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Neue Beschilderung am Bahnhof Brenner.
Auch hier wird die Zweisprachigkeitspflicht gezielt ad absurdum geführt

Am 16. Mai hatte LH Arno Kompatscher (SVP) auf die Landtagsanfrage Nr. 181/19 vom 14. März geantwortet, die für den ÖPNV zuständige Landesregierung verfüge bezüglich der gesetzwidrigen Beschilderung am Bahnhof Franzensfeste über keinerlei Informationen. Zwei Monate sind ja auch ein viel zu kurzer Zeitraum, um Nachforschungen zu betreiben. Womöglich müsste man dafür sogar das Landhaus verlassen.

Weitere vier Monate und eine weitere Landtagsanfrage (334/19) später ließ der LH endlich wissen, dass der Schienennetzbetreiber RFI die Schilder austauschen werde. Frist: keine.

An welchen anderen Bahnhöfen bereits ein ähnlich gesetzwidriges Leitsystem montiert worden ist, konnte er aber noch immer nicht beantworten. Bis heute — weit über ein halbes Jahr nach der ersten Anfrage — wurde diese Auskunft auch nicht nachgereicht.

Damit nicht etwa doch noch Mitarbeiterinnen des zuständigen Mobilitätsressorts von Daniel Alfreider (SVP) irgendwann bis zum Brenner fahren (oder bei der Gemeinde Brenner nachfragen) müssen, vermelde ich hiermit: dort, am Grenzbahnhof, ist dies zum Beispiel der Fall, wie unter anderem die folgenden Bilder zeigen.

Anders als in Franzensfeste wurden die deutschsprachigen Informationen hier auf den gelben Schildern nicht nur mit einer deutlich dünneren Strichstärke, sondern auch in viel kleinerer Schriftgröße angebracht. Dem Wegweiser zum Stumpfgleis musste ich mich etwa stark annähern, bis ich erkennen konnte, ob das darunter überhaupt die Übersetzung in deutscher Sprache sein soll.

Die jeweiligen Gleise wurden zudem in TRS und TRN (für die italienische Bezeichnung »Tronco Sud« und »Tronco Nord«) umbenannt.

Ich bin zuversichtlich, dass das irgendwann sogar die Landesregierung erfahren wird. Im Laufe der nächsten Jahre können wir unter Umständen sogar damit rechnen, dass die Situation wieder in Ordnung gebracht wird — inzwischen kann sich RFI dann ja die nächsten Demütigungen einfallen lassen.

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Transit: Alfreider im Morgengespräch.
Zweifelhaftes Problembewusstsein

Gestern wurde in Brüssel zwischen EU-Kommission und Vertreterinnen von Österreich, Italien, Deutschland, Nord- und Südtirol sowie Trentino über den Transitverkehr auf der Brennerroute diskutiert.

Der Wischiwaschi-Wirrwarr, den Landesrat Daniel Alfreider (SVP) heute im Morgengespräch von Rai Südtirol dazu von sich gegeben hat, macht mich aber wieder einmal fassungslos. Nach Jahrzehnten der Untätigkeit will unsere Landesregierung wieder einmal nichts Konkretes unternehmen, sondern wie eh und je (und wohl bis zum Sankt-Nimmerleinstag) auf sauberere Fahrzeuge, neue Zugverbindungen und den irgendwann fertiggestellten Brennerbasistunnel — ohne Zulaufstrecken? — setzen und vertrauen.

Zwangsmaßnahmen wie in Nordtirol (Lufthunderter, sektorales Fahrverbot, Nachtfahrverbot, Blockabfertigung und Unterbindung des Ausweichverkehrs auf Bundesstraßen) will man noch immer nicht ergreifen. Dem freien Verkehr ja niemals eine Grenze setzen. Der Verkehrskollaps, so Alfreider, dürfe sich nicht nach Norden und nach Süden verlagern, denn das wäre »das größere Problem, als wenn der Verkehr flüssig durchläuft«. Bitte was!?

Dabei zeigt doch gerade Nordtirol, dass nur konkrete Maßnahmen irgendwas bringen und schlussendlich auch dazu führen, dass die Problematik im Norden und im Süden überhaupt als solche wahrgenommen wird. Wenn wir uns einig sind, dass die Alpen ein besonders sensibler und schützenswerter Lebensraum sind, dann dürfen wir auch vor einer dosierten Aussperrung des Lkw-Transits nicht zurückschrecken. Nur so — und nicht durch »Angebote« im Zugverkehr, die ja schon heute kaum genutzt werden — wird man einen nennenswerten Teil des Fracht- und Durchzugsverkehrs von der viel zu billigen Straße auf die Schiene verlagern und zudem gerecht auf die verschiedenen alpenquerenden Routen verteilen.
Eine Dosierung auf dem gesamten Korridor (zwischen München und Verona), wie sie sich Alfreider vorstellen kann, wird es wohl auch nur geben, wenn die Alpengebiete endlich an einem Strang ziehen, statt sich gegenseitig mit Spitzfindigkeiten in den Rücken zu fallen.

Bei Alfreiders wörtlicher Aussage, der »Frachtenverkehr« mache nur »einen kleinen Prozentsatz« des Verkehrsaufkommens aus, stellt sich mir aber grundsätzlich die Frage, ob das Problem überhaupt in seiner vollen Dimension erfasst wurde. Nicht, dass ich den Individualverkehr kleinreden und schützen möchte — aber es kann keine Lösung sein, den Pkw- und Lkw-Transit noch weitere Jahre gegeneinander auszuspielen, anstatt endlich konkret zu agieren. Wenn auf einer Autobahn der rechte Fahrstreifen fast permanent von Schwerfahrzeugen besetzt wird, kann man das wohl kaum als »kleinen Prozentsatz« abtun.

Auch in Südtirol können wir an dieser Stelle froh und dankbar sein, dass wenigstens die schwarzgrüne Landesregierung in Innsbruck nicht daran denkt, von ihren Maßnahmen abzusehen. Das mag kurzfristig zu Mehrbelastungen in Südtirol führen, zwingt aber Italien und Deutschland, nach Alternativen zu suchen.

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Verkehrspolitik nach dem Hoffnungsprinzip.
Konkrete Problemlösung unmöglich

Am heutigen Feiertag (Fronleichnam) wurden im Großraum Innsbruck Ausweichrouten gesperrt, um zu verhindern, dass der Transitverkehr auch noch die Bundesstraßen verstopft, wenn es auf der Autobahn zu Staus kommt. Das Problem soll hauptsächlich von den Navigationssystemen herrühren, die auch Ortsunkundigen Umfahrungsmöglichkeiten aufzeigen.

Gegenüber Rai Südtirol zeigt sich die Bürgermeisterin von Klausen, Maria Gasser Fink, von der Nordtiroler Lösung angetan:

Das wäre geradezu die Lösung, die wir uns auch wünschen würden. Genau so etwas würden wir brauchen für Klausen und wir hoffen sehr, dass das jetzt dann auch so gesetzlich geregelt werden kann, dass es durchführbar ist.

— Maria Gasser Fink (SVP)

Prinzip Hoffnung, denn die Südtiroler Vorzeigeautonomie hat — wie die geneigte -Leserin bereits ahnen wird — trotz nagelneuer Autobahnkonzession auch in diesem Fall nicht einmal so viele Zuständigkeiten, wie ein gewöhnliches österreichisches Bundesland:

Eine optimistische Bürgermeisterin. Von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider kommt diesbezüglich aber ein Dämpfer: im Unterschied zum österreichischen Bundesland Tirol habe Südtirol gar nicht die Zuständigkeit, um ein ähnliches Verbot zu erlassen.

— Rai Südtirol

Aber immerhin wolle man diese Zuständigkeit irgendwann haben, so Alfreider (SVP). Wie die für den Ladenschluss, die Post, die Einnahmenagenturen, die Ahndung von Zwei-/Dreisprachigkeitsverstößen, die Schule, die Toponomastik, die Steuerpolitik, die Sicherheit, die Umwelt, die Lehrlingsordnung und vieles mehr, was schon seit Jahrzehnten auf die lange Bank geschoben wird.

Währenddessen werden im Norden zum Wohle der Bevölkerung längst Nägel mit Köpfen gemacht.

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Land billigt Kennzeichen-Schikane.

Am 13. Februar hatte Herbert Dorfmann (SVP) im EU-Parlament eine Anfrage eingereicht, um in Erfahrung zu bringen, ob die italienische Regelung zum Umgang mit Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen wurden, aus Sicht der Kommission eine Diskriminierung darstellen.

Am 19. März antwortete der zuständige Kommissär Pierre Moscovici, dass die EU-Kommission den Sachverhalt eingehend prüfen wolle, und zwar

insbesondere im Hinblick auf die bei ihr eingegangenen Beschwerden, und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten, wenn es sich herausstellen sollte, dass diese Bestimmung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Hätte es Dorfmann doch wie die STF gemacht und stattdessen seinen Parteifreund Daniel Alfreider befragt — dann wüsste er nämlich schon heute:

Die Grundrechte werden den Bürgern zugestanden.

Und weiter:

Im Ausland (z.B. in Österreich und Deutschland) gilt bereits seit Jahren dieselbe Pflicht, welche hierzulande erst mit Dekret 113/2018 von Innenminister Salvini auch geahndet wird.

Stimmt zwar nicht, denn keine EU-Bürgerin muss in Österreich oder Deutschland das Auto nach 60 Aufenthaltstagen ummelden — kann man aber in Südtirol problemlos in die Antwort auf eine Landtagsanfrage (Nr. 153/19) schreiben.

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Alois Vijo Pupp ehren.

Am morgigen 22. Februar jährt sich der Todestag von Alois Vijo Pupp aus Antermëia zum 50. Mal. Die SVP Ladina und Landesrat Daniel Alfreider (SVP) würdigen den einstigen Landeshauptmann (1956-1960) als eine Persönlichkeit, die sich »unermüdlich für unsere Heimat und ihre Menschen« eingesetzt und mit ihrem »Wertekompass aus Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit« den Autonomieprozess angekurbelt habe.

Er fühlte sich der Geschichte und Tradition verbunden, erfüllt mit Liebe zu Volk und Heimat.

Man kann das ehemalige NSDAP-Mitglied (ab 1943) natürlich für seine Verdienste um das demokratische Südtirol würdigen, sollte dabei aber gerade diesen Umstand nicht unter den Teppich kehren.

Etwas dreist ist es aber nicht nur, (wie in Brixen erst vor wenigen Jahren geschehen) einen Park nach ihm zu benennen, sondern auch (wie die SVP Ladina jetzt), ihn als »ladinischen Landeshauptmann« zu loben — ohne darüber aufzuklären, dass er die ladinische Sprache als einen Dialekt von untergeordnetem Wert betrachtete und die Assimilierung der ladinischen durch die deutsche Sprachgruppe befürwortete.

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Alfreiders vorübergehende Vision.

Da habe ich mich echt nicht schlecht gewundert, dass ein hoher Exponent der Regierungspartei plötzlich von der — schrittweise zwar, also Blumen pflückend — zu erlangenden Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit schreibt. Eigenstaatlichkeit, really? Wo doch jedes (SVP-)Kind weiß, dass das erstens hinterwäldlerisch, zweitens unrealistisch und drittens antiautonomistisch ist. Dass uns ein Krieg droht. Und dass es unmöglich ist, in Europa neue Grenzen zu errichten.

Deshalb war ich dann auch mehr als beruhigt, als Daniel Alfreider (SVP) sein Facebook-Posting — gestern um 19.35 Uhr — entsprechend modifizierte. Auch im Wahlkampf darf man nicht alles.

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Sogenanntes »Ladinergesetz« verabschiedet.

Das italienische Parlament hat gestern endgültig eine Änderung des Autonomiestatuts der Region Südtirol-Trentino gutgeheißen, die die ladinische Sprachgemeinschaft und ihre Rechte aufwerten soll. Die Initiative war vom SVP-Abgeordneten Daniel Alfreider ausgegangen, der den Gesetzentwurf — gemeinsam mit den Kolleginnen Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian — im März 2013 vorgelegt hatte.

Die nun beschlossenen Anpassungen setzen zum einen Diskriminierungen ein Ende, die darauf zurückzuführen waren, dass das Autonomiestatut vor allem zum Schutz der deutschen Sprachgemeinschaft erdacht worden war. So waren gewisse Positionen, wie die Mitgliedschaft in der 6er und in der 12er Kommission, bislang Vertreterinnen der deutschen und italienischen Sprachgruppe vorbehalten. Ferner soll die Änderung des Autonomiestatuts die Gleichstellung der Ladinerinnen im allgemeinen verbessern.

Auf die Aufhebung der absurden und diskriminierenden Vorschrift, aufgrund derer Ladinerinnen auf dem gesamten Staatsgebiet, nicht aber in Südtirol zur Verwaltungsrichterin ernannt werden können, musste laut Alfreider verzichtet werden, um die Zustimmung zum Gesetz nicht zu gefährden.

Für die Ladinerinnen außerhalb Südtirols, insbesondere jene in Souramont, die vor über 10 Jahren für die Wiederangliederung an Südtirol gestimmt hatten, bringt das Ladinergesetz leider keine Neuerungen und Verbesserungen.

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Autorinnen und Gastbeiträge

Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Landtagswahlrecht

Schon dreimal hat der Landtag seit 2001 das Landtagswahlrecht novelliert, 2003, 2008 und 2013, hat dabei meist nur kleinere, zum Teil technische Aspekte im Sinne der Mehrheitspartei angepasst. Nun soll mit dem neuen SVP-Gesetzentwurf — laut Ersteinbringer Noggler (SVP) — erstmals die dem Land zustehende Gesetzesinitiative vollumfänglich ausgeübt werden, indem sogar grundlegende Pfeiler der Regierungsform betrachtet werden. Darunter versteht Noggler die Beziehungen zwischen Landtag und Landeshauptmann, das Sitzzuteilungsverfahren und Garantien für die Ladinervertreter. Diesen hohen Anspruch enttäuscht die SVP prompt und klar. Denn im überlangen Gesetzeswerk finden sich keine echten Reformansätze, sondern vor allem der Versuch, einen einzigen Hebel so zu justieren, dass zumindest eine Kleinpartei aus dem Landtag gedrängt wird und möglichst die SVP einen Sitz mehr ergattert. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf ist zwar umfassend in den Details, bringt aber kaum Reformen.

Nachdem in der Landtagskommission die Direktwahl des Landeshauptmanns und die Korrektur des Sitzzuteilungsverfahrens auf der Strecke blieben, konzentriert sich das ganze “Reformwerk” auf eine neue Regelung der politischen Vertretung der ladinischen Sprachgruppe. Bekanntlich muss mindestens einer der 35 Landtagsabgeordneten laut Autonomiestatut ein Ladiner sein. Wie dieser ermittelt wird, ist dem Landtagswahlgesetz überlassen. Ob dieser Ladiner über ein bloßes Reststimmenmandat auf einer größeren Liste gewählt wird, oder auf einer kleinen Liste als einziger mit einem Reststimmenmandat den Einzug schafft, war bisher egal. Wenn kein Ladiner aus eigener Kraft gewählt wird, muss innerhalb derselben Liste jener gewählte Kandidat mit der geringsten Vorzugsstimmenzahl zugunsten des ersten Ladiners auf der Liste weichen. Nun wollte die SVP die neue Regel durchsetzen, dass ein Ladiner nur gewählt sein kann, wenn seine Liste mindestens schon einen weiteren Sitz errungen hat. Warum, das erläutert die SVP nirgends.

Man versuche gar nicht, das Herzstück dieser neuen Regelung (Art. 56, Abs.2) zu verstehen. Es ist ein Meisterwerk von verklausuliertem Politik-Chinesisch, um folgenden Dreh zu bewerkstelligen: Das letzte zu vergebende Restmandat soll jener Liste, der es laut Wahlergebnis zusteht, genommen werden, um jener Liste zusätzlich zuerkannt werden, die den Ladiner mit den absolut meisten Vorzugsstimmen aufweist. Schon schade, dass eine Partei glaubt, sich nur über eine derart unbegründete Normenakrobatik einen weiteren Sitz sichern zu müssen.

Bezug genommen wird dabei gar nicht auf die politische Legitimation des Ladinervertreters innerhalb der ladinischen Wählerschaft selbst. Weil diese zu 95% in den beiden ladinischen Tälern lebt, liegt es eigentlich auf der Hand, einen eigenen Wahlkreis für den Ladinerabgeordneten zu bilden. Genau dies hat das Trentino zur Zufriedenheit der Fassa-Ladiner auch getan. Erst dann kann sich eine echte innerladinische politische Dialektik entfalten, während heute meist mithilfe vieler Stimmen deutschsprachiger Wähler ein SVP-Ladiner in den Landtag gehievt wird. Die Ladiner könnten sich zudem beklagen, dass immer noch kein Recht auf Vertretung der Ladiner in der Landesregierung eingeführt wird, weder im sogenannten Alfreider-Gesetz zur Abänderung des Statuts noch in diesem Wahlgesetzentwurf.

Weit enttäuschender als dieser Aspekt ist allerdings der Umstand, dass der SVP-Gesetzentwurf so wenig Neues bringt, was die Landtagswahl tatsächlich freier und fairer werden ließe. Hier einige Beispiele (Näheres dazu im POLITiS-Dossier 8-2015):

  1. Die Obergrenze für die Wahlkampfausgaben wird auf 30.000 Euro gesenkt, doch werden “dem Kandidaten jene Kosten nicht angerechnet, welche von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen”(Art.11, Abs.2). Ein bequemer Trick, denn so können einige Arbeitnehmer, Bauern oder Unternehmer von ihrer Partei beliebig beworben werden. Den Partei-Wahlkampfausgaben sind nämlich gar keine Grenzen gesetzt.
  2. Die Geschlechterparität bei den Kandidatenlisten wird nicht eingeführt, es bleibt vielmehr bei der 2/3-Regelung als maximale Präsenz eines Geschlechts (Frauenanteil im Landtag heute: 28,5%).
  3. Die Regeln für den Zugang neuer Listen bleibt unnötig restriktiv: 500-750 Wähler müssen sie mit einer beglaubigten Unterschrift unterstützen.
  4. Es wird keine amtliche Wählerinformation für alle Wahlberechtigten (Broschüre) eingeführt, die eine Grundinformation über Programme und Personen für alle und damit mehr Gleichberechtigung der Listen gewährleisten würde.
  5. Genau geregelt ist das Recht auf Briefwahl, doch bleibt es den im Ausland ansässigen Südtirolern vorbehalten, anstatt es endlich zu einem echten Recht aller Wahlberechtigten zu machen.
  6. Keine Rede ist im ganzen Entwurf vom Panaschieren, der im deutschsprachigen Ausland schon lange mit Erfolg angewandten Möglichkeit, Vorzugsstimmen listenübergreifend abzugeben. Dies würde die Freiheit der Wahl wesentlich erweitern.
  7. Immer noch können Landesräte von außen berufen werden, die der demokratischen Legitimation durch Wahlen entbehren.
  8. Keine Pflicht wird für die wahlwerbenden Listen vorgesehen, Vorwahlen abzuhalten, um ihren Mitgliedern eine transparente und demokratische Einflussnahme auf die Kandidatenauslese zu bieten.

Ungeregelt bleibt auch die Frage des Einflusses der Verbände auf die Wahlen, ein nach wie vor in Südtirol schwerwiegender Faktor, der die Chancen im Sinne finanzstarker und öffentlichkeitswirksamer Verbände verzerrt. Bezeichnend schließlich der Umstand, dass die SVP jetzt im Eiltempo innerhalb April 2017 ein “vollumfängliches” Landtagswahlgesetz durchsetzen will (ganz ohne Partizipationsverfahren), während das seit fast drei Jahren diskutierte Direkte-Demokratie-Gesetz immer noch auf die lange Bank geschoben wird.

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