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Asymmetrische Förderung von Rätoromanisch und Italienisch.
Schweiz / Sprachpolitik

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Am Mittwoch hat der Schweizer Bundesrat — die Regierung der Eidgenossenschaft — eine Revision der Sprachenverordnung von 2010 genehmigt, die es dem Bundesamt für Kultur (BAK) fortan ermöglicht, die beiden kleineren Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch auch außerhalb ihrer angestammten Sprachgebiete, die sich in den Kantonen Tessin und Graubünden befinden, zu fördern. Dem eigentlich in der Schweiz vorherrschenden Territorial(itäts)prinzip, das für die beiden größeren Sprachgemeinschaften (die deutsche und die französische) weiterhin gilt, widerspricht dies.

Die nun beschlossene Ausnahme kann den asymmetrischen bzw. den affirmativen Maßnahmen zugerechnet werden, einem Prinzip, das einen speziellen Schutz für kleinere und somit gefährdetere Sprachen vorsieht. Dies trägt der Erkenntnis Rechnung, dass diese Sprachen eine größere Vulnerabilität haben und strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt sind.

Konkret will das BAK nun Projekte fördern, die Italienisch als Schulfach in den Sprachregionen attraktiver machen sollen, in denen Italienisch nicht Amtssprache ist. Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche der italienischsprachigen Diaspora, die deren Bezug zur italienischen Sprache und Kultur stärken, sollen ebenfalls unterstützt werden. Rund die Hälfte der italienischsprachigen Bevölkerung der Schweiz lebt nicht in Gebieten mit italienischer Amtssprache. Dabei handelt es sich zu einem erheblichen Teil auch um Zugewanderte aus Italien und deren Nachfahren.

Auch Maßnahmen, die das Erlernen und die Verwendung der rätoromanischen Sprache begünstigen, sollen fortan gefördert werden, etwa durch den Ausbau des schulischen und außerschulischen Unterrichts. Unterstützt werden sollen einer Mitteilung des Bundesrates zufolge auch Projekte zur Vernetzung von Rätoromanisch sprechenden Personen — von denen sogar rund zwei Drittel nicht in Graubünden, dem einzigen Kanton mit dieser Amtssprache, leben.

Ziel der revidierten Sprachenverordnung seien, so der Bundesrat, die Erhaltung und Förderung von Erstsprachen sowie die Förderung der kulturellen Vielfalt der Schweiz.

Das wäre so, als würde Italien etwa die deutsche und die ladinische Sprache nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb Südtirols respektive der Ladinia proaktiv fördern. Spanien unternimmt neuerdings mit speziellen Rechten für die baskische, galicische und katalanische Bevölkerung, die über die jeweiligen Sprachgebiete hinausgehen (vgl. 01 02 03), ähnliche Anstrengungen. In Italien scheint dies jedoch schwer vorstellbar, da selbst die verbrieften Sprachrechte innerhalb Südtirols und Ladiniens auch nach Jahrzehnten noch nicht umgesetzt und weiterhin Erosionsprozessen ausgesetzt sind.

Auch das Land Südtirol könnte aber seine Anstrengungen, die ladinische Sprache über das vorgeschriebene Maß hinaus auch außerhalb von Gherdëina und Badia zu fördern und zu unterstützen.

In der Schweiz werden durch die Revision der Sprachenverordnung auch die Sollwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung aktualisiert und zugunsten der Französischsprachigen (von 21,5-23,5% auf 22,5-24,5%) und der Italienischsprachigen (von 6,5-8,5% auf 7,5-8,5%) korrigiert. Es handelt sich dabei um eine Art Proporz, der eine angemessene Repräsentanz der einzelnen Gemeinschaften in der zentralen Verwaltung sicherstellen soll.

Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 | 10



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