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Lokalwahl: Erdrutschsieg für Sinn Féin.
Nordirland

Zum ersten Mal überhaupt errang die irisch-republikanische Sinn Féin diese Woche bei Lokalwahlen in Nordirland die meisten Sitze — und ist somit sowohl im Landesparlament (seit 2022) als auch in den elf Verwaltungsbezirken stärkste Partei. Die jetzt erzielten Zugewinne sind spektakulär: von 23,2% in 2019 legte die Partei um gut ein Drittel auf 30,9% (+7,7 Punkte) zu. Die Anzahl ihrer Sitze erhöhte sich von insgesamt 105 um 39 auf nunmehr 144, womit sie die unionistische DUP (mit unverändert 122 Sitzen) deutlich hinter sich ließ.

Die sozialdemokratische Sinn Féin, die sowohl in Nordirland als auch in der angrenzenden Republik vertreten ist, tritt für die Wiedervereinigung der beiden Landesteile ein. Dass die Stimmung auch in der Bevölkerung in diese Richtung gekippt ist, bringen Beobachterinnen unter anderem mit dem Brexit und den langwierigen Verhandlungen um den Status von Nordirland in Verbindung. Zudem boykottiert die unionistische DUP seit den Wahlen zum Landesparlament vom Mai 2022 die Regierungsbildung und bringt somit — aus Protest gegen das Handelsabkommen mit der EU — faktisch die gesamte Landespolitik zum Erliegen. Die Macht, dies zu tun, verleiht ihr die besondere Gesetzeslage in Nordirland, die eine Zusammenarbeit zwischen unionistischen und republikanischen Kräften nach dem Konkordanzprinzip vorschreibt.

Bei den soeben abgehaltenen Lokalwahlen konnten die Kräfte, die eine Wiedervereinigung des Nordens mit Restirland wünschen, insgesamt 185 (+16) und die unionistischen Parteien 177 (-23) Mandate erringen.

Ein Plus von 14 Sitzen verzeichnete außerdem die liberale APNI, die fortan 67 Rätinnen stellt, während die Grünen in Nordirland1ein Ableger der irischen Grünen von 7 auf 5 (-2) Sitze schrumpften. Zur territorialen Zugehörigkeit äußern sich APNI und Grüne nicht, weil sie die Bevölkerung darüber in einem allfälligen Referendum frei entscheiden lassen möchten.

Als besonders überraschend strichen Medien und politische Beobachterinnen nicht nur das Ausmaß der Zugewinne der Sinn Féin hervor, das so nicht vorhergesagt worden war, sondern insbesondere die Tatsache, dass sie Durchbrüche auch in Gebieten verzeichnen konnte, in denen traditionell das unionistische Lager stark war.

Die Abstimmung über eine Wiedervereinigung mit dem Rest der Insel steht Nordirland übrigens aufgrund des sogenannten Karfreitagsabkommens zu.

  • 1
    ein Ableger der irischen Grünen
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UNO verurteilt Absetzung von Puigdemont.

Spanien hat die politischen Rechte des vorzeitig abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) verletzt. Dies entschied der UN-Menschenrechtsausschuss auf der Grundlage des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).

Insbesondere sei gegen den zentralen Artikel 25 des Zivilpakts verstoßen worden, als Puigdemont im Juli 2018 nach seiner Wiederwahl ins katalanische Parlament seines Amtes als Abgeordneter enthoben wurde, als gegen ihn Anklage wegen Rebellion erhoben worden war.

Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2 genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen

  1. an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen;
  2. bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden
  3. unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang zu haben.

– Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)

In seiner Beurteilung weist der Ausschuss darauf hin, dass es in Artikel 25 um das Wesen der Demokratie geht, da er das Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin anerkenne und schütze, sich an der Ausrichtung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden sowie Zugang zu öffentlichen Ämtern zu erhalten. Jede diesbezügliche Einschränkung müsse strenge Bedingungen erfüllen.

Im vorliegenden Fall sei der spanische Staat jedoch nicht in der Lage gewesen, vor dem Menschenrechtsausschuss die Konformität der Absetzung mit dem Zivilpakt nachzuweisen. Der ehemalige katalanische Präsident sei im Zuge der Anklageerhebung abgesetzt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die Justiz seine etwaige Schuld noch gar nicht festgestellt gestellt haben konnte. Während eine derartige vorzeitige Amtsenthebung zwar grundsätzlich möglich sei, müssten in einem solchen Fall noch strengere Maßstäbe angelegt werden.

Doch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei von der spanischen Justiz erst gar nicht überprüft worden, da die Absetzung als eine Art Automatismus mit dem Rebellionsvorwurf einherging.

Der Vollständigkeit halber sei hier zudem erwähnt, dass Puigdemont letztendlich wegen Aufruhrs verurteilt wurde und nicht wegen Rebellion. Hätte die Anklage von Anfang an auf Aufruhr gelautet, wäre es nicht zur Absetzung gekommen.

Vom Menschenrechtsausschuss, den die Vertragsstaaten als Instanz zur Überwachung des Zivilpakts und seiner Anwendung ausdrücklich anerkennen, wurde Spanien für die Verletzung der politischen Rechte von Puigdemont nun gerügt. Das Land muss jedoch ferner binnen 180 Tagen Maßnahmen ergreifen, um zu sicherzustellen, dass sich ein solcher Fall in Zukunft nicht wiederholen kann — und das Urteil der breiten Öffentlichkeit bekanntgeben.

Dass ein EU-Mitgliedsstaat so weit geht, wesentliche demokratische Grundrechte zu verletzen, um die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung zu verhindern, ist eine rechtsstaatliche Sauerei.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Grenzänderung als Lösung.
Boxing Pandora

Das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb hat kürzlich ein Interview dem Autor des Buches Boxing Pandora (Yale University Press), Timothy William Waters, geführt. Der frühere Mitarbeiter des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien ist heute Professor und Forscher an der Maurer School of Law und stellvertretender Direktor des Center for Constitutional Democracy. In seinem Buch plädiert er für die Änderung von Grenzen und die Gründung neuer Staaten.

Status Quo und Gewalt

Die Büchse der Pandora zu öffnen sei gefährlich. Viele brächten Unabhängigkeitsbestrebungen mit Chaos und Gewalt in Verbindung. Waters’ These: das extakte Gegenteil ist der Fall. Die Beharrlichkeit, mit der die Büchse verschlossen, die heutigen Staaten unverändert gelassen werden, sei der wahre Grund für die Gewalt. Ließe man zu, dass sich Gemeinschaften friedlich umorganisieren, würden sich Chaos und Gewalt verringern. Das aktuelle System, wonach Grenzen nicht angerührt werden dürfen, sei zu hinterfragen, genauso wie die Auffassung, dass deren unveränderliche Beibehaltung die Welt stabilisiere.

In seinem Werk, so Waters im Interview, vertrete er den Standpunkt, dass die Unabhängigkeit nicht das Problem, sondern die Lösung sei. Natürlich gebe es eine Korrelation zwischen Independentismus und Gewalt — doch ersterer sei nicht die Ursache für zweitere. Das Problem sei hingegen der gewaltsame Widerstand gegen die Unabhängigkeit. Da wo es — wie in Kanada, Schottland oder Tschechoslowakei — ein Einvernehmen gegeben hat, sei es zu keiner Gewalt gekommen, obschon die Unabhängigkeit genauso wie andernorts im Raum stand. In Katalonien und anderswo sei es hingegen der Staat gewesen, der für Gewalt gesorgt habe. Im Kosovo seien die Unabhängigkeitsbefürworter:innen lange Zeit fast »ghandianisch« vorgegangen, in den 1980er Jahren. Gewalttätig seien sie wegen des Widerstands des Staates geworden.

Vorklassische und klassische Welt

Die heutige Welt (ab 1945) bezeichnet Waters als »klassisch«, jene von Woodrow Wilson als »vorklassisch«. Wilson habe noch die Ansicht vertreten, Grenzen sollten sich nach der Identität, nach der Ethnie richten. Seit dem Zweiten Weltkrieg herrsche hingegen die Auffassung vor, dass die Grenzen fix sind. Selbstbestimmen dürfe sich demnach nur die Bevölkerung der existierenden Staaten. Im Jahr 1945 sei das noch revolutionär gewesen, weil damit die Entkolonialisierung ermöglicht wurde — wobei jedoch die kolonialen Grenzziehungen beibehalten wurden. Wie radikal das auch ausgesehen haben möge, es sei sehr konservativ gewesen, da die Menschen nicht gefragt wurden, ob sie in den aufgezwungenen Grenzen zusammenleben wollen.

Die ursprüngliche Idee von Wilson und auch Lenin sei es gewesen, dass eine Gemeinschaft, die eine »Nation« darstellt, einen eigenen Staat haben darf. Das sei kompliziert, weil es auf dem Konzept der Ethnizität oder der »Rasse« beruhe. Die heute vorherrschende Idee — Selbstregierung im Rahmen bestehender Grenzen — sei aber das exakte Gegenteil von dem, was einst mit Selbstbestimmung gemeint war.

Remedial secession

Am Verständnis der Sezession als Notwehrrecht im Fall von schwerer Diskriminierung oder Unterdrückung kritisiert Waters, dass es nicht nur selten zur Anwendung kommt, sondern in der Regel auch »zu spät kommt« und »perverse Anreize« schafft. Gemeinschaften sollten nicht erst unabhängig werden dürfen, wenn es zuvor Tote oder Krieg gegeben hat.

Ghandis Weg sei intelligent und human gewesen, habe jedoch auf die Tatsache setzen können, dass das britische Empire zwar in vielerlei Hinsicht brutal, die damalige britische Gesellschaft aber offen, human und liberal war und keine gewaltsamen Konflikte wollte.

Mögliche Lösung

Waters schlägt vor, das derzeitige, viel zu starre Modell zu überwinden. Eine Rückkehr zu Wilson sei nicht sinnvoll, denn der politische Wille solle wichtiger sein als die Ethnie. Seiner Meinung nach wären deshalb Referenda die ideale Lösung. Außerdem empfiehlt er eine pragmatische Schwelle von einer Million Einwohner:innen — »es könnten aber auch zwei, fünf oder eine halbe Million sein« — um absurden Forderungen von Einzelpersonen, die unabhängig werden wollen, vorzubeugen. Eine Mehrheit von über 50% könnte reichen, um einen neuen Staat zu gründen, eine »Supermehrheit« von 70% wäre aber natürlich besser.

Kaskadenreferenda

Teile einer Region, die unabhängig wird, könnten wiederum Gegenabstimmungen abhalten, um beim alten Staat zu verbleiben. Und Teile von Gebieten, die beim alten Staat verbleiben wollen, könnten dann erneut Abstimmen, um sich doch dem neuen Staat anzuschließen. Damit, so Waters, käme es zu Grenzziehungen, die der Realität besser entsprechen. An den Grenzen zwischen Deutschland und Polen sowie Österreich und Jugoslawien habe es so etwas in Ansätzen bereits nach dem Ersten Weltkrieg gegeben.

Ausblick

Kurz- und mittelfristig, denkt Waters, werde es auf breiter Ebene nicht zu den erwünschten Änderungen kommen. Die Vereinten Nationen würden sich seinen Vorschlag wohl (noch) nicht zueigen machen. Es gehe aber darum, die Debatte zu führen und den demokratischen Willen der Menschen zu respektieren. Um solche Grundwerte gehe es und man müsse Druck ausüben, damit die etablierten Staaten demokratische Wünsche ernster nehmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Französisch-Polynesien wählt Sezessionistinnen.

Bei Wahlen, die am 16. und 30. April stattgefunden haben, konnte die separatistische Linke Tāvini Huiraʻatira in Französisch-Polynesien (Pōrīnetia Farāni) 38 von 57 Sitzen in der Territorialversammlung erringen. Dank diesem Erdrutschsieg verfügt die Partei im eigenen Landesparlament erstmals über eine eigene, solide Mehrheit. Zum Vergleich: Bei der vorhergehenden Wahl (2018) hatten die Unabängigkeitsbefürworterinnen nur acht Sitze errungen. Das jetzige Ergebnis bedeutet also nahezu eine Verfünffachung.

Schon seit 2022 stellt die Partei im französischen Parlament sämtliche Polynesien zustehenden Abgeordneten (vgl. ‹1).

Es wird nun erwartet, dass das Parlament von Pōrīnetia Farāni den Kandidaten von Tāvini Huiraʻatira, Moetai Brotherson, zum neuen Präsidenten wählt. Der will dann mit Frankreich über die Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums verhandeln. Im Vorfeld der Wahl hatte Tāvini Huiraʻatira den Urnengang zu einem De-Facto-Referendum über die Loslösung von Frankreich erklärt — und war damit erfolgreich. Dementsprechend versteht die Partei den Wahlsieg als Auftrag, den Bürgerinnen des Südpazifikstaats die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts zu ermöglichen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Autorinnen und Gastbeiträge

Wann wird Schottland unabhängig?

Im Jahr 1998 hat Schottland über die Gesetzgebung zur Dezentralisierung (Devolution) sein eigenes Parlament zurückerhalten, das in einem breiten Feld von Zuständigkeiten legislativ tätig ist und die schottische Regierung wählt. Auch wenn nirgendwo im britischen Recht so definiert, verfügt Schottland damit aus verfassungstheoretischer Sicht über Territorialautonomie innerhalb des Vereinigten Königreichs. Autonomie ist im Falle Schottlands zumindest aus der Sicht eines großen Teils der Bevölkerung nur eine Übergangslösung. Es ist unumstritten, dass Schottland eine eigene Nation in freiwilliger Union mit England ist und somit nicht nur moralisch das Recht auf Selbstbestimmung beanspruchen kann: »Die Mehrheit der schottischen Bevölkerung,« schreibt Roland Sturm (APuZ Nr.12-13/2023, 26, Bundeszentrale für politische Bildung), »fühlt sich in erster Linie als ‚schottisch‘, was durch den eigenen Kommunikationsraum, ein eigenes Gesundheits-, Bildungs- und Rechtssystem, eine eigene Nationalkirche und viele weitere schottische Besonderheiten auch im Alltag beständig Bestätigung findet.« Beim Referendum vom 18. September 2014 haben die schottischen Wähler und Wählerinnen bei einer historisch hohen Wahlbeteiligung von 85 Prozent mit 55 Prozent gegen die Auflösung der seit 1707 bestehenden Union mit England gestimmt. Wie geht es mit der schottischen Autonomie und den Unabhängigkeitsbestrebungen des Landes weiter?

Neuer Auftrieb für Unabhängigkeit durch den Brexit

Die seit Langem von der Scottish National Party (SNP) geforderte Unabhängigkeit hat die Wählerschaft zwar 2014 abgelehnt. Doch beim Brexit-Referendum im Juni 2016 hat Schottland den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs mit der deutlichen Mehrheit von 62% abgelehnt. Der dann vollzogene Brexit hat für das Land eine neue Situation geschaffen. Schottland sei gegen seinen Willen zum Austritt aus der EU gezwungen worden, so Ex-Regierungschefin Sturgeon. Allerdings erzeugte das EU-Referendum auch »Konfliktlinien, die quer zur Skala Nationalismus-Unionismuslagen« (Sturm, APuZ, 28) verläuft, denn ein Teil der SNP-Wähler würde es vorziehen, mit England außerhalb der EU zu bleiben oder ein anderes Verhältnis anzustreben. Die Zahl der Unabhängigkeitsbefürworter unter den Schotten stieg trotzdem deutlich an und bei Umfragen spricht sich seit 2019 regelmäßig um oder über die Hälfte der Befragten für die Loslösung vom Vereinigten Königreich aus.

Mehr Eigenständigkeit, sprich Autonomierechte innerhalb des Vereinigten Königreichs, hat Schottland nach 2016 auch nicht erhalten. Obwohl den Schotten nach dem Unabhängigkeitsreferendum von 2014 der Ausbau der bestehenden Autonomie versprochen worden war, ist es dazu nicht gekommen. Zudem hat sich London zwar seine Kompetenzen aus Brüssel zurückgeholt, diese aber nicht gemäß Devolution-Konzept an die autonomen Länder Wales, Nordirland und Schottland weitergegeben.

Die SNP forderte daraufhin ein zweites Unabhängigkeitsreferendum. Regierungschefin Sturgeon setzte 2022 diese Abstimmung schon für den Oktober 2023 an, was von der Tory-Regierung in London dezidiert abgelehnt wird. Die Konservative Partei (im Englischen: Conservative and Unionist Party) steht in Schottland nicht von ungefähr seit Langem auf verlorenem Posten, verkörpert sie doch das Festhalten an der schottisch-englischen Staatseinheit. Die Dauerherrschaft der Konservativen in London wirkt für die schottische Bevölkerung geradezu als permanente Abschreckung von der britischen Politik als solcher. Bezeichnenderweise war der Spruch »No more Tory governments – ever« der beliebteste Wahlslogan der Unabhängigkeitsbewegung. Auch die Labour Party, die bei den Wahlen zum Unterhaus 2010 noch 41 der 59 Schottland zustehenden Sitze errungen hatte, wird inzwischen nur mehr als »unionistisch« wahrgenommen. Die große Mehrheit der Schotten wählt seit 2007 die SNP, die sich auch bei den Kommunalwahlen von 2022 als weitaus stärkste Partei behaupten konnte.

Wie geht es weiter?

Erklärtes Ziel der SNP bleibt weiterhin ein zweites Unabhängigkeitsreferendum (Indyref 2). Dieses bedarf der Zustimmung der britischen Regierung in London. Boris Johnson und Liz Truss lehnten dieses Ansinnen ab, und auch der aktuelle Premierminister Sunak hält ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum für eine »ziemlich dumme Idee« (Sturm, APuZ, 27). Die Konservativen stehen auf dem Standpunkt, die Schotten hätten 2014 ihre Chance gehabt und dieses Votum habe jetzt für mindestens eine Generation zu gelten. Für die SNP ist der Anspruch auf Unabhängigkeit hingegen durch den aufgezwungenen EU-Austritt noch legitimer geworden.

Inzwischen hat das britische Höchstgericht die Forderung des schottischen Parlaments nach Abhaltung eines zweiten Referendums eine Absage erteilt. Es habe nicht das Recht, über die Abhaltung eines solchen Referendums abzustimmen (Sturm, APuZ, 30). Daraufhin kündigte Regierungschefin Sturgeon im Juni 2022 an, dass die SNP die nächste Parlamentswahl (regulär abzuhalten spätestens Anfang 2025) zu einem De-facto-Referendum über die Unabhängigkeit machen wolle. Mittlerweile ist Sturgeon zurückgetreten, doch auch ihr Nachfolger Humza Yousaf steht für dieses Oberziel schottischer Politik: »Niemand soll daran zweifeln: wir sind die Generation, die Schottlands Unabhängigkeit erreichen wird,« sagte der 37jährige Muslim, der einer ethnischen Minderheit angehört (NZZ, 30.3.2023).

Die große Mehrheit der politischen Vertreter und vermutlich auch der Bevölkerung Schottlands will die staatliche Eigenständigkeit, um der langfristigen politischen Grundorientierung der schottischen Bevölkerung gerecht zu werden, und um ein anderes Gesellschaftsmodell zu verwirklichen. Schottland sieht sich in enger Verwandtschaft mit den skandinavischen Sozialstaatsmodellen und steht seit Jahrzehnten in Konflikt mit den in Westminster regierenden Mehrheiten. Die Devolution, also Territorialautonomie, ist in Schottland an ihre Grenzen gestoßen, denn ein umfassendes Ausmaß an politischer Selbstbestimmung in allen wichtigen Bereichen einschließlich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Mitgliedschaft in supranationalen Organisationen kann Autonomie eben nicht bieten. Dazu gesellt sich die schottische Präferenz für die Mitgliedschaft in der EU, die das Vereinigte Königreich endgültig verlassen hat.

In Schottland geht es um einen grundsätzlichen Selbstbestimmungsanspruch einer historisch gewachsenen Gemeinschaft, die sich in vielfacher Weise von der Mehrheit des Vereinigten Königreichs fremdbestimmt fühlt. Die 1998 gewährte Territorialautonomie kann diesen Anspruch nicht mehr erfüllen. Aus der vom Staatsverständnis des Vereinigten Königreichs abgeleiteten Notwendigkeit der demokratischen Legitimation der »Vereinigung« steht dem schottischen Volk als Träger dieses Rechts die freie Entscheidung darüber zu. Es hängt wohl von den Mehrheitsverhältnissen in London ab, ob Schottland das Recht auf eine zweite Volksabstimmung zur Loslösung vom Vereinigten Königreich erhält. Territorialautonomie hat eben auch Grenzen. Schottlands Vorteil in dieser geschichtlichen Phase ist, dass Großbritannien das Recht der Schotten auf Selbstbestimmung grundsätzlich anerkennt. Eine weitere Volksabstimmung scheint nur mehr eine Frage der Zeit zu sein.

Beitrag auch auf GfbV Voices veröffentlicht.

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Galateos bedrohliche Heiterkeit.

Dieser Facebook-Eintrag des heutigen Landtagsabgeordneten von Fratelli d’Italia, Marco Galateo, ist schon etwas älter, aber nach wie vor auf seinem Profil zu finden:

Eintrag von Marco Galateo (FdI) auf Facebook, Mai 2019; Querbalken von mir

Darin beklagt er, dass sein Facebook-Konto gesperrt (und später wieder freigeschaltet) worden sei, weil er »einen Sezessionisten« als Angehörigen einer »Bergziegenrasse« bezeichnet habe — und schenkt »jenen Typen« ein Lächeln und etwas »vom guten Rizinusöl«. Das soll vermutlich witzig sein.

Das Rizinusöl war aufgrund seiner abführenden Wirkung ein bei den italienischen Faschisten und — vermutlich weniger bekannt — auch bei den Nazis beliebtes Mittel, um politische Gegnerinnen einzuschüchtern, zu bestrafen, zu demütigen, gefügig zu machen und zu foltern. Je nach Dosierung konnte das unter Zwang verabreichte Mittel auch zum Tod führen.

Wenn ein heutiger Politiker glaubt, mit sowas scherzen zu können, sollte auch geklärt sein, wes Geistes Kind er ist.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Antrag von Ponsatí an Nazi übergeben.
EU-Parlament

Nach ihrer jüngsten illegalen Festnahme (und sofortigen Freilassung) in Katalonien, hat die von der spanischen Justiz wegen ihrer Rolle beim Referendum vom 1. Oktober 2017 verfolgte EU-Abgeordnete Clara Ponsatí (JxC)  beim Europäischen Parlament einen Schutzantrag gestellt.

In der Zwischenzeit war Ponsatí mindestens ein weiteres Mal in Barcelona und blieb unbehelligt.

Der für die Behandlung des Schutzantrags zuständige parlamentarische Rechtsausschuss hat nun den bulgarischen Rechtsextremisten und bekennenden Fan eines Europa der Nationalstaaten Angel Dzhambazki zum Berichterstatter in dieser Frage ernannt. Diese Rolle hatte das Mitglied der EKR-Fraktion, deren Co-Vorsitzender damals Raffaele Fitto (FdI) war, bereits beim Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) inne. Das entsprechende Verfahren war von mehreren Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet und endete im März 2021 zu ungunsten der drei Katalaninnen — deren Immunität nach der Verhaftung von Puigdemont auf Sardinien allerdings vom EuGH vorläufig wiederhergestellt wurde.

Dzhambazki im EU-Parlament (Quelle: TwitterVideo)

Im Februar 2022 sorgte Dzhambazki im EU-Parlament für einen Eklat, als er am Ende einer Rede, in der er unter anderem Orbán und die Fidesz vehement verteidigt hatte, demonstrativ den Hitlergruß machte.

Diesen Freund der spanischen Vox (und der italienischen FdI) hält der Rechtsausschuss also für geeignet, federführend den Antrag von Clara Ponsatí zu betreuen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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UNO gegen Unterdrückung der Unabhängigkeitsbewegung.
Katalonien

Die Generalsekretärin von ERC, Marta Rovira, die sich seit 2018 im Schweizer Exil befindet, machte eine gemeinsame Stellungnahme

  • des UN-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Clement Nyaletsossi Voule;
  • der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen;
  • der UN-Sondernerichterstatterin für Förderung und Schutz des Rechts auf Freiheit der Meinung und des Ausdrucks, Irene Khan;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zur Unabhängigkeit von Richterinnen und Staatsanwältinnen, Margaret Satterthwaite;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zu Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Terrorbekämpfung, Fionnuala Ní Aoláin

öffentlich, in der sie sich gemeinsam über die willkürliche Haft, die gerichtliche und politische Verfolgung und die Einschüchterungen zutiefst besorgt zeigen, denen die ERC-Politikerinnen Oriol Junqueras, Marta Rovira, Raül Romeva, Josep Maria Jové, Lluís Salvadó, Roger Torrent, Jordi Solé und Pol Serena in Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum von 2017 mutmaßlich ausgesetzt waren und sind.

Es sei eine Pflicht des Staates, so die Berichterstatterinnen und die Arbeitsgruppe, für alle Menschen zu gewährleisten, dass sie ohne Angst friedlich ihre Meinung kundtun und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können, und zwar auch dann, wenn es um Personen geht, die minoritäre oder dissidente Überzeugungen vertreten. Die Gesetzgebung müsse hinreichend präzise verfasst sein, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass zivilgesellschaftliche Akteure, Oppositionelle, Journalistinnen und Akademikerinnen aus politischen oder anderen unzulässigen Gründen verfolgt werden können. Insbesondere seien Gesetze, die sich auf die nationale Sicherheit oder die politische und gesellschaftliche Stabilität beziehen und die auf die Abwehr von Gefahren für das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche System abzielen, mit dem Rechtsstaat unvereinbar, wenn sie die legitimen Meinungen und Äußerungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsaktivistinnen, Journalistinnen, Bloggerinnen und Oppositionellen kriminalisieren.

Für besonders besorgniserregend halten die Verfasserinnen insbesondere die mutmaßliche Spionage und das Angebot von Hafterleichterungen bei Verzicht auf Grundrechte oder auf die eigenen politischen Überzeugungen, aber auch die Polizeigewalt in Zusammenhang mit dem Referendum vom 1. Oktober 2017 und mit den darauffolgenden Kundgebungen.

In diesem Zusammenhang fordern die Absenderinnen die spanische Regierung dringend auf, zusätzliche Informationen vorzulegen und das Vorgehen des Staates zu rechtfertigen.

Dass die Stellungnahme ausschließlich die oben genannten Politikerinnen berücksichtigt, ist darauf zurückzuführen, dass sich das Verfahren auf eine Eingabe von ERC bezieht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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