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Antrag von Ponsatí an Nazi übergeben.
EU-Parlament

Nach ihrer jüngsten illegalen Festnahme (und sofortigen Freilassung) in Katalonien, hat die von der spanischen Justiz wegen ihrer Rolle beim Referendum vom 1. Oktober 2017 verfolgte EU-Abgeordnete Clara Ponsatí (JxC)  beim Europäischen Parlament einen Schutzantrag gestellt.

In der Zwischenzeit war Ponsatí mindestens ein weiteres Mal in Barcelona und blieb unbehelligt.

Der für die Behandlung des Schutzantrags zuständige parlamentarische Rechtsausschuss hat nun den bulgarischen Rechtsextremisten und bekennenden Fan eines Europa der Nationalstaaten Angel Dzhambazki zum Berichterstatter in dieser Frage ernannt. Diese Rolle hatte das Mitglied der EKR-Fraktion, deren Co-Vorsitzender damals Raffaele Fitto (FdI) war, bereits beim Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) inne. Das entsprechende Verfahren war von mehreren Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet und endete im März 2021 zu ungunsten der drei Katalaninnen — deren Immunität nach der Verhaftung von Puigdemont auf Sardinien allerdings vom EuGH vorläufig wiederhergestellt wurde.

Dzhambazki im EU-Parlament (Quelle: TwitterVideo)

Im Februar 2022 sorgte Dzhambazki im EU-Parlament für einen Eklat, als er am Ende einer Rede, in der er unter anderem Orbán und die Fidesz vehement verteidigt hatte, demonstrativ den Hitlergruß machte.

Diesen Freund der spanischen Vox (und der italienischen FdI) hält der Rechtsausschuss also für geeignet, federführend den Antrag von Clara Ponsatí zu betreuen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Immunität von Puigdemont, Ponsatí und Comín wiederhergestellt.

Im März 2021 hatte das EU-Parlament die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Den Antrag hatte die spanische Justiz gestellt, die die drei Mitglieder der katalanischen Regierung wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 verfolgt und vor Gericht stellen will.

Im Zusammenhang mit einem Rekurs der Betroffenen stellte der EuGH die Immunität zunächst vorläufig wieder her, um sie am 30. Juli 2021 abermals aufzuheben — mit der Begründung, dass bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache keine Festnahme der drei Katalaninnen zu befürchten sei.

Dennoch wurde Carles Puigdemont am darauffolgenden 23. September auf Sardinien kurzzeitig verhaftet, da Italien sich — im Gegensatz zu anderen Staaten — den Repressionswünschen der spanischen Behörden nicht von vornherein entzogen hatte. Erst am 4. Oktober entschied ein Gericht in Sassari, dem Auslieferungsantrag nicht Folge zu leisten.

Einem wenige Tage später, am 11. Oktober, vorgebrachten Antrag der drei katalanischen EU-Abgeordneten gab der EuGH nun statt — und stellte ihre parlamentarische Immunität bis zur finalen Entscheidung über ihren Status doch wieder her. Es ist ein Hin und Her, das vor allem dem unlauteren Vorgehen der spanischen Justiz geschuldet ist, die die Auslieferung von Puigdemont, Ponsatí und Comín weiter verfolgt, ohne den Ausgang des Verfahrens beim Gericht in Luxemburg abzuwarten.

Jenseits der Rückgabe der Immunität befinden sich im aktuellen Entscheid jedoch auch einige argumentative Bomben, die erahnen lassen, wie der EuGH letztendlich in der Sache entscheiden könnte. Unter den Punkten 200 bis 205 wird dort nämlich festgestellt, dass das Verhalten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Adrián Vázquez von den rechten Ciudadanos, sowie des Berichterstatters im Immunitätsverfahren, dem Neonazi Angel Dzhambazki, auf Parteilichkeit und Voreingenommenheit schließen lassen könnten. Ferner wird auf die Tatsache verwiesen, dass die rechtsradikale spanische Vox, die eine aktive Rolle in der Verfolgung der katalanischen Unabhängigkeitsbefürworterinnen spielt, derselben politischen Gruppe wie Dzhambazki angehört.

Auf ein endgültiges Urteil müssen Puigdemont, Ponsatí und Comín zwar weiter warten, vor willkürlichen Verhaftungen sind sie bis dahin jedoch wieder geschützt.

Siehe auch ‹1

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Dzhambazki, Garant der nationalen Einheit.

Der Abgeordnete der rechtsradikalen bulgarischen VMRO, Angel Dzhambazki, hat gestern im EU-Parlament für einen Eklat gesorgt. Nachdem er in einer Rede unter anderem Bulgarien, Ungarn, Orbán, Fidesz und »das Europa der Nationalstaaten« verteidigt hatte, begab er sich auf die Treppen zwischen den Bänken und erhob seinen Arm demonstrativ zum Hitlergruß:

Dzhambazki im EU-Parlament (Quelle: TwitterVideo)

Wie es der Zufall will, war gerade dieser völlig unverdächtige Herr Berichterstatter des parlamentarischen Rechtsausschusses zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC), die wegen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 von der spanischen Justiz verfolgt werden. Angeblich »geheime« Unterlagen von Dzhambazki waren im Vorfeld der Entscheidung an die Öffentlichkeit gesickert. In der Folge kam es zu weiteren Unregelmäßigkeiten und dann zur Aufhebung der Immunität.

Über all dies könnte man sich nun wundern — oder auch nicht. Was ist schon eine nationalsozialistische Gesinnung im Vergleich zum »terroristischen« Ansinnen, einen Staat zu gründen?

Ähnlich wie Dzhambazki tickt ja mit Antonio Tajani (FI) auch ein ehemaliger Präsident des EU-Parlaments.


Nachtrag vom 17. Februar 2022: Dzhambazki ist genauso wie FdI Mitglied der EKR-Fraktion, deren Co-Vorsitzender Raffaele Fitto heißt.

Siehe auch ‹1 | 1› 2›

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Sardegna: Puigdemont libero.

Ritornato in Sardegna questo finesettimana con i suoi colleghi di partito Clara Ponsatì e Toni Comín, l’ex presidente catalano Carles Puigdemont (JxC) si è presentato oggi in tarda mattinata in tribunale a Sassari. Varie fonti assicurano che se fosse rimasto in Belgio, dove era ritornato dopo l’arresto del 23 settembre, il caso sarebbe stato archiviato — ma così per volontà dell’imputato non è stato.

Sin dall’inizio dell’udienza la magistratura aveva chiesto al tribunale di non proseguire con l’estradizione di Puigdemont, ed è la linea che si è poi affermata, dato che poco dopo le ore 15.00 l’europarlamentare ha lasciato il Palazzo di giustizia di Sassari da persona libera.

È dunque confermato, come i difensori di Puigdemont sostengono da tempo, che il loro assistito non potrà essere perseguito né estradato finché la Corte di giustizia dell’Unione europea (CGUE) non si esprimerà su alcuni punti fondamentali della questione.

Ennesima sconfitta dunque per la repressione spagnola, resa forse ancora più bruciante da un importante dettaglio: appreso del viaggio di Ponsatì e Comín, il giudice del Tribunal Supremo Pablo Llarena aveva preparato e inviato a Sassari in fretta e furia due richieste di estradizione anche per loro, sostenendo che i mandati di cattura europei fossero ancora attivi. Questo nonostante — ma il condizionale è d’obbligo — l’Italia avrebbe segnalato tramite il sistema informativo dei paesi aderenti al trattato di Schengen che non si sarebbe attivata.

Rimane comunque l’impressione che la Spagna stia abusando dei sistemi di giustizia europei per operare un vero e proprio mobbing nei confronti degli indipendentisti, al di là delle reali probabilità di vederseli consegnare — per il semplice gusto di far loro passare inutilmente qualche ora nelle carceri e davanti ai tribunali di mezza Europa. Un comportamento del tutto incompatibile con uno Stato di diritto.

Vedi anche 1› 2›

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Staaten spielen bei spanischer Repression nicht mit.

Wie das katalanische Informationsportal Vilaweb in Bezug auf die kurzzeitige Festnahme von Carles Puigdemont (JxC) auf Sardinien berichtet, sollen mehrere Länder Spanien über das Schengener Informationsaustauschsystem (SIS) schon im Vorfeld mitgeteilt haben, dass sie den ehemaligen katalanischen Präsidenten nicht festnehmen bzw. nicht ausliefern würden.

Dies erfolgt über sogenannte Flags, die die einzelnen SIS-Standorte (Sirene) zu einem Haftbefehl setzen können und von denen bei Puigdemont die Länder Belgien, Deutschland, Österreich, Schweiz und Litauen Gebrauch gemacht haben sollen.

Dessen ungeachtet war der spanische Haftbefehl nach Ansicht des EuGH ohnehin ausgesetzt, solange eine Grundsatzfrage, die ihm von der spanischen Justiz gestellt worden war, noch ungeklärt ist.

Im Anschluss an die Festnahme von Puigdemont auf Sardinien soll nun jedoch laut Vilaweb auch Italien Flags gesetzt haben — und zwar für die beiden anderen per Haftbefehl gesuchten katalanischen EU-Abgeordneten Toni Comín und Clara Ponsatí (beide JxC). Wobei sich letztere inzwischen bereits unbehelligt nach Sardinien begeben hat, wo sie Puigdemont bei seiner morgigen Verhandlung in Sassari begleiten will.

Der EU-Abgeordnete und ehemalige katalanische Präsident konnte nach seiner Freilassung auf Sardinien nach Belgien zurückkehren, will aber am Montag persönlich vor Gericht erscheinen.


Nachtrag vom 3. Oktober 2021: Während Ponsatí am Samstag angereist war, kamen Puigdemont und auch Comín am Sonntagmorgen nach Sardinien.

Siehe auch 1›

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Puigdemont, Immunität wieder aufgehoben.
Haftbefehle bleiben ausgesetzt

Am 9. März hatte das EU-Parlament auf Antrag der spanischen Justiz die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Doch im Juni gab ihnen der EuGH diese Immunität vorläufig zurück — um sie ihnen jetzt abermals zu nehmen.

Der Grund dafür ist aber interessant: In seinem Entscheid  hält der Gerichtshof der Union nämlich ausdrücklich fest, dass die drei wegen dem Unabhängigkeitsreferendum von 2017 angeklagten Parlamentarier:

  • ihre parlamentarische Arbeit ungehindert fortführen können, da der entsprechende Teil ihrer Immunität nicht aufgehoben wurde: wenn sie sich etwa von Brüssel nach Straßburg bewegen, um den dortigen Sitzungen des EU-Parlaments beizuwohnen, dürfen sie von den französischen Behörden nicht festgehalten werden;
  • auch sonst keine Festnahme zu befürchten haben, da die europäischen Haftbefehle gegen sie ausgesetzt bleiben, bis der EuGH in der Sache entschieden hat;
  • andernfalls — sollten sie also wider Erwarten trotzdem verhaftet werden — immer noch die Möglichkeit hätten, dies dem EuGH zur Kenntnis zu bringen.

Unter diesen Umständen ist die vorläufige Wiederherstellung der vollständigen Immunität überflüssig — da ihre Aufhebung durch das EU-Parlament zumindest bis auf weiteres ohnehin wirkungslos bleibt. Sollten die spanischen Richterinnen auf eine baldige Auslieferung gehofft haben, werden sie einmal mehr enttäuscht sein.

Siehe auch 1› 2› 3›

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Europarat: Neues Ungemach für Spanien.
Politische Gefangene // Schaden für EU

Erst vor wenigen Tagen hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die vom EU-Parlament aufgehobene Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín vorläufig wiederhergestellt, was ein Omen für den Ausgang des Einspruchs der drei katalanischen Abgeordneten sein könnte.

Und nun hat der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des (nicht zur EU gehörenden) Europarats die vorläufige Fassung eines Berichts veröffentlicht, der neues Ungemach für Spanien — indirekt aber auch für die EU insgesamt — bedeutet. In dem Dokument, für das Boriss Cilevičs (Sozialisten, Demokraten und Grüne) als Berichterstatter verantwortlich zeichnet, wird die Verfolgung von Politikerinnen am Beispiel der Türkei und Spaniens behandelt. Allein schon diese Aneinanderreihung sorgte bei Richtervereinigungen wie der Àgora Judicial berechtigterweise für große Besorgnis. Doch zudem sind in der Stellungnahme des Ausschusses folgende direkt an Spanien gerichtete Forderungen enthalten:

  • Die Reform der Tatbestände der Rebellion und des Aufruhrs.
  • Die Begnadigung bzw. Freilassung der katalanischen Politikerinnen, die wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 einsitzen sowie die Einstellung der Auslieferungsbemühungen für die im Ausland aufhältigen Politikerinnen.
  • Die Einstellung der Verfolgung von Beamtinnen im Zusammenhang mit dem Referendum sowie der Verzicht auf rechtliche Konsequenzen für Politikerinnen, die mit symbolischen Aktionen ihre Solidarität mit den Gefangenen zum Ausdruck gebracht haben.
  • Den Tatbestand der Veruntreuung nur dann anzuwenden, wenn reale und quantifizierbare Verluste für das Staatsbudget entstehen.
  • Die katalanischen Politikerinnen nicht dazu zu drängen, ihren politischen Ansichten abzuschwören, um in den Genuss von Haftbegünstigungen zu kommen.
  • Mit allen katalanischen politischen Kräften in einen Dialog zu treten, um die Qualität der spanischen Demokratie zu stärken.

Dass diese wahrliche Bombe mit einigen Hinweisen auf Spanien als lebendige Demokratie und auf die Verfassungswidrigkeit des Referendums gespickt ist, veranlasste das spanische Außenministerium zu einer surrealen Note, in der es nahezu euphorisch behauptet, dass der Ausschuss für Recht und Menschenrechte das Vorgehen Spaniens bestätige. Indes ist die Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) eigenen Aussagen zufolge einem Straferlass zugeneigt, der wohl die sich abzeichnende Blamage begrenzen soll.

Vergeblich hatten bisher unter anderem die UNO (Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen) und verschiedene Menschenrechtsorganisationen (wie Amnesty International) die Entlassung der politischen Gefangenen aus der Haft gefordert. Russland, China oder Aserbaidschan nahmen bereits auf die Situation der katalanischen Gefangenen Bezug, um ihre eigene Politik zu rechtfertigen.

Dennoch stand die Europäische Union als Club der Nationalstaaten bisher immer an der Seite der Zentralregierung in Madrid — und weigerte sich, sich in die angeblich innere Angelegenheit Spaniens einzumischen. Dass dadurch ihre Glaubwürdigkeit massiven Schaden nehmen würde, war vorprogrammiert. Zu allem Überfluss machte Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen (EVP) gerade den katalanischen Hardliner Josep Borrell (S&D) zum Außenbeauftragten.

Die Stellungnahme des Menschenrechtsausschusses könnte explosive Folgen haben. So gehört auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der sich ebenfalls mit der Verfolgung der Katalaninnen befassen wird, zum Europarat. Zwar ist der Gerichtshof keineswegs an den Bericht gebunden, gänzlich unbeeindruckt lassen wird er ihn aber wahrscheinlich nicht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 / ‹5 ‹6 | 1›

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Eurodeputati catalani nuovamente immuni.
Misura cautelare della CGUE

Con una decisione pubblicata oggi, la Corte di giustizia dell’Unione europea (CGUE) ha ripristinato cautelarmente l’immunità parlamentare degli eurodeputati Carles Puigdemont, Clara Ponsatí e Toni Comín (tutti JxC). Si tratta di una misura che non entra nel merito della causa, ma che secondo alcuni osservatori potrebbe essere un segnale importante per l’esito definitivo.

Andiamo per ordine: a marzo di quest’anno il Parlamento europeo sospendeva l’immunità dei tre eurodeputati, in una votazione particolarmente controversa per un caso di questo genere. Ciò avveniva su esplicita richiesta della giustizia spagnola, che da anni cerca invano di mettere le mani su tutti coloro che ritiene copevoli del referendum di indipendenza del 1° ottobre 2017.

A maggio i legali di Puigdemont, Ponsatí e Comín presentavano ricorso dinanzi alla CGUE, chiedendo anche il rispristino cautelare dell’immunità, una misura che viene concessa molto raramente. Anzi, secondo quanto riferiscono alcuni media catalani e spagnoli, sarebbe la prima volta che ciò accade in un caso paragonabile.

Visto l’imminente ripresa dei lavori a Strasburgo, dove dovranno recarsi dalla loro attuale residenza in Belgio, i tre europarlamentari catalani rischiavano di venire immediatamente arrestati su richiesta del Tribunal Supremo di Madrid e di venire sottoposti, ancora una volta, a procedura di estradizione.

Ora invece non solo potranno riprendere senza rischi il loro lavoro parlamentare, ma anche attendere con maggiore tranquillità l’esito definitivo del loro ricorso dinanzi alla giustizia comunitaria.

Va infine ricordato che anche l’accesso di Puigdemont, Ponsatí e Comín al Parlamento europeo dopo la loro elezione era stato loro garantito dal tribunale lussemburghese.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 | 1› 2› 3›

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