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Estatut06.

Ich werde hier versuchen so viele Informationen wie möglich über die neue katalanische Landesverfassung zusammenzutragen und möglichst in deutscher Sprache verfügbar zu machen. Denn was man nicht kennt, kann man sich schwer zum Vorbild machen – ein weiterer bescheidener Beitrag zur Überwindung unserer Lage als Jünger der Vorzeigeautonomie:

• Die katalanische Tageszeitung El Periodico de Catalunya hat themenweise und stichpunktartig die wichtigsten Neuerungen des neuen »Estatut« aufgeschlüsselt. Meine erste Anstrengung wird sein, diese Aufschlüsselung des Textes an dieser Stelle wiederzugeben:

Identitat: El text recull literalment el reconeixement de Catalunya com a nació

Identität: Der Text nimmt wörtlich die Anerkennung Kataloniens als Nation auf

Der erste Titel des »Estatut« vereint die grundlegenden identitären Definitionen des Textes auf sich. Katalonien wird als Nationalität bezeichnet, es wird die Pflicht aufgestellt, die katalanische Sprache zu kennen, es werden Beziehungen zum Staat bezüglich Autonomie, Bi- und Multilateralität festgeschrieben und außerdem wird die Besonderheit des aranesichen Volkes anerkannt.

Der erste Artikel nimmt wörtlich Bezug auf die Anerkennung Kataloniens als Nation.

Das Katalanische erhält die gleiche Behandlung wie das Kastilische. Der Text umfasst die Pflicht, die katalanische Sprache zu beherrschen.

Es wird festgestellt, dass die Beziehungen zum Staat sich auf dem Grundsatz stützen, dass »die Generalitat der Staat ist« und zwar durch die Prinzipien der Autonomie, der Bi- und Multilateralität.

Der erste Artikel stellt fest, dass die Eigenregierung Kataloniens als Nation sich auf das Grundgesetz und die historischen Rechte des katalanischen Volkes stützt.

Des politischen Zustandes als »Katalanen« erfreuen sich die Bürger des Staates, die ihren Wohnsitz in Katalonien haben.

Der erste Artikel verfügt, dass die Symbole Kataloniens die Flagge (die traditionelle mit vier roten Streifen auf gelbem Hintergrund), das Fest des Elften September und die Hymne (Els Segadors) sind.

Der Text bestimmt, dass das aranesische Volk seine Eigenregierung mittels dieses Statuts ausübt. Weitere Artikel anerkennen Aran als »nationale Realität« und schützen seine Eigenheit durch spezielle juridische Normen.

Model social: La proposta especifica principis rectors en politiques sobre vivenda, infà ncia o foment de la llengua catalana

Sozialmodell: Die Vorlage beschreibt die Grundprinzipien in Wohnbau, Jugendpolitik oder Förderung der katalanischen Sprache

Das »Estatut« beinhaltet neuartige Wege im zivilen, sozialen und sprachlichen Bereich, die den Geist des neuen Statuts in Angelegenheiten wie »würdevoller Tod«, Recht auf Wohnung oder Umweltschutz widerspiegeln.

Ziviler Bereich

Die Senioren haben ein Recht auf würdevolles Leben, ohne dass sie aufgrund ihres Alters diskriminiert werden dürfen.

Die Jugend hat Recht auf die nötige und umfassende Aufmerksamkeit, die für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihr Wohlergehen im sozialen Kontext vonnöten ist.

Die Frauen haben Anrecht auf die freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten, würdevoll zu leben, auf Sicherheit und Autonomie, frei von Diskriminierung. Die Frauen haben ein Recht darauf, dass die öffentlichen Institutionen für die Durchsetzung des Chancengleichheitsprinzips zu sorgen haben.

Es gibt ein Recht, »den Sterbeprozess würdevoll zu leben« und eigene Absichten vorab kundzumachen, die über (erwünschte) Eingriffe und ärztliche Behandlung klarheit verschaffen.

Sozialer Bereich

Die öffentlichen Institutionen haben Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen dass Menschen mit unzureichenden (finanziellen) Mitteln Zugang zu einer würdevollen Wohnmöglichkeit erhalten.

Recht auf Leben in einer ausgeglichenen, nachhaltigen und gesundheitsverträglichen Umwelt.

Förderung und Verbreitung der Sprache

Die öffentlichen Institutionen Kataloniens haben die katalanische Sprache in sämtlichen Bereichen und Sektoren zu schützen und ihren Gebrauch, Verbreitung und Kenntnis zu fördern.

Die Sprachförderungspolitik muss auf das gesamte Staatsgebiet, auf die Europäische Union und die restlichen Länder ausgeweitet werden.

Die öffentlichen Institutionen Kataloniens müssen fördern, dass die Daten von Etikettierung und Verpackung sowie die Bedienungsanleitungen von Produkten, die in Katalonien hergestellt und verteilt werden, mindestens auf Katalanisch abgefasst werden.

Institucions: Es millora la regulació sobre el poder local, s’introdueix el concepte de vegueria i es reforça el Tribunal Superior de Justicia de Catalunya

Institutionen: Die Regulierung lokaler Institutionen wird verbessert, die »Vegueria« (historische katalanische Verwaltungseinheit, Anm.) eingeführt und der Katalanische Oberste Gerichtshof gestärkt

Die Vorlage vertieft die institutionelle Struktur der Generalitat, indem sie der lokalen Administration und deren Beziehungen zur Generalitat eine wichtigere Rolle zuspricht. Das neue Statut schreitet außerdem zur territorialen Organisation Kataloniens in »Vegueries« und Kommunen.

Die Figur des »Conseller Primer« wird eingeführt und zudem die grundlegenden Aspekte des Rates für Statutsgarantien, des Beschwerdegerichts und des Rechnungshofes geregelt.

Der Text bindet die Lokalkörperschaften (direkt) ins Statut ein, indem eine unmittelbare Beziehung zwischen Kommunalverwaltungen und Generalitat gefördert wird. Katalonien strukturiert seine neue Territorialorganisation in Kommunen und »Vegueries«.

Die autonome Regierung und Verwaltung einer »Vegueria« kommt dem Rat der Vegueria zu, der sich aus dem Präsidenten und den Räten zusammensetzt. Der Vegueria-Rat ersetzt außerdem die (bisher auf kastilischem Modell bestehenden) Diputationen.

Die »Comarca« (Kreis) wird als Lokalkörperschaft anerkannt, die Ausdruck des Zusammenarbeits- und Zusammenschlusswillens der Kommunen ist und die Schaffung weiterer übergemeindlicher Körperschaften ermöglicht.

Ein spezieller Status ist für die Gemeinde Barcelona vorgesehen, »herzustellen durch ein Gesetz des (katalanischen) Parlaments«.

Die Position des Katalanischen Obersten Gerichtshofs wird – als letzte Instanz sämtlicher in Katalonien begonnener Prozesse – gestärkt.

Competencies: S’amplien les competències de la Generalitat i es demana a l’Estat la delegació en la gestió de noves matèries

Zuständigkeiten: Die Kompetenzen der Generalitat werden erweitert. Vom Staat wird die Delegierung in der Verwaltung weiterer Bereiche verlangt.

Eines der wichtigsten Ziele des Estatuts ist die Erweiterung der Zuständigkeiten. Außer die Bereiche festzuschreiben, die Kompetenz der Generalitat sind, beinhaltet der Text die Forderung an den Staat, weitere Bereiche zu delegieren.

Zuständigkeit über die Bestimmungen zu Aufenthalt und Wohnsitz von Ausländern sowie die Sanktionen in diesem Bereich.

Führung der Häfen und Flughäfen von öffentlichem Interesse, die sich in Katalonien befinden.

Zuständigkeit für die Einberufung von Referenda und Volksbefragungen.

Verwaltung der Telekommunikationsinfrastruktur auf dem Gebiet Kataloniens.

Umsetzung der staatlichen Gesetzgebung im Transit, Fahrzeugverkehr und Verkehrssicherheit.

Umsetzung der staatlichen Gesetzgebung zu Überwachung und Kontrolle von Ein- und Ausfuhr sowie Ein- und Ausreise von Gütern und Personen aus dem Staatsgebiet, Überwachung und Kontrolle von Küste, Häfen und Flughäfen, sowie die Prävention, Ermittlung und Verfolgung von Delikten die mit dem organisierten Verbrechen und dem Terrorismus in Verbindung stehen.

Die Regulierung der Ausstellungs- und Anerkennungsbedingungen akademischer und professioneller Titel.

Die Ausübung dieser Zuständigkeiten wird durch »reduktionistische« Interpretationen über die Definition ausschließlicher, gemeinsamer und exekutiver Zuständigkeiten garantiert.

Finançament: Es demana la capacitat normativa i fiscal sobre els impostos que suporta Catalunya. Es reforça l’Agència Tributà ria de Catalunya i la solidaritat amb altres autonomies es determinarà  mitjançant una comissió mixta

Finanzierung: Es wird die gesetzgeberische und steuerrechtliche Zuständigkeit über die in Katalonien bezahlten Steuern beantragt. Die Katalanische Steuerbehörde wird gestärkt und die Solidarität mit anderen Regionen über eine gemischte Kommission festgelegt.

Das Finanzierungsmodell war das Schlachtross unter den Ansprüchen verschiedener Parteien im Vorfeld der Statutsreform. Die genehmigte Vorlage legt eine höhere wirtschaftliche Unabhängigkeit Kataloniens fest und bestimmt eine steuerliche Beziehung zwischen Katalonien und dem Zentralstaat, die paritär (gleichberechtigt) und bilateral ist.

Die Generalitat erhält die gesetzgeberische Zuständigkeit und die steuerrechtliche Verantwortung über sämtliche staatliche Steuern, die in Katalonien eingetrieben werden, sowie auch über die Teilnahme an den Einnahmen.

Die Generalitat erhält Eingriffsrecht bei der Festlegung der wichtigsten Steuerelemente und, speziell, bei der Ermittlung der Sätze.

Die Katalanische Steuerbehörde wird für die Verwaltung, Eintreibung, Auszahlung und Inspektion sämtlicher eigener und überlassener (delegierter) Steuern verantwortlich.

Ein Teil der Steuereinnahmen Kataloniens werden dem Staat für die Finanzierung seiner Dienste und Zuständigkeiten übergeben. Eine gemischte Kommission wird den Beitrag Kataloniens zum Staatshaushalt ermitteln.

Die Generalitat wird zur Solidarität mit den restlichen Regionen beitragen. Dieser Beitrag wird unter Kriterien der Gerechtigkeit stattfinden, gemessen an der Bevölkerungsstärke und der Wirtschaftskraft.

Der Text bestimmt, dass es der Generalitat zusteht, die Grenzen und Bedingungen zur Erlangung der Haushaltskonsolidierung festzulegen, und zwar im Rahmen der Prinzipien, die der Staat und die Europäische Union festlegen.

Quelle: El Periodico de Catalunya
Links: ‹1 ‹2

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Zahlen. Spielchen.

Ein häufig vorgebrachter Einwand, warum man von auswärtigen Konzernen in Südtirol nicht den Gebrauch der deutschen und ladinischen Sprache verlangen könne ist, dass unser Land klein und die Südtirolerinnen zu wenige seien. Selige Vorzeigeautonomie. Obschon es stimmt, dass wir nicht zahlreich sind, hält nämlich das Argument einem internationalen Vergleich nicht stand: Es gibt zahlreiche Beispiele von Minderheiten und souveränen Staaten mit geringerer Einwohnerinnenzahl, wo wesentlich fortschrittlichere Lösungen gefunden wurden als hierzulande.

Bevölkerungstabelle.

B=Belgien | FIN=Finnland | GR=Kanton Graubünden | ST=Südtirol | TI=Kanton Tessin
Quelle: Wikipedia.

Bereits auf dargelegte Beispiele und solche die in nächster Zukunft folgen werden, zeigen: Für die Schaffung eines tatsächlich mehrsprachigen Landes sind nicht Zahlen ausschlaggebend, sondern vielmehr folgende Kategorien:

  • Respekt und politischer Wille.
  • Gesetzliche Maßnahmen.
  • Druck durch Bürgerinnen und Verbraucher.

Gerade letzteres Instrument steht jeder und jedem Einzelnen zur Verfügung und sollte verstärkt zur Anwendung kommen, denn ein selbstbewusstes ist auch ein demokratisches und liberales Südtirol — das allen Einwohnerinnen volle Rechte zuerkennt und damit reif ist, seine Zukunft in die Hand zu nehmen. wird fortan verstärkt zur Druckausübung (Lobbyarbeit) anregen und somit die Mündigkeit der Bürgerinnen fördern!

Ähnliches gilt für die Unabhängigkeit. Stets wird behauptet, Südtirol sei zu klein, um als unabhängiger Staat überlebensfähig zu sein. Obschon die Größe gerade im Rahmen der Europäischen Union geradezu irrelevant ist, wäre Südtirol ohnehin weder im Dreibund mit seinen natürlichen Partnern Nord-, Ost- und Welschtirol (als »Euregio«) noch im Alleingang ein Zwerg unter den Kleinstaaten:

Bevölkerungstabelle2.
Einwohnerzahlen ausgewählter Kleinstaaten.

 

Quelle: Wikipedia.

Allein im europäischen Kontext gibt es zahlreiche kleinere Länder, die fast immer aus der Not eine Tugend gemacht haben, international ausgerichtet sind und wirtschaftlich prosperieren. Zugegebenermaßen nicht immer nur mit astreinen Methoden. Als — jetzt schon — laut Eurostat achtreichstes Gebiet der Union müsste sich diesbezüglich auch unser Land keine großen Sorgen machen, im Gegenteil: Vermutlich würde mehr Selbstbewusstsein auch neue ökonomische Kräfte entfesseln.

Siehe auch ‹1

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Produktbeschriftung.

Und so geht es anderswo: Während in Südtirol auch weiterhin nur italienische Etiketten üblich sind, gibt es in anderen Ländern Bestrebungen, den Konsumentenschutz zu stärken und dementsprechende Lösungen zu finden. Oft auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Eine kleine Übersicht.

Die katalanische Supermarktkette »Bonpreu« (kat. für »guter Preis«) beschriftet die Produkte von Eigenmarken ausschließlich auf Katalanisch. Zum Beispiel Olives statt Aceitunas (Oliven) und Préssec statt Melocotón (Pfirsich):

Olives.Pressec.

Rein deutsch beschriftete Produkte wären — analog dazu — in Südtirol dagegen nicht zulässig, was italienische Handelsketten einseitig bevorteilt und Firmen aus dem deutschen Sprachraum keinen Anreiz bietet, sich niederzulassen. Die Nordtiroler Regionalkette MPreis etwa ist in Südtirol gezwungen, fast sämtliche Produkte manuell nachzuetikettieren; dies führt zur paradoxen Tatsache, dass häufig deutsche Beschriftungen – die die Mehrheit der Konsumenten ansprächen – mit kaum leserlichen italienischen Etikettchen überklebt werden. Der Bezug von Waren aus dem italienischen Markt wird damit nach wie vor gefördert.

Die katalanische Tiefkühlkette »La Sirena« beschriftet ihre Produkte unter Berücksichtigung der verschiedenen sprachlichen Identitäten in Spanien durchwegs viersprachig:

Angulas La Sirena.

Die beste Lösung für den heimischen Markt wäre aus Gründen des Verbraucherschutzes zweifelsohne eine durchwegs zwei- oder gar dreisprachige Beschriftung. Zumal dies objektiv schwer durchsetz- und durchführbar ist, wäre wenigstens eine tatsächliche Gleichberechtigung der Sprachen anzustreben: Beschriftung wahlweise auf Deutsch, Italienisch oder Ladinisch zulässig. Dreisprachige Hinweise sollten jedoch zwingend für sensible Produktgruppen vorgesehen werden, so Medikamente, gefährliche Chemikalien u. ä.

Im Grunde gilt dieser Grundsatz auch in der nahen und spracherprobten Eidgenossenschaft, wo die Durchführung hervorragend funktioniert. In den meisten Supermärkten ist darüber hinaus »multilinguales Einkaufen« Praxis, wie etwa hier bei coop:

Sel.Tomates.Ciboulette.

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Catalunya (II).
Sprachpolitik

Meinem selbst auferlegten Auftrag, das katalanische Modell in Südtirol bekannt zu machen, möchte ich auch weiterhin nachkommen. Der Anlass für diesen zweiten thematischen Block — über die Sprachpolitik — ist eine Anfrage zum Thema Sprachschutz als Konsumentenschutz, die ich bereits vor Monaten an die Südtiroler Landesregierung geschickt habe. Sie wird im Eintrag »Eine Anfrage. Und ihre Antwort?« [s.] näher erläutert. Indirekt ist dieser Artikel also auch unseren Volksvertretern gewidmet.

Durch die Übersetzung einiger Artikel aus der offiziellen Homepage der katalanischen Regierung (»Generalitat de Catalunya«) will ich Vergleichswerte zur Verfügung stellen, die im Idealfall als Diskussionsgrundlage für ähnliche Maßnahmen in Südtirol dienen können. Im Folgenden werden zum Beispiel die katalanischen Bestimmungen im Konsumentenschutz erläutert:

1. Katalanisch im Privatunternehmen:

• Verkaufs- und Dienstleistungsunternehmen, die ihre Aktivität in Katalonien ausüben, müssen in der Lage sein, Verbraucherinnen und Verbraucher in sämtlichen Amtssprachen Kataloniens [Katalanisch und Kastilisch (Spanisch), sowie Okzitanisch im Aran-Tal, Anm.] zu bedienen (Art. 32.1 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Beschriftungen und Informationsschilder sowie Dokumente, die Dienstleistungsangebote zum Inhalt haben und die an Nutzer und Verbraucher in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gerichtet sind, müssen mindestens in katalanischer Sprache verfasst sein. Ausgenommen sind nur Markenbezeichnungen und ähnliche Beschriftungen [Slogans, Mottos…], die über das industrielle Eigentum geregelt werden (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Aufschriften und Informationen, welche am Arbeitsplatz vorzufinden und an jene Personen gerichtet sind, die dort arbeiten, müssen mindestens auf Katalanisch abgefasst sein (Art. 36.4 Sprachpolitikgesetz). Die Regierung der Generalitat hat die Aufwertung und den Gebrauch des Katalanischen im Bereich, auf den sich der erste Paragraph dieses Absatzes bezieht, durch angemessene Maßnahmen zu fördern (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

Konzessionsnehmer: Konzessionsnehmer der Generalitat de Catalunya und sämtlicher Lokalkörperschaften haben im Rahmen ihrer Aktivität und ihres internen Schriftverkehrs, sowie in Aufschriften, Gebrauchsanweisungen, in der Etikettierung und der Verpackung von Produkten und Diensten, die sie herstellen oder anbieten, bevorzugt die katalanische Sprache zu verwenden (Art. 30.1 Sprachpolitikgesetz).
Außerdem haben sie für die Kommunikation und Benachrichtigungen, einschließlich Rechnungen und andere Dokumente die katalanische Sprache bevorzugt zu benutzen, ohne das Recht der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, diese Informationen auf Kastilisch (Spanisch) zu erhalten, falls sie dies anfordern (Art. 30.2 Sprachpolitikgesetz).

Unternehmen mit Vereinbarungen und subventionierte Unternehmen: Unternehmen, die eine Vereinbarung oder eine Zusammenarbeit mit der Generalitat oder irgendeiner öffentlichen Körperschaft eingegangen sind, oder Beiträge bzw. Subventionen von ihnen entgegennehmen, haben in Aufschriften, Benachrichtigungen und allen für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumenten mindestens die katalanische Sprache zu verwenden, und dies zumindest soweit diese den Bereich der Subvention oder der Zusammenarbeit betreffen (Art. 33 Sprachpolitikgesetz).

2. Beschriftung und Etikettierung:

Fest angebrachte Beschriftungen und allgemeine Informationsschilder in Betrieben, welche Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, müssen zumindest in katalanischer Sprache verfasst sein (Art. 32.3 Sprachpolitikgesetz). Die Daten auf Produktetiketten, Verpackung und Gebrauchsanweisungen der Produkte die in Katalonien verkauft werden, können [wahlweise] auf Katalanisch, Kastilisch oder in jeder anderen Sprache der Europäischen Union verfasst sein. (Art. 34.1 Sprachpolitikgesetz). Der zweite Absatz des genannten Artikels sieht außerdem vor, dass sämtliche Pflichtangaben sowie selbst die freiwilligen Zusatzinformationen aller Produkte mit kontrollierter Herkunftsangabe, Landesbezeichnung (Catalunya) oder Qualitätsmarke, sowie aller handwerklich hergestellten Produkte zwingend zumindest auf Katalanisch verfasst sein müssen.

3. Katalanisch im Tourismus:

Der Tourismusbereich und die Gastronomie werden von einer eigenen Konsumentencharta abgedeckt, die außerdem um weitere gesetzliche Maßnahmen ergänzt wurde. Das ist der Fall bei touristischen Unterbringunsdiensten, welche dazu angehalten sind, die Preislisten sämtlicher Dienstleistungen sowie ihre Rechnungen zumindest auf Katalanisch zu verfassen; Restaurationsbetriebe haben sowohl im Außenbereich als auch im Gebäudeinneren die Preise ihrer Dienstleistungen und die Speise- und Weinkarten zumindest auf Katalanisch zur Verfügung zu stellen. Reiseunternehmer müssen dem Verbraucher alle Informationen über ihre Dienstleistungen und sämtliche Verträge mindestens auf Katalanisch anbieten.

4. Welche spezifische Verpflichtungen haben Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften?

Zusätzlich zu den sprachlichen Verpflichtungen, die alle Unternehmen betreffen, müssen Banken, Sparkassen und andere Finanzgesellschaften sowie die Versicherungsgesellschaften folgendes zwingend auf Katalanisch bereithalten:

– Schecks, Zahlscheine und Scheckhefte;
– alle anderen Dokumente, die sie ihren Kunden anbieten;

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bank- und Versicherungsverträge in separaten Exemplaren (!) auf Katalanisch und Kastilisch verfügbar sein müssen.

5. Versicherungen:

Die Versicherungspolicen müssen in Katalonien je nach Wunsch des Versicherungsnehmers auf Katalanisch oder Kastilisch abgefasst werden. Wo dies das Europäische Recht vorsieht, darf sie der Versicherungsnehmer außerdem auch in einer anderen Sprache der Union beantragen (Artikel des Gesetzes 18/1997).

6. Welche Unterlagen müssen mindestens auf Katalanisch verfasst sein?

Mindestens auf Katalanisch müssen alle Unterlagen vorhanden sein, welche Dienstleistungsbeschreibungen beinhalten, zudem Kataloge und Prospekte, Speisekarten und Menüs der Restaurants. Finanz- und Versicherungsgesellschaften, andere Unternehmen oder Freiberufler in bestimmten Handelsbereichen müssen ihre Kostenvoranschläge, Rechnungen und alle weiteren Unterlagen auf Katalanisch ausstellen, und zwar im Einklang mit den jeweiligen sektoralen Bestimmungen.

7. Katalanische Ortsnamen (Toponyme):

“Die einizge offizielle Form der Toponyme Kataloniens ist die katalanische, (…) außer jene des Aran-Tals, welche nur die aranesische Form besitzen.” (Art. 18.1 Sprachpolitikgesetz). Diese offizielle katalanische Bezeichnung ist die einzige juridisch anerkannte, und die Beschilderung hat sich danach zu richten (Art. 18.4 Sprachpolitikgesetz).
Territorialdeskriptive Publikationen — Karten und Reiseführer usw. — welche in Katalonien verlegt werden haben die Toponyme in ihrer offiziellen Form zu benutzen (Art. 3.3 des Dekrets 78/1991 über den Gebrauch von Ortsnamen). Toponyme sind Bezeichnungen der Gemeinden, der Ortschaften, geographischer Elemente, anderer territorialer Einheiten sowie von städtischen und außerstädtischen Wegen und Straßen (Art. 1.1 des selben Beschlusses).

8. Können Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sanktioniert werden?

Unternehmen und Einrichtungen können laut Gesetz 1/1990 vom 8. Jänner 1990 über Marktdisziplin und Verbraucher- und Konsumentenschutz (Verordnung 5b. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes) bestraft werden. Rundfunkunternehmen können auch über die spezifische Gesetzgebung sanktioniert werden (zusätzliche Verordnung 5a. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes).

9. Können Bürger ein Unternehmen anzeigen, das dem Sprachpolitikgesetz zuwiderhandelt?

Ja. Die Ämter für Sprachgarantien, welche beratend und informierend tätig sind, sowie Unternehmen beim Gebrauch der katalanischen Sprache zur Seite stehen, nehmen auch Reklamationen und Anzeigen entgegen, damit die zuständigen Behörden Inspektionen einleiten und ggf. Sanktionen verhängen können.

Auch wenn diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann sie dennoch einen Überblick darüber geben, wie ein modernes Land mit einer seriösen Sprachpolitik seine mehrsprachige Spezifizität im Konsumentenschutz verankert. Nicht alles ließe sich 1:1 auf Südtirol übertragen. Doch die meisten hier genannten Rechte gibt es hierzulande für die deutsche und ladinische Sprache nicht, wie auch die Verbraucherzentrale bemängelt. Das heißt, dass über 70% der Südtiroler in ihrer Rolle als Konsumenten sprachliche Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Ein Mitgrund für grenzüberschreitenden Einkaufstourismus?

[Zur Erläuterung dieses Eintrags]

Zur Vertiefung: ‹1 / ‹2 ‹3

Siehe auch Eine Anfrage. Und ihre Antwort?, Produktbeschriftung, Geldinstitute.

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Mossos d’Esquadra.

cc.

Italiens »Ordnungshüter« sind anscheinend noch immer nicht im Rechtsstaat angekommen, das stellen sie der internationalen Öffentlichkeit regelmäßig klar unter Beweis. Dazu zählen das organisierte Erbrechen in Genua, die Prügeleien und Scharmützel, die sie sich jüngst mit friedlichen — z.T. vergreisten — Demonstranten im Susatal geliefert haben, oder haarsträubende Einzelfälle wie dieser. Ganz am Ende dieser Amtsmissbrauchsserien kommt das präpotente Verhalten in Südtirol, wo die Polizei sich das Recht herausnimmt, regelmäßig jene Gesetze zu missachten, deren Einhaltung sie eigentlich überwachen sollte. Stichwort: Zweisprachigkeit. Wo sie sich erlaubt, als Vertretung des Zentralstaates autonomiefeindlich aufzutreten. Stichwort: Trauerflor. Stichwort: Einschüchterung.

Eine Polizei, die sich noch immer in einem Obrigkeitsstaat wähnt, die den Schwachen in der Gesellschaft ihre Muskeln zeigt, vor der man sich bei einer simplen KfZ-Kontrolle fürchten muss, bei der man lieber kuscht als von Rechten Gebrauch zu machen, ist eines mitteleuropäischen Landes unwürdig. Dieser Zustand ist unhaltbar. Nehmen wir uns endlich die Aufforderung zu Herzen, die Francesco Cossiga, Staatspräsident i.R., vor wenigen Monaten an uns gerichtet hat: Schaffen wir, nach dem Vorbild der katalanischen mossos d’esquadra [wiki] eine eigenständige Landespolizei, die nach Möglichkeit wie dort nach und nach die Staatspolizei ablöst und nicht lediglich an ihre Seite tritt. Was ist das für eine Form von Selbstregierung, wenn wir uns mit einer trägen, antiquierten und z.T. gewalttätigen Polizei herumschlagen müssen, ohne Recht, für unsere Sicherheit selbst zu sorgen. Nie hat eine Landesregierung konkrete Schritte unternommen, um diese Angelegenheit in einem zufriedenstellenden Maße zu lösen: Und wiederum reiht sich die Vorzeigeautonomie etwa weit hinter einem herkömmlichen deutschen Bundesland ein.

Links: [mossos] [de.wiki] [ca.wiki] | [ertzaintza] [heddlu de cymru] | ‹1

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Autodeterminació.

Campanya.Katalonien startet eine bunte Selbstbestimmungskampagne und böte damit auch uns Südtirolern eine Steilvorlage.
Unglaubliche 700.000 Menschen waren am 18F auf den Straßen, um friedlich für das Recht auf Selbstbestimmung zu demonstrieren.

[googlevideo]2418615037770686394[/googlevideo]

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Die Raucher-Zentralisierung.

Laut Meldung des Landespresseamts hat die »Vorzeigeautonomie« nicht die Zuständigkeit, ein Rauchergesetz zu erlassen. Das Verfassungsgericht in Rom hat das entsprechende Landesgesetz zur Gänze aufgehoben (Urteil Nr. 59/2006).

Darüber kann ein gewöhnlicher deutscher Landesgesundheitsminister wohl nur lachen.

“Dieses Urteil gibt zur Sorge Anlass, weil dadurch die sekundäre Gesetzgebungskompetenz Südtirols insgesamt in Frage gestellt wird”, so Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

— Landespresseamt

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