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Geglückte Italianisierung einer Apotheke.

Die geschichtsträchtige Fürstbischöfliche Hofapotheke in Brixen hat sich ein neues, immer mehr auf italienische Einsprachigkeit setzendes Erscheinungsbild gegeben.

Auf einer Seite des Geschäftsschilds unter den Lauben steht zwar auch noch die Hauptbezeichnung in deutscher Sprache, doch schon der Zusatz farmacia laboratorio (die Marke eines Zusammenschlusses von Apotheken) ist beidseitig nur noch auf Italienisch zu lesen:

Auf dem neuen Logo ist ebenfalls nur noch die italienische Bezeichnung farmacia laboratorio c. p. vescovile zu lesen:

Und sogar die Homepage ist weitestgehend einsprachig — eine Sprachwahl sucht man vergeblich:

Ausschnitt Webseite (farmaciavescovile.it)

In Südtirol müsste der Fokus doch wennschon darauf liegen, die ohnehin vorhandene strukturelle Diskriminierung der deutschen und der ladinischen Sprache nach Möglichkeit durch Gegenmaßnahmen etwas abzufedern. Dies gilt umso mehr in einem hoch sensiblen Bereich wie dem der Gesundheit.

Nicht umsonst benötigen Apothekerinnen hierzulande ja auch einen Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis.

Doch die besonders hohe Verantwortung, die ihnen als niederschwelliges und wohnortnahes Angebot an die Bürgerinnen eigentlich zukommt, scheint einigen von ihnen nicht wirklich bewusst zu sein, wenn sie nicht nur keinen Kontrapunkt setzen, sondern wie in diesem Fall offenbar noch bewusst auf Italianisierung setzen.

Dass eine derartige Entwicklung hier in einer mehrheitlich deutschsprachigen Stadt — mit einem noch deutlicher deutschsprachigen Einzugsgebiet — stattfindet, ist umso besorgniserregender.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 / ‹6 | 1›

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PD will Zweisprachigkeit und Proporz lockern.

Erst kürzlich war der PD-Landtagsabgeordnete Sandro Repetto mit seinem Beschlussantrag Nr. 610/22 gescheitert, mit dem er für Menschen von außerhalb Südtirols die Anhebung der Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises (pauschal in sämtlichen Bereichen mit Personalmangel) auf zehn Jahre15 Jahre zur Erlangung des Sprachzertifikats der Stufe unter jener, die für die Stelle vorgesehen ist, 5 weitere Jahre für die vorgesehene Stufe forderte. Zudem sollte in strategischen Bereichen (genannt sind der Pflege- und Gesundheitsbereich sowie der Nahverkehr) auch noch der Proporz weiter gelockert werden.

Häufig wurde ja gefordert, den Proporz zu lockern oder aufzuheben und dafür die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflichten zu verschärfen, doch Repetto (dem die Zweisprachigkeit wurscht ist) schlug die gleichzeitige Aufweichung beider Schutzmechanismen vor — interessanterweise nur für Menschen von außerhalb, also größtenteils Italienerinnen, während die mehrheitlich deutschsprachigen Südtirolerinnen ihre Sprachkenntnisse weiterhin in einer kürzeren Frist nachweisen sollten. Ein Schelm…

Selbst italienischen Rechten (Carlo Vettori, FI) ging der Vorstoß zu weit und wurde schlussendlich mit 24 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen (TK) klar abgelehnt.

Doch damit ist die Sache nicht gegessen: Während das Team K unter anderem eine grundsätzliche Absenkung des Sprachniveaus vorschlägt, weil ein Arzt an der Zweisprachigkeitsprüfung gescheitert ist und ins Trentino zurückkehrt, fordert der PD-Gesundheitsreferent für Südtirol, Elio Dellantonio, laut Salto schon wieder eine Anhebung der Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — diesmal auf sieben Jahre. Wenn auch dieser Vorstoß scheitert, kann es die Partei immer noch mit sechs, acht oder neun Jahren versuchen, jeweils mit oder ohne Aufhebung des Proporzes.

Zur Erinnerung: Bis 2019 lag die Frist noch bei drei Jahren, eine Anhebung auf fünf Jahre schien kaum umsetzbar. Drei Jahre später reden wir schon von einer weiteren Aufweichung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

  • 1
    5 Jahre zur Erlangung des Sprachzertifikats der Stufe unter jener, die für die Stelle vorgesehen ist, 5 weitere Jahre für die vorgesehene Stufe
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Sprachniveau der Ärztinnen senken?

Ein aus dem Trentino stammender Hausarzt muss seine Praxis in Andrian schließen, weil er fünfmal an der Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises gescheitert ist. Angeblich soll er bei den Prüfungen unter anderem zu den Themen Architektur und Schwarzmarkt befragt worden sein, wobei er es sowohl beim Land als auch beim Goethe-Institut versucht haben soll. Er bemängelt, dass die Fünfjahresfrist zur Erlangung des Nachweises nur für Ärztinnen gilt, die im Krankenhaus beschäftigt sind.

Der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger (TK) fordert eine Reform. Entweder solle die Zweisprachigkeitsprüfung auf die beruflichen Anforderungen zugeschnitten werden oder das geforderte Niveau von C1 auf B2 des europäischen Referenzrahmens gesenkt werden, wie dies in Deutschland, Österreich und in der Schweiz der Fall sei.

Die Vorschläge sind grundsätzlich überlegenswert, zumindest solange es einen akuten Personalmangel gibt. Beim Gesundheitswesen handelt es sich aber um einen besonders sensiblen Bereich, weshalb höchste Vorsicht angebracht ist.

Zu sagen ist, dass es eine Logik hat, wenn Aufschübe eher Spitals- als Hausärztinnen angeboten werden, da erstere im Krankenhaus von anderen Ärztinnen und Pflegerinnen umgeben sind, die notfalls beim Übersetzen behilflich sein können, wiewohl dies strenggenommen nicht ihre Aufgabe wäre. Eine Hausärztin ist häufig auf sich allein gestellt, weshalb die angemessene Kenntnis der Zweitsprache noch wichtiger ist. Dementsprechend hatte der Gesundheitsbetrieb dem Arzt aus dem Trentino einen Wechsel ins Krankenhaus angeboten.

Auch dass in Südtirol ein etwas höheres Sprachniveau verlangt wird als etwa in Deutschland ist nicht sinnbefreit. Dort nämlich kann B2 als Einstiegsniveau betrachtet werden, um mit Kolleginnen und Patientinnen zu kommunizieren. Der Berufsalltag wird sich dann größtenteils auf Deutsch abspielen, sodass die Erlangung eines höheren Niveaus by doing faktisch sichergestellt ist.

In Südtirol hingegen könnte B2 für viele der endgültige Sprachkenntnisstand sein: Wer hierzulande ein bestimmtes Niveau nicht schon beherrscht, wird es nämlich je nach Kontext und persönlichem Engagement möglicherweise nie erreichen. Im Unterschied zu Deutschland, Österreich und Deutschschweiz ist bei uns nämlich nicht sichergestellt, dass der sprachliche Kontext im Alltag zu einer ständigen aktiven Konfrontation mit der Sprache führt. Gerade Deutschsprachige tendieren dazu, einem bei Minderheiten verbreiteten Reflex folgend rasch in die staatliche Mehrheitssprache zu wechseln, wenn das Gegenüber die eigene Muttersprache nicht auf einem gewissen Niveau beherrscht.

So wird in Deutschland aus B2 vermutlich schnell das bessere C1, während in Südtirol der Abfall auf B1-Niveau drohen könnte. Genauso wie etwa auch beim Thema Immersion gilt es eben zu verstehen und zu berücksichtigen, dass Südtirol aufgrund der Minderheitensituation nicht eins zu eins mit anderen Ländern verglichen werden kann: Unsere Mehrsprachigkeit bedarf besonderer Maßnahmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2›

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Liberale Gleichberechtigung.

Der Fall mit der einseitigen Simultanübersetzung im Regionalrat (und im Landtag) führt mich zu einer weiteren, grundsätzlicheren Überlegung: Liberale erliegen leider nicht selten dem auf Oberflächlichkeit zurückzuführenden Trugschluss, dass Gleichberechtigung immer und überall Gleichheit voraussetzt. Dabei unterschätzen oder blenden sie die Mechanismen fast völlig aus, die der Minorisierung — und ganz allgemein unausgewogenen Machtverhältnissen — zugrundeliegen.

Wenn zum Beispiel eine deutschsprachige Südtiroler Abgeordnete im Plenum des Landtags bewusst Italienisch spricht, weil dort (in einem von nur zwei Landesparlamenten des Staates, in denen nicht ausschließlich Italienisch gesprochen werden darf!) die Staatssprache unterrepräsentiert sei, so mag das gut gemeint sein — zeugt aber von einer verzerrten Wahrnehmung.

Dass italienischsprachige Kolleginnen jemals im Regionalrat (oder in einem Bozner Stadtviertelrat) bewusst und systematisch Deutsch sprechen würden, weil die Sprache dort unterrepräsentiert ist, wage ich zu bezweifeln. Viele machen jedenfalls noch nicht einmal die Anstrengung, Deutsch auch nur zu verstehen.

Ähnlich verhält es sich, wenn deutschsprachige Abgeordnete (Gruß ans Team K!) systematisch Landtagsanfragen auf Italienisch verfassen. Das mag bei oberflächlicher Betrachtung nett aussehen, ist aber nichts anderes als ein weiterer Schritt zur sprachlichen Unterordnung. Sie blenden aus, dass die Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung und des Landtags aufgrund des staatlichen Kontexts ohnehin überdurchschnittlich viel auf Italienisch abwickeln müssen. Und tragen dazu bei, dass sie noch öfter in die Staatssprache schwenken müssen als ohnehin — denn Landtagsanfragen werden ausschließlich in der Frage beantwortet, in der sie gestellt werden.

Dabei ist ja sogar bei Gesetzen, die quasi »auf Deutsch« ersonnen, geschrieben und verabschiedet werden, letztendlich nur der italienische Wortlaut entscheidend1Autonomiestatut, Art. 99. Gegen derart substantielle Ungleichbehandlung wäre Widerstand nötig, doch daran haben sich offenbar schon alle gewöhnt.

Wenn Liberale falsche Rücksicht auf die dominante Staatssprache nehmen, machen sie jedenfalls das Spiel des alles homogenisierenden Nationalstaats — und fühlen sich ironischerweise ganz besonders weltoffen und respektvoll.

Was am Ende dabei rauskommt, sind Dinge wie der einsprachige Dolmetschdienst, den dann aber leider kaum jemand problematisch findet. Schon gar nicht die Liberalen.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1›

  • 1
    Autonomiestatut, Art. 99
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Der Regionalrat dolmetscht einseitig.

Aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses werden die Sitzungen des Regionalrats von Südtirol und Trentino schon bald auch online live mit Simultanübersetzung verfolgt werden können. Wie Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit bemerkt, klingt das besser als es ist, denn auch diese Neuigkeit ist Anlass für eine Benachteiligung der deutschen Sprache: Übersetzt wird nur in eine Richtung, von Deutsch zu Italienisch und nicht umgekehrt.

Die TAZ ist der Sache nachgegangen und hat vom Generalsekretär des Regionalrats, Jürgen Rella, eine Bestätigung erhalten: Da im Plenum der Regionalversammlung, wie auch im Südtiroler Landtag, nur in eine Richtung übersetzt wird, könne das Angebot auch online nur im Einbahnmodus zur Verfügung gestellt werden. Wollte man Gleichbehandlung, wären dafür mindestens zwei zusätzliche Dolmetscherinnen nötig.

Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Minorisierung einer Sprache (bzw. suprematistische Zweisprachigkeit) zu einem Teufelskreis und somit immer tiefer in die Diskriminierung führt: Anders als ihre deutschsprachigen Kolleginnen halten viele Regionalrats- und sogar Südtiroler Landtagsabgeordnete italienischer Zunge beharrlich an der Simultanübersetzung fest und finden es nicht nötig, sich so grundlegende passive Zweitsprachkenntnisse anzueignen, dass sie dem Sitzungsablauf in beiden Sprachen folgen könnten. Doch anstatt sich dadurch eine wie auch immer geartete Benachteiligung einzuhandeln, sorgen sie mit ihrer Borniertheit nur für eine weitere Marginalisierung der deutschen Sprache — während sie womöglich noch von einer italienischen Minderheit schwafeln.

Jetzt kommt die Übersetzung also auch der Öffentlichkeit und insbesondere (nationalistischen) Journalistinnen zugute, die sich die Aneignung passiver Deutschkenntnisse ebenfalls schenken können, wenn sie aus dem zweisprachigen Regionalrat berichten wollen. Natürlich müsste aber zum Beispiel eine Nordtiroler Journalistin Italienisch lernen, wenn sie aus Trient (oder aus Bozner Gemeindestuben) korrespondieren wollte.

Eine Sprache ist entbehrlich und wird es immer mehr. Die andere bleibt unverzichtbar.

Siehe auch 1› 2›

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Offre active: Niederschwelliges Sprachangebot.

In Kanada sind Bundesbehörden in Gebieten, wo Minderheiten leben, dazu angehalten, ihre Dienste zweisprachig anzubieten, während Lokalbehörden auch einsprachig arbeiten können — wie zum Beispiel in der mehrheitlich frankophonen Provinz Québec, wo vielfach nur Französisch Amtssprache ist. Dabei sind die Bundesbehörden in den zweisprachigen Teilen von Québec verpflichtet, ihre schriftliche und mündliche Kommunikation in der Sprachreihung Französisch-Englisch (in den zweisprachigen Teilen anderer Provinzen: Englisch-Französisch) abzuwickeln.

Aktives Angebot

Dienste passiv zweisprachig anzubieten, reicht aber nicht aus, denn das könnte dazu führen, dass sich faktisch großteils eine Sprache durchsetzt. Um die Inanspruchnahme des Rechts auf Gebrauch der bevorzugten Sprache durch die Bürgerinnen niederschwellig zu ermöglichen und sicherzustellen, müssen Bundesbehörden in zweisprachigen Gebieten ein entsprechendes aktives Angebot machen.

Das Kommissariat für offizielle Sprachen schreibt hierzu, dass zur Offre active eine zweisprachige Begrüßung (Bonjour! Hello! in Québec, Hello! Bonjour! außerhalb) gehört. Sie ist mit visuellen Informationen zu ergänzen, um die Einladung zur Nutzung der bevorzugten Amtssprache zu verstärken.

Das aktive Angebot führe zu einem Positivkreislauf: Es werde offen kommuniziert, dass die Regierung die Verwendung der Amtssprachen unterstützt und dass sie die Bürgerinnen dazu ermuntert, die Sprache ihrer Wahl tatsächlich zu benutzen. Ohne aktives Angebot könne sich im Gegenteil leicht ein Teufelskreis ergeben: Die Öffentlichkeit würde von ihrem Recht auf Sprachwahl weniger Gebrauch machen und die Behördenmitarbeiterinnen könnten dadurch im Gegenzug den Eindruck gewinnen, dass gar kein wirklicher Bedarf nach einem mehrsprachigen Dienst vorhanden sei.

In zweisprachigen Ämtern hätten Bürgerinnen aber das Recht, in der Sprache ihrer Wahl bedient zu werden, das aktive Angebot gehöre folglich zum Respekt für die Rechte der Menschen dazugehöre. Ohne Offre active sei es äußerst schwierig, die bevorzugte Sprache des Gegenübers in Erfahrung zu bringen.

Ausdrücklich weist das Kommissariat in seinen Anweisungen darauf hin, dass sich Beamte nicht dadurch in die Irre führen lassen sollen, dass sie Bürgerinnen untereinander in einer bestimmten Sprache sprechen hören. Jemand könnte für die Abwicklung eines Amtsgeschäfts trotzdem eine andere Sprache bevorzugen.

Die Pflicht zur Offre active gelte außerdem unabhängig davon, ob es sich um einen besonders arbeitsreichen Tag mit vielen Bürgerinnen in der Warteschlange handelt, da die Überlastung eines Amtes nichts an den Rechten der einzelnen Kundin ändere.

Ablauf

Auf eine zweisprachige Begrüßung muss eine kurze Pause folgen, damit das Gegenüber die Gelegenheit erhält, in der gewählten Sprache zu antworten. Diese Sprache ist von der Beamtin dann beizubehalten.

Eine Bürgerin, der ein Dienst nicht spontan in ihrer bevorzugten Sprache angeboten wird, könnte davon ausgehen, dass der Dienst (trotz Verpflichtung) in dieser Sprache nicht verfügbar ist bzw. dass die eigene Sprachwahl

  • zu Verzögerungen führen
  • sie in eine peinliche Situation bringen

könnte.

Selbstverständlich sei das aktive Angebot auch bei Anrufen und im schriftlichen Verkehr einzuhalten.

Zudem müssen auch einsprachige Beamte, die für eine zweisprachige Behörde arbeiten, das aktive Angebot machen. So viel von der jeweils anderen Sprache müssen sie also beherrschen, dass sie imstande sind, Bürgerinnen konsequent zweisprachig zu begrüßen und ihnen gegebenenfalls mitzuteilen, dass sie — unaufgefordert — eine Person herbeiholen, die der gewünschten Sprache mächtig ist.

In Südtirol

Hierzulande gibt es insbesondere im mündlichen Verkehr mit Behörden weder eine Verpflichtung noch eine allgemeine Empfehlung, den Bürgerinnen aktiv ein zwei- oder dreisprachiges Angebot zu unterbreiten. Das führt häufig dazu, dass Menschen auf ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache vorauseilend verzichten, wenn die Beamtin eine Sprachwahl vorwegnimmt.

Dies geht natürlich insbesondere zu Lasten der deutschen und ladinischen als minorisierte Sprachen, da einsprachige Mitarbeiterinnen öffentlicher Dienste großmehrheitlich nur Italienisch sprechen und da die Bevorzugung der italienischen Sprache als lingua franca auch einem etablierten gesellschaftlichen Reflex (‹1 ‹2) entspricht.

Insbesondere bei Diensten oder in speziellen Situationen, wo es ein großes (tatsächliches oder gefühltes) Machtgefälle gibt — wie bei einer Polizeikontrolle etc.1Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft. —, fällt es trotz Rechts auf Gebrauch der Muttersprache schwer, ohne aktives und niederschwelliges Angebot die bevorzugte Sprache zu wählen.

Als Bürgerin neigt man ganz selbstverständlich dazu, unangenehme Situationen zu meiden und natürlich auch Vor- und Nachteile abzuwägen, die durch eine selbstbewusste Sprachwahl entstehen könnten. Wird eine Polizistin, die gegen ihren Willen (und ohne mir ein entsprechendes Angebot gemacht zu haben) Deutsch sprechen muss, beim defekten Licht genauer hinsehen? Wird sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums weniger kulant sein?

Die Offre active ist deshalb ein Beispiel guter Praxis, das auch in Südtirol gut aufgehoben wäre — und zwar so wie in Kanada insbesondere bei gesamtstaatlichen Behörden oder in Ortschaften, wo die staatliche Mehrheitssprache vorherrscht. Auch die Vorgabe, in Québec die Sprachreihung Französisch-Englisch (statt landesweit Englisch-Französisch) zu verwenden, könnte analog2Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch auf Südtirol angewandt werden.

Siehe auch ‹1 ‹2

  • 1
    Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft.
  • 2
    Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch
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Oltre 2.500 proposte per la lingua.

A fine settembre si è conclusa la fase partecipativa del Pacte Nacional per la Llengua, processo nato su specifica richiesta del Parlamento catalano per individuare, discutere e implementare soluzioni per la tutela e il sostegno alla lingua catalana.

Come si evince da una prima analisi già pubblicata dal Departament de Cultura (v. sotto), nei mesi scorsi sono stati raccolti 333 contributi, presentati da singoli cittadini o entità, contenenti in tutto ben 2.597 proposte concrete su come rafforzare la lingua.

Sono state organizzate 12 sessioni deliberative tematiche online, 19 sessioni di prossimità autogestite da parte di diverse organizzazioni, 16 sessioni territoriali in presenza del Segretario di politica linguistica o di un rappresentante istituzionale, oltre a due giornate «centrali» (Il catalano, sfide e proposte e la IX Giornata della Lingua e della Società nei territori di lingua catalana).

Quali idee

Sempre secondo l’analisi preliminare, il maggior numero di proposte pervenute riguarda i seguenti ambiti:

  • Educazione e ricerca (22,4%);
  • Amministrazioni pubbliche (14,2%);
  • Audiovisuale e mezzi di comunicazione (14,0%);
  • Coesione sociale e accoglienza (10,7%);
  • Ambito socioeconomico e lavorativo (10,1%);
  • Cultura (7,9%);

e incide sulle seguenti dimensioni linguistiche:

  • Usi e ambienti linguistici (47,7%);
  • Comportamenti linguistici (26,5%);
  • Conoscenze linguistiche (23,5%);
  • Corpus (2,3%).
Quali azioni

Quasi un terzo delle 2.597 proposte (30,5%) prevedrebbe azioni di sensibilizzazione linguistica, mentre il 18,2% punta a un incremento e miglioramento della formazione. Un ulteriore 14,1% delle proposte richiede azioni di dinamizzazione linguistica, l’11,5% renderebbe necessari interventi normativi e poco meno (10,3%) un miglior finanziamento e maggiori sovvenzioni. Il 9,1% propone che vengano fatte rispettare meglio le leggi vigenti in materia linguistica.

Una gran parte delle proposte pervenute (53,5%) richiederebbe l’uso di denaro pubblico, pochissime l’impiego di soldi privati con supporto pubblico (3,4%) o solo finanziamenti privati (1,2%). Per il restante 41,9% delle soluzioni suggerite non è immediatamente deducibile a chi spetterebbe il finanziamento.

Chi ha partecipato

Chi ha fatto proposte ha partecipato alle iniziative a titolo individuale per il 40,4% e in forma collettiva per il 59,7%, di cui

  • come associazione costituita legalmente (6,2% entità linguistiche e 20,5% altre per un totale di 26,7%);
  • come associazione non costituita legalmente (22,4%) e
  • istituzioni e organismi pubblici (10,6%).

Gli obiettivi del Pacte Nacional per la Llengua sono l’incremento del livello collettivo di conoscenza della lingua; facilitare al massimo il suo utilizzo in tutti i settori, con particolare attenzione agli ambiti più rilevanti in cui è meno presente, e potenziare l’adozione del catalano tra le persone per le quali non rappresenta la lingua di partenza.

— dalla pubblicazione

traduzione mia

Sul sito dedicato al processo partecipativo attualmente è possibile visionare, filtrandole, tutti i contributi originali e le singole proposte in essi contenute, che ora verranno discusse nell’ambito di un apposito tavolo prima di confluire in un accordo politico.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Verdevale: Interreg-Projekt nur auf Italienisch.
Lugano-Bozen

Im Rahmen von Interreg Italien-Schweiz wurde mit Verdevale (2019-2022) in Lugano und Bozen ein Projekt zum öffentlichen Grün und dessen Aufwertung durchgeführt.

Lugano im Kanton Tessin ist die wichtigste Stadt des italienischen Sprachgebiets in der Schweiz, Bozen die wichtigste Stadt des deutschen Sprachgebiets in Italien.

Millionenfrage: In welcher Sprache wird ein derartiges Projekt dann ausschließlich durchgeführt?

Im Tessin wäre schwer vorstellbar, die eigene Landessprache Italienisch zu vernachlässigen. In Bozen ist es anders herum, dort geht es ohne die staatsweite Mehrheitssprache nicht. Und da in der Landeshauptstadt die Minderheitensprache Deutsch ohnehin immer dreister marginalisiert wird (vgl. ‹1 ‹2), gibt es Verdevale eben nur auf Italienisch.

So kennt die eigens erstellte Webseite nur eine Sprachversion:

Das zieht sich von A bis Z durch:

Selbst die Unterlagen, die sich spezifisch auf Bozen beziehen, sind durchwegs einsprachig:

Und die zum Download bereitgestellten Unterlagen, die ausdrücklich für kleine und mittelständische Unternehmen und öffentliche Verwaltungen gedacht sind?

Nun ja, auch die gibt es leider nur auf Italienisch. In der mittelinks-grün-interethnisch regierten Südtiroler Landeshauptstadt scheint das niemandem aufgefallen zu sein. Oder zumindest hat es niemanden gestört — einschließlich der SVP.

In der Schweiz ist sprachliche Vielfalt möglich, denn jede Region darf die eigene(n) Sprache(n) auch unabhängig von der staatsweiten Mehrheitssprache leben. Hierzulande gilt das augenscheinlich nicht. Wenn auf eine Sprache verzichtet wird, und das ist ziemlich oft der Fall, dann gerade auf die Minderheitensprache. Zugunsten einer immer stärkeren nationalen Homogenisierung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 / ‹6

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