Categories
BBD

Zwei Drittel der Minderheiten schrumpfen.
Autonomie und Standardsprache wichtig

Im Rahmen der Diskussion am Ende der Annual Minority Rights Lecture von Fernand de Varennes vorgestern in Bozen meldete sich aus dem Publikum auch Paul Videsott, Ladinist und Dekan der Fakultät für Bildungswissenschaften der Uni Bozen, zu Wort. Er habe die Gelegenheit gehabt, über die 360 Minderheiten in Europa zu forschen. Zwei Drittel davon seien im Laufe der letzten 30 Jahre drastisch geschrumpft. Daneben gebe es eine Gruppe von Minderheiten, über die man nichts sagen könne, da keine Daten verfügbar sind und nur 30-40 Minderheiten, die wachsen konnten.

Wenn man sich die Rahmenbedingungen für diese 30-40 Minderheiten ansehe, verfügten sie erstens über eine spezielle (auf sie zugeschnittene) Autonomie und hätten zweitens — soweit es sich dabei um sprachliche Minderheiten handelt — eine Standardsprache.

◊ ◊

Das sind freilich keine hinreichenden, aber doch sehr wichtige Bedingungen für die gedeihliche Entwicklung von Minderheiten. Und deshalb wäre es auch so dringend nötig, dass die ladinische Sprachgemeinschaft in Südtirol (und darüber hinaus) Möglichkeiten zur Selbstverwaltung bekommt und dass ihre Standardsprache endlich ernstgenommen, politisch anerkannt und angewandt wird.

Der UN-Sonderberichterstatter bat Videsott um Übermittlung seiner Forschungsergebnisse.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Minderheiten brauchen endlich internationalen Schutz.

Kein Geringerer als Fernand de Varennes, seines Zeichens UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, hielt gestern an der Eurac in Bozen die jährliche Vorlesung über Minderheitenrechte.1Annual Minority Rights Lecture Dabei zeichnete er ein relativ düsteres Bild über den aktuellen Zustand des Minderheitenschutzes und plädierte für neue, rechtlich bindende und einklagbare Maßnahmen.

Er verglich Minderheiten mit dem Harry-Potter-Charakter Lord Voldemort, dessen Namen fast niemand auszusprechen wagte, wohingegen er meist als »Der, dessen Name nicht genannt werden darf« bezeichnet wurde. Das Wort »Minderheit« sei — als ob es sich um ein gefährliches Konzept handle — sogar bei den Vereinten Nationen eine Art Lord Voldemort.

Wie er in einem Bericht angeprangert habe, sei es zum Beispiel im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung vorsätzlich wieder aus der umfassenden Liste der vulnerablen Gruppen gestrichen worden. Doch genauso würden Minderheiten in vielen anderen Bereichen der Vereinten Nationen fehlen, weil viele Staaten grundsätzlich nicht über dieses Thema sprechen wollten.

Diskriminiert unter Diskriminierten

Minderheiten seien deshalb nicht in demselben Ausmaß durch internationales Recht geschützt, wie es die meisten anderen empfindlichen Gesellschaftsgruppen sind — und zwar durchaus auch in Europa.

In den späten 1980er und in den 1990er Jahren habe es noch viel Zuversicht gegeben. Aufgrund des Zusammenbruchs von Jugoslawien, des Kriegs in Bosnien, aber auch der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Korsika, Baskenland oder Nordirland sei viel politische und intellektuelle Energie in die Frage des Minderheitenschutzes geflossen. Daraus seien die Deklaration über Minderheitenrechte2Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
oder sprachlichen Minderheiten angehören
(UNO), das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (beide: Europarat) oder das Mandat des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten (OSZE) hervorgegangen, aber auch das Kriterium des Minderheitenschutzes als Voraussetzung für die Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten.

Im damaligen historischen Kontext sei allen klar gewesen, dass Schritte gesetzt werden mussten. Damit sei ein Versprechen, eine Verheißung ausgesprochen worden, der damals viele vertraut hatten. Sie für Verpflichtungen zu halten, sei naiv gewesen — und auch er selbst sei darauf reingefallen.

Die UN-Deklaration sei kein rechtlich bindendes Dokument, kein Vertrag, sondern ein politisches Statement. Auch das Rahmenabkommen sei nur das: ein Rahmen. Und in der Charta der Minderheitensprachen stehe sogar ausdrücklich, dass kein Individuum und keine Gemeinschaft auf ihrer Grundlage Rechte geltend machen können. So könne beim EGMR keine der beiden Vorlagen des Europarats eingeklagt werden. Vielmehr gebe es leider langwierige, schwerfällige und letztendlich auch zahnlose Mechanismen, mit denen die Unterzeichnerstaaten lediglich unterstützt werden, ihre Verpflichtungen umzusetzen.

Zahlreiche Minderheiten beklagten sich darüber, dass sich Staaten über deren Rechte und über ihre eigenen Verpflichtungen so leicht hinwegsetzen können. Dies führe — laut de Varennes — zu einem großen Vertrauensverlust.

Viele hätten ihre Hoffnungen auch in die EU gesetzt, sich direkt und intensiv dort eingebracht, weil sie das Potenzial sahen, dass dadurch ihre Rechte geschützt würden. Doch erst kürzlich habe sich die Kommission einfach über die Minority-Safepack-Initiative und das EU-Parlament hinweggesetzt, weil es ihrer Meinung nach nicht nötig sei, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

In den letzten 20 Jahren sei es zu bindenden Verträgen über die Rechte von Geflüchteten, Migrantinnen, Frauen, Kindern, Behinderten und anderen Gruppen gekommen. Für Minderheiten gebe es aber nach wie vor nichts — und während der letzten 20 Jahre seien in diesem Bereich bei den Vereinten Nationen nicht einmal symbolische Initiativen ergriffen worden.

Bei der UNO gebe es Allianzen und Netzwerke jeder Art, an denen neben Staaten auch NROs beteiligt seien und die die Unterstützung der Rechte von Kindern, indigenen Völkern, Migrantinnen, Menschen afrikanischen Ursprungs zum Ziel haben. Ja sogar für Bauern gebe es ein Netzwerk — jedoch nicht für Minderheiten.

Selbst von den freiwilligen Fonds, in die Staaten einzahlen können, um marginalisierte Gruppen zu fördern, seien Minderheiten ausgeschlossen. Es gebe welche für viele verschiedene Zwecke, aber eben nicht für diesen.

Vor allem für Menschen, die der LGBT-Community angehören, sei während der letzten Jahre von der UNO viel gemacht worden. Neben Kampagnen seien zum Beispiel auch Verhaltensstandards für Unternehmen veröffentlicht worden, um die Diskriminierung von LGBT-Personen zu bekämpfen. Das seien extrem wertvolle Ansätze und auch nötige Programme und Initiativen, von denen es während der letzten drei Jahrzehnte jedoch für Minderheiten keine einzige gegeben habe.

Trotz eines Leitfadens von 2013 ist der Versuch, die Rechte von Minderheiten bei den Vereinten Nationen zu etablieren und einzubinden, fast vollständig gescheitert. Minderheiten sind in großem Umfang und wie nie zuvor mit Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Aufrufen zu Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass es einen Rückschritt bei der Anerkennung und beim Schutz der Menschenrechte von Minderheiten gegeben hat.

– Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, September 2022

Übersetzung von mir

Viele Minderheiten würden aufgrund ihres sprachlichen, ethnischen oder religiösen Hintergrundes als »nicht dazugehörig« betrachtet, manchmal sogar als Gefahr. Die meisten Staatenlosen weltweit gehörten Minderheiten an. Und die Anzahl der Konflikte wachse in einem seit Jahrzehnten nicht mehr gesehenen Ausmaß; die meisten davon seien innerstaatlich und davon wiederum beträfen die meisten Minderheiten.

Ferner gebe es durch die sozialen Medien einen Anstieg an Desinformation, falscher Berichterstattung und Hatespeech — sowie der Auswirkungen von Hatespeech auf die Realität. Denn Worte seien bedeutsam und könnten zu Taten führen. Da wo Daten verfügbar sind, zeigten sie, dass Minderheiten besonders häufig Ziel von Hassrede seien.

Er selbst sei aber zum Schluss gelangt, dass in der internationalen Gemeinschaft geleugnet werde, dass Minderheiten besonders betroffen sind.

Was nötig ist

Seiner Meinung nach gebe es jedoch — auch dank der klaren Stellungnahme des UN-Generalsekretärs — die Bereitschaft, über einen neuen Vertrag zumindest nachzudenken.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, mit denen de Varennes sich intensiv ausgetauscht hat, seien ohnehin der einhelligen Meinung, dass rechtlicher Schutz für Minderheiten überfällig sei.

Schließlich seien Minderheiten die letzte große Gruppe in der UNO, für die es keine spezifischen Mechanismen oder Initiativen zur Stärkung ihrer Menschenrechte gibt. Es existieren kein permanentes Forum und kein freiwilliger Fonds. Menschen verzweifelten, verlören die Geduld und das Vertrauen in die Vereinten Nationen und in andere internationale Organisationen, weshalb ganz dringend gehandelt werden müsse.

Es brauche also einen rechtlich bindenden Vertrag über die Rechte von Minderheiten, um die Staaten und nichtstaatliche Akteure zu leiten. Das wäre eine Gelegenheit, den Aktivismus von Minderheiten, Diplomatie und Expertise zu kanalisieren. Dazu müsse der Ansatz übernommen werden, der auch im Falle der indigenen Völker gewählt wurde: Nichts über sie ohne sie. Minderheiten seien also in die Ausarbeitung von Normen, die ihr Leben beeinflussen, direkt einzubinden.

Wie im Falle der indigenen Völker oder der Menschen afrikanischer Abstammung sei zudem auch für Minderheiten ein permanentes Forum notwendig.

Natürlich müsse ferner über Autonomiearrangements gesprochen werden, wie zum Beispiel Südtirol bereits eines habe. Und nicht zuletzt sei das Problem der Intersektionalität zu berücksichtigen, weil etwa Menschen, die einer Minderheit und einer weiteren vulnerablen Gruppe (z.B. Frauen, LGBT…) angehören, für Diskriminierung noch anfälliger seien.

All das könne heute wie ein Traum erscheinen, da wir wieder in einer besonders dunklen Zeit lebten. Manche Staaten seien absolut dagegen, über Minderheiten auch nur zu reden. Und dennoch könne — in Anspielung wohl auf die 1980er und 1990er Jahre, als Gewalt zu Engagement geführt hatte — genau ein so schwieriger historischer Kontext der richtige Zeitpunkt sein, eine so wichtige Veränderung herbeizuführen.

Siehe auch 1›

  • 1
    Annual Minority Rights Lecture
  • 2
    Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
    oder sprachlichen Minderheiten angehören
Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
Autorinnen und Gastbeiträge

Ferngesteuert aus der Staatskanzlei?
FUEN

Wer diktierte den Entwurf der FUEN-Hauptresolution?

Es war der SVP-Europaparlamentarier Herbert Dorfmann, der während der Minority-Safepack-Kampagne sein Unbehagen ausdrückte, weil der illiberale ungarische Orban-Staat die in Südtirol initiierte und dort teilweise ausgearbeitete MSPI einfach gekapert hatte. Als ein Instrument der gegen die anti-ungarische rumänische Regierung und die EU gerichteten Außenpolitik.

Die MSPI war gut durchdacht, zweifelsohne ein »Werkzeugkasten« für die FUEN und ihre Mitglieder, endlich eine europäische Minderheitenpolitik auf dem Weg zu bringen. Der ungarische Staat sowie die ungarischen Minderheiten in der Slowakei und in Rumänien sorgten mit ihrer Kampagne, dass die MSPI zum Erfolg wurde. Es war eine der wenigen EU-Bürgerinitiativen, die im vorgesehenen Zeitrahmen die notwendigen Unterschriften sammeln konnten. Bedauerlicherweise versenkte die EU-Kommission die Vorschläge mit fadenscheinigen Argumenten.

Doch opferte die EU-Kommission den Safepack, weil der ungarische Ministerpräsident für ihren Erfolg gesorgt hatte? Es wäre dramatisch, wenn wegen Orban die EU rechtliche Minderheitenstandards verweigerte. Fakt ist, das stellte Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter für Minderheiten, fest, dass in Minderheitenfragen in der Wertegemeinschaft nicht nur ein Stillstand herrscht, sondern Rückschritte zu verzeichnen sind.

FUEN-Präsident Loránt Vincze, Angehöriger der ungarischen Nationalität in Rumänien und EU-Parlamentarier des Ungarnverbandes in Rumänien, Romániai Magyar Demokrata Szövetség (RMDSz), hat den Dachverband der europäischen Minderheiten modernisiert, wagte sich aus der politischen Schmollecke, in der viele Minderheiten wegen ihres Minderwertigkeitsgefühls verharren und sorgte für einen ordentlichen Drive in dem ehemaligen Altherrenclub ethnischer Nostalgiker.

Womöglich hat er sich jedoch verkauft. An Orban, den selbsternannten Schutzpatron der Ungarn in den ungarischen Nachbarstaaten und an seinen illiberalen, autoritären Staat. Ein Indiz dafür ist die Vorlage für die FUEN-Hauptresolution beim laufenden Kongress in Berlin. Haben die Staatsskanzlei von Ministerpräsident Orban und die russischen Organisationen in Lettland, Litauen und Estland den Entwurf im orchestrierten Zusammenspiel vorgegeben?

In dem Text erinnert die FUEN an die russische Invasion in der Ukraine und den auf europäischem Boden wütenden Krieg, zudem an die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan, sowie daran, dass in Zeiten gewaltsamer Konflikte Minderheiten stärker betroffen sind als andere Bürger.

Nur wenige dürre Zeilen über einen Krieg, in dessen Verlauf bisher mehr als 100.000 russische Soldaten in die Ukraine eindrangen und Kriegsverbrechen, Diebstahl, Raub, Mord, Vergewaltigungen verübten, Killertrupps den gewählten ukrainischen Präsidenten zu ermorden versuchten. Regelmäßig beschießt die russische Artillerie Wohnblocks und Wohnviertel, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, kurzum die zivile Infrastruktur. Die russische Armee und ihre »Sicherheitskräfte« deportierten ukrainische Kinder, Frauen und Männer, die russischen Besatzer veranstalteten Referenden zum Anschluss der besetzten Gebiete im Osten und im Süden der Ukraine mit dem Ziel, sie zu annektieren. Die Männer in diesen angeblichen neuen russischen Provinzen werden zwangsmobilisiert, um gegen ihre Landsleute zu kämpfen, während die Invasionsarmee in Russland selbst bevorzugt Angehörige nationaler Minderheiten einzieht. Eine Ungeheuerlichkeit, doch die FUEN drückt sich um eine klare Aussage.

Stattdessen rechnen die Autoren des Resolutionsentwurfs mit der verkorksten Minderheitenpolitik in der Ukraine ab. Die Ukraine ist zweifellos kein Musterbeispiel gelungener Minderheitenpolitik. Dies gilt aber genauso für Ungarn, für den rumänischen Nachbarstaat, für Polen, für Tschechien, für die Slowakei, für Frankreich, für Italien, für Griechenland, um nicht vom EU-Anwärter Serbien zu reden.

Die Entwurf empfiehlt der von der russischen Armee zusammengeschossenen Ukraine »mehr Gewicht auf den Schutz der Minderheiten« zu legen. Es sei falsch gewesen, heißt es, dass die Ukraine ihr Gesetz über die nationalen Minderheiten trotz des Protests mehrerer nationaler Minderheiten abgeändert hat. Damit verstoße die Ukraine gegen ihre internationalen Verpflichtungen.

Laut dem Entwurf erkennen die Autoren an, dass aufgrund des russischen Angriffs viele Roma aus der Ukraine flüchten mussten. Sie seien dabei Diskriminierungen und Gewalt ausgesetzt worden, zitieren die Autoren Aussagen von Romaflüchtlingen. Gleichzeitig wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass die ukrainische Romagemeinschaft bereits vor Invasionsbeginn die am stärksten gefährdete Minderheitengruppe des Landes war, die in hohem Maße diskriminiert wurde. Das ist ein nicht wegzudiskutierender Fakt — zu der nicht weniger miserablen Lage der Roma in Ungarn hielt sich die FUEN bisher aber vornehm zurück. Warum?

Die Entwurfsautoren erinnern die Ukraine daran, dass sie als EU-Beitrittskandidat Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, uneingeschränkt zu gewährleisten hat. Deshalb müsse der ukrainische Rechtsrahmen das Recht nationaler Minderheiten, ihre Sprachen in allen Bereichen des administrativen und öffentlichen Lebens verwenden zu dürfen, einschließlich des Rechts auf Bildung in der jeweiligen Muttersprache, sicherstellen.

Textpassagenlang rechnet die FUEN mit der Ukraine ab, der russische Krieg jedoch ist im Entwurf nicht mehr als eine Fußnote. Damit relativiert die FUEN ihre Kritik und verharmlost den Eroberungskrieg. Der Entwurf ist russlandlastig, russlandfreundlich, ukrainefeindlich. Eine profilierte Minderheitenpolitikerin bedauerte den Resolutionsentwurf, er ziele auf eine Verurteilung der Ukraine ab, habe eine klare Schlagseite: geschickt verpackt und trotzdem eindeutig. Die FUEN müsse aufpassen, so die Warnung, in welche Hände sie sich begibt. In die Hände des ungarischen Ministerpräsidenten Orban, Freund und Botschafter des russischen Kriegspräsidenten Putin?

Siehe auch 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

UN nehmen zu Sprachdiskriminierung in Frankreich Stellung.

Im April des letzten Jahres hatte die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit ein neues, relativ starkes Minderheitenschutzgesetz beschlossen, das jedoch von Abgeordneten der Republique en Marche von Präsident Emmanuel Macron vor den Verfassungsrat gebracht wurde. Der nahm die Gelegenheit zum Anlass, sich grundsätzlich gegen die Immersion in einer Minderheitensprache an öffentlichen und gleichgestellten Schulen sowie gegen das Recht auf Gebrauch von Sonderzeichen (wie ñ oder í) bei Personennamen auszusprechen.

Zwar setzte sich das französische Bildungsministerium später teilweise über den Entscheid hinweg, indem es den Immersionsunterricht per Rundschreiben weiterhin erlaubte, das Europäische Netzwerk für die Gleichheit der Sprachen (ELEN) befasste aber auch den Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten der UNO, Fernand de Varennes, mit dem Vorfall.

Die Antwort

Mit der Meldung befassten sich neben Varennes auch die Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, Alexandra Xanthaki, und die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung, Koumbou Boly Barry. Zu dritt richteten sie nun einen Brief an die französischen Behörden, in dem sie diese zu einer Stellungnahme aufrufen.

In ihrer Stellungnahme weisen sie unter anderem darauf hin, dass:

  • Artikel 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte jegliche Diskriminierung verbiete, auch hinsichtlich der Sprache. Artikel 27 sehe vor, dass in Staaten, in denen ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten leben, Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden dürfe, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eige­ne Reli­gion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.
  • Artikel 29 der Kinderrechtskonvention besage, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, ihm »Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten […]« zu vermitteln. Artikel 30 fordere, dass in Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, einem Kind, »das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden [darf], in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden«.
  • der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in einer Anmerkung zu Artikel 21 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte präzisiert habe, dass die Unterzeichnerstaaten Maßnahmen ergreifen sollten und keinen Aufwand scheuen dürften, damit die Bildungsprogramme den Minderheiten und autochthonen Gemeinschaften in ihrer eigenen Sprache vermittelt werden, wobei die Wünsche der jeweiligen Gemeinschaft und die Menschenrechte zu berücksichtigen seien (E/C.12/CG/21, § 27). Zu beachten seien außerdem Artikel 13 des Pakts hinsichtlich des Rechts auf Bildung und Artikel 15 bezüglich des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben.
  • die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören zu berücksichtigen sei, insbesondere Artikel 4.3: »Die Staaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Angehörigen von Minderheiten, soweit möglich, angemessene Möglichkeiten geboten werden, ihre Muttersprache zu erlernen oder Unterricht in ihrer Muttersprache zu erhalten«. Das vom Sonderberichterstatter betreffend Minderheitenfragen herausgegebene Handbuch über die Rechte von Sprachminderheiten stelle klar, dass wenn die Nachfrage ausreichend groß sei, die Dienste des öffentlichen Bildungswesens in angemessener Weise und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit in einer Minderheitensprache angeboten werden müssen. Die Maßnahme betreffe sämtliche Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Universität. Falls die Nachfrage, die Konzentration von Sprecherinnen oder andere Faktoren die Durchführbarkeit erschweren, müsse die Regierung dafür sorgen, dass im Rahmen des Möglichen der Unterricht der Minderheitensprache ermöglicht wird. Darüberhinaus sollten alle Kinder die Möglichkeit haben, die offizielle(n) Sprache(n) zu erlernen.

Frankreich wird es reichlich schwer haben, zu erklären, wie das ausdrückliche Verbot von Immersionsunterricht in einer Minderheitensprache mit all diesen Rechten vereinbar sein kann.

In Italien

Genauso wie Frankreich hat auch Italien die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, das wohl effektivste internationale Abkommen zum Minderheitenschutz, nie ratifiziert. Doch die von den drei Sonderberichterstatterinnen in ihrem Brief an Frankreich erwähnten Grundlagen gelten auch hierzulande. Fragen wir uns, inwieweit die darin enthaltenen Minderheitenrechte in Italien gewährleistet sind, müssen wir wohl zum Schluss kommen, dass das für die meisten Sprachgemeinschaften — einschließlich der ladinischen in Südtirol — nur unzureichend der Fall ist. Es gibt noch sehr viel Luft nach oben und die UNO steht den Minderheiten zur Seite.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Was ist eine Minderheit?

Als ich mir neulich den Bericht des UN-Sonderberichterstatters betreffend Minderheiten über seinen Spanienbesuch von der Homepage der Vereinten Nationen geladen habe, bin ich auch auf die dort hinterlegte Definition einer Minderheit gestoßen:

Concept of a minority: mandate definition

An ethnic, religious or linguistic minority is any group of persons which constitutes less than half of the population in the entire territory of a State whose members share common characteristics of culture, religion or language, or a combination of any of these. A person can freely belong to an ethnic, religious or linguistic minority without any requirement of citizenship, residence, official recognition or any other status.

Clarifications on who is a member of a minority

Following mainly the Human Rights Committee jurisprudence, additional elements as to who is a member of a minority can be summarized as follows:

(a) Indigenous peoples may constitute linguistic, religious or ethnic minorities in the States in which they find themselves. Both are not mutually exclusive, nor undermine any applicable rights as a minority or indigenous people.

(b) The “territory” to consider in determining whether or not a group is a linguistic, religious or ethnic minority is the entire territory of a State, and not one of its political or territorial subunits;

(c) One of the main objective criteria for determining whether a group is a minority in a State is a numerical one. A minority in the territory of a State means it is not the majority. Objectively, that means that an ethnic, religious or linguistic group makes up less than half the population of a country.

und

The absence of consistency in understanding who is a minority is a recurring stumbling block to the full and effective realization of the human rights of minorities. Different United Nations entities may contradict one another because they consider different groups of persons as constituting a minority – and exclude certain persons as ‘not being members of a real minority’ for different, sometimes ad hoc, reasons. States Members of the United Nations may at times hesitate to engage on matters relating to minorities because of uncertainties as to who is a minority and what that entails. In some countries, there may be even the assumption that the absence of a “definition” means it is left to each State to determine freely who is or is not a minority. In most of these situations, the uncertainty leads to restrictive approaches: in many situations, persons are deemed to be “undeserving” because they are not “traditional” minorities, not citizens or not sufficiently “dominated”. The end result is that some minorities are excluded because they are not the “right kind” of minority according to different parties.

Sowohl die Mandatsdefinition selbst, als auch Punkt (b) der darauffolgenden Klärung lassen keinen Zweifel aufkommen, dass das Gebiet, das zur Definition einer Minderheit heranzuziehen ist, stets jenes des Gesamtstaates und nicht jenes einer seiner Glieder (Regionen, Länder, Gemeinden etc.) ist. Etwas anderes wäre auch abwegig, weil zwar unbestritten ist, dass die italienische Sprachgruppe etwa in Urtijëi in der Minderzahl ist, aber ebenso klar sein muss, dass dies nicht dazu führen darf, dass die staatliche Mehrheitsgemeinschaft in jener Gemeinde als schutzbedürftig eingestuft wird. Andernfalls würde man den Minderheitenschutz ad absurdum führen.

Obschon dies evident sein und keiner gesonderten Betrachtung bedürfen sollte, ist die Auffassung, dass die nationale Mehrheit in Südtirol und in den meisten seiner Gemeinden »die eigentliche Minderheit« ist, immer wieder zu vernehmen — auch von Menschen, die es  besser wissen sollten. Ihnen sei die obige Definition ans Herz gelegt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 ‹10 | 1› 2›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Minderheiten: Fernand de Varennes in Spanien.
UN-Sonder­berichterstatter bemängelt zahlreiche Defizite

Der UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten führt jährlich im Normalfall zwei Landesbesuche durch. Dabei trifft er sich mit Räpresentantinnen von Exekutive, Legislative und Judikative, spricht mit Vertreterinnen UN-Büros und anderen internationalen Organisationen sowie von Zivilgesellschaft und NROs. Ziel ist es, dem UN-Menschenrechtsrat Bericht zu erstatten und Verbesserungen beim Minderheitenschutz herbeizuführen.

Solche Besuche finden allerdings auf Einladung des betreffenden Staates statt. Italien war bislang nicht darunter.

Im Jahr 2019 besuchte der amtierende Sonderberichterstatter, Dr. Fernand de Varennes, Spanien. Der daraus hervorgegangene Bericht enthält Bemerkenswertes, und zwar unter anderem:

  • Punkt 58: Die abermalige Anerkennung des katalanischen Schulsystems, dessen Grundlage eine stark asymmetrische Immersion zugunsten der katalanischen Sprache ist.
  • Punkt 65: Die Empfehlung, dieses hoch erfolgreiche und von der UNESCO ausgezeichnete Schulsystem nicht durch Maßnahmen zu gefährden, die den Anteil an Unterricht in katalanischer Sprache einschränken. Im Jahr 2015 hatte das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) geurteilt, dass mindestens 25% des Unterrichts in spanischer Sprache (Kastilisch) durchzuführen sei (vgl. Punkt 57).
  • Punkt 66: Die Kritik am dreisprachigen Schulmodell (Kastilisch, Katalanisch und Englisch), für das sich einige Schulen auf den Balearen entschieden haben, weil es den Unterricht in der Minderheitensprache (Katalanisch) einschränke (vgl. Punkt 86).
  • Punkte 67-70: Die Sorge über das drastische Vorgehen gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und die (Höhe der) verhängten Haftstrafen — sowie über das Signal, das dadurch an andere Minderheiten ausgesandt werde.

Autonome Gemeinschaften in Spanien üben deutlich mehr Zuständigkeiten aus, als Südtirol. Dennoch ortete der Sonderberichterstatter — auch aufgrund der Beschwerden, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht wurden — teils massive Defizite beim Minderheitenschutz. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass einschlägige Gesetze nicht umgesetzt wurden, wovon wir auch hierzulande ein Lied singen können.

Über das hier zusammenfassend Erwähnte hinaus beinhaltet der Bericht auch interessante Erkenntnisse zu anderen Minderheiten wie Roma, Gehörlose, Zugewanderte oder Musliminnen. Ein Besuch des Sonderberichterstatters würde sich auch bei uns durchaus lohnen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 | 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Webinarserie: Minderheiten und Corona.
Veranstaltungshinweis

Leider war mir entgangen, dass heute von 15.00 bis 16.00 Uhr das erste von fünf Webinaren der Eurac zum Thema Minderheiten und COVID-19 stattgefunden hat.

Der Titel der heutigen Veranstaltung war COVID-19 and its effects on minorities. Die Teilnehmerinnen waren Lamberto Zannier, Hoher Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten, Ilze Brands-Kehris, beigeordnete Generalsekretärin für Menschenrechte des UNO-Menschenrechtsbüros, Joseph Marko, Leiter des Instituts für Minderheitenrecht der Eurac / Universität Graz – Leitung: Georg Grote, Institut für Minderheitenrecht der Eurac.

Die kommenden Folgen sind:

  • Am 21. Mai von 15.00 bis 16.00 Uhr: Equality, Discrimination and COVID-19 mit
    • Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten
    • Emma Lantschner, Universität Graz
    • Roberta Medda-Windischer, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Leitung: Katharina Crepaz, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
  • Am 27. Mai von 15.00 bis 16.00 Uhr: Minorities, territorial governance and inter-state relations in pandemic times mit
    • Sia Spiliopoulou Åkermark, Friedensinstitut der Ålandinseln
    • Francesco Palermo, Institut für Vergleichende Föderalismusforschung der Eurac
    • Sergiu Constantin, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Leitung: Georg Grote, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
  • Am 4. Juni von 15.00 bis 16.00 Uhr: COVID-19 and religious minorities mit
    • Kerstin Wonisch, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Kyriaki Topidi, Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen
    • Detlev Rein, Beratender Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
    • Leitung: Roberta Medda-Windischer, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
  • Am 10. Juni von 16.00 bis 17.00 Uhr: Indigenous peoples in times of the pandemic mit
    • Daqui Lema, Pontificia Universidad Católica de Ecuador (Sitz von Ibarra)
    • Claire Wright, Queen’s University Belfast – Ollscoil na Banríona, Béal Feirste
    • Alexandra Tomaselli, Institut für Minderheitenrecht der Eurac
    • Leitung: Johanna Mitterhofer, Institut für Minderheitenrecht der Eurac

Zur Übersichtsseite der Eurac zur Webinarserie geht es hier.

Nachtrag vom 13. Mai: Das Webinar kann hier nachgesehen werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL