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Opposizioni e imposizioni.

Da pochi giorni è attivo il nuovo Registro pubblico delle opposizioni, gestito dalla Fondazione Ugo Bordoni per conto del Ministero dello sviluppo economico, servizio ora esteso anche ai numeri di telefonia mobile.

Stralcio pagina web RPO con, in alto a destra, le opzioni linguistiche disponibili

Anche questo servizio, come tanti altri, è disponibile solamente in lingua italiana (ed inglese), mentre ancora una volta non v’è traccia delle lingue minoritarie ufficiali presenti sul territorio statale — ivi inclusi il tedesco (che in Sudtirolo sarebbe, in teoria, equiparato all’italiano) e il ladino.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 ‹10

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Sprachlicher und inhaltlicher Rai-Zentralismus.
Einsprachiger Datenschutzhinweis

Eine vollwertige öffentlich-rechtliche Landessendeanstalt brauchen wir nicht — im Frühjahr 2018 versenkte der Landtag einen entsprechenden Vorschlag mit großer Mehrheit.

Lieber stecken wir dem Staatsrundfunk Rai Millionen Euro zu (oder auch nicht) und füllen dort eine mehrstündige Ecke auf der Zweitfrequenz des ansonsten einsprachig italienischen, staatsweiten Senders Rai 3. Ein vollwertiges Teletextangebot in deutscher und ladinischer Sprache? Fehlanzeige. Eine deutsch- und ladinischsprachige Cookie-Info auf der Homepage? Wird nicht umgesetzt.

Und jetzt gibt es während der deutsch- und ladinischsprachigen Sendungen auch noch auf den Fernsehbildschirmen einen einsprachig italienischen Datenschutzhinweis:

Dazu gesellt sich die Tatsache, dass Personalentscheidungen in Rom und nicht in Bozen gefällt werden, Außendienst-Erlaubnisse jedes einzelne Mal in der Zentrale erbettelt werden müssen und der für Rai Südtirol zuständige Direktor ebenfalls in der Staatshauptstadt sitzt.

Wie die Autonomie so auch ihr Sender.

Ob der Datenschutzhinweis nur auf gewissen Geräten zu sehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Gut möglich, dass die beabsichtigte Überwachung nur auf »smarten« TV-Anlagen umsetzbar ist.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Europäischen digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formulars.

Nach anfänglichen Pannen im Pandemiemanagement wollte die EU ihre Glaubwürdigkeit wiederherstellen. Mit dem… ähm… Europäischen digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formulars (EU dPLF) wird das eher weniger gelingen.

Ausfüllen müssen es Personen, die aus einem anderen Land in ein EU-Land einreisen. Wobei »ein EU-Land« durchaus wörtlich gemeint ist: das Formular braucht nur, wer nach Italien — und somit leider auch: nach Südtirol — einreisen möchte.

Andere Zielländer stehen denn im Formular — das einzig auf Englisch auszufüllen ist — gar nicht zur Verfügung. Wer würde auch einem offensichtlich völlig unausgereiften System wie dem EU dPLF beitreten?

Den wohl von Italien zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweis gibt es nur auf Italienisch und Englisch, die Einreiseorte sind unvollständig und chaotisch:

  • Die Reihung ist teils umgekehrt alphabetisch, dann wieder dem Zufall überlassen.
  • Gibt man als Verkehrsmittel das Auto an, scheint für Südtirol nur die Einreisemöglichkeit Taufers im Münstertal auf, wobei die Reisenden auch Kenntnisse in tolomeischer Ortsnamenkunde haben sollten.
  • Wählt man hingegen die Eisenbahn, erscheinen der Brenner und Winnebach, diesmal mit deutschem Ortsnamen in Klammern.
  • Und mit dem Bus? Da scheinen Taufers, Brenner und Winnebach in der Liste auf.

Wer mit dem Auto über den Brenner einreisen möchte, muss DIVERS (sic) auswählen und den Ort manuell eintragen. Dann sind noch das Einreisedatum samt Uhrzeit einzutragen.

Die Wohnsitzadresse darf — weil Englisch (hä?) — weder Umlaute noch ß enthalten…

…und von Südtirol (bzw. Trentino-Südtirol) ist bei den Regionen keine Spur.

Das scharfe S, das bei der Wohnsitzadresse abgelehnt wurde, ist aber bei der Adresse der Unterkunft kein Problem — es wird automatisch in ein Doppel-S umgewandelt. Auch Umlaute sind plötzlich möglich.

Und überhaupt die Unterkunft: Da soll man zwar den Namen des Hotels und die Straße angeben — die Hausnummer, die Postleitzahl und der Ort sind aber optional. Sehr logisch.

Am Ende noch eine einsprachig englische Declaration according [to] the art. 50 of DPCM 02/03/21 to enter Italy und schon ist man durch.

Wenn diese Prozedur ein Omen für den Urlaub ist, bleibt man ohnehin lieber zuhause oder fährt woanders hin. Es soll aber auch Personen geben, die nicht nur zum Spaß herumfahren — die freuen sich ganz sicher über eine weitere Schikane.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Autorinnen und Gastbeiträge BBD

Sensationsjournalismus auf Kosten der Angehörigen.
Eingabe wegen Verletzung des Ethikkodex in der Berichterstattung im Fall Perselli/ Neumair

Mit freundlicher Genehmigung der Autor/-innen geben wir hier einen Brief an den Ethikrat der Journalistenkammer Trentino-Südtirol wieder, der unlängst anlässlich der Berichterstattung über den Vermisstenfall Perselli/Neumair verfasst wurde.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Ethikrates der Journalistenkammer,

Mit diesem Schreiben möchten wir unserer Empörung über die Berichterstattung der lokalen Medien im Fall Perselli/Neumair Ausdruck verleihen. Sie stehen für uns nicht im Einklang mit den deontologischen Anforderungen und Grundsätzen des Ethikkodex für Journalisten.
Eine investigative Berichterstattung über und Auseinandersetzung mit den tragischen Ereignissen ist legitim, doch auch das Recht auf Berichterstattung muss sich im Rahmen des öffentlichen Interesses bewegen und dabei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren. Diese dürfen nämlich laut Ethikkodex nur soweit eingeschränkt werden, wie dies für eine vollständige, wahrheitsgetreue und sachdienliche Berichterstattung erforderlich ist.
Ein erheblicher Teil der Berichterstattung über gegenständlichen Fall hat sich klar außerhalb dieses Rahmens bewegt und ist auf erschütternde Weise abgedriftet in einen reinen Sensationsjournalismus auf Kosten der Angehörigen des Paares.
Wiederholt wurden Fotos der Angehörigen von Laura Perselli und Peter Neumair veröffentlicht, sowie deren vollständige Namen genannt. Im Ethikkodex Artikel 3 f) wird festgelegt, dass die Namen Angehöriger nur veröffentlicht werden dürfen, sofern dies dem öffentlichen Interesse dient. Name, Fotos und persönliche Details wie Angaben zum Arbeitsplatz, Wohnsitz und Aufenthaltsort der Tochter als auch der Geschwister des Paares sind hinsichtlich der Information zu den Ermittlungen nicht relevant. Die Angehörigen haben ein Recht auf Privatsphäre. Sie sind keine Personen des öffentlichen Lebens und sollten auch nicht so behandelt werden.
Beispielsweise wurden verschiedene Bilder der Tochter mehrfach sogar auf Titelseiten abgedruckt, womit es für sie fortan unmöglich ist, offen aufzutreten, ohne in diesen Zusammenhang gebracht zu werden. Die Veröffentlichung solcher Informationen führt unvermeidlich dazu, dass diese nicht nur unmittelbar, sondern auch künftig für jeden zugänglich sind.
Inhalt und Wortwahl der Berichterstattung verletzen die menschliche Würde der Angehörigen. Die Betroffenen haben so schon eine extreme Ausnahmesituation zu ertragen. Die mediale Belagerung ist eine zusätzliche, absolut unnötige Belastung. In den letzten Wochen wurde die ganze Familie regelrecht einem medialen Prozess unterzogen. Die systematische Unterlassung der Konjunktivform lässt jede distanzierte Dokumentation der Ereignisse vermissen. Das Preisgeben intimster Details des Familienlebens, gepaart mit wilden Spekulationen, sowie das Zurschaustellen des tragischen Verlustes zwecks Unterhaltung und Auflagensteigerung sind geschmacklos, belastend und nicht vertretbar.
Die Ferndiagnosen der Familiensituation in Interviews mit Psychologen, die weder die Familie, noch die Details der Ermittlungen kennen, disqualifizieren die Berichterstattung vollends. Es ist nämlich Aufgabe und Verantwortung der Journalisten und Redakteure abzuwägen, welche Äußerungen und Stellungnahmen sachdienlich und verhältnismäßig sind und somit abgedruckt und veröffentlicht werden können.
Was wir in der bisherigen Berichterstattung schmerzlich vermissen, ist Menschlichkeit, Empathie mit den Angehörigen in Hinblick auf das tragische Ereignis, Respekt vor den Betroffenen und Pietät angesichts einer Situation, der ausgesetzt zu sein, wir uns nicht vorstellen können.
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, die beigelegten Artikel auf Verletzung des Ethikkodex zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Hochachtungsvoll,

Anna Kompatscher, Judith Kronbichler, Kathrin Marini, Clemens Pichler

Fälle, in denen Persönlichkeitsrechte durch die mediale Berichterstattung in Südtirol massiv verletzt werden, sind keine Seltenheit. Man erinnere sich nur an den tödlichen Verkehrsunfall in Luttach, den Mordfall auf dem Virgl oder die Festnahme zweier Südtiroler in Thailand. Bleibt nur zu hoffen, dass der Ethikrat klare Worte findet und dass ein solches Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleibt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8

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Die Sprachgruppe der Kandidatinnen ist geheim. Aber öffentlich.

Nach der Gemeinderatswahl vom 20. und 21. September sowie der erst am 22. September durchgeführten Auszählung schrieb Marco Angelucci im Südtiroler Corriere (am 23.) unter anderem:

Die Zersplitterung hat schwer gewogen und die italienische Vertretung ist [aus der Wahl] stark geschrumpft hervorgegangen. Dieser Niedergang schreitet seit Jahren voran und scheint nunmehr unaufhaltsam. Zumindest solange die italienische Gemeinschaft in den Tälern nicht die Kirchturmpolitik aufgibt.1Übersetzung von mir. Original: »Le divisioni hanno pesato parecchio e la rappresentanza italiana è uscita fortemente ridimensionata. Un declino che va avanti da anni e che sembra ormai inarrestabile. Almeno fino a quando la comunità italiana delle valli non metterà da parte i campanilismi.«

Ich wollte der Sache nachgehen — nicht nur, aber auch weil sie einerseits meinem Bauchgefühl widerspricht und andererseits so gut zum Mythos der immer einsprachigeren Landgemeinden schrumpfenden Italieneranteil passt.

Da auf den Plakaten mit den Kandidatenlisten, die in den Wahlsektionen aufgehängt sind, neben jeder Kandidatin auch die Sprachgruppe steht, dachte ich, dass diese Angaben öffentlich sind. Ich habe mich also (am 25. September) in Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz an das für die Gemeindewahlen zuständige Wahlamt der Region gewandt und um die Aushändigung der entsprechenden Listen gebeten.

Doch gestern kam die ablehnende Antwort: Bei den angefragten Informationen handle es sich um personenbezogene Daten, die die Region auch nicht auf ihrer eigenen Homepage veröffentlicht, da sie vom GvD Nr. 33/2013 und von der DSGVO geschützt seien. Sie dürften laut Regionalgesetz nur von den Gemeinden auf den Plakaten mit den Kandidaturen veröffentlicht werden.

Dass die Sprachgruppenzugehörigkeit von Kandidatinnen geheim ist, stört mich nicht — eher im Gegenteil. Doch das Prinzip, wonach sie gleichzeitig öffentlich und streng geschützt sind, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. In diesem Fall wären (das entsprechende Interesse vorausgesetzt) lediglich jene begünstigt, die die logistische und/oder finanzielle Möglichkeit hätten, sich am Wahltag in jede einzelne Gemeinde zu begeben, um dort die jeweiligen Plakate mit den (öffentlich-geheimen) Angaben zu fotografieren oder meinetwegen abzuschreiben. Aber kann der Zugang zu Daten — wenn wir schon von Informationsfreiheit sprechen — lediglich von materiellen Voraussetzungen abhängig gemacht werden? Das finde ich problematisch.

Im Übrigen bleibt mir zumindest vorerst nichts anderes übrig, als dem Bauchgefühl von Angelucci2Ich unterstelle, dass er sich nicht die Mühe gemacht hat, in den 113 Gemeinden, in denen gewählt wurde, einzeln die Sprachgruppenzugehörigkeit der Gewählten zu recherchieren. mit meinem Bauchgefühl zu widersprechen — anstatt, wie es meine Art wäre, mit möglichst objektiven Daten.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

  • 1
    Übersetzung von mir. Original: »Le divisioni hanno pesato parecchio e la rappresentanza italiana è uscita fortemente ridimensionata. Un declino che va avanti da anni e che sembra ormai inarrestabile. Almeno fino a quando la comunità italiana delle valli non metterà da parte i campanilismi.«
  • 2
    Ich unterstelle, dass er sich nicht die Mühe gemacht hat, in den 113 Gemeinden, in denen gewählt wurde, einzeln die Sprachgruppenzugehörigkeit der Gewählten zu recherchieren.
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Rai scheitert an mehrsprachiger Cookie-Info.

Die Nachrichtenseiten der Südtiroler Tagesschau sowie von Trail sind ins Internetportal der Rai-Regionalnachrichten (einsprachig italienisch: TGR) eingegliedert. Dieses ist wohl einsprachig konzipiert worden, weshalb die Cookie- und Werbeinformation auch auf den Seiten von Tagesschau und Trail ausschließlich auf Italienisch eingeblendet wird. Auch eigene Einstellungen lassen sich ohne gute Kenntnisse der Staatssprache nicht vornehmen.

Um es einzuordnen: Bei der deutsch- und ladinischsprachigen Rai handelt es sich um öffentlich-rechtliche Angebote, die auch dafür konzipiert wurden, dass Bürgerinnen, die die Staatssprache (noch) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, mit grundlegenden Informationen versorgt werden können.

Gerade deshalb — aber auch angesichts der Summen, die das Land Südtirol in den staatlichen Rundfunk investiert — sollte es nicht zuviel verlangt sein, dass jene Rai-Webseiten, die sich ausdrücklich an die Minderheiten richten, auch vollumfänglich in den Minderheitensprachen verfügbar sind.

Im Übrigen bin ich aber ohnehin der Meinung, dass das eine Frage der Nutzerfreundlichkeit ist und die Forderung nach Mehrsprachigkeit normalerweise gar nicht besonders begründet werden müsste.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 | 1› 2›

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Klarnamenpflicht again.

Die SVP kann es nicht lassen: Schon wieder wagen fünf Abgeordnete der Regierungspartei im Landtag einen Vorstoß in Richtung Klarnamenpflicht für den Kommentarbereich von Onlinemedien — zumindest, wenn diese zu den Empfängerinnen von Landesförderungen gehören.

Schon die 2015 genehmigte Novellierung des Mediengesetzes hätte dies leisten sollen. Konkret wurde jedoch aus der Klarnamenpflicht eine Pflicht zur Veröffentlichung einer Netiquette und zur Einrichtung persönlicher, nicht übertragbarer und passwortgeschützter Benutzerkonten. Darüberhinaus müssen Medien dem Beirat für Kommunikation eine für den Kommentarbereich zuständige Person mitteilen.

Erstunterzeichnerin Magdalena Amhof und ihre vier Parteikolleginnen Jasmin Ladurner, Franz Locher, Helmut Tauber und Manfred Vallazza geht das nicht weit genug. Mit Beschlussantrag 291/20 wollen sie die Landesregierung verpflichten, eine echte Klarnamenpflicht einzuführen und an die Auszahlung von Förderungen zu binden. Darüberhinaus soll der Landesbeirat für Kommunikation

  • eine einheitliche Musternetiquette als Rahmen für alle beitragsbeziehenden Medien ausarbeiten und
  • fortan selbst als Ombudsstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Vorschriften dienen.

Warum wir die Klarnamenpflicht für eine sehr schlechte Idee halten, haben wir schon mehrmals ‹1 ‹2 dargelegt.

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Immuni: Italienischer Covid-Tracker auf Deutsch.

Auch Italien hat nun mit Immuni eine Corona-Tracking-App fürs Smartphone. Obschon sie bereits heruntergeladen werden kann, soll sie erst nach einer Testphase richtig in Betrieb gehen.

Mich hat überrascht, dass die App tatsächlich auch auf Deutsch verfügbar ist — wiewohl es das entsprechende Portal nur auf Italienisch gibt.

Die Übersetzung ist zwar nicht perfekt, aber doch sehr solide. Besser als das, was uns manchmal von der Landesverwaltung geboten wird.

Dass bei den Sprachversionen an die autochthonen Minderheiten gedacht wurde, darf dabei zumindest bezweifelt werden: Außer auf Deutsch und Italienisch ist die App nämlich auf Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar. Von Slowenisch, Sardisch oder Friaulisch bzw. Ladinisch fehlt jede Spur.

Bei der Auswahl der Heimatregion und des Landes (Provinz) hört die Mehrsprachigkeit dann auch schon wieder auf:

Und auch sonst merkt man, dass nur das Allernötigste übersetzt wurde: Die häufig gestellten Fragen gibt es in der deutschen Sprachversion der App nur auf Englisch, die Nutzungsbedingungen nur auf Italienisch.

Schwärzung von mir.

Da ist man dann — anders als Nutzerinnen der italienischen Version — doch wieder auf ein außerordentliches Maß an (Fremd-)Sprachkenntnissen angewiesen.

Möchte man sich die Datenschutzinformationen anzeigen lassen, landet man derzeit gar auf einer leeren Seite mit dem Hinweis »Not Found«. Für eine App dieser Art ist das dann doch ein Armutszeugnis.

Insgesamt ist das Fazit also durchwachsen. Den Südtiroler Zweisprachigkeitsbestimmungen entspricht Immuni sicherlich nicht, doch immerhin stehen die allerwichtigsten Funktionen und Informationen auch auf Deutsch zur Verfügung.

Bilder und Informationen beziehen sich auf die iPhone-Version von Immuni.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2› 3› 4› 5›

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