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Deutsch im Gesundheitswesen wird verschrottet.

Am 10. Jänner hatte die Landesregierung die sprachlichen Anforderungen an Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitswesen zum wiederholten Mal aufgeweicht.1BLR Nr. 4/2023 Zur »befristeten Einstellung von sanitären Leiterinnen als Ärztinnen in der Facharztausbildung« reicht demnach ab sofort der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (nach GERS) statt C1.

Nur eine Woche später fasste die Landesregierung2BLR Nr. 37/2023 den nächsten folgenschweren Beschluss: Insgesamt 310 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbetrieb3Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen darf der Gesundheitsbetrieb schon wieder am Proporz vorbei an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe vergeben.

Die Befristung der privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträge im Gesundheitswesen — und somit auch die Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — war erst 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren4L.G. Nr. 8/2019, Art. 29) angehoben worden. Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer war damals erfreut, weil gar manche Fachkraft den Nachweis in drei Jahren nicht zu erlangen imstande schien.

Doch nun ist es schon wieder so weit: Die Ärztegewerkschaften BSK und Anaao fordern bereits, die erst am 10. Jänner für das Personal in Facharztausbildung beschlossene Absenkung des Sprachniveaus auf alle Ärztinnen auszudehnen. Gleichzeitig wollen sie die Frist zur Erlernung der zweiten Sprache noch einmal verdoppeln — im Vergleich zu 2019 wäre das dann mehr als eine Verdreifachung.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist für die deutschsprachige Bevölkerung in einem der sensibelsten Bereiche des öffentlichen Diensts (vgl. ‹1 ‹2 ‹3) auf dem Weg der Abschaffung.

Dazu kommt noch erschwerend, dass auch

  • die Pflicht zu zweisprachigen Packungsbeilagen missachtet wird (vgl. ‹1 ‹2), was nicht mit dem Personalmangel begründbar ist;
  • die Einführung eines Dolmetschdiensts abgelehnt wurde;
  • die überbordende Anerkennungsbürokratie die Zuwanderung aus dem deutschsprachigen Raum einseitig erschwert;
  • Apotheken ihre Rolle als Nahversorgerinnen im Gesundheitswesen in sprachlicher Hinsicht oft nicht ernstnehmen (vgl. ‹1 ‹2).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 / ‹7 / ‹8

  • 1
    BLR Nr. 4/2023
  • 2
    BLR Nr. 37/2023
  • 3
    Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 4
    L.G. Nr. 8/2019, Art. 29
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PD will Zweisprachigkeit und Proporz lockern.

Erst kürzlich war der PD-Landtagsabgeordnete Sandro Repetto mit seinem Beschlussantrag Nr. 610/22 gescheitert, mit dem er für Menschen von außerhalb Südtirols die Anhebung der Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises (pauschal in sämtlichen Bereichen mit Personalmangel) auf zehn Jahre15 Jahre zur Erlangung des Sprachzertifikats der Stufe unter jener, die für die Stelle vorgesehen ist, 5 weitere Jahre für die vorgesehene Stufe forderte. Zudem sollte in strategischen Bereichen (genannt sind der Pflege- und Gesundheitsbereich sowie der Nahverkehr) auch noch der Proporz weiter gelockert werden.

Häufig wurde ja gefordert, den Proporz zu lockern oder aufzuheben und dafür die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflichten zu verschärfen, doch Repetto (dem die Zweisprachigkeit wurscht ist) schlug die gleichzeitige Aufweichung beider Schutzmechanismen vor — interessanterweise nur für Menschen von außerhalb, also größtenteils Italienerinnen, während die mehrheitlich deutschsprachigen Südtirolerinnen ihre Sprachkenntnisse weiterhin in einer kürzeren Frist nachweisen sollten. Ein Schelm…

Selbst italienischen Rechten (Carlo Vettori, FI) ging der Vorstoß zu weit und wurde schlussendlich mit 24 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen (TK) klar abgelehnt.

Doch damit ist die Sache nicht gegessen: Während das Team K unter anderem eine grundsätzliche Absenkung des Sprachniveaus vorschlägt, weil ein Arzt an der Zweisprachigkeitsprüfung gescheitert ist und ins Trentino zurückkehrt, fordert der PD-Gesundheitsreferent für Südtirol, Elio Dellantonio, laut Salto schon wieder eine Anhebung der Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — diesmal auf sieben Jahre. Wenn auch dieser Vorstoß scheitert, kann es die Partei immer noch mit sechs, acht oder neun Jahren versuchen, jeweils mit oder ohne Aufhebung des Proporzes.

Zur Erinnerung: Bis 2019 lag die Frist noch bei drei Jahren, eine Anhebung auf fünf Jahre schien kaum umsetzbar. Drei Jahre später reden wir schon von einer weiteren Aufweichung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

  • 1
    5 Jahre zur Erlangung des Sprachzertifikats der Stufe unter jener, die für die Stelle vorgesehen ist, 5 weitere Jahre für die vorgesehene Stufe
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Der Proporz wie die Judenverfolgung.

Auf Salto ist vor wenigen Tagen ein Gastbeitrag erschienen, in dem die sagenhafte Behauptung aufgestellt wird, Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung und Proporz seien nichts weniger als im Geiste nationalsozialistische Maßnahmen. Eine Auslegung, die der Autor im Kommentarbereich noch vertieft und bestätigt.

Landeshauptmann Silvius Magnago (SVP), ein Nazi1der seinen Studienabschluss 1940 in Bologna mit einer Thesis über Rassenverbrechen in der nationalsozialistischen Gesetzgebung erworben hat, deren Inhalt unbekannt ist, habe die beanstandeten Maßnahmen eingeführt und Alexander Langer, dessen jüdischer Vater vor den Nazis in die Schweiz geflüchtet war, habe sie — nicht zufällig — bekämpft.

Für eine derartige Sternstunde der Geschichtsklitterung kann man schon einmal ein paar unbedeutende Details ausblenden.

So zum Beispiel, dass die beiden zusammenhängenden Minderheitenschutzmaßnahmen im Sinne des Gruber-De-Gasperi-Abkommens erlassen wurden — nachdem Italien von Österreich auf Betreiben eines sozialdemokratischen Außenministers2Bruno Kreisky (SPÖ) vor die UNO gezerrt worden war, weil es nach dem Zweiten Weltkrieg die Italianisierungspolitik fortgeführt hatte.

Oder die Tatsache, dass das sogenannte Südtirolpaket, in dem diese Maßnahmen enthalten waren, von der Neunzehnerkommission ausgearbeitet wurde. Von einer Kommission also, die aus elf Mitgliedern des italienischen Staates, sieben deutschsprachigen Südtirolern und einem Ladiner bestand.

Unwichtig ist auch, dass das Paket nicht etwa von den Hardlinern in der Sammelpartei verteidigt wurde, sondern von den Nachgiebigen und Kompromissbereiten.

Eine Maßnahme zur Wiedergutmachung von zwanzig Jahren faschistischer Assimilierungspolitik, die die deutsche Sprache ausmerzen wollte und so gut wie die gesamte Führungsschicht und Beamtenschaft entlassen, des Landes verwiesen oder anderweitig ersetzt und zerstört hatte, kann man als nationalsozialistisch im Geiste bezeichnen. Dass man damit außerhalb des — leider viel zu breiten — ultranationalistischen Lagers ernstgenommen wird, ist dann halt eher unwahrscheinlich.

Umso mehr, wenn die beanstandeten Maßnahmen nicht revanchistisch, ja noch nicht einmal »positiv diskriminierend« im Sinne der affirmative action, sondern höchstens gerecht (weil proportional zum Gewicht der Sprachgruppen) waren und sind.

Dass Zugehörigkeitserklärung und Proporz, im Unterschied zum Rassenwahn im sogenannten Dritten Reich, nicht auf unveränderlichen Merkmalen, sondern auf einer freien — wenn auch nicht immer freiwilligen — Zugehörigkeitserklärung3bzw. einer Zuordnung fußen, sollte man nicht einmal erwähnen müssen. Dabei wird bislang der Wahrheitsgehalt der Zugehörigkeitserklärung noch nicht einmal so weit überprüft, dass auch nur Grundkenntnisse der Sprache notwendig wären, deren Gruppe man sich zugehörig erklärt.

Und nicht zuletzt wird, selbstverständlich, aufgrund des Proporzes niemand verfolgt, sondern nur auf eine proportionale Aufteilung geachtet — die man gut oder schlecht finden kann, die aber nichts Menschenrechtswidriges an sich hat.

Im Gegenteil: Der für Förderung, Pflege und Wahrung der Menschenrechte zuständige Europarat hat den Proporz erst kürzlich als Good Practice im Minderheitenschutz erwähnt.

Interessant auch und schade, dass mit Liliana Turri eine ehemalige Kandidatin der Südtiroler Grünen unter dem Salto-Beitrag zustimmend kommentiert:

Zusammengefasst. Wer von ausserhalb der Provinzgrenzen kommt (aber auch einige, die innerhalb dieser Grenzen wohnen), sehen in der ethnisch-sprachlichen Trennung ein Zeichen fuer den Einfluss der NS-Ideologie.

— Liliana Turri

Und diejenigen, die es nicht sehen, ist es, weil sie es nicht sehen wollen.

— Liliana Turri

Dass solche ungeheuerlichen Vorwürfe ausgerechnet jetzt daherkommen, also kurz nachdem in Italien eine faschistoide Regierung gewählt wurde, ist einerseits ironisch — andererseits aber vielleicht gar nicht ganz so verwunderlich.

Siehe auch ‹1 ‹2

  • 1
    der seinen Studienabschluss 1940 in Bologna mit einer Thesis über Rassenverbrechen in der nationalsozialistischen Gesetzgebung erworben hat, deren Inhalt unbekannt ist
  • 2
    Bruno Kreisky (SPÖ)
  • 3
    bzw. einer Zuordnung
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Die Südtirolbesessenheit der Fratelli.

Verschiedene Kommentatorinnen behaupten, die von einer neofaschistischen Regierung in Italien für unser Land ausgehende Gefahr wäre gering, da die Rechtsradikalen ohnehin keine Zeit und kein wahres Interesse daran hätten, sich mit Südtirol zu befassen. Giorgia Meloni selbst bittet in ihrem Brief an die Dolomiten, FdI nach der bisherigen Tätigkeit zu beurteilen.

Da trifft es sich gut, dass ich schon vor einigen Wochen damit begonnen hatte, die parlamentarische Aktivität von Francesco Lollobrigida — seines Zeichens FdI-Fraktionsvorsitzender in der Kammer und Schwager von Giorgia Meloni — etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Mit Südtirol hat er sich in der ablaufenden Legislatur bevorzugt — um nicht zu sagen: obsessiv — befasst und sehr viel Zeit dafür aufgebracht:

  • Mit Anfrage zur mündlichen Beantwortung 3-00161 vom 12. September und Antrag 1-00038 vom 21. September 2018 echauffierte er sich über die Pläne für eine doppelte Staatsbürgerschaft »im achzigsten Jahr nach dem Anschluss« und forderte ein sofortiges Einschreiten der italienischen Regierung »zum Schutz der nationalen Integrität« und »der italienischen Minderheit« in Südtirol angesichts angeblich sezessionistischer und antiitalienischer Tendenzen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-03154 vom 24. Juni 2019 machte er sich die wahnwitzige »Sorge« von Alessandro Urzì (FdI) zueigen, dass uniformierte Mitglieder der österreichischen Polizei am Brenner einen Kaffee trinken oder eine Pizza essen, die er als »unrechtfertigbare Inkursionen« bezeichnete. Die italienische Regierung teilte am 25. Februar 2020 mit, dass sie sich diesbezüglich mit der Nordtiroler Polizei in Verbindung gesetzt und »die Problematik« thematisiert hätte.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-04042 vom 7. November 2019 befasste sich der Fraktionsvorsitzende mit dem Plakat der STF zu den einsprachigen Ärztinnen und mit der als »offen diskriminierend« bezeichneten Norm, die es neben einsprachig italienischen auch einsprachig deutschen Ärztinnen gestatten sollte, ihren Beruf in Südtirol auszuüben. Von der Regierung wollte er wissen, was sie darüber wisse und welche dringenden Maßnahmen sie dagegen setzen wolle.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-04682 vom 11. Februar 2020 machte er darauf aufmerksam, die SVP habe angekündigt, den Vorschlag der als »sezessionistische Bewegung« bezeichneten Freiheitlichen zur Abschaffung des Regierungskommissariats zu unterstützen. Lollobrigida fragte, ob die Regierung mit Gewissheit ausschließen könne, eine derart schwerwiegende Reform in einem Gebiet »mit nahezu absoluter Autonomie«, in dem es häufig Selbstbestimmungs- und Sezessionsgelüste gebe, umzusetzen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-05076 vom 2. April 2020 machte er sich für die Rettung der Solland Silicon in Meran stark, für die ein Angebot aus China vorliege.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-06807 vom 10. September 2020 thematisierte er die ORF-Nachrichtensendung Südtirol heute, die Giorgia Meloni als »postfaschistisch« bezeichnet hatte. Er wandte sich gegen die Finanzierung ausländischer Sender durch »italienische Institutionen« (gemeint ist das Land Südtirol) und forderte »das Grundrecht auf Respekt für jede im Parlament, im Landtag und im Regionalrat vertretene Partei« ein.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-07597 vom 20. September 2020 wies Lollobrigida darauf hin, dass die in Meran ansässigen und wegen Terrorismusplänen verurteilten A. R. N. und E. H. nach Absitzen ihrer Haftstrafe bewacht werden sollten und erkundigte sich, ob man sie nicht abschieben könne.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-07697 vom 3. Dezember 2020 beanstandete der Fraktionsvorsitzende von FdI, dass in Südtirol Plakate aufgehängt worden seien, die »dem Gedenken an einige sezessionistische Terroristen der 60er Jahre, darunter Sepp Kerschbaumer, und an die Angehörigen seiner subversiven Organisation« huldigten und forderte »die Position und die Tätigkeit paramilitärisch aufgebauter Organisationen wie der Schützen« näher unter die Lupe zu nehmen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-08369 vom 24. Februar 2021 kritisierte er die von Österreich wegen der Pandemie umgesetzten Verschärfungen an den Grenzübergängen und forderte die Regierung auf, tätig zu werden, um den Lkw-Verkehr zu schützen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-08500 vom 10. März 2021 machte er darauf aufmerksam, dass die SVP in Meran die Entfernung des neofaschistischen Films Red Land Rosso Istria von der Homepage der Gemeinde gelobt und die Relativierung faschistischer Verbrechen kritisiert habe und fragte die Regierung, wie sie den Erinnerungstag an die Opfer der Karsthöhlen schützen wolle.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09160 vom 30. April 2021 fragte Lollobrigida, ob die italienische Regierung, angesichts der Verhaftung von sieben ehemaligen Mitgliedern der Roten Brigaden durch die französischen Behörden, nicht endlich etwas unternehmen wolle, um auch die im Ausland lebenden Südtirolaktivisten der italienischen Justiz zu übergeben.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09776 vom 12. Juli 2021 thematisierte er, dass ein ausländischer Bürger in Bozen zehn Personen angegriffen habe und fragte die Regierung, was sie tun wolle, damit sich so etwas nicht wiederhole.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09498 vom 11. Juni 2021 stellte er fest, dass die »erklärtermaßen sezessionistischen Organisationen« Südtiroler Schützenbund und Südtiroler Heimatbund am darauffolgenden Tag in Frangart der Feuernacht gedenken wollten und forderte, die Regierung möge sich gegen die Begnadigung der damaligen Aktivistinnen aussprechen, wenn sie nicht ihre Taten bedauern, um Verzeihung bitten und Entschädigungen zahlen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-11659 vom 24. März 2022 thematisierte er, dass im September 2020 in Innichen aufgrund des Proporzes kein italienisches Ausschussmitglied mehr möglich war und forderte eine Änderung der Verfassung und des Autonomiestatuts.

Allein diese Auflistung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zeigt, dass sich FdI seit 2018 häufig mit Südtirol beschäftigt hat. In mindestens 13 von insgesamt 78 Anfragen zur schriftlichen Beantwortung (16,7%), die Lollobrigida insgesamt eingereicht hat, geht es um unser Land, wo nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung des Staates wohnt. Ob sich dies ändern wird, falls FdI tatsächlich an die Regierung kommt, kann niemand sagen. Anlass zur Beruhigung sehe ich aber keinen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Sprachdumping im Sozialbereich.

Aus einem Bericht des A. Adige vom 22. August geht hervor, dass der Gesundheitsbetrieb (Sabes) dem Betrieb für Sozialdienste Bozen (BSB) angeblich unlautere Konkurrenz bei der Rekrutierung von Personal macht, da dort anders als beim BSB Anstellungen auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis möglich sind.

Angemessene Kenntnisse der zweiten Sprache seien außerdem auch für Mitarbeitende von privaten und konventionierten Einrichtungen nicht Voraussetzung.

Die Folge: ein Wettrennen mit fortschreitender Nivellierung nach unten, was die Sprachkenntnisse betrifft — und gemeint sind natürlich vor allem die Deutschkenntnisse.

BSB-Chefin Liliana Di Fede (PD) und Gemeindereferent Juri Andriollo (PD) kennen die Lösung: Weg mit der Zweisprachigkeitspflicht. Dem Bericht zufolge hat die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg (SVP) schon ihre Bereitschaft signalisiert, die rechtlichen Voraussetzungen für diese abermalige Aushöhlung der Sprachrechte zu schaffen.

Grundsätzlich gibt es ja zumindest diese beiden Möglichkeiten:

  • Senkung der Anforderungen an die Bewerberinnen.
  • Verbesserung der (nicht nur finanziellen) Konditionen.

Mein Eindruck ist, dass in Südtirol schon seit Jahren vor allem ersteres gemacht wird, weil es der Weg des geringeren Widerstandes ist.

Proportionale Einsprachigkeit

Wenn man sich schon auf diese Präkarisierung einlässt, die zu Lasten der Rechte von Beschäftigten und Bürgerinnen geht, könnten aber wenigstens einige Vorkehrungen getroffen werden.

Wie ich hier schon öfter geschrieben habe, wäre eine weitere Aufweichung des Proporzes (unter Umständen sogar seine gänzliche Abschaffung) vorstellbar, wenn dafür die Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse erhöht werden.

Jetzt steht aber nicht nur keine Stärkung, sondern die Abwrackung des Zweisprachigkeitsnachweises auch im Sozialbereich im Raum.

In meinen Augen müsste dann im Umkehrschluss der Proporz verstärkt werden — in dieser Art: Für jede italienischsprachige Mitarbeitende, die keine Deutschkenntnisse nachweisen kann, gilt (gemäß Verhältnis zwischen den Sprachgruppen) die Verpflichtung, mindestens zwei deutschsprachige anzustellen, die keine Italienischkenntnisse nachweisen können. Erst dann darf wieder eine weitere einsprachig italienische Kraft angeworben werden und so weiter. In begründeten Fällen könnte das Verhältnis bis auf 1:1 reduziert werden, weniger sollte es jedoch niemals sein1Heute sind wir jedoch da wo die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht/aufgehoben wurde, selbst von einem 1:1-Verhältnis weit entfernt..

Eine derartige Regelung würde einerseits die Mehrsprachigkeit des Dienstes sicherstellen, was mit einer ersatzlosen Streichung des Zweisprachigkeitsnachweises auf Dauer wohl nicht mehr zu gewährleisten wäre; andererseits stünde Südtirol dann unter Druck, im Wettbewerb mit dem deutschen Sprachraum aktiv mitzuspielen, anstatt ihn nur passiv über sich ergehen zu lassen und die eigenen Ansprüche zu senken. Ein relativ reiches und im Vergleich zum deutschsprachigen Raum auch kleines Land2mit einem überschaubaren Bedarf an Fachkräften wie das unsere sollte sich das im Namen seiner besonderen sprachlichen Situation leisten wollen und können.

Die positive Nebenwirkung wäre, dass die Vergütungen und sonstigen Arbeitsbedingungen im internationalen Vergleich bestehen müssten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass mit der Aufhebung der Zweisprachigkeitspflicht eine Art Sozialdumping einhergeht3Im Handel, wo es keine Zweisprachigkeitspflicht gibt, ist ähnliches zu beobachten. Nicht mehr nur Billigketten engagieren oft einsprachiges Personal aus italienischen Regionen, um Kosten zu sparen. Diese Menschen leben hier oft aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in prekären Verhältnissen oder sind zum Einpendeln gezwungen..

Nicht zuletzt wäre gewiss anzustreben, dass welche Regelung auch immer für den öffentlichen Sektor gewählt wird, diese auch bei den Privaten Anwendung findet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

  • 1
    Heute sind wir jedoch da wo die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht/aufgehoben wurde, selbst von einem 1:1-Verhältnis weit entfernt.
  • 2
    mit einem überschaubaren Bedarf an Fachkräften
  • 3
    Im Handel, wo es keine Zweisprachigkeitspflicht gibt, ist ähnliches zu beobachten. Nicht mehr nur Billigketten engagieren oft einsprachiges Personal aus italienischen Regionen, um Kosten zu sparen. Diese Menschen leben hier oft aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in prekären Verhältnissen oder sind zum Einpendeln gezwungen.
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Mehrheitsschutz und Kandidaturverbot.
Senatswahlkreis Bozen-Unterland

Südtirol genießt eine Autonomie, weil damit die deutsche und die ladinische Minderheit geschützt werden sollen. Verstöße gegen eben die Maßnahmen, die dies gewährleisten müssten — Gleichstellung der Sprachen, Zwei- und Dreisprachigkeitspflicht, Proporz — stehen aber an der Tagesordnung.

In diesem Kontext will sich die SVP nun selbst einschränken und möglicherweise von einer Kandidatur im Senatswahlkreis Bozen-Unterland absehen, weil dies, wie es heißt, gegen »Paketmaßnahme 111« verstoßen würde. Der Wahlkreis sei für eine Italienerin bestimmt.

Wohlgemerkt, diese Zurückhaltung wird nicht von italienischen Parteien eingefordert, sondern aus welchen Gründen auch immer von der Volkspartei vorauseilend so postuliert.

Wenn es tatsächlich ein Kandidaturverbot für Deutschsprachige in dem Wahlkreis gäbe (oder zumindest das Verbot, den Wahlkreis für sich zu entscheiden), wäre es sowohl aus Sicht des Minderheitenschutzes als auch demokratiepolitisch höchst problematisch.

Karl Zeller und Meinhard Durnwalder (beide SVP) sprechen ja gegenüber der TAZ tatsächlich von einer Art Autonomie- oder Paketverstoß und nicht lediglich von der politischen Opportunität, den Wahlkreis aus Parteisicht einer Vertreterin der italienischen Sprachgruppe zu überlassen.

Insgesamt gibt es in Südtirol drei Senatswahlkreise: Bozen-Unterland, um den es hier geht, und zudem noch Brixen-Pustertal sowie Meran-Vinschgau. Laut Paketmaßnahme 111, mit der die Ungerechtigkeit behoben wurde, dass das Trentino vier und Südtirol mit nahezu gleich vielen Einwohnerinnen nur zwei Wahlkreise hatte, sollte eine gerechte Vertretung der Sprachgruppen begünstigt — und nicht mit Sicherheit gewährleistet1vgl. Mehrheitswahlrecht contra Proporz, Die Senatswahlkreise in Südtirol 1988 – 2012, Oskar Peterlini 2012 — werden. Es gibt ja auch keine Garantie (sondern nur eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit), dass in Brixen mit Pustertal und Meran mit Vinschgau eine deutschsprachige Kandidatin gewinnt. Weshalb italienische Parteien nie davon abgesehen haben, in jenen Wahlkreisen zu kandidieren, auch dann nicht, wenn die Wahl einer Italienerin im dritten Wahlkreis »sicher« war.

Aus demokratischer Sicht wäre es äußerst bedenklich, einen oder mehrere Wahlkreise für Kandidatinnen einer Sprachgruppe de facto mit einem Verbot zu belegen. Dies umso mehr, als dies in diesem Fall nicht einmal mit dem Minderheitenschutz zu rechtfertigen (und dagegen abzuwägen) wäre, weil es ja konkret ein Schutz für die nationale Mehrheit wäre. Wenn es tatsächlich eine Garantie und nicht nur eine Begünstigung der »gerechten Vertretung« geben sollte, wäre aus demokratischer Sicht wohl am ehesten eine Proporzlösung vertretbar. Dann würde zum Beispiel am Ende der Wahl, falls zum Beispiel drei deutschsprachige Kandidatinnen vorn lägen, bei Berücksichtigung des heutigen Sprachgruppenverhältnisses die meistgewählte »Italienerin« aller Bezirke die gewählte »Deutsche« mit dem schlechtesten Ergebnis überholen. Vielleicht wäre das dann meistens dennoch im Wahlkreis Bozen-Unterland der Fall, aber nicht immer und nicht von vorn herein.

Allerdings wäre eine solche Lösung meiner Meinung nach aus Sicht des Minderheitenschutzes immer noch problematisch. Minderheitenschutz soll ja eine gerechte oder gar überproportionale Vertretung von Minderheiten sicherstellen. Warum aber sollte der staatlichen Mehrheitsbevölkerung sogar in Südtirol eine überpoportionale (!) Vertretung in ihrem eigenen nationalen Parlament gesichert werden — also ein Drittel der Mandatarinnen bei rund einem Viertel der Bevölkerung? Es ist ja nicht so, dass die staatliche Mehrheitsbevölkerung im Senat nicht angemessen vertreten wäre.

In Wales oder Schottland die gerechte Vertretung der Engländerinnen (in Westminster), im Baskenland oder Katalonien die gerechte Vertretung der Spanierinnen (im spanischen Kongress) zu fordern — das würde niemand verstehen. Schon gar nicht, wenn zu diesem Zweck in einem proportionalen Anteil der Wahlkreise die Kandidatur (oder Wahl) von Minderheitenverteterinnen verboten würde.

Hierzulande wäre im Sinne des Minderheitenschutzes (wennschon) wohl eher eine angemessene Vertretung der Ladinerinnen zu thematisieren.

Siehe auch ‹1

  • 1
    vgl. Mehrheitswahlrecht contra Proporz, Die Senatswahlkreise in Südtirol 1988 – 2012, Oskar Peterlini 2012
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Minorisierte Sprachen.

In den letzten Monaten und Jahren bin ich — in wissenschaftlichen Texten oder auch in Tweets wie diesem — gefühlt immer häufiger auf den Begriff der »minorisierten Sprache« gestoßen. Ganz vordergründig räumt er mit dem Missverständnis auf, dass Minderheitensprachen nur von zahlenmäßigen Minderheiten gesprochen werden — was wir auch in Südtirol kennen, wenn bisweilen behauptet wird, die Italienerinnen seien hier die eigentliche (weil eben zahlenmäßige) Minderheit. Viel mehr als um Zahlen geht es bei der Minorisierung aber um Dinge wie Rechte oder Macht (vgl. ‹1).

Im Umkehrschluss kann eine Sprache, die von einer numerischen Minderheit gesprochen wird, sogar die dominante sein.

Weiteren Aufschluss über den Minorisierungsbegriff gibt zum Beispiel der englischsprachige WikipediaEintrag, der zudem gut mit Quellen belegt ist.

Darin wird festgestellt, dass die Minorisierung vom Wunsch der Nationen herrührt, eine einheitliche Wirtschafts– und Regierungssprache zu etablieren, zur Herstellung von Homogenität oder aus ideologischen Gründen.

Typischerweise seien minorisierte im Unterschied zu dominanten Sprachen von manchen Anwendungsbereichen ausgeschlossen. Was in Südtirol für Deutsch nicht bloß schon immer der Fall war, wenn wir an wesentliche Bereiche wie Produktetikettierung, Packungsbeilagen, staatliche Behörden (insbesondere Gerichtsbarkeit und Polizei) denken, sondern auch im Wachsen begriffen ist, wenn Deutsch im digitalen Bereich häufig ganz wegfällt oder oft sogar beim Einkaufen vor Ort keine Option mehr ist (‹1 ‹2), um nur zwei Beispiele zu nennen.

Ein guter Indikator für die Minorisierung ist darüberhinaus wohl auch die offizielle Statistik zur Verweigerung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache, bei der Deutsch und Ladinisch drastisch höhere Werte aufweisen als Italienisch. Und da sind Bereiche, in denen Deutsch und Ladinisch gar nicht vorgesehen sind, natürlich nicht einmal enthalten.

Eine weitere Eigenschaft minorisierter Sprachen ist einseitige Zweisprachigkeit, wobei Sprecherinnen der Minderheitensprache häufiger oder besser die Mehrheitssprache lernen als umgekehrt (vgl. ‹1 ‹2). Was auch selbstverständlich ist, wenn man bedenkt, dass die Minderheitensprache ja in manchen Bereichen gar nicht anwendbar ist — und zudem psychologische Mechanismen wirken, die es erschweren, Sprecherinnen der Mehrheitssprache mit der Minderheitensprache zu konfrontieren.

Dadurch werden die, die eine Minderheitensprache sprechen, quasi zu einer Teilmenge derer, die die Mehrheitssprache sprechen. In Südtirol: Nahezu alle, die Deutsch sprechen, beherrschen Italienisch, umgekehrt trifft das nicht zu.

Mehrere Wissenschafterinnen argumentieren, dass es eine »westliche Sprachideologie« gebe, die den Sozialdarwinismus auf Sprachen anwende und außerdem Nichtstandardvarianten verachte (vgl. ‹1), woraus Sprachhierarchien entstehen. Konkret werden Großbritannien, Frankreich und Italien als Beispiele für Staaten genannt, in denen diese Ideologie zur Ersetzung von Minderheitensprachen durch die Staatssprache geführt hat.

»Liberale« Kritik an sprachpolitischen Maßnahmen geht häufig in die Richtung, dass sich diesbezügliche (asymmetrische) Interventionen zugunsten von Minderheitensprachen nicht von den Maßnahmen, die die Minorisierung herbeigeführt haben, unterscheiden würden — nur eben mit gegenteiligem Vorzeichen (vgl. ‹1). Diesen Punkt kann man wohl kaum genug unterstreichen, denn gerade in Südtirol scheinen mir einseitige Maßnahmen zum Schutz der Minderheitensprachen, wie sie andernorts selbstverständlich sind (‹1 ‹2 ‹3 ‹4), besonders verpönt zu sein. Kaum etwas ist aber ungerechter und auch ineffektiver (ja kontraproduktiv), als Ungleiches gleich zu behandeln. Das geht so weit, dass das Land Südtirol als Minderheitenregion in Italien aktiv italienische Sprach- und Kulturpolitik betreibt. Mir ist Analoges aus keinem anderen Minderheitengebiet bekannt.

Doch was wundere ich mich: Hierzulande kritisieren Liberale sogar symmetrische Schutzmechanismen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 ‹10 | 1› 2›

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Pressekonferenz des Bozner Stadtrats: Italienisch.

Am Ende der Stadtratssitzungen wird in der Landeshauptstadt stets eine Pressekonferenz abgehalten, bei der in der Regel Bürgermeister (Renzo Caramaschi) und Vizebürgermeister (Luis Walcher, SVP) die gefassten Beschlüsse erläutern.

Ausschnitt aus Video der PK vom 22. November 2021

Ich habe mir die letzten sechs davon auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Bozen angeschaut (‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6) und festgestellt, dass — bis auf ein Guten Nachmittag oder ein Pfiat enk von Herrn Walcher — alles ausschließlich auf Italienisch abläuft.

Dabei sind wir doch im ach so mehrsprachigen Südtirol, Brücke aller Sprachen und Kulturen. Und der Vizebürgermeister sitzt nur deshalb auf seinem Posten, weil er dort laut Autonomiestatut die deutsche Sprachgruppe zu vertreten hat. Das tut er im Namen einer Partei, die sich als autonomistische Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheiten sieht. Doch nix, er redet ausschließlich auf Italienisch. Journalistinnen deutschsprachiger Medien (deren Anwesenheit bei den Pressekonferenzen man aufgrund der unprofessionellen Technik übrigens sehen kann – siehe Bild) müssen dann schon selbst für eine Übersetzung sorgen. Von deutschsprachigen Bürgerinnen, die sich die Youtube-Videos anschauen möchten, ganz zu schweigen.

Selbst die Moderation (Begrüßung, Anweisungen…) ist einsprachig in der Mehrheitssprache.

Vor rund einem Jahr hatte ich bereits bemerkt und darauf hingewiesen, dass die deutsche Sprache auch in den Stadtviertelräten der Landeshauptstadt so gut wie inexistent ist.

Während dort, wo die deutsche Sprache majoritär ist, alles übersetzt werden muss, ist dies umgekehrt nicht der Fall, weil nur eine Sprache niemals fehlen darf: Italienisch.

Pressekonferenzen der Landesregierung sind entsprechend schwerfällig, weil nicht nur beide großen Landessprachen verwendet werden, sondern alles doppelt gesagt werden muss.

Und könnte sich jemand vorstellen, dass eine italienische Vizebürgermeisterin in einer mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinde bei Pressekonferenzen nur Deutsch spricht, obschon sie aufgrund des Proporzes die italienische Sprachgruppe zu vertreten hat? Wohl kaum.

◊ ◊

In anderen vergleichbaren Gebieten wird es sowieso umgekehrt gehandhabt: Im Vordergrund steht die Minderheitensprache. So spricht Ada Colau, Bürgermeisterin einer Metropole wie Barcelona, bei offiziellen Anlässen — im Sinne der affirmative action — fast ausschließlich Katalanisch, obschon ihre Muttersprache Kastilisch (Spanisch) ist. Etwas anderes kommt gar nicht in Frage. Und A Coruña hat 2021 als letzte Gemeinde Galiciens beschlossen, Galicisch zur bevorzugten Sprache zu machen.

Im Vorzeigeland Südtirol, von dem angeblich alle lernen sollen, spricht nicht einmal jemand, der ausdrücklich als Vertretung der Minderheit in der Regierung der Landeshauptstadt sitzt, bei einer öffentlichen Pressekonferenz die Minderheitensprache.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1› 2› 3›

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