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Erstsprache: Bitte nicht verteidigen.

Die Grünen haben im Landtag einen Beschlussantrag eingereicht, um einmal mehr die Einführung der mehrsprachigen Schule zu fordern. Zu dieser Idee haben wir uns auf schon oft geäußert (vgl. ‹1 ‹2).

Der Antrag beinhaltet jedoch noch ein Anliegen, das mir neu zu sein scheint — nämlich:

In der Landesgesetzgebung und der Beschließungstätigkeit [sic] der Landesregierung zum gesamten Thema der Sprachdidaktik in Südtirol das Konzept der „Muttersprache“ durch das Konzept der (auch mehrfachen) „Erstsprache“ zu ersetzen.

— Beschlussantrag Nr. 700/23

Das finde ich interessant, da das Konzept der »Muttersprache« tatsächlich nicht unumstritten ist und sich zu Missverständnissen eignet, wiewohl ihn zum Beispiel die UNESCO (»Internationaler Tag der Muttersprache«) verwendet.

Dann allerdings lese ich auf Salto, mit welchen Argumenten die Grünen diesen Vorschlag begründen:

Das Konzept der „Muttersprache“ sei mittlerweile ein ebenfalls überholter bzw. ein emotional sehr aufgeladener Begriff, so Foppa, welche als Beispiel die Frage in den Raum warf: „Wer würde nicht seine Muttersprache verteidigen wollen?“ Sinnvoller sei es daher technische Fachbegriffe zu verwenden, die eine rationalere Herangehensweise ermöglichten.

— Salto

Ist der Gedanke hinter der Ersetzung also tatsächlich, dass damit die Verteidigung der Minderheitensprachen gebrochen werden soll — und dies ausgerechnet, während eine neofaschistisch geführte Regierung auf Staatsebene weitere Angriffe vorbereitet, die die italienische Sprache auch zu Lasten der Minderheitensprachen weiter stärken werden?

Mit diesem Einblick in ihre eigentlichen Absichten bieten die Einbringerinnen doch tatsächlich gute Argumente, um ihren Vorschlag — zumindest — äußerst kritisch zu beäugen.

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Åland in der UNESCO.

Foto: © Ålands landskapsregering

Ende März hatten wir geschrieben, dass die zu Finnland gehörenden Ålandinseln die eigenständige Mitgliedschaft in der UNESCO anstreben. Die UN-Teilorganisation befasst sich mit den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur, für die die rund 30.000 Einwohnerinnen zählenden Inseln im Rahmen ihrer Autonomie selbst zuständig sind.

Gestern war es dann schon so weit: Åland wurde von der UNESCO als neues assoziiertes Mitglied willkommen geheißen. Es reiht sich neben Anguilla, Aruba, den Britischen Jungferninseln, den Cayman-Islands, Curaçao, Färöer, Kanaky (Neukaledonien), Macau, Montserrat, Sint Maarten und Tokelau als zwölftes nicht vollständig souveränes Gebiet unter den Mitgliedern ein.

Aus der Mitgliedschaft ergeben sich vielfältige Mitbestimmungs- und -gestaltungsmöglichkeiten, wie die Mitarbeit in den Kommissionen, die Einbringung von Themen, die Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen, die Teilnahme an Sondersitzungen, der ständige Austausch mit den anderen Mitgliedern oder die Unterbreitung von Vorschlägen an den Vorstand. Nur beim Budget sind die Mitbestimmungsrechte von Mitgliedern, die keine souveränen Staaten sind, eingeschränkt.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Fraser Island ritorna K’gari.

L’isola di sabbia più grande al mondo, patrimonio dell’umanità UNESCO dal 1992 e parte del Great Sandy National Park nell’Australia orientale, ritorna al suo nome originale nella lingua del popolo Butchulla. Lo hanno deciso le autorità a Brisbane in seguito alle richieste della popolazione indigena.

Già nel 2011, accanto al nome di Fraser Island, era stato ufficializzato quello storico di K’gari, che significa «paradiso», mentre nel 2017 la relativa porzione del parco nazionale assumeva la denominazione K’gari (Fraser Island) National Park.

Pochi giorni fa l’annuncio, accompagnato dai festeggiamenti dei Butchulla, del definitivo addio al nome di Fraser e dell’ufficializzazione di K’gari quale unico nome dell’isola e del relativo parco.

Anche in questo, come in molti altri casi simili — tra cui quello illustre di Uluru e Kata Tjuta — l’Australia imbatte la strada della riconciliazione, rinunciando a una toponomastica falsa e imbarazzante.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 | 1›

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Minoranze, Francia denunciata all’ONU.
Effetti positivi anche sull'Italia?

La Rete europea per l’uguaglianza delle lingue (ELEN), assieme a venti organizzazioni associate operanti sul territorio statale francese, ha denunciato la Francia al Relatore sulle questioni delle minoranze dell’ONU per via della permanente discriminazione delle minoranze linguistiche. La dettagliata segnalazione si basa principalmente sulla decisione del Consiglio costituzionale (la Corte costituzionale francese) di negare l’uso di caratteri speciali provenienti dalle lingue minoritarie nei nomi delle persone e di vietare l’immersione linguistica nelle scuole del sistema educativo pubblico. Entrambe le misure, assieme ad altre, erano contenute in una legge all’avanguardia sulla tutela delle minoranze recentemente approvata a larghissima maggioranza dall’Assemblea nazionale.

Secondo ELEN la volontà dei giudici costituzionali e del Ministero dell’educazione sarebbe quella di eradicare le lingue territoriali diverse dal francese. Inoltre, sostiene che la Francia con la sua politica ostile alle minoranze violerebbe ben dieci trattati internazionali da essa ratificati:

  • la Dichiarazione universale dei diritti delle persone appartenenti a minoranze nazionali o etniche, in particolare gli articoli 1, 2, 4 e 8;
  • il Patto internazionale relativo ai diritti civili e politici, articoli 17, 24, 26 e 27;
  • il Patto internazionale relativo ai diritti economici, sociali e culturali, articoli 13, 14 e 15;
  • la Convenzione internazionale sui diritti dell’infanzia, articoli 2, 7, 8, 28, 29 e 30;
  • la Convenzione dell’UNESCO sulla lotta contro la discriminazione nel campo dell’insegnamento, articoli 1 e 5c;
  • la Dichiarazione universale dei diritti umani, articolo 26;
  • la Convenzione europea dei diritti umani, articolo 14 e protocollo aggiuntivo n. 1;
  • la Carta dei diritti fondamentali dell’Unione europea, articolo 21;
  • la Convenzione internazionale per la salvaguardia del patrimonio culturale immateriale;
  • la Convenzione internazionale sulla protezione e la promozione della diversità e delle espressioni culturali.

L’esito di questa denuncia potrebbe diventare importante anche per le molte minoranze linguistiche presenti sul territorio statale italiano, in quanto ad esempio anch’esse (eccettuata quella di lingua tedesca in Sudtirolo e quella slovena) non possono godere di un insegnamento pubblico immersivo in lingua minoritaria. Un pronunciamento forte del Relatore potrebbe indurre un rafforzamento sostanziale dei diritti delle minoranze anche in quei paesi, come la Francia e l’Italia, che non hanno mai ratificato la Carta europea sulle lingue regionali o minoritarie — e quindi non hanno contratto obblighi internazionali forti in questo ambito.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 | 1› 2›

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Ålandinseln wollen UNESCO-Mitgliedschaft.

Kürzlich haben die gut 50.000 Einwohnerinnen zählenden Färöer bekanntgegeben, einen Mitgliedsantrag bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestellt zu haben. Eigenständiges Mitglied der UNESCO sind die zu Dänemark gehörenden Inseln bereits.

Nun kündigte die Regierung von Åland (rund 30.000 Einwohnerinnen) an, ebenfalls die Mitgliedschaft in der UNESCO, der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur, anzustreben. Sie beruft sich hierzu einerseits auf den Präzedenzfall der Färöer und andererseits auf die Tatsache, dass Bildung, Wissenschaft und Kultur großteils autonome Zuständigkeiten der Åland seien.

Aus der Mitgliedschaft ergäben sich vielfältige Mitbestimmungs- und -gestaltungsmöglichkeiten, wie die Mitarbeit in den Kommissionen, die Einbringung von Themen, die Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen, die Teilnahme an Sondersitzungen, der ständige Austausch mit den anderen Mitgliedern oder die Unterbreitung von Vorschlägen an den Vorstand. Nur beim Budget seien die Mitbestimmungsrechte von Mitgliedern, die keine souveränen Staaten sind, eingeschränkt.

Neben den Färöer gibt es schon heute zehn weitere UNESCO-Mitglieder, die keine volle Souveränität genießen — darunter das zu Frankreich gehörende Kanaky (Neukaledonien).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1› 2›

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Färöer wollen in die WHO.

Die Regierung der Färöer hat vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass sie für die zu Dänemark gehörenden Inseln einen Antrag um Mitgliedschaft bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestellt hat. Autonomen Gebieten stehe diese Möglichkeit offen, sie könnten so im Rahmen der Organisation eine aktive Rolle einnehmen.

Im Falle einer Aufnahme hätten die Färöer Zugang und Mitsprachemöglichkeit in der Vollversammlung und bei den Komiteesitzungen, allerdings ohne Stimmrecht. Dieses ist souveränen Staaten vorbehalten. Die politischen Pflichten sind hingegen für alle Mitglieder gleich.

Die gegenwärtige Pandemie, so die Färöische Regierung, habe die Vorteile der WHO-Mitgliedschaft noch offensichtlicher gemacht. Bei den Vereinten Nationen sind die Inseln bereits selbständiges Mitglied in den Organisationen für Ernährung (FAO), Schifffahrt (IMO) und Bildung, Wissenschaft, Kultur (UNESCO).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1› 2›

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Minderheiten: Fernand de Varennes in Spanien.
UN-Sonder­berichterstatter bemängelt zahlreiche Defizite

Der UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten führt jährlich im Normalfall zwei Landesbesuche durch. Dabei trifft er sich mit Räpresentantinnen von Exekutive, Legislative und Judikative, spricht mit Vertreterinnen UN-Büros und anderen internationalen Organisationen sowie von Zivilgesellschaft und NROs. Ziel ist es, dem UN-Menschenrechtsrat Bericht zu erstatten und Verbesserungen beim Minderheitenschutz herbeizuführen.

Solche Besuche finden allerdings auf Einladung des betreffenden Staates statt. Italien war bislang nicht darunter.

Im Jahr 2019 besuchte der amtierende Sonderberichterstatter, Dr. Fernand de Varennes, Spanien. Der daraus hervorgegangene Bericht enthält Bemerkenswertes, und zwar unter anderem:

  • Punkt 58: Die abermalige Anerkennung des katalanischen Schulsystems, dessen Grundlage eine stark asymmetrische Immersion zugunsten der katalanischen Sprache ist.
  • Punkt 65: Die Empfehlung, dieses hoch erfolgreiche und von der UNESCO ausgezeichnete Schulsystem nicht durch Maßnahmen zu gefährden, die den Anteil an Unterricht in katalanischer Sprache einschränken. Im Jahr 2015 hatte das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) geurteilt, dass mindestens 25% des Unterrichts in spanischer Sprache (Kastilisch) durchzuführen sei (vgl. Punkt 57).
  • Punkt 66: Die Kritik am dreisprachigen Schulmodell (Kastilisch, Katalanisch und Englisch), für das sich einige Schulen auf den Balearen entschieden haben, weil es den Unterricht in der Minderheitensprache (Katalanisch) einschränke (vgl. Punkt 86).
  • Punkte 67-70: Die Sorge über das drastische Vorgehen gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und die (Höhe der) verhängten Haftstrafen — sowie über das Signal, das dadurch an andere Minderheiten ausgesandt werde.

Autonome Gemeinschaften in Spanien üben deutlich mehr Zuständigkeiten aus, als Südtirol. Dennoch ortete der Sonderberichterstatter — auch aufgrund der Beschwerden, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht wurden — teils massive Defizite beim Minderheitenschutz. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass einschlägige Gesetze nicht umgesetzt wurden, wovon wir auch hierzulande ein Lied singen können.

Über das hier zusammenfassend Erwähnte hinaus beinhaltet der Bericht auch interessante Erkenntnisse zu anderen Minderheiten wie Roma, Gehörlose, Zugewanderte oder Musliminnen. Ein Besuch des Sonderberichterstatters würde sich auch bei uns durchaus lohnen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 | 1›

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Iceman Ötzi Peak.

Aus Respekt vor den Moneten Gästen werden die Ebners am Schnalstaler Gletscher Natur und Kultur opfern und den Grawandspitz in einen Selfie-Insta-Tiktok-Park verwandeln müssen. Wir wissen alle wie das ist: Wenn es der Respekt gebietet, kann sich die Athesia nicht mehr zügeln.

Und weil die Gäste unisono darum gebeten haben, den Gipfel nicht nur umzugraben, sondern auch -zubenennen, und zwar bitteschön in feinstes Englisch, wird der Iceman Ötzi Peak schon bald das Licht der Welt erblicken. Prehistoric Lives Matter. Südtiroler Tscheggl Lives können das natürlich nicht nachvollziehen. Aber: Auch sie werden begeistert sein, wenn sie erfahren, dass man von dort oben sowohl die Staatsgrenze (wie am Brenner!) als auch den Pfad der Transhumanz (UNESCO!) erblicken kann.

Was von einem Grawandspitz aus unmöglich war, ist am Iceman Ötzi Peak ein Kinderspiel.

Denen, die — wie der Heimatpflegeverband — die respektlose Frage aufwerfen, wem denn die Berggipfel gehören, lässt die Gletscherbahn via Stol eine (ausgesprochen respektvolle) Antwort zukommen:

  • Erstens sei der Gipfel gar nicht umbenannt (sondern lediglich einem Lifting unterzogen und wie nach der Annexion toponomastisch bereichert) worden;
  • Zweitens: Corona (passt einfach immer);
  • Und drittens gehören die Berge natürlich weiterhin allen (Aktionären der Gletscherbahn). Deshalb wurde der Gipfel für alle zugänglich gemacht. Die 50.000, die wegen der Pandemie in Lohnausgleich sind und sich kein Ticket kaufen können, wollen eh nicht hinauf.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1› 2›

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