3. Problem- und Konfliktlösung im gesellschaftlichen Konsens;
  4. Inklusivistischer Ansatz: Alle (legal) auf katalanischem Territorium lebenden Menschen sind Katalanen und erfreuen sich der gleichen Rechte;
  5. Nutzung der entstehenden Handlungsspielräume zur Umsetzung eines advantgardistischen katalanischen Zukunftsprojektes in Gesellschaft, Politik, Kultur.
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