Ende August 2024 hatte ich mich mit einer zertifizierten E-Mail (ZEP) an das Bozner Regierungskommissariat gewandt, um auf die häufig einnamig italienische Angabe von Wohnadressen (Straßenbezeichnungen) auf den Identitätskarten im Kreditkartenformat (EIK) hinzuweisen und mich danach zu erkundigen, ob das Problem bekannt ist und bald einer Lösung zugeführt wird. Außerdem habe ich gefragt, ob ich das Recht habe, einen Ausweis mit — illegal — einnamiger Angabe der Anschrift austauschen zu lassen und wie ich eine formale Beschwerde einreichen kann. Nicht zuletzt habe ich auch auf die Einsprachigkeit einiger Digitalfunktionen der EIK hingewiesen.
Seitdem sind knapp fünf Monate vergangen, ohne dass ich eine wie auch immer geartete (meinetwegen auch abweisende, ablehnende, verzögernde) Antwort zu erhalten. Als hätte ich meine Anfrage gar nicht verschickt. Das beweist für mich, wie bürgerinnenfern und dysfunktional diese eigentlich überflüssige staatliche Institution ist — und wie wenig den italienischen Staat die verbrieften Rechte, aber auch die Sorgen und Bedenken der sprachlichen Minderheiten interessieren. Alles wird ausgesessen.
Dabei ist das Regierungskommissariat bis heute das einzige für die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen in Südtirol zuständige Amt. Im internationalen Vergleich (Québec, Cymru/Wales, Katalonien, Baskenland, Galicien) ist es hingegen üblich, dass diese Aufgabe den mehrsprachigen autonomen Gebieten selbst übertragen wird.
Das Schweigen des römischen Wachhunds in Bozen ist kein Zufall und keine Ausnahme. Dies bezeugt die Tatsache, dass dem Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) — das selbst keine Verstöße ahnden kann — Dutzende Meldungen über Missstände vorliegen und auch Daten des Astat von einer systematischen Missachtung der einschlägigen Rechte zeugen (01
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), vom Regierungskommissariat jedoch so gut wie keine Strafen verhängt werden.
Das Kommissariat als Vetretung des Zentralstaats in Südtirol sieht seine Aufgabe ganz offensichtlich nicht darin, die amtliche Mehrsprachigkeit und somit die Rechte der Bürgerinnen zu fördern, sondern versteht sich vielmehr als eine Art Gatekeeper, der die Verantwortlichen vor berechtigten Beschwerden und nötigen Strafen schützt.
Damit wird der Minderheitenschutz, der unserer Autonomie zugrunde liegt, ad absurdum und die Bevölkerung an der Nase herum geführt.
Ich meinerseits hatte mich in einer anderen Angelegenheit bereits im Februar 2020 — also vor bald fünf Jahren — ans Regierungskommissariat gewandt, und zwar ebenfalls mit einer zertifizierten E-Mail. Eine Antwort ist auch diesbezüglich bis heute nicht eingetroffen.
Zum Glück ist der Versand eines solchen digitalen Einschreibens kostenlos, denn sonst wäre das rausgeschmissenes Geld. Vom Staat verarschen lassen kann man sich jetzt gratis.
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