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Regierungskommissariat: Kein Anschluss unter dieser Adresse.
Beschwerden und Anfragen werden ignoriert

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ai

Ende August 2024 hatte ich mich mit einer zertifizierten E-Mail (ZEP) an das Bozner Regierungskommissariat gewandt, um auf die häufig einnamig italienische Angabe von Wohnadressen (Straßenbezeichnungen) auf den Identitätskarten im Kreditkartenformat (EIK) hinzuweisen und mich danach zu erkundigen, ob das Problem bekannt ist und bald einer Lösung zugeführt wird. Außerdem habe ich gefragt, ob ich das Recht habe, einen Ausweis mit — illegal — einnamiger Angabe der Anschrift austauschen zu lassen und wie ich eine formale Beschwerde einreichen kann. Nicht zuletzt habe ich auch auf die Einsprachigkeit einiger Digitalfunktionen der EIK hingewiesen.

Seitdem sind knapp fünf Monate vergangen, ohne dass ich eine wie auch immer geartete (meinetwegen auch abweisende, ablehnende, verzögernde) Antwort zu erhalten. Als hätte ich meine Anfrage gar nicht verschickt. Das beweist für mich, wie bürgerinnenfern und dysfunktional diese eigentlich überflüssige staatliche Institution ist — und wie wenig den italienischen Staat die verbrieften Rechte, aber auch die Sorgen und Bedenken der sprachlichen Minderheiten interessieren. Alles wird ausgesessen.

Dabei ist das Regierungskommissariat bis heute das einzige für die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen in Südtirol zuständige Amt. Im internationalen Vergleich (Québec, Cymru/Wales, Katalonien, Baskenland, Galicien) ist es hingegen üblich, dass diese Aufgabe den mehrsprachigen autonomen Gebieten selbst übertragen wird.

Das Schweigen des römischen Wachhunds in Bozen ist kein Zufall und keine Ausnahme. Dies bezeugt die Tatsache, dass dem Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) — das selbst keine Verstöße ahnden kann — Dutzende Meldungen über Missstände vorliegen und auch Daten des Astat von einer systematischen Missachtung der einschlägigen Rechte zeugen (01 02), vom Regierungskommissariat jedoch so gut wie keine Strafen verhängt werden.

Das Kommissariat als Vetretung des Zentralstaats in Südtirol sieht seine Aufgabe ganz offensichtlich nicht darin, die amtliche Mehrsprachigkeit und somit die Rechte der Bürgerinnen zu fördern, sondern versteht sich vielmehr als eine Art Gatekeeper, der die Verantwortlichen vor berechtigten Beschwerden und nötigen Strafen schützt.

Damit wird der Minderheitenschutz, der unserer Autonomie zugrunde liegt, ad absurdum und die Bevölkerung an der Nase herum geführt.

Ich meinerseits hatte mich in einer anderen Angelegenheit bereits im Februar 2020 — also vor bald fünf Jahren — ans Regierungskommissariat gewandt, und zwar ebenfalls mit einer zertifizierten E-Mail. Eine Antwort ist auch diesbezüglich bis heute nicht eingetroffen.

Zum Glück ist der Versand eines solchen digitalen Einschreibens kostenlos, denn sonst wäre das rausgeschmissenes Geld. Vom Staat verarschen lassen kann man sich jetzt gratis.

Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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Comentârs

2 responses to “Regierungskommissariat: Kein Anschluss unter dieser Adresse.
Beschwerden und Anfragen werden ignoriert

  1. Lorenz Winkler avatar
    Lorenz Winkler

    Den Umstand kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Allerdings hatte ich beim vorangehenden Regierungskommissär durchaus einmal eine postivie Rückmeldung bekommen, als ich im Namen meiner Mutter eine Beschwerde gegen einen einsprachigen “avviso di raccomandata” bzw. “avviso di giacenza” eingebracht habe; vielleicht aber auch nur deshalb, weil meine deutschsprachige Mutter einen italienischen (welschtiroler) Nachnamen hat und ich die Beschwerde absichtlich zweisprachig abgefasst habe und den italienischen Teil erstgereiht habe.

  2. Andreas avatar
    Andreas

    Ich habe vor ca. zwei Jahren eine ZEP an das Regierungskommissariat wegen der Missachtung von Sprachbestimmungen durch Trenitalia gesendet. Ins CC habe ich das Landesamt für Bürgerrechte und Landessprachen gegeben, welches mir auch zugesichert hatte, sollte ich mit der Antwort des RK nicht zufrieden sein, könne ich mich gerne an das AfLB wenden. Das RK hat mir dann schon geantwortet, aber Trenitalia eben nur auf die Sprachbestimmungen “hingewiesen”. Ich kann mir gut vorstellen, dass das RK nur geantwortet hat, da ich das AfLB ins CC gesetzt habe.
    Die Ignorierung von Beschwerden wegen Sprachbestimmungen durch das RK setzt dem Ganzen natürlich die Krone auf.

    Momentan glaube ich, dass die eigentlich verbrieften Minderheitenrechte nur noch durch Klagsoffensiven eingefordert/umgesetzt werden können. Politisch wird in dieser Angelegenheit eher die Autonomie abgebaut und nicht ausgebaut bzw. endlich mal komplett umgesetzt.

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