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NISF, kein Geld für Quarantänen.
Post vom ASGB

Der ASGB wendet sich in einem gestern veröffentlichten offenen Brief an die Landesregierung und an die Südtiroler Abgeordneten zum römischen Parlament, um die unerhörte Tatsache anzuprangern, dass die Regierung Draghi dem NISF kein Geld für verordnete Krankschreibungen infolge der Quarantänemaßnahmen zur Verfügung stellt. Betroffene seien nun in der absurden und untragbaren Lage, den Arbeitgeberinnen die für die Quarantäne vorgestreckten Beträge zurückzahlen zu müssen, was viele Einzelpersonen und Familien in finanzielle Schwierigkeiten bringe. Die Gewerkschaft bezeichnet diese Vorgehensweise als »wohl […] einmaliges politisches Versagen«, das das zumeist verantwortungsvolle Verhalten der Betroffenen konterkariere.

Die Landesregierung und die Abgeordneten fordert der ASGB dazu auf, der römischen Regierung diese »politische Bankrotterklärung« schonungslos vor Augen zu führen und sie zu schnellem Handeln zu drängen.

Die Einführung von TV- und anderen Bonussen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Krankenstände zeige, so der Gewerkschaftsvorsitzende Tony Tschenett in dem offenen Brief, dass dem Staat jedes Maß der Prioritätensetzung fehle.

Siehe auch ‹1

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Warten auf den Corona-Brief.
Seit April

Am 23. April habe ich als Rückkehrer aus dem Ausland, der sich pflichtgemäß beim Gesundheitsbetrieb gemeldet hatte, folgenden Brief als PDF via E-Mail erhalten:

Mitteilung des Zeitraums des Treuhandaufenthalts [sic]

Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 21.02.2020 “Weitere prophylaktische Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Infektionskrankheit COVID- 19”, die im Amtsblatt Nr. 44 vom 22.02.2020 veröffentlicht wurde, und basierend auf das [sic] Dekret des Landeshauptmannes vom 04.03.2020, mit der [sic] das Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes beauftragt worden ist, die Maßnahme der Quarantäne, bzw. des treuhänderischen Hausaufenthaltes mit aktiver Aufsicht für die Dauer von 14 Tagen auf Personen anzuwenden, die engen Kontakt mit bestätigten Fällen von infektiöser diffuser [sic] Krankheit COVID-19 gehabt haben;

in Anbetracht der Tatsache, dass es gemäß des Dekrets des Ministeriums für Infrastrukturen und Transportwesen vom 17.03.2020 für alle Personen, die nach Italien eingereist sind, obligatorisch ist, diesen Umstand dem Depart[e]ment für Gesundheitsvorsorge der zuständigen territorialen Gesundheitsbehörde mitzuteilen;

unter Berücksichtigung der Mitteilung vom 23.04.2020 von dr.Rossi Anna1Name geändert dell’indagine [???], mit der eine Verordnung für den treuhänderischen Hausaufenthalt vorgeschlagen wird;

die Dringlichkeit erkennt [sic], eine geeignete Maßnahme zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen, in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen;

[wird] verordnet[,]

dass Sie[,] CONSTANTINI SIMON, geb. am XXXXXXXXXX, vom 21.04.2020 bis zum 05.05.2020 dem treuhänderischen Hausaufenthalt mit aktiver Aufsicht unterworfen werden;

diese Information wird zur Kenntnis auch Ihrem Hausarzt/Kinderarzt freier Wahl für die Zwecke einer eventuellen INPS [NISF]-Bescheinigung für die Abwesenheit von der Arbeit mitgeteilt;

in Anbetracht der Tatsache, dass die Nichteinhaltung der Eindämmungsmaßnahmen, sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, gemäß Artikel 650 des Strafgesetzbuches bestraft wird, wird [sic] diesbezüglich auch die Carabinieri für die Überwachung der Einhaltung der angeordneten Maßnahme informiert;

die während der Überwachungstätigkeit gesammelten persönlichen Daten werden vom Sanitätsbetrieb aus Gründen des öffentlichen Interesses gemäß Art. 9, Absatz 2) der EU-Verordnung 2016/679 verarbeitet und müssen 60 Tage nach ihrer Sammlung vernichtet werden, wenn kein Verdachtsfall aufgetreten ist.

Gegenständliche Maßnahme ist mit Rekurs innerhalb der Fallfrist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, in [sic] dem der Betroffene volle Kenntnisnahme davon erlangt hat, vor dem Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen – anfechtbar.

Die Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge
Dr. Dagmar Regele

Es folgt [ein] offizieller Einschreibebrief an [die] Wohnsitzadresse und [an den] Aufenthaltsort während [der] Quarantäne.

Dazu jetzt meine Frage: Soll ich auf das Einschreiben (es sollten ja sogar zwei sein, wenn ich das richtig verstehe) noch warten oder wird es doch eher nicht mehr kommen?

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1›

  • 1
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Es ist vollbracht!
Teil 3: Chronik einer SARS-CoV-2-Infektion in Südtirol

Ich schulde euch noch das Ende der Geschichte. Wie berichtet, habe ich mich am 15. November nach 28 Tagen selbst aus der Quarantäne entlassen, da nach meiner neuerlichen positiven Testung am 7. November

  • weder der im Prozedere vorgesehene Anruf von Seiten des Sanitätsbetriebes, noch der eingeschriebene Brief kam;
  • die laut Protokoll vorgesehene Quarantäne somit nie ausgesprochen wurde;
  • meine Versuche, die zuständigen Stellen telefonisch zu erreichen (insgesamt rd. 100 Anrufversuche) erfolglos blieben;
  • zwei E-Mails und ein PEC-Mail bis heute unbeantwortet blieben;
  • jedoch die mindestens 21 Tage seit Symtombeginn sowie eine symptomfreie Zeit von 7 Tagen verstrichen waren.

Nachdem ich wieder im Dienst war, mir aber die notwendigen Dokumente für mein Fernbleiben die Woche zuvor fehlten, musste ich auch nach Beendigung meiner Quarantäne weiter versuchen, mit dem Departement Kontakt aufzunehmen. Auf Anraten meines Arbeitgebers verfasste ich ein E-Mail an scuolacorona@sabes.it (für Zweisprachigkeit hat es auch da nicht gereicht). Aber auch dieses Mail vom 19. November blieb bis heute unbeantwortet.

Da meine Frau dasselbe arbeitsrechtliche Problem hatte – wenn auch für einen kürzeren Zeitraum – schrieb auch sie am 24. November um halb elf Uhr vormittags ein E-Mail an coronavirus@sabes.it und scuolacorona@sabes.it. Exakt drei Stunden später erreichte sie ein Anruf aus Bozen (was bitte habe ich die ganze Zeit falsch gemacht?) einer freundlichen, deutschsprachigen Frau, die sich für die ganzen Unannehmlichkeiten entschuldigte und die Quarantäne für uns beide – nicht weniger als 16 Tage nachdem sie hätte ausgesprochen werden müssen und allein auf unsere Initiative hin – rückwirkend verlängerte.

Nebenbei bekam ich noch die Info, dass der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes keines jener Symptome sei, welches für die Verlängerung der Quarantäne relevant wäre. Einen Beleg für diese Aussage habe ich auf den Internetseiten des Sanitätsbetriebes nicht gefunden. Da steht nur, dass man symptomfrei sein müsse, um nach 21 Tagen auch mit positivem Test die Isolation verlassen zu können. Als Covid-Symptome sind aber unter anderen auch der Verlust des Geruchs- und des Geschmackssinnes angegeben. Entsprechend wird dies auch so bei den automatisierten Anrufen abgefragt.

Am selben Tag habe ich dann wieder meinen Hausarzt kontaktiert, da nur dieser die Meldung bei der INPS machen kann, wofür es eben die gerade erhaltene Quarantäneverordnung des Sanitätsbetriebes brauchte. Der Hausarzt konnte die entsprechende Meldung aber nicht durchführen, da das System ihn nicht rückwirkend über eine so lange Zeit eingreifen lässt. Er würde die Unterlagen an die INPS weiterleiten und ich solle nach einiger Zeit bei dieser nachfragen, ob nun alles seine Richtigkeit habe.

Glücklicherweise hat sich mein Arbeitgeber dann bereit erklärt, dies für mich zu übernehmen und sogar im Falle eines negativen Bescheides von Seiten der INPS für die Zeit meines Fernbleibens aufzukommen. Sie würden also für die Unfähigkeit des Sanitätsbetriebes geradestehen. Sollte das der Fall sein, werde ich jedoch nochmals aktiv werden und weitere Hebel in Bewegung setzen, damit das Departement seine Verantwortung übernimmt. Andernfalls aber endet nach beinahe sechs Wochen an dieser Stelle meine Corona-Trilogie.

Zum Glück genieße ich jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach eine Zeit lang eine gewisse Immunität und mir bleibt eine Fortsetzung erspart.

Serie I II III

Siehe auch 1›

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Regierungskommissariat: Acht Monate ohne Antwort.

Am 17. Februar dieses Jahres hatte ich mich mit einer zertifizierten E-Mail an das Regierungskommissariat gewandt, um mich zu erkundigen, warum sich das NISF — wenigstens teilweise — an die Zweisprachigkeitsbestimmungen hält, während dies zum Beispiel bei der für Architektinnen und Ingenieurinnen zuständigen Inarcassa nicht der Fall ist. Ich bat darum, ggf. bei diesem Fürsorgeinstitut zu intervenieren, um die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit zur Einhaltung zu bringen.

Acht Monate sind seitdem vergangen, doch vom Regierungskommissariat — das, wie wir wissen, noch immer für die Ahndung von Zweisprachigkeitsverstößen zuständig ist, weil es diese Aufgabe so großartig wahrnimmt — habe ich noch immer keine Antwort erhalten: weder einen Zwischenstand, noch eine Vertröstung; genausowenig eine ablehnende oder beschwichtigende, von einer zustimmenden Rückmeldung ganz zu schweigen.

Ein Zweidritteljahr ohne irgendein Lebenszeichen ist, mit Verlaub, auch in Corona-Zeiten einfach nicht hinnehmbar. Wenn die wohl seltenen Gelegenheiten, wo jemand seine Rechte geltend macht, zu keinem wie auch immer gearteten Ergebnis führen, ist das eine Art Sabotage. So war das mit dem Minderheitenschutz im Pariser Vertrag und im Paket wohl nicht gemeint.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Lohnausgleich beim NISF – dank SVP.

Landesrat Philipp Achammer (SVP) kritisiert einer Pressemitteilung des Landes zufolge das NISF, weil die Auszahlung des außerordentlichen Lohnausgleichs langsam und umständlich verlaufe. Die Berechtigten gerieten aus diesem Grund in wirtschaftliche Schwierigkeiten — Achammer spricht von einem »unhaltbaren Zustand«.

Lustig: Ende November noch hatte die SVP einen Antrag der Grünen versenkt, dessen Ziel es war, die Abwicklung von Arbeitslosengeld und Lohnausgleichskasse vom NISF in die Verantwortung des Landes zu übernehmen. Dafür gäbe es sogar bereits die rechtlichen Voraussetzungen (DFBGvD 28/2013).

Sinngemäße Begründung von Fraktionssprecher Gert Lanz gegen das Ansinnen: mit dem NISF funktioniere alles wunderprächtig. Die Zuständigkeit für die Vergabe der Leistungen wolle man nur übernehmen, wenn man auch inhaltlich mitbestimmen kann.

Wir wissen also, wer für den »unhaltbaren Zustand« (mit-)verantwortlich ist. Doch leider können sich die, die jetzt vergeblich auf ihr Geld warten, davon nichts kaufen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Indennità Covid? Monolingue.

Relativamente all’attuale stato di emergenza, pochi giorni fa il Consiglio d’Europa aveva chiesto alle amministrazioni pubbliche di rispettare scrupolosamente, sistematicamente il più ampio plurilinguismo possibile — anche al di là degli impegni eventualmente assunti con la ratifica della Carta Europea delle lingue regionali o minoritarie.

In Italia che cosa sta accadendo? L’esatto opposto, ad esempio col portale dell’INPS dedicato alle misure per il Covid-19. Non solo non è presente nessun’altra lingua oltre all’italiano, non essendo presenti né le lingue minoritarie né l’inglese — ma questo avviene addirittura in barba alle proprie leggi, che ad esempio per il Sudtirolo prevedono l’obbligo di bilinguismo.

Stralci dal sito internet dell’INPS (4 aprile 2020).

Dunque, non solo l’amministrazione non sta rispettando un plurilinguismo più ampio di quello abituale, ma addirittura si sta muovendo al di sotto di quel poco che normalmente fa.

Chi non parla o almeno capisce l’italiano, si «attacca al tram» — il che in questo caso potrebbe significare anche la perdita di un sostegno economico cui ha diritto.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 | 1› 2› 3› 4› 5› 6›

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SVP will Arbeitslosengeld beim NISF lassen.

Mit Beschlussantrag (159/19) hatten die Grünen gefordert, das Land solle vom Staat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit übernehmen, um gemeinsam mit dem Sozialen Mindesteinkommen, dem Bürgerinneneinkommen sowie den Zivilinvaliden- und Sozialrenten eine Verwaltung »aus einer Hand« für Menschen in Notsituationen anbieten zu können.

Die rechtliche Voraussetzung für die gewünschte Übernahme sei (mit DFBGvD 28/2013) auch bereits gegeben.

Schon heute ist die aktive Arbeitsmarktpolitik in Landeshand, demnach wäre die Übernahme dieses Bereichs sicherlich eine sinnvolle Vervollständigung im Sinne der Bürgerinnen, die derzeit mehrere unterschiedliche Ansprechpartnerinnen (Land, NISF…) haben.

Die SVP vertrat hingegen die Meinung, dass das System — so wie es ist — funktioniere (Gert Lanz) und sprach sich dagegen aus, die Zuständigkeit für die Vergabe der Leistungen zu übernehmen, ohne auch inhaltlich mitbestimmen zu können.

Der Antrag wurde mit 19 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1›

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Die Realitätsverweigerung des Generaldirektors.

Mindestens zweimal ‹1 ‹2 hat sich Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer während der letzten Tage Medien gegenüber bagatellisierend zur mangelnden Zweisprachigkeit im Südtiroler Gesundheitswesen geäußert. Es sei ein Problem aufgebauscht worden, das für die Südtirolerinnen »absolut nicht« prioritär sei. Dass dies mit den Erkenntnissen aus dem aktuellsten Sprachbarometer kollidiert, habe ich jeweils aufgezeigt: dort gehört das Gesundheitswesen zu den Bereichen, in denen den Bürgerinnen am häufigsten das Recht auf Gebrauch der Muttersprache verwehrt wird.

Doch auch die Astat-Erhebung zur Zufriedenheit mit den öffentlichen Diensten (2018) spricht eine klare Sprache. Dort ist die unzureichende Zweisprachigkeit (9,6%) gleich nach den zu langen Wartezeiten (24,6%) und Warteschlangen (19,3%) der häufigste Grund für Unzufriedenheit mit dem Gesundheitsdienst.

Vor allem aber gab kein anderer der insgesamt sechs analysierten Bereiche (einschließlich Post und NISF) in puncto Zweisprachigkeit häufiger Anlass zur Unzufriedenheit, als der Gesundheitsdienst:

Das war noch 2015 anders: Damals hatten Post und Land vor dem Gesundheitsdienst die schlechtesten Werte.

Wenn aber knapp jeder dritten Südtirolerin deutscher Muttersprache ein verbrieftes Recht verweigert wird und dies noch für jede zehnte Nutzerin des Gesundheitssystems ausdrücklich Anlass zur Unzufriedenheit ist, sollten — auch aufgrund der damit verbundenen Risiken — die Alarmglocken längst schrillen.

Ein Generaldirektor, der mit Realitätsverweigerung und Selbstzufriedenheit reagiert, ist in einem derart sensiblen Bereich wohl kaum haltbar.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2›

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