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Guerra e nazione in tempi di pandemia.

Che significato ha il discorso bellico e patriottico nell’emergenza sanitaria? Il quotidiano catalano Ara lo ha chiesto alla politologa Berta Barbet (UAB), alla filosofa Marina Garcés, al professore di filosofia e pensiero politico Jordi Mir (UPF), al professore di comunicazione Lluís Pastor (UOC) e al politologo Pablo Simón (UC3M).

La retorica di guerra, ovviamente, può servire a unire la popolazione dietro a una lotta collettiva, e antropomorfizzare un nemico invisibile può aiutare a giustificare misure impopolari e far capire a tutti che bisogna seguirle. Il nazionalismo, inoltre, cerca di scatenare un fenomeno che in inglese si chiama rally around the flag, una mobilitazione intorno alla bandiera nazionale che può far aumentare il supporto a chi governa e compattare tutti attorno all’azione di Stato.

Tuttavia gli interpellati concordano sul fatto che da questi discorsi derivano rischi anche molto gravi per la democrazia e la convivenza. A cominciare dall’esclusione di coloro che non si identificano (con la guerra o con la bandiera) e la loro potenziale trasformazione in nemici. Secondo Pablo Simón infatti il virus potrebbe rapidamente passare in secondo piano, mentre certi gruppi sociali si trasformerebbero nell’avversario da combattere. Uno scenario che Mir non esita a definire di «buoni contro cattivi», mentre Barbet percepisce soprattutto una «mancanza di pluralismo».

«Se diciamo che tutti devono avanzare insieme» può facilmente trasformarsi in nemico anche chi esprime dei dubbi, mentre tutti dovrebbero avere il diritto di dissentire. Sempre secondo Barbet i discorsi prevalenti fanno appello al pensiero acritico in un momento di crisi e ciò potrebbe diventare controproducente. «Il potere continua ad essere il potere e per questo è necessario controllarlo.» Al contrario però rischiamo che una volta passata la pandemia la democrazia, nell’immaginario collettivo, diventi un sistema che nei momenti di crisi è d’intralcio.

Sul piano pratico secondo Pastor il discorso dell’unità potrebbe ritorcersi contro chi lo usa qualora le politiche del Governo risultassero fallimentari. Pont aggiunge che il discorso bellico può generare una sensazione di incertezza e di pericolo nella popolazione. E in tal senso, la filosofa Garcés sottolinea non solo che «la paura è un monopolio dei poteri autoritari» ma, conclude, che «la paura del virus significa anche paura degli altri — e se questo finisce per separarci il potere ne esce rafforzato.»

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Katalanische Regierung in Haft.

Heute hat der nationale Gerichtshof Spaniens beschlossen, die Mitglieder der katalanischen Regierung, die zur Anhörung erschienen waren, festnehmen und in Untersuchungshaft überstellen zu lassen. Zunächst hätten sie alle in getrennte Haftanstalten kommen sollen, doch dieser Entscheid wurde vom spanischen Innenministerium in letzter Minute revidiert.

Reaktionen:

  • Menschenmengen haben sich vor dem katalanischen Parlament und in vielen katalanischen Ortschaften versammelt, um gegen die Inhaftierungen zu protestieren.
  • Die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau (BenC), rief dazu auf, gemeinsam gegen den »Autoritarismus« von Mariano Rajoy (PP) Front zu machen und die Freilassung der Gefangenen zu fordern.
  • Der Gemeinderat von Barcelona hat eine Resolution verabschiedet, die die aus den letzten Wahlen vom 27. September 2015 hervorgegangene Landesregierung als legitim bezeichnet und die bereits erfolgte Anwendung von Verfassungsartikel 155 ablehnt.
  • 22 katalanische Medien (El Punt Avui, Diari Ara, Nació Digital, Vilaweb, El Nacional, Directe, El Temps, Racó Català, El Vallenc, Nova Conca, Revista Esguard, L’Opció, Sàpiens, Descobrir, Enderrock, Bonart, El Món, Tot Sant Cugat, Tot Cerdanyola, Tot Rubí, El Món Terrassa, Revista Mirall) veröffentlichten einen gemeinsamen offenen Brief, mit dem sie sich auf die Seite der »legitimen katalanischen Regierung« stellen.
  • Die erste Ministerin von Schottland, Nicola Sturgeon (SNP), schrieb auf Twitter, dass die Inhaftierung gewählter Politikerinnen falsch sei und von sämtlichen Demokratinnen verurteilt werden müsse.
  • Der ehemalige Präsident von Katalonien, José Montilla (PSC), bezeichnete die Maßnahmen als überzogen.
  • Der Bürgermeister der Provinzhauptstadt Terrassa, Jordi Ballart, hat sein Amt zurückgelegt und ist mit sofortiger Wirkung aus der sozialistischen Partei ausgetreten, die die Gleichschaltung der katalanischen Autonomie mitträgt.
  • Der Vorsitzende von Podemos, Pablo Iglesias, sagte der Presse, dass er sich dafür schäme, dass in seinem Land Oppositionelle eingesperrt werden.
  • Der Vorsitzende von Podem, Albano Dante Fachin, kündigte Widerstand gegen die Festnahmen an. «No passaran.» Es müsse sich alles ändern.
  • ANC und Òmnium Cultural, deren Vorsitzende seit über zwei Wochen in Untersuchungshaft sind, forderten die Freilassung sämtlicher Gefangenen und die Wiederherstellung der legitimen Regierung.
  • Auf der anderen Seite teilte Heeresgeneral Fernando Alejandre mit, dass die spanischen Streitkräfte bereit sind, in Katalonien einzuschreiten, um die Demokratie — im zentralstaatlichen Sinne — wiederherzustellen.
  • Albert Rivera, Chef von Ciudadanos, unterstrich, dass man die Regierungsmitglieder rechtzeitig gewarnt habe.

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Voler ascoltare.
Quotation

Il referendum scozzese sull’indipendenza è un modello per la risoluzione, estremamente democratica e consensuale, di questioni di grande rilevanza costituzionale. Penso che possa insegnare molto al resto del mondo, sempre che il resto del mondo voglia ascoltare.

Nicola Sturgeon (SNP), prima ministra scozzese, Ara.cat/ANC.

Al contempo Sturgeon ha però chiarito che non intende interferire attivamente nelle questioni di altri paesi.

Traduzione:

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Garzón und Katalonien.
Quotation

Der Selbstbestimmungsgrundsatz ist ein fundamentales Menschenrecht. Die einzige Beschränkung, die ich machen würde, ist die Gewaltanwendung. Doch wenn ein Volk dieses Recht ausüben möchte, muss es das tun dürfen. Anstatt dies abzulehnen und absurde strafrechtliche Verfahren einzuleiten, müsste man Mechanismen schaffen, die die Ausübung ermöglichen.

— Balthasar Garzón, Ara, 24.01.2015

Balthasar Garzón ist eine echte Institution der spanischen Justiz: Er deckte den spanischen Staatsterrorismus gegen die Basken durch die GAL auf, verfolgte auch die ETA unnachgiebig und gelangte vor einigen Jahren in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit, als er den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagte. Er ermittelte wegen Guantanà¡mo gegen us-amerikanische Regierungsmitglieder und beantragte die Aufhebung der europaparlamentarischen Immunität von Silvio Berlusconi. Als er erstmals die Öffnung von Massengräbern der franquistischen Militärdiktatur anordnete, erntete er den Widerspruch der spanischen Regierung, aber die Zustimmung der UNO.

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Italien schützt Kriegsverbrecher.

Wie der öffentlich-rechtliche katalanische Sender 3/24 berichtet, blockieren italienische Behörden Ermittlungen über faschistische Kriegsverbrechen während des spanischen Bürgerkriegs. Ein Gericht hatte in Barcelona kürzlich ein Verfahren eröffnet, nachdem neue Erkenntnisse aus historischen Archiven die Identifikation von Mitgliedern der italienischen Squadra Legionaria »Baleares« gestattet hatten. Die Baleares ist unter anderem für Luftangriffe auf die katalanische Hauptstadt verantwortlich, die als Kriegsverbrechen eingestuft wurden. Mindestens einer der Verantwortlichen soll noch am Leben sein und gar erst kürzlich eine Ehrung des italienischen Staates erhalten haben.

Wie 3/24 in Erfahrung brachte, hätten sowohl das italienische Justizministerium, als auch das römische Appellationsgericht Anweisungen erteilt, das Verfahren zu behindern und den spanischen Behörden keine Auskünfte zu erteilen. Aus dem Umfeld der spanischen Justiz erfuhr der Sender, die Behinderung des Verfahrens durch Italien sei vor allem auf politischen Druck zurückzuführen. Außerdem befürchte der italienische Staat eine Mitverantwortung. Die Aufnahme des Verfahrens war aufgrund einer Anzeige des Italienerinnenvereins AltraItalia in Barcelona und zweier Überlebender der Bombenangriffe zustandegekommen, die eine offizielle Entschuldigung Italiens erreichen wollen.

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»Consell per a la Transició Nacional.«

Gestern wurde von der katalanischen Regierung jener Rat gegründet, der laut Abkommen zwischen CiU und ERC den Unabhängigkeitsprozess begleiten soll. Er wurde bereits beim Gründungsakt damit beauftragt, rund 15 Gutachten auszuarbeiten, die es Regierungschef Artur Mas und seinen Ministern (Consellers) gestatten sollen, die Einleitung eines Referendums und die etwaige Vorbereitung der katalanischen Institutionen auf die Unabhängigkeit möglichst fachkundig anzugehen.

Die vier Themenbereiche, denen die Arbeit — und somit auch die Ausarbeitung der Gutachten — zugeordnet wird, sind:

  • Die Schaffung von Staatsstrukturen, unter anderem: Steuereintreibung, Zentralbank, Regulierungsbehörden, Justiz, Wahlen, Verhältnis zum Ausland.
  • Prozesse, unter anderem: das Unabhängigkeitsreferendum, Überführung in ein eigenes Rechtssystem (Zivil- und Strafgesetz, Handelsgesetz…), Verhältnis zur EU, internationale Organisationen, Verhältnis zum spanischen Staat.
  • Wirtschaft, unter anderem: öffentlicher Haushalt, Steuern, Umgang mit Aktiva und Passiva gegenüber dem spanischen Staat, Rechtsnachfolge des Staates im Inland.
  • Der vierte Themenbereich ist Angelegenheiten vorbehalten, die aufgrund ihrer weitreichenden Komplexität gesondert behandelt werden müssen, unter anderem: Sozialfürsorge, Energie, Sicherheit, doppelte Staatsbürgerschaft, Sprache.

Regierungssprecher Francesc Homs (CiU) wies auf die »enorme« Arbeit hin, die auf den hochkarätig besetzten Rat zukommen wird. Noch vor dem Sommer soll in jedem Fall das Gutachten über das Unabhängigkeitsreferendum vorliegen. Homs wies darauf hin, dass der Rat nicht Befindlichkeiten berücksichtigen werde, sondern Informationen über Fakten und Möglichkeiten auszuarbeiten habe, wie die Ziele der Regierung erreicht werden könnten.

Die derzeitigen Mitglieder des Rates sind:

  • Carles Viver i Pi-Sunyer als Ratspräsident, Direktor des Institut d’Estudis Autonomics (Institut für Autonomiestudien).
  • Enoch Albertí­ i Rovira, Professor für Verfassungsrecht an der Universitat de Barcelona.
  • Carles Boix i Serra, Professor der Politikwissenschaften an der Universität Princeton (USA).
  • Núria Bosch i Roca, Professorin für Staatsfinanzwesen an der Universitat de Barcelona.
  • Salvador Cardús i Ros, Soziologieprofessor an der Universitat Autonoma de Barcelona, Journalist.
  • Àngel Castiñeira i Fernàndez, Direktor des Lehrstuhls für Leadership and Democratic Governance sowie des Departements für Sozialwissenschaften an der Barcelona Business School ESADE-URL.
  • Francina Esteve i Garcia, Professorin für internationales Recht an der Universität Girona.
  • Joan Font i Fabregó, Unternehmer.
  • Rafel Grasa, Direktor des Institut Català Internacional per la Pau (Internationales katalanisches Friedensinstitut).
  • Pilar Rahola i Martí­nez, Journalistin und Schriftstellerin.
  • Josep Maria Reniu i Vilamala, Professor der Politikwissenschaften an der Universitat de Barcelona.
  • Ferran Requejo i Coll, Professor der Politikwissenschaften an der Universitat Pompeu Fabra.
  • Joan Vintró i Castells, Professor für Verfassungsrecht an der Universitat de Barcelona.

Der Rat kann weitere Mitglieder ernennen. Er wird unter anderem sämtliche juridischen Alternativen für jeden Bereich des Übergangsprozesses analysieren, die Regierung beraten, Verfahrensoptimierungen vorschlagen, die internationale Wahrnehmung des Prozesses fördern sowie Synergien und Unterstützungsmöglichkeiten suchen.

Quelle der Informationen: Vilaweb.cat, Ara.cat.

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»Schweizer Richter sind mehrsprachig.«

In der Gerichtsbarkeit hat Katalonien — wie Südtirol — noch immer massive Schwierigkeiten, die tatsächliche Gleichberechtigung der Landessprachen zu erreichen. Während Südtirols Politiker und Medien nur selten über die Grenze in die nahe und mehrsprachige Schweiz blicken, führte das katalanische Tagblatt Ara ein Gespräch mit dem soeben in den Ruhestand getretenen Schweizer Bundesrichter Niccolò Raselli. Er sei das lebende Beispiel, dass die Justiz, den nötigen Willen vorausgesetzt, mehrsprachig funktionieren kann. In der viersprachigen Konföderation werde die Verfahrenssprache mit territorialen Kriterien, aber mit einer gewissen Flexibilität und — wenn nötig — positiver Diskriminierung der kleineren Sprachgemeinschaften festgelegt.

Kann Justiz mehrsprachig sein?

Raselli: Selbstverständlich! Der Fall der Schweiz beweist es; es ist eine rein technische und keine identitäre oder politische Angelegenheit.

Wie funktioniert die Schweizer Justiz aus sprachlicher Sicht?

Man muss unterscheiden, zwischen der Bundesebene mit vier gleichberechtigten Sprachen und den Kantonen, die jeweils ihre Amtssprachen festlegen. Davon gibt es ein-, zwei und dreisprachige, doch in jedem Fall gibt es eine gewisse Flexibilität.

Welche Sprache wird für die Verfahren benutzt?

Das ist unterschiedlich. Im Kanton Bern gibt es zwei Amtssprachen, Französisch und Deutsch, und es gibt drei Distrikte, einen deutschsprachigen, einen französischen und einen zweisprachigen. Im deutschen und französischen Distrikt sind das auch die jeweiligen Verfahrenssprachen, und wo zwei Sprachen amtlich sind, können beide Sprachen benutzt werden.

Wie entscheidet man sich in mehrsprachigen Kantonen für eine Verfahrenssprache?

Es gibt einige Grundprinzipien, doch auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Norm. Im Kanton Freiburg wird etwa immer die Sprache des Verteidigers gewählt.

Und wenn es keine Einigkeit über die Verfahrenssprache gibt, wer entscheidet dann?

Zuletzt entscheidet das Gericht, doch dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, sowohl auf kantonaler wie auf Bundesebene.

Und was hat es mit der Flexibilität auf sich, die Sie erwähnten?

Bei Prozessen vor dem Bundesgericht wird im Prinzip die Verfahrenssprache des angefochtenen Urteils verwendet, doch manchmal werden Ausnahmen gewährt, wenn beide Seiten dieselbe Sprache sprechen. Wenn uns zum Beispiel ein Urteil aus dem Tessin vorliegt, das auf Italienisch verfasst wurde, aber beide Parteien deutscher Sprache sind, können wir den Prozess am Bundesgericht auch auf Deutsch führen. Das bundesgerichtliche Urteil wird dann aber in jedem Fall auf Italienisch verfasst.

Und das Rätoromanische wird bevorzugt behandelt?

Ja. Ein Beispiel: Graubünden hat drei Amtssprachen — Deutsch, Italienisch und Rätoromanisch. Kürzlich wollte eine romanischsprachige Frau einen Prozess in ihrer Muttersprache führen, obschon diese Sprache in ihrer Gemeinde nicht zu den Amtssprachen gehörte. Zwar lehnte das Kantonsgericht diese Bitte zunächst ab, doch das Bundesgericht akzeptierte sie; am Bundesgericht gibt es einen Konsens, die kleineren Sprachen zu bevorzugen.

Heißt das, dass 99% der Schweizer vor Gericht ihre eigene Sprache benutzen dürfen?

Ja, und das bereitet keine großen Schwierigkeiten. Es ist ein Prinzip, das in fast jedem Fall respektiert werden kann.

Und die Schweizer Richter verstehen alle Sprachen?

Das ist wohl der größte Unterschied zu Spanien. In Spanien ist die Richterschaft auf staatlicher Ebene organisiert, während in der Schweiz die Richter von den Kantonsparlamenten gewählt werden. Nur die Bundesrichter werden vom Parlament in Bern designiert. Das garantiert, dass die in den Kantonen arbeitenden Richter sämtliche Sprachen ihres Zuständigkeitsbereichs beherrschen, weil sie auch in all diesen Sprachen ausgebildet wurden. Bei uns könnte sich zwar ein Genfer Richter am Basler Gericht bewerben, doch in der Praxis geschieht das fast nie.

Verstehen Sie, dass es in Katalonien ein Sprachproblem mit der Gerichtsbarkeit gibt?

Ja, da Sie in Katalonien zwar das Recht haben, sich in beiden Sprachen ans Gericht zu wenden, die Leute dort jedoch oft nicht beide Sprachen verstehen. Dass das ein Problem ist, liegt auf der Hand.

Wie glauben Sie, dass man es lösen könnte?

Ein möglicher Weg wäre, dass die Richter — oder wenigstens ein großer Teil der Richter — die in Katalonien ernannt werden, aus Katalonien stammen und ihre Ausbildung in beiden Sprachen absolviert haben. Andernfalls wird das Problem bestehen bleiben.

Quelle: Ara
Übersetzung:

Allein der Umgang mit den Sprachen in der Gerichtsbarkeit zeigt, wie grundlegend anders als in einem Nationalstaat dieses Thema in einem konstitutiv mehrsprachigen Land wie der Schweiz gelöst werden kann.

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