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EU: Audiovisuelle Vielfalt umfasst Minderheitensprachen.

Kürzlich hat das EU-Parlament eine Entschließung zur Umsetzung der 2018 aktualisierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Der genehmigte Text beinhaltet auch mehrere Punkte, die für Sprachiminderheiten von Interesse sind.

Nicht nur wird in den Prämissen der Entschließung ausdrücklich auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats Bezug genommen, die von mehreren Mitgliedsstaaten — einschließlich Italien — nie ratifiziert wurde. Auch im Beschließenden Teil sind Forderungen enthalten, die im Falle ihrer Umsetzung konkrete Fortschritte mit sich bringen würden.

So wird darin hervorgehoben

wie wichtig es ist, die Zugänglichkeit (Synchronisation, Untertitel, Audiodeskriptionen und andere) in allen Sprachen des Gebiets zu erleichtern, in denen der audiovisuelle Mediendienst erbracht wird[.]

– Punkt 16 der Entschließung

Hervorhebung von mir

Der darauffolgende Punkt stellt klar, dass die audiovisuelle Vielfalt auch die Minderheitensprachen umfasst:

[Das EU-Parlament] fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbreitung europäischer Werke, die die gesamte Bandbreite der europäischen Sprachenvielfalt repräsentieren, wobei sowohl die Amtssprachen als auch die Regional- und Minderheitensprachen berücksichtigt werden sollten; hält es daher für unerlässlich, Daten über die sprachliche Verbreitung audiovisueller Mediendienste zu erheben, einschließlich Informationen über die sprachliche Vielfalt bei der Synchronisation, Untertitelung und Audiodeskription, die damit verbunden sind und zusammen mit diesen Diensten zur Verfügung gestellt werden, um gezielter handeln zu können[.]

– Punkt 17 der Entschließung

Hervorhebungen von mir

Beide Punkte gehen in dieser Form auf Änderungsanträge der katalanischen EU-Abgeordneten Diana Riba i Giner (ERCGrüne/EFA) zurück. Ob sie von Kommission und Rat, an die die Entschließung gerichtet ist, beziehungsweise von den Mitgliedsstaaten in irgendeiner Form berücksichtigt werden, bleibt fraglich. Das EU-Parlament hatte sich zum Beispiel auch in Bezug auf die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) deutlich minderheitenfreundlicher gezeigt, als es die Kommission letztendlich war.

Bei den audiovisuellen Mediendiensten, mit denen sich die Richtlinie befasst, geht es neben klassischen TV-Angeboten unter anderem auch um Streamingdienste wie Netflix, Apple TV oder Amazon.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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UNO gegen Unterdrückung der Unabhängigkeitsbewegung.
Katalonien

Die Generalsekretärin von ERC, Marta Rovira, die sich seit 2018 im Schweizer Exil befindet, machte eine gemeinsame Stellungnahme

  • des UN-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Clement Nyaletsossi Voule;
  • der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen;
  • der UN-Sondernerichterstatterin für Förderung und Schutz des Rechts auf Freiheit der Meinung und des Ausdrucks, Irene Khan;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zur Unabhängigkeit von Richterinnen und Staatsanwältinnen, Margaret Satterthwaite;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zu Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Terrorbekämpfung, Fionnuala Ní Aoláin

öffentlich, in der sie sich gemeinsam über die willkürliche Haft, die gerichtliche und politische Verfolgung und die Einschüchterungen zutiefst besorgt zeigen, denen die ERC-Politikerinnen Oriol Junqueras, Marta Rovira, Raül Romeva, Josep Maria Jové, Lluís Salvadó, Roger Torrent, Jordi Solé und Pol Serena in Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum von 2017 mutmaßlich ausgesetzt waren und sind.

Es sei eine Pflicht des Staates, so die Berichterstatterinnen und die Arbeitsgruppe, für alle Menschen zu gewährleisten, dass sie ohne Angst friedlich ihre Meinung kundtun und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können, und zwar auch dann, wenn es um Personen geht, die minoritäre oder dissidente Überzeugungen vertreten. Die Gesetzgebung müsse hinreichend präzise verfasst sein, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass zivilgesellschaftliche Akteure, Oppositionelle, Journalistinnen und Akademikerinnen aus politischen oder anderen unzulässigen Gründen verfolgt werden können. Insbesondere seien Gesetze, die sich auf die nationale Sicherheit oder die politische und gesellschaftliche Stabilität beziehen und die auf die Abwehr von Gefahren für das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche System abzielen, mit dem Rechtsstaat unvereinbar, wenn sie die legitimen Meinungen und Äußerungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsaktivistinnen, Journalistinnen, Bloggerinnen und Oppositionellen kriminalisieren.

Für besonders besorgniserregend halten die Verfasserinnen insbesondere die mutmaßliche Spionage und das Angebot von Hafterleichterungen bei Verzicht auf Grundrechte oder auf die eigenen politischen Überzeugungen, aber auch die Polizeigewalt in Zusammenhang mit dem Referendum vom 1. Oktober 2017 und mit den darauffolgenden Kundgebungen.

In diesem Zusammenhang fordern die Absenderinnen die spanische Regierung dringend auf, zusätzliche Informationen vorzulegen und das Vorgehen des Staates zu rechtfertigen.

Dass die Stellungnahme ausschließlich die oben genannten Politikerinnen berücksichtigt, ist darauf zurückzuführen, dass sich das Verfahren auf eine Eingabe von ERC bezieht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Basco, galiziano, catalano nel Parlamento europeo.
Imminente ufficializzazione

Il governo spagnolo ha avanzato ufficialmente la richiesta al Parlamento europeo di riconoscere il basco, il galiziano e il catalano e di consentirne l’uso ad esempio negli interventi in aula. Questo è uno dei pochi risultati tangibili finora scaturiti dal tavolo di trattativa tra il governo socialista spagnolo di Pedro Sánchez (PSOE) e quello indipendentista catalano di Pere Aragonés (ERC) — dal quale Sánchez aveva bandito fin da subito il tema più scottante, l’autodeterminazione, scatenando le proteste catalane.

Quella di ufficializzare le lingue minoritarie nella camera europea è una vecchia richiesta di molti europarlamentari baschi, galiziani e catalani, che però si sono sempre dovuti scontrare con un’amministrazione europea che ascolta solo gli stati e con governi spagnoli di ogni colore che finora si erano pervicacemente rifiutati di soddisfare le loro richieste.

L’attuale passo non significa comunque che le tre lingue parlate nello stato spagnolo stiano per diventare a tutti gli effetti lingue ufficiali dell’Unione europea, come avvenuto recentemente con l’irlandese, in quanto il loro riconoscimento si limiterà (per ora) al solo ambito parlamentare.

In passato vari deputati europei avevano fatto uso delle lingue minoritarie non riconosciute per sensibilizzare i loro colleghi sulla discriminazione che stavano subendo, e alcuni baschi, galiziani e catalani si erano abituati a fare i loro interventi in inglese, francese o tedesco come segno di disobbedienza nei confronti di chi voleva imporre loro di «fare i castigliani» a Strasburgo.

Ora però finalmente il governo centrale si è deciso a fare questo passo verso la parità linguistica e ben presto, c’è da scommetterci, i suoni delle lingue basca, galiziana e catalana saranno regolarmente udibili nel luogo della democrazia europea. Più improbabile invece che vengano riconosciuti anche il friulano o il sardo, che — nonostante la costituzione più bella del mondo — non si parlano nemmeno nei rispettivi consigli regionali.

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Grundrechte katalanischer Politiker verletzt.
Amtsenthebungen waren nicht rechtens

Spanien hat mit der Amtsenthebung von katalanischen Politikern im Anschluss an das Referendum vom 1. Oktober 2017 ihre politischen Rechte verletzt. Dies stellte der UN-Menschenrechtsausschuss nun auf Antrag des damaligen Vizepräsidenten Oriol Junqueras und der Minister Raül Romeva (beide ERC), Josep Rull und Jordi Turull (beide PDeCAT) fest. Im Juli 2018 waren sie aus ihren Funktionen als Regierungs- und Parlamentsmitglieder entlassen worden, was nur in Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Rebellion möglich gewesen sei. Zum damaligen Zeitpunkt habe es jedoch noch gar keine Verurteilung gegeben, die schlussendlich zwar für Aufruhr, aber nicht wegen Rebellion zustandekam.

Diese Vorgehensweise habe die politischen Rechte der Betroffenen gemäß Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzt, so der Menschenrechtsausschuss.

Die Anklage unter Berufung auf den Straftatbestand der Rebellion, die in der Folge zur Amtsenthebung führte, habe einer vernünftigen und objektiven Grundlage entbehrt, da die vier Beschwerdeführer die Öffentlichkeit dazu aufgerufen hatten, sich beim Referendum unbedingt friedlich zu verhalten.

Mit anderen Worten: Spanien hat die katalanischen Politiker bewusst der Rebellion bezichtigt, um sie ihrer Ämter entheben zu können, obwohl eine Verurteilung wegen dieses Tatbestandes unwahrscheinlich war.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Sprachquoten für Streamingdienste.
Spanien

Die spanische Regierung plant ein neues Gesetz zur Reglementierung des audiovisuellen Medienbereichs. Unter anderem sollen demnach Streamingplattformen (Netflix, Amazon, HBO & Co.) Mindestquoten an spanischen Produktionen erfüllen müssen, wie dies von einer EU-Vorschrift ermöglicht wird. Die 2020 genehmigte Richtlinie schreibt den Plattformen bereits vor, mindestens 30% ihres Angebots mit europäischen Inhalten zu füllen. Den Mitgliedsstaaten werden Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt.

Spanien plant, dass die Hälfte der europäischen Quote (also 15%) aus inländischen Produktionen bestehen muss. Auf Druck von ERC, die davon ihre Zustimmung zum staatlichen Haushaltsgesetz abhängig gemacht hat, will die Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) aber auch sicherstellen, dass die Minderheitensprachen nicht zu kurz kommen.

Wie der öffentlich-rechtliche katalanische Nachrichtensender 3/24 berichtet, sieht der aktuelle Entwurf vor, dass 40% der spanischen Quote auf Katalanisch, Baskisch oder Galicisch sein müssen. Zudem werden die Plattformen dazu verpflichtet, Filme und Serien, für die es Untertitel in den Minderheitensprachen gibt, auch tatsächlich mit diesen Untertiteln bereitzustellen — was bislang trotz des geringen damit verbundenen Aufwands häufig nicht der Fall ist.

Ob die Vorlage unverändert genehmigt wird, ist noch offen. Zu einer angemessenen Berücksichtigung der regionalen Minderheitensprachen hat sich die Regierung in Madrid gegenüber ERC aber schriftlich verpflichtet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1› 2›

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Katalonien hat Rojava anerkannt.

Als erstes Land der Erde hat Katalonien die selbstverwalteten kurdischen Gebiete im Nordosten von Syrien (AANES) offiziell anerkannt. Am Mittwoch verabschiedete das Parlament eine entsprechende von ERC, JxC, Podem und CUP eingebrachte Vorlage mit 80 zu 49 Stimmen.

Heutige Titelseite der in Deutschland erscheinenden Yeni Özgür Politika

Als Folge dieser Anerkennung des demokratischen Konföderalismus in Rojava als friedliches, inklusives und demokratisches Modell, das auf Munizipalismus, Feminismus und Sozialökologismus fußt, wird Katalonien institutionelle Beziehungen zur Autonomen Selbstverwaltung aufnehmen. Zudem soll die Zusammenarbeit zur Förderung des Wiederaufbaus gefördert werden, wie dies bereits in den 1990er Jahren zwischen Bosnien und Katalonien der Fall war.

Der Südtiroler Landtag hatte Rojava schon 2016 seine Solidarität ausgesprochen, eine amtliche Anerkennung und die Aufnahme offizieller Beziehungen stehen jedoch noch aus.

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Die politischen Häftlinge sind frei — aber bedingt.

Vorgestern hatte der spanische Regierungschef Pedro Sánchez (PSOE) die Strafnachlässe angekündigt — schon heute wurden die neun politischen Gefangenen aus der Haft entlassen. Sie wurden vom aktuellen Präsidenten der Generalitat, Pere Aragonés (ERC) und der katalanischen Parlamentspräsidentin Laura Borràs (JxC) empfangen.

Ihre Vorgängerin Carme Forcadell (ERC) sagte nach der Entlassung, ohne die weiteren Wahlsiege der separatistischen Parteien, ohne die vielen gerichtlichen Erfolge in Europa und ohne den zivilgesellschaftlichen Druck hätte es auch keine Strafnachlässe gegeben.

Unisono ließen die ehemaligen Häftlinge wissen, dass es im Tausch gegen die vorzeitigen Entlassungen kein Schweigen und keine Aufgabe ihrer Ideale geben werde — und forderten auch unverzüglich eine vollwertige Amnestie. Ihr Austritt aus dem Gefängnis sei, so Jordi Sànchez (JxC), eine Hommage an den ehemaligen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC), der nach wie vor im Exil lebt.

Teilnachlässe auf Bewährung

Die von Sánchez gewährten Strafnachlässe umfassen nur die restliche Haftstrafe und sind weder eine Aufhebung der Urteile noch eine vollständige Rehabilitierung. Die Maßnahme erstreckt sich nicht einmal auf die Ämterverbote, die aufrecht bleiben. Und zudem gilt sie auf Bewährung: Falls die nun aus der Haft entlassenen während der nächsten Jahre eine schwere Straftat begehen, kann das Höchstgericht (Tribunal Supremo) den Strafnachlass wieder rückgängig machen. All diese Details und Einschränkungen wurden von der spanischen Regierung so festgelegt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Strafnachlässe für politische Gefangene.
Katalonien

Heute kündigte der spanische Regierungschef Pedro Sánchez (PSOE) medienwirksam in Barcelona an, den neun zu langen Haftstrafen verurteilten politischen Gefangenen (Jordi Sànchez, Jordi Cuixart, Oriol Junqueras, Carme Forcadell, Dolors Bassa, Joaquim Forn, Raül Romeva, Josep Rull und Jordi Turull) Strafnachlässe gewähren zu wollen. Einen formalen Beschluss gibt es noch nicht.

Kein Mitglied der im Mai angelobten neuen katalanischen Regierung von Pere Aragonès (ERC) war bei der Veranstaltung im Gran Teatre del Liceu anwesend. Aragonès stellte in einer Ansprache klar, dass die Strafnachlässe allein keine befriedigende Lösung seien.

In seiner heutigen Rede ließ Sánchez offen, ob Teilmaßnahmen geplant sind oder ob der Strafnachlass sämtliche Tatbestände umfassen wird, für die die politischen Gefangenen einsitzen. Er betonte jedoch, dass er nur die neun tatsächlich in Haft befindlichen Katalaninnen berücksichtigen wird, die schon mehrere Jahre abgebüßt haben, während für den ehemaligen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) und die anderen per Haftbefehl gesuchten Politikerinnen keine Lösung angedacht sei.

NROs und internationale Organisationen wie die UNO hatten schon mehrmals die sofortige Freilassung der Inhaftierten gefordert.

Im Vorfeld der heutigen Ankündigung des spanischen Regierungschefs stellte Amnesty International in einer Jordi Sànchez und Jordi Cuixart betreffenden Aussendung klar, dass die Nachlässe zwar zu begrüßen seien, aber nur die (Rest-)Strafen umfassten — während nur die völlige Aufhebung der Urteile eine zufriedenstellende Lösung sein könne.

Siehe auch 1› 2›

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