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Proporz nur mit Beschiss?

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Im Mai letzten Jahres hatte die rechtsrechte Regierung von Giorgia Meloni (FdI) eine neue Durchführungsbestimmung (DFB) zum Autonomiestatut erlassen, die Schummeleien beim Proporz erschweren sollte. Demnach müssen Bewerberinnen, die sich einer Sprachgruppe zugehörig erklären, nun mindestens eine der allfälligen schriftlichen sowie die mündliche Prüfung zur Aufnahme in den öffentlichen Dienst in der deklarierten Muttersprache ablegen.

In Bozen wird nun Alarm geschlagen: Zwar sei die neue Regelung richtig, sie drohe aber, die Wettbewerbe für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst verwaisen zu lassen. Darin sind sich laut einem Bericht des A. Adige Maria Christina Obkircher, die Direktorin des Personalbüros in der Gemeinde Bozen und Liliana Di Fede, Direktorin der gemeindeeigenen Sozialdienste (BSB), einig. Ähnlich sieht es auch Stefano Boragine von der Gewerkschaft AGO.

Das ist also das Eingeständnis, dass die ohnehin unvollständige Einhaltung des Proporzes bisher teilweise auf Beschiss zurückzuführen war. Damit gehen aber nicht nur Stellen an die »falsche« (fast ausschließlich die italienische) Sprachgruppe. Vielmehr wird diese Verzerrung auch noch kaschiert. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Kompensation bei einem späteren Wettbewerb.

Damit der Mangel an Bewerberinnen und öffentlichen Bediensteten deutscher Muttersprache sichtbar und auch statistisch erfassbar wird, dürfen die Schummeleien nicht geduldet werden. Auch um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, ist es unerlässlich, diese Unterbesetzung transparent zu machen. Wenn tatsächlich Anwärterinnen der einen (fast ausschließlich der deutschen) Sprachgruppe fehlen, können ja über das sogenannte Einvernehmenskomitee auf legale Weise Ausnahmen gewährt werden.

Weniger bequem, aber ungleich wichtiger wäre es, Stellen im öffentlichen Dienst endlich so attraktiv zu machen, dass Südtirol zum Beispiel auch ernsthaft mit der Konkurrenz des übrigen deutschen Sprachraums mithalten kann. Dann könnte der Proporz wieder besser erfüllt und gleichzeitig das Abwanderungsproblem eingedämmt werden — wobei unerheblich ist, ob wir verhindern, dass deutschsprachige Südtirolerinnen abwandern oder ob wir dafür sorgen, dass Menschen nicht nur aus Italien, sondern auch aus dem deutschsprachigen Ausland zuwandern. In jedem Fall wäre das ein wichtiger Beitrag, um die Zweisprachigkeit des öffentlichen Dienstes mittelfristig abzusichern.

Wenn wir hingegen auch weiterhin nur nach Auswegen suchen, um den öffentlichen Dienst an den Gesetzen vorbei mit Menschen zu besetzen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und das Problem dabei noch nicht einmal in seinem echten Ausmaß sichtbar wird, ist der Anreiz, zielführende Lösungen zu finden, sehr gering.

Dazu gesellt sich noch eine weitere Problematik: Wenn wir, um Stellen zu besetzen, den Betrug dulden, locken wir naturgemäß Leute in den öffentlichen Dienst, die auch zum Betrug bereit sind. Eine Binsenweisheit. Doch wenn sie schon illegal zu ihrem Arbeitsplatz gekommen sind, warum sollten sich diese Menschen dann später penibel an Gesetze — insbesondere auch an die Zweisprachigkeitspflicht — halten?

Und warum schaffen wir den Proporz dann nicht gleich ganz ab? Das wäre grundsätzlich eine Möglichkeit, wiewohl sie auch Nachteile hat. Wir sollten uns aber bewusst sein, dass wir es hier mit Bewerberinnen zu tun haben, die nicht nur der »falschen« Sprachgruppe angehören, sondern offenbar noch nicht einmal in der Lage sind, ein Examen in der zweiten Amtssprache zu bestehen. Sonst würde sie die Regelung, wonach sie die Prüfung in der deklarierten Muttersprache ablegen müssen, ja nicht per se vom Schummeln abhalten. Das heißt dann auch: Wenn wir den Proporz eliminieren, vergrößern wir voraussichtlich auch noch das ohnehin massive Problem mit der mangelnden Zweisprachigkeit des öffentlichen Dienstes. Das kann nicht die Lösung sein.

Siehe auch: 01 02 03



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