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Elly Schlein mit Antisemitismus konfrontiert.

Am Wochenende wurde die im Tessin geborene und aufgewachsene Elly Schlein in Basiswahlen zur Nachfolgerin von Enrico Letta zur PD-Vorsitzenden gewählt. Die queere und linke Politikerin konnte sich überraschend gegen den favorisierten Präsidenten der Region Emilia-Romagna, Stefano Bonaccini, durchsetzen.

Wie die Antisemitismus-Beobachtungsstelle des Jüdischen Dokumentationszentrums in Mailand nun bekanntgab, führte die Tatsache, dass ihr Vater Jude ist, als Reaktion auf den Wahlerfolg von Schlein bereits in diesen ersten Tagen zu einem Anstieg antisemitischer und verschwörungstheoretischer Anfeindungen gegen sie, die auch von rechten Politikerinnen im Netz geteilt wurden.

So seien mehr oder minder offene Anspielungen auf das »internationale Judentum«, auf die Aschkenase oder auf George Soros gezielt eingesetzt worden, um Schlein in die Nähe einer angeblichen jüdischen Weltverschwörung zu rücken — obschon sie selbst noch nicht einmal jüdischen Glaubens ist. Konkret zitiert werden Kommentare, in denen von jüdischer Rache an den Italienerinnen die Rede ist oder in denen ein Nutzer angibt, er beginne jetzt Hitler zu verstehen. Wiederum andere verzerren Schleins Nachnamen oder gar ihr Aussehen, um es einem stereotypisierten jüdischen Erscheinungsbild anzunähern.

Was hier geschieht ist purer Wahnsinn. Doch wen könnte es schon wirklich wundern, dass sich Rassisten und Antisemitinnen in einem Land, das von der neofaschistischen Rechten regiert wird, gedeckt und geschützt fühlen? In einem Land zumal, wo ein verurteilter Rassist, der eine schwarze Ministerin mit einem Affen verglichen hatte, ein Ministeramt bekleidet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Transparenz auf die Speisekarte.

Auf Initiative von Manfred Vallazza (SVP) und mit Unterstützung unter anderem von Brigitte Foppa (Grüne) könnte in Südtirol bald die Pflicht zur Herkunftsangabe einiger Hauptzutaten wie Fleisch oder Eier in der Gastronomie eingeführt werden. Interessensverbände wie der HGV oder die Handelskammer laufen gegen die geplante Maßnahme sosehr Sturm, dass sich die Frage fast von selbst aufdrängt, was es denn zu verbergen gibt. Das von der Bürokratisierung scheint mir jedenfalls ein vorgeschobenes oder zumindest stark übertriebenes Argument zu sein.

In der nahen Schweiz gibt es die Kennzeichnungspflicht schon lange, vor wenigen Jahren wurde sie ausgedehnt (etwa auf Fisch) und ich muss sagen, dass ich diese Transparenz stets als sehr angenehm empfinde. Sie ist ein Beitrag zur bewussten Ernährung, zu Regionalität und Klimaschutz sowie indirekt zu mehr Qualität.

Dass auch in Südtirol sehr viele wissen möchten, was ihnen in Kantinen und Restaurants serviert wird, zeigt die gerade veröffentlichte, im Auftrag des Bauernbundes durchgeführte Apollis-Umfrage, der zufolge 92% der Befragten eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht befürworten.155% sehr dafür, 37% eher dafür, 6% dagegen — Durchführungszeitraum September 2022

Den Vorschlag, auf Freiwilligkeit zu setzen, halte ich hingegen für eine unverschämte Verarschung. Freiwillig kann jede:r alles machen, was nicht verboten ist — die Herkunftsangabe ist »freiwillig« schon heute möglich, es würde sich also gar nichts ändern. Transparenz gäbe es weiterhin höchstens dort, wo es dem Gastbetrieb (und nicht dem Gast) nützt und Intransparenz da, wo es etwas zu verbergen gibt.

Die Kennzeichnungspflicht kann hingegen dazu führen, dass Angebote umgestellt, wenn nötig Speisekarten verkleinert, aber sorgfältiger gestaltet werden. Interessant wäre übrigens auch —nach Schweizer Vorbild — Angaben wie »Hühnerfleisch aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung« verpflichtend zu machen. Aber das Gesetz könnte freilich zu einem späteren Zeitpunkt dahingehend ergänzt werden.

Siehe auch 1›

  • 1
    55% sehr dafür, 37% eher dafür, 6% dagegen — Durchführungszeitraum September 2022
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Sprachniveau der Ärztinnen senken?

Ein aus dem Trentino stammender Hausarzt muss seine Praxis in Andrian schließen, weil er fünfmal an der Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises gescheitert ist. Angeblich soll er bei den Prüfungen unter anderem zu den Themen Architektur und Schwarzmarkt befragt worden sein, wobei er es sowohl beim Land als auch beim Goethe-Institut versucht haben soll. Er bemängelt, dass die Fünfjahresfrist zur Erlangung des Nachweises nur für Ärztinnen gilt, die im Krankenhaus beschäftigt sind.

Der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger (TK) fordert eine Reform. Entweder solle die Zweisprachigkeitsprüfung auf die beruflichen Anforderungen zugeschnitten werden oder das geforderte Niveau von C1 auf B2 des europäischen Referenzrahmens gesenkt werden, wie dies in Deutschland, Österreich und in der Schweiz der Fall sei.

Die Vorschläge sind grundsätzlich überlegenswert, zumindest solange es einen akuten Personalmangel gibt. Beim Gesundheitswesen handelt es sich aber um einen besonders sensiblen Bereich, weshalb höchste Vorsicht angebracht ist.

Zu sagen ist, dass es eine Logik hat, wenn Aufschübe eher Spitals- als Hausärztinnen angeboten werden, da erstere im Krankenhaus von anderen Ärztinnen und Pflegerinnen umgeben sind, die notfalls beim Übersetzen behilflich sein können, wiewohl dies strenggenommen nicht ihre Aufgabe wäre. Eine Hausärztin ist häufig auf sich allein gestellt, weshalb die angemessene Kenntnis der Zweitsprache noch wichtiger ist. Dementsprechend hatte der Gesundheitsbetrieb dem Arzt aus dem Trentino einen Wechsel ins Krankenhaus angeboten.

Auch dass in Südtirol ein etwas höheres Sprachniveau verlangt wird als etwa in Deutschland ist nicht sinnbefreit. Dort nämlich kann B2 als Einstiegsniveau betrachtet werden, um mit Kolleginnen und Patientinnen zu kommunizieren. Der Berufsalltag wird sich dann größtenteils auf Deutsch abspielen, sodass die Erlangung eines höheren Niveaus by doing faktisch sichergestellt ist.

In Südtirol hingegen könnte B2 für viele der endgültige Sprachkenntnisstand sein: Wer hierzulande ein bestimmtes Niveau nicht schon beherrscht, wird es nämlich je nach Kontext und persönlichem Engagement möglicherweise nie erreichen. Im Unterschied zu Deutschland, Österreich und Deutschschweiz ist bei uns nämlich nicht sichergestellt, dass der sprachliche Kontext im Alltag zu einer ständigen aktiven Konfrontation mit der Sprache führt. Gerade Deutschsprachige tendieren dazu, einem bei Minderheiten verbreiteten Reflex folgend rasch in die staatliche Mehrheitssprache zu wechseln, wenn das Gegenüber die eigene Muttersprache nicht auf einem gewissen Niveau beherrscht.

So wird in Deutschland aus B2 vermutlich schnell das bessere C1, während in Südtirol der Abfall auf B1-Niveau drohen könnte. Genauso wie etwa auch beim Thema Immersion gilt es eben zu verstehen und zu berücksichtigen, dass Südtirol aufgrund der Minderheitensituation nicht eins zu eins mit anderen Ländern verglichen werden kann: Unsere Mehrsprachigkeit bedarf besonderer Maßnahmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2›

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Verdevale: Interreg-Projekt nur auf Italienisch.
Lugano-Bozen

Im Rahmen von Interreg Italien-Schweiz wurde mit Verdevale (2019-2022) in Lugano und Bozen ein Projekt zum öffentlichen Grün und dessen Aufwertung durchgeführt.

Lugano im Kanton Tessin ist die wichtigste Stadt des italienischen Sprachgebiets in der Schweiz, Bozen die wichtigste Stadt des deutschen Sprachgebiets in Italien.

Millionenfrage: In welcher Sprache wird ein derartiges Projekt dann ausschließlich durchgeführt?

Im Tessin wäre schwer vorstellbar, die eigene Landessprache Italienisch zu vernachlässigen. In Bozen ist es anders herum, dort geht es ohne die staatsweite Mehrheitssprache nicht. Und da in der Landeshauptstadt die Minderheitensprache Deutsch ohnehin immer dreister marginalisiert wird (vgl. ‹1 ‹2), gibt es Verdevale eben nur auf Italienisch.

So kennt die eigens erstellte Webseite nur eine Sprachversion:

Das zieht sich von A bis Z durch:

Selbst die Unterlagen, die sich spezifisch auf Bozen beziehen, sind durchwegs einsprachig:

Und die zum Download bereitgestellten Unterlagen, die ausdrücklich für kleine und mittelständische Unternehmen und öffentliche Verwaltungen gedacht sind?

Nun ja, auch die gibt es leider nur auf Italienisch. In der mittelinks-grün-interethnisch regierten Südtiroler Landeshauptstadt scheint das niemandem aufgefallen zu sein. Oder zumindest hat es niemanden gestört — einschließlich der SVP.

In der Schweiz ist sprachliche Vielfalt möglich, denn jede Region darf die eigene(n) Sprache(n) auch unabhängig von der staatsweiten Mehrheitssprache leben. Hierzulande gilt das augenscheinlich nicht. Wenn auf eine Sprache verzichtet wird, und das ist ziemlich oft der Fall, dann gerade auf die Minderheitensprache. Zugunsten einer immer stärkeren nationalen Homogenisierung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 / ‹6

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Englischkenntnisse im internationalen Vergleich.

Laut dem letzten English Proficiency Index (EPI – 2021) von Education First (EF), liegt Österreich bezüglich Englischkenntnissen unter den 112 berücksichtigten Ländern weltweit an zweiter Stelle nach den Niederlanden. Für den Bericht wurden die Ergebnisse von zwei Millionen Erwachsenen untersucht, die 2020 an Englischtests von EF teilgenommen haben. Im Städteranking erreichte Wien den vierten Platz nach Amsterdam, Kopenhagen und Helsinki.

Vorwiegend englischsprachige Länder wie Vereinigtes Königreich, USA, Kanada oder Australien blieben in der Untersuchung freilich unberücksichtigt.

Unter den 13 Staaten, deren Punktezahl als »sehr gut« eingestuft wurde, befindet sich mit Singapur (Rang 4) nur ein einziges Land, das nicht zur EU gehört.

Unter allen berücksichtigten EU-Ländern, und das sind fast alle, erreicht dagegen Italien (»mittlere Kenntnisse«) den letzten Platz. Europaweit schneiden nur Moldau, Belarus, Albanien, Ukraine, Georgien, Russland, Armenien, Türkei und Aserbaidschan noch schlechter ab. Da trifft es sich gut, dass die angehende Regierungspartei FdI den sprachlichen Isolationismus weiter vorantreiben möchte. Ohnehin hat Italien im Vergleich zur vorherigen Ausgabe der Studie bereits Punkte verloren.

Ich weiß nicht, ob es Daten zur Lage in Südtirol gibt. Jedenfalls schneiden die italienischsprachigen Schülerinnen des Landes laut Invalsi deutlich besser ab als ihre italienischen Altersgenossinnen.

Unter den Städten liegt Mailand vor Rom (beide mit »guten Kenntnissen«), während alle berücksichtigten Städte des deutschen Sprachraums (neben Wien sind das Berlin, Hamburg und Zürich) in der Kategorie »sehr gute Kenntnisse« liegen.

Weltweit liegen Deutschland auf Rang 11, Luxemburg auf 13 (beide »sehr gut«) und die Schweiz auf 25 (»gut«).

Unter den Weltregionen führt Europa nach Durchnittswerten relativ deutlich vor Asien, Afrika, Lateinamerika und Nahem Osten.

Siehe auch ‹1

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FdI für Vorherrschaft der italienischen Sprache.

Um zu wissen, was die rechtsradikalen Fratelli d’Italia (FdI) im Schilde führen, kann es nützlich sein, ihre bisherige parlamentarische Aktivität unter die Lupe zu nehmen. Neben nationalistischer Symbolik, Militär, Queerfeindlichkeit und Immigration gehört die italienische Sprache zu den Lieblingsthemen der Partei von Giorgia Meloni, die nach den Wahlen vom 25. September neue italienische Regierungschefin werden könnte.

Unter anderem liegen im Abgeordnetenhaus die Entwürfe Nummer 677 und 678 auf, mit denen FdI auf Verfassungs- und einfacher Gesetzesebene Änderungen zum Vorteil der Staatssprache setzen will.

Mit Entwurf Nummer 677 soll die italienische Sprache auch offiziell zur einzigen »Amtssprache der Republik« erhoben werden, und zwar vielsagenderweise durch Abänderung von Artikel 6, der heute dem Minderheitenschutz gewidmet ist.

Der Minderheitenschutz würde dadurch selbst in dem einzigen Artikel, in dem er erwähnt wird, an die zweite Stelle rutschen. Zudem wollen die Fratelli die »Sprachminderheiten« und die — neu einzuführenden — »Dialekte« in einem Atemzug nennen.

Entwurf Nummer 677 sieht weiters vor, die erst kürzlich gesetzlich anerkannte, blutrünstige Nationalhymne in der Verfassung zu verankern.

Die italienische Sprache — so im Vorwort zum Gesetzentwurf — sei »das Fundament unserer kulturellen […], nationalen und staatlichen Einheit.«1Übersetzung von mir. Original: »[…] il fondamento della nostra unità culturale [e, prima ancora], nazionale e statuale.«

(In Ermangelung einer ausdrücklichen Erwähnung im italienischen Grundgesetz hatte bereits das Verfassungsgericht Tatsachen geschaffen und paradoxerweise gerade das Autonomiestatut von Südtirol und Trentino herangezogen, um den Nachweis zu liefern, dass Italienisch die Amtssprache des Staates sei.)

Entwurf Nummer 678 ist ein Gesetz »zum Schutz und zur Förderung der italienischen Sprache« sowie zur Einrichtung des Obersten Rats der italienischen Sprache2Consiglio superiore della lingua italiana beim Ministerratspräsidium. Die Sprache soll also zentralisiert und politisiert werden.

Im Vorwort ist von Kampf gegen die Anglisierung sowie von Schönheitsverlust, Verunreinigung und Gesundheitszustand der italienischen Sprache die Rede. Zum »nationalen Schutz« und für die »identitäre Verteidigung« sei die »Konservierung« der Sprache eine Priorität. Es sei nicht weiter zulässig, dass fremde Wörter gebraucht werden, für die es ein italienisches Äquivalent gibt.

Auch die konkret angedachten Vorschriften erinnern an dunkle Zeiten:

  • Jede Art und Form der Kommunikation oder Information im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum bzw. jene, die eine öffentliche Förderung erhalten haben und von öffentlichem Belang sind, müssten demnach auf Italienisch sein.
  • Bei Veranstaltungen, Konferenzen und öffentlichen Versammlungen müsste eine Übersetzung ins Italienische verpflichtend angeboten werden.
  • Wer ein Amt in einer Institution, in der öffentlichen Verwaltung, in mehrheitlich öffentlichen Gesellschaften oder öffentlich geförderten Stiftungen innehat, wäre verpflichtet, die italienische Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Nur bei dieser einen Maßnahme wird übrigens ausdrücklich erwähnt, dass sie »unbeschadet der gleichgestellten Sprachen« in den Regionen und autonomen Ländern gälte.
  • Firmen sollen verpflichtet werden, Berufsbezeichnungen und deren Abkürzungen in italienischer Sprache zu führen. Eine Ausnahme wäre nur noch möglich, wenn es für eine Bezeichnung kein italienisches Pendant gibt.
  • Interne Firmenreglements und jedes Dokument, das Pflichten und Vorschriften für die Beschäftigten definiert, die zur Ausführung der Arbeit nötig sind, müssten auf Italienisch verfasst sein. Diese Unterlagen dürften (!) von einer Übersetzung in eine Fremdsprache begleitet werden.
  • Arbeitsverträge müssten in italienischer Sprache verfasst und (nur dann) in eine Fremdsprache übersetzt werden, wenn eine der Parteien im Ausland ansässig ist oder eine ausländische Staatsbürgerschaft hat.
  • In den Schulen und in den öffentlichen Universitäten müssten die Bildungsangebote, wenn sie nicht spezifisch auf die Erlernung einer Fremdsprache ausgerichtet sind, in italienischer Sprache sein. »Fremdsprachige« Kurse wären nur zulässig, wenn es sie bereits auf Italienisch gibt. Ausnahmen wären bei Anwesenheit ausländischer Studenten, im Bereich spezifischer Bildungsprojekte oder im Fall von ausländischen Lehrkräften oder Gästen zulässig.
    Ausländische Schulen, speziell für Ausländer gedachte Schulen, und Einrichtungen mit »internationalem Unterricht« wären von dieser Pflicht befreit.

Inwieweit das Südtiroler Autonomiestatut vor diesen gerade für Minderheiten gefährlichen Maßnahmen schützen würde, ist mir nicht klar. Zu befürchten steht, dass dies nicht ausreichend der Fall wäre:

  • Denken wir zum Beispiel an das italienische Konsumentenschutzgesetz, das schon heute einseitig die italienische Sprache schützt, sodass zum Beispiel deutsche Etiketten und Produktinformationen sogar mit italienischen überklebt werden. Der ebenfalls oft einseitige Eifer der staatlichen Kontrollorgane trägt das Seine zur weiteren Minorisierung der Minderheitensprachen bei.
  • Im Sport gelten bereits faschistoide Sprachregelungen, die teils auch in Südtirol zur Anwendung gebracht werden, ohne die Gleichstellung der Sprachen zu berücksichtigen.

Aufschlussreich ist übrigens, dass im Vorwort zu Gesetzentwurf Nr. 678 erwähnt wird, dass die Schweiz die italienische Sprache als eine Staatssprache mit wenigen Sprechern mehr fördere, als dies in Italien der Fall sei. Dadurch wird klar, wie wenig Ahnung die »Brüder« von Minderheitenschutz haben — oder wie sehr sie im nationalen Denken gefangen sind. Die Schweiz fördert die italienische Sprache gerade, weil sie unterrepräsentiert ist, was in Italien eben nicht der Fall ist. Kein Gesetz könnte dem schweizerischen Geist mehr widersprechen, als das von FdI vorgeschlagene.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1› 2› 3›

  • 1
    Übersetzung von mir. Original: »[…] il fondamento della nostra unità culturale [e, prima ancora], nazionale e statuale.«
  • 2
    Consiglio superiore della lingua italiana
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Sprache schafft Wirklichkeit: elterliche Gewalt.

Via Twitter wurden wir auf diese Formulierung im Anmeldeformular für die Schulmensa auf myCivis aufmerksam gemacht:

Diesmal geht es nicht nur um die übliche — und aus meiner Sicht respektlose — Schlampigkeit1Zwischen »Person« und »die« gehört ein Beistrich, »zweite« schreibt man aus., sondern um eine beinah schon gefährliche Formulierung, die ein veraltetes und überholtes Verständnis der Elternrolle transportiert und zu legitimieren scheint.

Nicht nur, dass »elterliche Gewalt« nach körperlicher Misshandlung klingt — der Begriff stammt auch aus einer Zeit, als die Eltern über ihre Kinder verfügen konnten und die Ordnungsmacht in der Familie innehatten.

Es ist kein Zufall, dass der aus heutiger Sicht irreführende Begriff in fast allen deutschsprachigen Ländern verschwunden ist: In der BRD wurde er ab 1980 und in der Schweiz im Jahr 2000 durch die Bezeichnung »elterliche Sorge« ersetzt. In Österreich ist von »Obsorge« die Rede und in der DDR war die »elterliche Gewalt« bereits dem »Erziehungsrecht« gewichen.

Sprache bildet Realität ab, hat aber ihrerseits auch die Macht, die Realität zu beeinflussen. Deshalb wäre es unerlässlich, amtliche Texte behutsam zu formulieren und offizielle Begriffe von Zeit zu Zeit auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Damit keine Missverständnisse entstehen, umso mehr in einem so sensiblen Bereich.

Nachtrag vom 25. August 2022: Der Begriff scheint auch laut offiziellem Südtiroler Rechtsterminologieverzeichnis (Bistro) veraltet zu sein. Er wurde angeblich durch jenen der »elterlichen Verantwortung« ersetzt.

Auszug Bistro (Verzeichnis der Südtiroler Rechtsterminologie)

Siehe auch ‹1

  • 1
    Zwischen »Person« und »die« gehört ein Beistrich, »zweite« schreibt man aus.
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Rätoromanische Einbürgerung.
So geht Vielfalt

Einbürgerungswillige müssen in der Schweiz die Kenntnis einer Landessprache nachweisen. Das geht ab sofort nicht nur auf Deutsch, Französisch oder Italienisch, sondern auch auf Rätoromanisch. An der praktischen Umsetzung dieser Möglichkeit war die Dachorganisation Lia Rumantscha maßgeblich beteiligt, deren Angaben zufolge insbesondere Einwandernde aus Spanien und Portugal bereits ihr Interesse bekundet hätten, die Prüfung in der kleinsten der vier Landessprachen abzulegen. Zur Erlangung des Nachweises können die Kandidatinnen sogar zwischen der Standardsprache Rumantsch Grischun und einem der fünf Talidiome wählen.

Zum Vergleich: In Italien müssen Neubürgerinnen zwangsläufig die Kenntnis der italienischen Sprache nachweisen, Prüfungen in einer Minderheitensprache (in Südtirol etwa Deutsch oder Ladinisch) werden weder angeboten noch anerkannt. Das ist in den meisten anderen Nationalstaaten ähnlich und trägt zur Marginalisierung anderer als der »nationalen« Sprache bei. Die mehrsprachige Schweiz zeigt hingegen, dass es auch anders geht — respektvoller und inklusivistischer, Vielfalt fördernd statt Vielfalt untergrabend.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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