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Minderheiten brauchen endlich internationalen Schutz.

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Kein Geringerer als Fernand de Varennes, seines Zeichens UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, hielt gestern an der Eurac in Bozen die jährliche Vorlesung über Minderheitenrechte.1Annual Minority Rights Lecture Dabei zeichnete er ein relativ düsteres Bild über den aktuellen Zustand des Minderheitenschutzes und plädierte für neue, rechtlich bindende und einklagbare Maßnahmen.

Er verglich Minderheiten mit dem Harry-Potter-Charakter Lord Voldemort, dessen Namen fast niemand auszusprechen wagte, wohingegen er meist als »Der, dessen Name nicht genannt werden darf« bezeichnet wurde. Das Wort »Minderheit« sei — als ob es sich um ein gefährliches Konzept handle — sogar bei den Vereinten Nationen eine Art Lord Voldemort.

Wie er in einem Bericht angeprangert habe, sei es zum Beispiel im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung vorsätzlich wieder aus der umfassenden Liste der vulnerablen Gruppen gestrichen worden. Doch genauso würden Minderheiten in vielen anderen Bereichen der Vereinten Nationen fehlen, weil viele Staaten grundsätzlich nicht über dieses Thema sprechen wollten.

Diskriminiert unter Diskriminierten

Minderheiten seien deshalb nicht in demselben Ausmaß durch internationales Recht geschützt, wie es die meisten anderen empfindlichen Gesellschaftsgruppen sind — und zwar durchaus auch in Europa.

In den späten 1980er und in den 1990er Jahren habe es noch viel Zuversicht gegeben. Aufgrund des Zusammenbruchs von Jugoslawien, des Kriegs in Bosnien, aber auch der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Korsika, Baskenland oder Nordirland sei viel politische und intellektuelle Energie in die Frage des Minderheitenschutzes geflossen. Daraus seien die Deklaration über Minderheitenrechte2Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
oder sprachlichen Minderheiten angehören
(UNO), das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (beide: Europarat) oder das Mandat des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten (OSZE) hervorgegangen, aber auch das Kriterium des Minderheitenschutzes als Voraussetzung für die Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten.

Im damaligen historischen Kontext sei allen klar gewesen, dass Schritte gesetzt werden mussten. Damit sei ein Versprechen, eine Verheißung ausgesprochen worden, der damals viele vertraut hatten. Sie für Verpflichtungen zu halten, sei naiv gewesen — und auch er selbst sei darauf reingefallen.

Die UN-Deklaration sei kein rechtlich bindendes Dokument, kein Vertrag, sondern ein politisches Statement. Auch das Rahmenabkommen sei nur das: ein Rahmen. Und in der Charta der Minderheitensprachen stehe sogar ausdrücklich, dass kein Individuum und keine Gemeinschaft auf ihrer Grundlage Rechte geltend machen können. So könne beim EGMR keine der beiden Vorlagen des Europarats eingeklagt werden. Vielmehr gebe es leider langwierige, schwerfällige und letztendlich auch zahnlose Mechanismen, mit denen die Unterzeichnerstaaten lediglich unterstützt werden, ihre Verpflichtungen umzusetzen.

Zahlreiche Minderheiten beklagten sich darüber, dass sich Staaten über deren Rechte und über ihre eigenen Verpflichtungen so leicht hinwegsetzen können. Dies führe — laut de Varennes — zu einem großen Vertrauensverlust.

Viele hätten ihre Hoffnungen auch in die EU gesetzt, sich direkt und intensiv dort eingebracht, weil sie das Potenzial sahen, dass dadurch ihre Rechte geschützt würden. Doch erst kürzlich habe sich die Kommission einfach über die Minority-Safepack-Initiative und das EU-Parlament hinweggesetzt, weil es ihrer Meinung nach nicht nötig sei, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

In den letzten 20 Jahren sei es zu bindenden Verträgen über die Rechte von Geflüchteten, Migrantinnen, Frauen, Kindern, Behinderten und anderen Gruppen gekommen. Für Minderheiten gebe es aber nach wie vor nichts — und während der letzten 20 Jahre seien in diesem Bereich bei den Vereinten Nationen nicht einmal symbolische Initiativen ergriffen worden.

Bei der UNO gebe es Allianzen und Netzwerke jeder Art, an denen neben Staaten auch NROs beteiligt seien und die die Unterstützung der Rechte von Kindern, indigenen Völkern, Migrantinnen, Menschen afrikanischen Ursprungs zum Ziel haben. Ja sogar für Bauern gebe es ein Netzwerk — jedoch nicht für Minderheiten.

Selbst von den freiwilligen Fonds, in die Staaten einzahlen können, um marginalisierte Gruppen zu fördern, seien Minderheiten ausgeschlossen. Es gebe welche für viele verschiedene Zwecke, aber eben nicht für diesen.

Vor allem für Menschen, die der LGBT-Community angehören, sei während der letzten Jahre von der UNO viel gemacht worden. Neben Kampagnen seien zum Beispiel auch Verhaltensstandards für Unternehmen veröffentlicht worden, um die Diskriminierung von LGBT-Personen zu bekämpfen. Das seien extrem wertvolle Ansätze und auch nötige Programme und Initiativen, von denen es während der letzten drei Jahrzehnte jedoch für Minderheiten keine einzige gegeben habe.

Trotz eines Leitfadens von 2013 ist der Versuch, die Rechte von Minderheiten bei den Vereinten Nationen zu etablieren und einzubinden, fast vollständig gescheitert. Minderheiten sind in großem Umfang und wie nie zuvor mit Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Aufrufen zu Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass es einen Rückschritt bei der Anerkennung und beim Schutz der Menschenrechte von Minderheiten gegeben hat.

– Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, September 2022

Übersetzung von mir

Viele Minderheiten würden aufgrund ihres sprachlichen, ethnischen oder religiösen Hintergrundes als »nicht dazugehörig« betrachtet, manchmal sogar als Gefahr. Die meisten Staatenlosen weltweit gehörten Minderheiten an. Und die Anzahl der Konflikte wachse in einem seit Jahrzehnten nicht mehr gesehenen Ausmaß; die meisten davon seien innerstaatlich und davon wiederum beträfen die meisten Minderheiten.

Ferner gebe es durch die sozialen Medien einen Anstieg an Desinformation, falscher Berichterstattung und Hatespeech — sowie der Auswirkungen von Hatespeech auf die Realität. Denn Worte seien bedeutsam und könnten zu Taten führen. Da wo Daten verfügbar sind, zeigten sie, dass Minderheiten besonders häufig Ziel von Hassrede seien.

Er selbst sei aber zum Schluss gelangt, dass in der internationalen Gemeinschaft geleugnet werde, dass Minderheiten besonders betroffen sind.

Was nötig ist

Seiner Meinung nach gebe es jedoch — auch dank der klaren Stellungnahme des UN-Generalsekretärs — die Bereitschaft, über einen neuen Vertrag zumindest nachzudenken.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, mit denen de Varennes sich intensiv ausgetauscht hat, seien ohnehin der einhelligen Meinung, dass rechtlicher Schutz für Minderheiten überfällig sei.

Schließlich seien Minderheiten die letzte große Gruppe in der UNO, für die es keine spezifischen Mechanismen oder Initiativen zur Stärkung ihrer Menschenrechte gibt. Es existieren kein permanentes Forum und kein freiwilliger Fonds. Menschen verzweifelten, verlören die Geduld und das Vertrauen in die Vereinten Nationen und in andere internationale Organisationen, weshalb ganz dringend gehandelt werden müsse.

Es brauche also einen rechtlich bindenden Vertrag über die Rechte von Minderheiten, um die Staaten und nichtstaatliche Akteure zu leiten. Das wäre eine Gelegenheit, den Aktivismus von Minderheiten, Diplomatie und Expertise zu kanalisieren. Dazu müsse der Ansatz übernommen werden, der auch im Falle der indigenen Völker gewählt wurde: Nichts über sie ohne sie. Minderheiten seien also in die Ausarbeitung von Normen, die ihr Leben beeinflussen, direkt einzubinden.

Wie im Falle der indigenen Völker oder der Menschen afrikanischer Abstammung sei zudem auch für Minderheiten ein permanentes Forum notwendig.

Natürlich müsse ferner über Autonomiearrangements gesprochen werden, wie zum Beispiel Südtirol bereits eines habe. Und nicht zuletzt sei das Problem der Intersektionalität zu berücksichtigen, weil etwa Menschen, die einer Minderheit und einer weiteren vulnerablen Gruppe (z.B. Frauen, LGBT…) angehören, für Diskriminierung noch anfälliger seien.

All das könne heute wie ein Traum erscheinen, da wir wieder in einer besonders dunklen Zeit lebten. Manche Staaten seien absolut dagegen, über Minderheiten auch nur zu reden. Und dennoch könne — in Anspielung wohl auf die 1980er und 1990er Jahre, als Gewalt zu Engagement geführt hatte — genau ein so schwieriger historischer Kontext der richtige Zeitpunkt sein, eine so wichtige Veränderung herbeizuführen.

Siehe auch: 01

  • 1
    Annual Minority Rights Lecture
  • 2
    Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
    oder sprachlichen Minderheiten angehören


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