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Italienische Kennzeichen-Schikane EU-vertragswidrig.

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Auch aufgrund persönlicher Betroffenheit habe ich mit ganz besonderer Genugtuung erfahren, dass der EuGH die hanebüchene italienische Regelung zur Nutzung im Ausland zugelassener Fahrzeuge als rechtswidrig eingestuft hat. Die Einschränkungen waren von Innenminister Matteo Salvini (Lega) vorgeschlagen und im Rahmen der Regierung Giuseppe Conte 1 eingeführt worden.

Zu einem Fall, der ihnen vom Friedensgericht Massa vorgelegt wurde, beschieden die europäischen Richterinnen, dass Einschränkungen von Grundfreiheiten zwar grundsätzlich zulässig seien, aber unter anderem einer guten Begründung bedürften und verhältnismäßig sein müssten.

Pauschal davon auszugehen, dass Personen, die ein im EU-Ausland zugelassenes Fahrzeug führen, Steuern und Abgaben bzw. Mautgebühren hinterziehen oder sich im Fall von Verstößen gegen die Verkehrsordnung ihre Identifizierung erschweren wollen, sei unzulässig. Letzteres von Italien vorgebrachte Argument hielten die Richterinnen zudem für gar nicht nachvollziehbar.

Dass Fahrzeughalterinnen durch die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs vorteilhaftere Versicherungsprämien in Anspruch nehmen könnten, sah der EuGH im Sinne des Allgemeininteresses als unproblematisch an — und hielt zudem fest, dass auch eine Verringerung der Steuereinnahmen per se nicht als hinreichende Begründung für die Einschränkung von Grundfreiheiten gelten könne.

Somit stehe die pauschale Regelung, wonach Personen, die ihren Wohnsitz seit über 60 Tagen in Italien haben, kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen dürfen, im Widerspruch zum AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 63, Absatz 1).

Statt des Generalverdachts müssten Gerichte im Einzelfall bewerten, ob ein in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassenes Fahrzeug »im Wesentlichen dauerhaft in Italien benutzt werden soll oder tatsächlich so benutzt wird«. Die Beweislast liegt beim Staat; die Bewertung lediglich an einer allgemeinen Frist festzumachen, ist hingegen unzulässig.

Interessant ist übrigens auch, dass Landesrat Daniel Alfreider (SVP) die absurde italienische Regelung, die nun in ihrer Anwendung als rechtswidrig eingestuft wurde, in Beantwortung einer Landtagsanfrage der STF verteidigt und gerechtfertigt hatte.

Glücklicherweise gibt es eine europäische Justiz, die uns vor einigen Schikanen dieses Staates schützt. Leider dauert dies (wie auch im vorliegenden Fall) oft Jahre, in denen wir die rechtswidrigen Normen erdulden müssen. Ob sich Italien dem Gerichtsentscheid anpasst oder nicht, bleibt ebenfalls noch abzuwarten.

Hinweis: Betrachten Sie diesen Beitrag bitte nicht als Rechtsauskunft. Informieren Sie sich bitte stets aktuell über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Siehe auch: 01 02 03



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