Autorinnen und Gastbeiträge →

Landesregierung: Gutachten gegen Gutachten.
Proporz

Autor:a

ai

Über das Gutachten der Rechtsexpertinnen des Landtags, demzufolge auch bei einer Landesregierung mit elf Mitgliedern nur eine italienische Landesrätin möglich sein sollte, hat nun die Staatsadvokatur ein (einsprachig italienisches) Gutachten veröffentlicht.

Südtiroler Medien berichten darüber folgendermaßen:

Staatsadvokatur: 2 italienische Landesräte ohne Verzicht auf Ladiner möglich

Südtirol Online

L’avvocatura dello Stato dà il via libera ai due assessori italiani

Rai

Laut Staatsadvokatur gehen sich zwei italienische Landesräte aus

Südtirol News

Stamattina, 29 novembre, l’Avvocatura di Stato di Trento ha espresso il parere chiesto dal Consiglio provinciale di Bolzano, confermando la possibilità di una giunta provinciale a 11 con due assessori italiani.

AA

L’Avvocatura: “Due assessori italiani”

Salto

Die Staatsadvokatur in Trient hat entschieden: In der neuen Südtiroler Landesregierung können acht deutsche, zwei italienische und ein ladinischer Landesrat sitzen.

TAZ

Dazu ist zu sagen:

  • Anders als diese Medien behaupten, steht im Gutachten der Staatsadvokatur nichts Konkretes über die Anzahl der Landesrätinnen.
  • Die Staatsadvokatur schreibt noch nicht einmal ausdrücklich, dass das Gutachten der Landtagsdienste falsch sei.
  • Sehr wohl gibt die Staatsadvokatur jedoch an, über die vom Landtag gewählte Berechnungsmethode »perplex« zu sein, da der Proporz ihrer Interpretation zufolge auf der Grundlage von 35 Abgeordneten (einschließlich des Ladiners) und nicht auf der Grundlage von 34 Abgeordneten (nach Abzug des Ladiners) berechnet werden müsse.
  • Die von der Staatsadvokatur favorisierte und für richtig gehaltene Berechnungsmethode führt bekanntlich zum Ergebnis, dass der deutschen Sprachgruppe 8,29 Regierungsmitglieder zustehen und der italienischen Sprachgruppe 1,43. Beide Werte müsste man den Regeln der Mathematik folgend abrunden. Wie damit ihrer Meinung nach umzugehen sei, sagt die Staatsadvokatur nicht.
  • Grundsätzlich haben wir jetzt also zwei offizielle Gutachten — bzw. ein Gutachten und ein Gutachten über ein Gutachten — die sich widersprechen. Keines von beiden ist rechtlich bindend.
  • Zudem haben wir noch eine Reihe von juristischen Einschätzungen (Eleonora Maines, Luca Crisafulli, Daniele Simonato, Igor Janes, Francesco Palermo, Karl Zeller), die sich ebenfalls nicht einig sind.

Unabhängig von der Besetzung nach Sprachgruppen wäre also eine allfällige Elferregierung für Einsprüche geradezu prädestiniert.

Siehe auch: 01 02 03 || 01



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

One response to “Landesregierung: Gutachten gegen Gutachten.
Proporz

  1. Harald Knoflach avatar
    Harald Knoflach

    Mal ganz abgesehen davon, dass kein Mensch eine 11er-Landesregierung braucht.
    8 Ressorts – und gut ist’s. Und dann stellen sich auch obige Fragen gar nicht einmal.

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL