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Solidarität mit Salto.
Für Meinungs- und Pressefreiheit in Südtirol

Wir geben diesen wichtigen Appell als Zeichen der Unterstützung mit freundlicher Genehmigung des Autors in vollem Umfang wieder.

von Hans Heiss

Presse- und Medienfreiheit sind ein hohes Gut. Als Grundsäulen von Verfassung und Demokratie bilden sie eine Basis für eine offene Gesellschaft. In Südtirol hatten es Freiheit und Vielfalt von Presse und Medien lange nicht leicht. Sie wurden für die Sprachminderheiten mühsam errungen, der Medienpluralismus gewann nur langsam an Boden. Seit gut 40 Jahren hat sich langsam ein wenig Vielfalt eingestellt, wenn auch immer wieder mit Rückschlägen. Trotz der Dominanz eines Medienhauses, von Athesia, das rund 80 % der Medien kontrolliert, bleibt Pluralismus noch gewahrt, wenn auch unter großen Mühen. Dank Rundfunk, Presse, Online-Medien und eines bürgerschaftlichen citizen-journalism.

Umso schwerwiegender daher, wenn Athesia, der stärkste Akteur der Südtiroler Medienwelt, gegen einen kleinen Konkurrenten wie Salto mit Rechtsmitteln massiv und bedrohlich vor Gericht zieht. Der Präsident von Athesia-Druck, Michl Ebner, will Salto und Redakteur Christoph Franceschini wegen Beleidigung vor dem Landesgericht Bozen klagen und hohen Schadensersatz fordern. Die Liste der als beleidigend angeführten Artikel und Sachverhalte ist lang, bei näherer Durchsicht aber hat die Anklage wenig Substanz und Gehalt: Inhalt und Ton sind scharf, mitunter schmerzhaft, wahren aber den Ton bissiger Polemik.

Vor allem bieten die Artikel Informationen und Hintergründe, deren Kenntnis für die Öffentlichkeit Südtirols notwendig ist. Genau dies ist die Aufgabe eines kleinen Mediums wie Salto: Verschwiegenes und Vertuschtes aufzudecken, um so die Informationsrechte und Wissensgrundlage einer demokratischen Öffentlichkeit zu sichern. Werden dabei die Inhaber des Südtiroler Medienmonopols angegriffen und ihre Praktiken enthüllt, so ist dies legitim. Wenn aber der Angegriffene nicht die eigenen Medien nutzt und nicht mit journalistischen Mitteln antwortet, sondern stattdessen zur Klage greift, so lässt dies tief blicken. Warum nutzt die Athesia-Spitze nicht die mediale Feuerkraft des eigenen Konzerns, um den Salto-Artikeln zu begegnen, sondern beschreitet den Weg der Klage?
Journalismus wird von Athesia-Verantwortlichen offenbar nicht nur als Informationspflicht begriffen, sondern als Machtinstrument. Dasselbe Medium, das gegen politisch und persönlich Missliebige oft jede Objektivität vermissen lässt, nimmt gegen Angriffe eines kleinen Mediums den Gerichtsweg, um Salto einzuschüchtern oder gar zum Schweigen zu bringen.

Gegen solche Übergriffe muss sich eine demokratische Öffentlichkeit zur Wehr setzen. Wir bekunden unsere volle Solidarität mit Salto und Christoph Franceschini, den weiteren Autorinnen Lisa Maria Gasser, Paolo Ghezzi, Fabio Gobbato, Wolfgang Mayr und ermutigen sie, ihren Weg eines aufklärenden, investigativen und meinungsfreudigen Journalismus weiter zu beschreiten. Athesia hingegen ist gut beraten, die Klage zurückzuziehen: im Interesse der Presse- und Meinungsfreiheit, aber auch, um sich selbst ein hohes Maß an Peinlichkeit zu ersparen. Eine pluralistische und offene Presse- und Medienlandschaft in Südtirol ist kein Luxus, sondern dringend notwendig, heute vielleicht mehr denn je.

  • Die laufend aktualisierte Liste der Unterzeichnenden ist auf Salto abrufbar.
  • Weitere Unterstützungserklärungen für diesen Appell werden unter info[at]salto.bz entgegengenommen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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1O2017: Rinvio a giudizio per 45 poliziotti.

Sono passati oltre cinque anni dal referendum sull’indipendenza della Catalogna, svoltosi il 1° ottobre 2017 e caratterizzato da un violentissimo intervento repressivo di Policia Nacional e Guardia Civil spagnole. In seguito a un lungo percorso investigativo, un tribunale di Barcellona ha ora deciso di rinviare a giudizio 45 membri della Polizia nazionale spagnola per i reati di lesioni, tortura e violazione dell’integrità morale. I casi di altri 20 agenti sono invece stati archiviati.

Chiaramente, dimostrare le responsabilità individuali di singoli membri dei corpi di polizia è impresa molto difficile, anche per la protezione di cui godono.

Nelle sue considerazioni preliminari il giudice catalano ha già avuto modo di affermare che l’azione della polizia è stata «eccessiva» e la violenza usata nei confronti dei manifestanti, quasi tutti pacifici, «chiaramente innecessaria». Alcuni degli agenti che verranno sottoposti a processo hanno procurato lesioni, anche in testa, ai manifestanti o hanno usato violenza nei confronti di persone anziane.

Durante la giornata del referendum la Polizia nazionale si era recata in 27 scuole della capitale catalana adibite a locale di voto, e alle autorità giudiziarie sono pervenute denunce per ciascuna di loro. Le pesanti cariche e l’atteggiamento violento della polizia avevano immediatamente sollevato forti critiche (cfr. ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5) da parte di numerose organizzazioni internazionali.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3

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Autorinnen und Gastbeiträge

Auf die Terrorliste!

Mit ihrer Gewalt stützen die iranischen Revolutionsgarden seit 40 Jahren das Mullah-Regime.

Die Revolutionsgarden sind die Sicherheitsgarantie für die islamistischen Diktatoren im Iran. Seit dem Sturz des Schahs terrorisieren diese gewalttätigen Wächter der islamistischen Revolution die Bevölkerung, von den Kurden im Westen bis zu den Belutschen im Osten des Landes. Wie derzeit auch. Auslöser für die aktuellen Proteste sind die frauenverachtenden Aktionen der »Sittenpolizei«, die Ermordung der jungen kurdischen Frau Jina »Masha« Amini.

Das Regime reagierte bisher mit Todesschüssen, Verhaftungen und Folterungen. Es machte für die Proteste und Demonstrationen das Ausland verantwortlich, die USA und Israel. Das Regime versucht nach der Protestflut im ganzen Land zu beruhigen und kündigte die Auflösung der sogenannten Sittenwächter an. Mehrere tausend Polizisten, meist männlich, schikanieren Mädchen und Frauen, die sich nicht an die »Sittenvorgaben«, an das Kopftuchtragen, hielten. Zwischen 2005 und 2014 zeigte die Sittenpolizei drei Millionen Frauen wegen Nichteinhaltung der islamistischen Kopftuchvorgaben an.

Die Revolutionsgardisten schlugen den kurdischen Widerstand während des Putsches blutig nieder. Grenzenloser Terror, den sie auch ins Ausland tragen. »Im benachbarten Ausland, in Ländern wie dem Irak, Afghanistan, dem Libanon und Syrien sind die Revolutionsgardisten in den iranischen Botschaften als Kulturattachés und Botschaftsräte getarnt aktiv. Nun scheinen sie ihren Aktionsradius auszudehnen«, schreibt mena-watch und zitiert Ahmad Majidyar, Mitarbeiter am Washingtoner Middle East Institute.

Laut Majidyar werden die Mitglieder der Revolutionsgarden als Diplomaten getarnt ins Ausland entsandt. Sie sollen in Deutschland Anschläge auf Synagogen verübt haben. Doch der Aufschrei darüber blieb bisher aus. Außerdem sollen Revolutionsgardisten in Deutschland und wahrscheinlich auch in der übrigen EU iranische Oppositionelle und Dissidenten verfolgen. Ist die EU ein rechtsfreier Raum für islamistische Gewalttäter aus dem Iran?

Das Nahost-Magazin mena-watch berichtete auch darüber, dass Drohnenspezialisten der Revolutionsgarden die russische Armee in der Ukraine unterstützen. Auf der annektierten Krim sollen sie russische Soldaten an den Drohnen ausbilden. Die ukrainische Regierung zeigt sich besorgt, »dass die iranischen Spezialisten Russland bei seinen schrecklichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung helfen«. In diesen Drohnen befindet sich westliche Technik — trotz des Embargos. Die Wirtschaft scheint sich darum nicht zu scheren.

Handel durch Wandel? Nein, die Kasse muss stimmen, die Bekenntnisse zu Menschenrechten und Rechtsstaat zählen zur Sonntagsrhetorik der westlichen Unternehmen.

Während die islamistischen Gardisten — im eigenen Land und im Ausland — für Terror sorgen, blieben sie bisher unbehelligt. Das Gegenstück dazu: die kurdische Arbeiterpartei PKK. Im Jahr 2002 setzte der EU-Ministerrat auf Druck des türkischen Präsidenten Süleyman Demirel die Partei auf die Terrorliste. Grundlage dafür waren meist nicht dokumentierte türkische Vorwürfe.

Im Jahr 2018 stellte das EU-Gericht in Luxemburg fest, dass die PKK zu Unrecht auf der EU-Terrorliste steht. Es erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt. Das Urteil blieb aber folgenlos.

Die iranischen Staatsterroristen verschärfen ihren Krieg gegen die Bevölkerung. Sie sollen in den Gefängnissen Massenvergewaltigungen an inhaftierten Mädchen und Frauen organisieren. Im Westen des Landes, in Kurdistan, schießen die Revolutionswächter auf Demonstranten, in Rojhilat herrscht Krieg.

Die Revolutionsgarden tragen ihren Krieg sogar ins autonome Kurdistan im Irak. Bei iranischen Raketen- und Drohnenangriffen sollen Angehörige der iranisch-kurdische Oppositionsparteien getötet worden sein. Das Mullah-Regime verfolgt in Kurdistan die seit Jahrtausenden erfolgreiche Politik des Teilens und Herrschens. Im kurdischen Mahabad verteidigen kurdische Dorfwächter, die Mangur, das Regime.

Die Mangur waren ein kriegerischer, halbnomadischer kurdischer Stamm in der Region Mukriyan. Zwischen 1925 und 1941 war er einer der wenigen Stämme, die sich gegen Reza Schah Pahlavi auflehnten. Gemeinsam mit anderen kurdischen Stämmen unterstützten sie 1946 die Republik Kurdistan von Mahabad. Nach Zerschlagung der Republik und der Hinrichtung von Regierungschef Qazî Mihemed und seinen Freunden, zogen sich die Mangur zurück. Ein kleiner Teil dieses Stammes stellt derzeit Leibwächter für das iranische Regime. Sie leben in einem Viertel in Mahabad und haben über zweitausend bewaffnete Mitglieder.

Mit ihren schweren Waffen schossen die Mangur auf die demonstrierenden Menschen. Die PKK-nahe Nachrichtenagentur anf-news findet, »dass das iranische Regime in Rojhilat versucht das zu tun, was auch in anderen Teilen Kurdistans getan wurde. Es werden Kurden von Kurden getötet. Zum Beispiel wurde Shaho Xizri durch die Kugel eines Jahsh (Mangur) getötet«.

Während die »Sicherheitskräfte« in der frühen Phase der Proteste im restlichen Iran »nur« Gummigeschosse benutzten, wurde in Kurdistan scharf geschossen. Die Mangur und die Revolutionsgardisten setzten Kalaschnikows ein. Anf-news analysiert: »Kurz gesagt: Während das iranische Regime in Teheran sein faschistisches Gesicht zeigt, offenbart es in Mahabad und anderen Städten von Rojhilat seinen Besatzungscharakter. Das wissen auch die Menschen und fordern deshalb einen Wechsel des Regimes.«

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Demütigender Bildungsminister.

Regierungschefin Giorgia Meloni (FdI) hat das Bildungsministerium in ein meritokratisch-reaktionäres Ministerium für Bildung und Verdienst verwandelt und dem ehemaligen Alleanza-Nazionale- und jetzigen Lega-Mann Giuseppe Valditara überantwortet.

Der hat sich sofort ins Zeug gelegt und gleich in mehreren politisch eingefärbten Briefen an die Schülerinnen gewandt. In einem ging es etwa einseitig um den bösen Kommunismus, als hätte Italien nicht eine totalitäre Ideologie hervorgebracht, der endgültig abzuschwören sich einige Mitglieder seiner Regierung beharrlich weigern.

Diesen Montag gewährte der Minister hingegen bei einem Podiumsgespräch in Mailand aufschlussreiche Einblicke in sein autoritäres Erziehungsverständnis: Über ein gewaltbereites Kind, das für ein ganzes Jahr von seiner Schule ausgeschlossen wurde, sagte er, es müsste zusätzlich zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen und so vor seinen Mitschülerinnen gedemütigt werden, denn Demütigungen trügen zur Reifung bei.

Tage später ruderte er nun nur halbherzig zurück, indem er den Tenor seiner empörenden Äußerungen bestätigte und lediglich die Wortwahl bedauerte.

Natürlich verwundert sowas bei diesem ideologischen Hintergrund wenig. Und dennoch ist es erstaunlich, wie offen solche Auffassungen inzwischen selbst von einem Regierungsvertreter vorgetragen werden. Hätte Südtirol primäre Zuständigkeit im Bildungsbereich, würde ich mir weniger Sorgen machen, was für Schäden die faschistoide Gesinnung des Ministers auch hierzulande anrichten könnte.

Siehe auch 1›

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Hauptsache kein Rave in Predappio.

Nahezu zeitgleich fanden in der Emilia-Romagna vor wenigen Tagen zwei Veranstaltungen mit je mehreren tausend Teilnehmenden statt: eine illegale Raveparty in der Nähe von Modena und die huldigende Gedenkfeier für den faschistischen Diktator Benito Mussolini in seinem Heimatort Predappio zum Hundertjährigen seiner Machtergreifung, im Beisein seiner Urenkelin, mit römischen Grüßen und faschistischen Gesängen.

Nur eine der beiden Veranstaltungen ließ die neue, rechtsrechte italienische Regierung unverzüglich räumen. Dieselbe, die sie auch dazu veranlasste, per Notverordnung eine sofortige Änderung des Strafrechts vorzunehmen, die drakonische Maßnahmen wie Beschlagnahme von Gegenständen und Fahrzeugen, extrem hohe Geldstrafen, mehrjährige Freiheitsstrafen für die Organisierenden und zudem die Möglichkeit von Abhörungen einführt. Vertreterinnen der Regierung behaupten, dass Italien damit nur mit den meisten anderen europäischen Staaten gleichzieht, was von einigen Medien bereits als Lüge enttarnt wurde.

Mit anderen europäischen Staaten gleichziehen: das wäre eigentlich ein gutes Stichwort für den Umgang mit Veranstaltungen wie jene in Predappio. Die von Giorgia Meloni (FdI) wäre aber keine neofaschistische Regierung, wenn sie sich stattdessen nicht einseitig auf den Rave eingeschossen hätte. Mussolini war für sie ja ein großer Staatsmann, der auch viel Gutes gemacht hat.

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Der verweigerte Schießbefehl von 1964.

Vorgestern bin ich über diesen unglaublichen Facebook-Eintrag der ehemaligen Landesrätin Martha Stocker (SVP) gestolpert:

Da soll in Südtirol tatsächlich noch 1964 ein Carabinieri-Kommandant im Kontext der damaligen Attentate angeordnet haben, unbeteiligte Zivilisten zu erschießen und ein Dorf anzuzünden? Eine derart menschenverachtende Vorgehensweise kann man sich von den totalitären Regimes bis 1945 vorstellen, aber doch nicht in einem — angeblich — demokratischen Rechtsstaat rund 20 Jahre nach Kriegsende. Und nur die Weigerung eines Untergebenen, den Befehl auszuführen, soll das Allerschlimmste verhindert haben.

Gut möglich, dass ich von der unfassbaren Angelegenheit im Rahmen der Dokumentationen, die es zum Thema Bombenjahre gibt, bereits gehört hatte — bewusst war mir all das jedenfalls nicht.

Auch eine Recherche bestätigt den Inhalt von Stockers Eintrag:

In dieser extrem angespannten Lage marschierte am 12. September 1964, wie die Zeitung „Dolomiten“ berichtete, eine Gruppe italienischer Soldaten in die kleine Ortschaft Tesselberg ein, wo die Terroristengruppe „Pusterer Buben“ am 10. September überrascht wurde. Sie schafften es jedoch, während eines Feuergefechts zu fliehen. Die Soldaten schossen in die Luft und setzten einige Scheunen in Brand. Eine Taubstumme wurde verletzt und die Bewohner aus ihren Häusern verjagt, sie mussten anschließend in einem eiskalten Bach, mit Waffen bedroht, einen halben Tag lang ausharren. Gegen 25 Personen wurden Ermittlungen eröffnet1127 – Peterlini, Feuernacht 365-376.. Die Carabinieri dementierten die ihrer Meinung nach übertriebene Berichterstattung in den „Dolomiten“, und auch „La Stampa“, die am 16. September einen Journalisten nach Tesselberg schickte, meinte, dass die Vorwürfe der Misshandlung durch die Carabinieri frei erfunden seien2128 – La Stampa (17. September 1964).. Tatsächlich scheinen die Berichte aber den Tatsachen zu entsprechen. Viele Jahre später, am 26. Juli 1991, gab der Carabinierigeneral Giancarlo Giudici, der 1964 als Oberstleutnant das Kommando über jene Truppen hatten (sic), die im Ahrntal die Terroristen verfolgten, zu, dass sein direkter Vorgesetzter, Oberstleutnant Francesco Marasco, ihm befohlen habe, 15 Einwohner von Tesselberg an Ort und Stelle zu erschießen und die Ortschaft in Brand zu setzen. Nur aufgrund seiner Befehlsverweigerung wurde dieses Massaker verhindert3129 – Repubblica (27. Juli 1991), siehe [Link obsolet, Anm. ].. Dass es diesen brutalen Plan gab, wurde auch vom kommunistischen Senator Lionello Bertoldi sowie von Senator Marco Boato – welcher der Democrazia Proletaria angehörte und später zu den Radikalen und dann den Grünen wechselte – bestätigt. Die beiden Senatoren legten am 14. und 15. April 1991 dem Untersuchungsausschuss zum Terrorismus zwei Berichte über Terroranschläge in Südtirol vor4130 – Berichte über durchgeführte Ermittlungen über Terrorismus in Südtirol, die von den Senatoren Boato und Bertoldi im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terrorismus in Italien und zur erfolglosen Aufklärung der Verantwortlichen der Anschläge eingereicht wurden (Rom 1992), siehe https://www.senato.it/service/PDF/PDFServer/BGT/909972.pdf. Die italienische Regierung, vertreten durch den Staatssekretär im Verteidigungsministerium Clemente Mastella, bestritt zwar illegale Operationen5131 – Ebd. 40 f., offenbar hatte jedoch der italienische Geheimdienst einen Informanten, Christian Kerbler, in den Kreis von Luis Amplatz und Georg Klotz einschleusen können, der am 7. September 1964 im staatlichen Auftrag Amplatz ermordete und Klotz verletzte.

aus Italien und die Südtirolfrage von De Gasperi bis Moro, Federico Scarano (Università degli Studi della Campania Luigi Vanvitelli), in Die schwierige Versöhnung – Italien, Österreich und Südtirol im 20. Jahrhundert, Andrea Di Michele, Andreas Gottsmann, Luciano Monzali, Karlo Ruzicic-Kessler (Hrsg.), bu,press (2020), S. 364 f.

Offenbar gab es für den — eines totalitären Staates würdigen — Befehl weder disziplinar- noch strafrechtliche Konsequenzen. Auch von einer transparenten Aufklärung oder einer Entschuldigung vonseiten des italienischen Staates wäre mir nichts bekannt.

Siehe auch ‹1 ‹2

  • 1
    127 – Peterlini, Feuernacht 365-376.
  • 2
    128 – La Stampa (17. September 1964).
  • 3
    129 – Repubblica (27. Juli 1991), siehe [Link obsolet, Anm. ].
  • 4
    130 – Berichte über durchgeführte Ermittlungen über Terrorismus in Südtirol, die von den Senatoren Boato und Bertoldi im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terrorismus in Italien und zur erfolglosen Aufklärung der Verantwortlichen der Anschläge eingereicht wurden (Rom 1992), siehe https://www.senato.it/service/PDF/PDFServer/BGT/909972.pdf
  • 5
    131 – Ebd. 40 f.
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Separatismus von Meinungsfreiheit gedeckt.
Europarat

Am 6. Oktober hat der Europarat ein wichtiges Dokument veröffentlicht, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Politik behandelt und die einschlägigen Positionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Parlamentarischen Versammlung, der Venedig-Kommission und des Kommissärs für Menschenrechte zusammengefasst werden.

Ausdrücklich wird darin auch mehrmals auf das Recht eingegangen, die staatliche Unabhängigkeit einer europäischen Region zu fordern.

Der EGMR habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur auf »Informationen« oder »Ideen« anwendbar sei, die mit Zustimmung aufgenommen, als harmlos angesehen oder mit Gleichgültigkeit betrachtet werden, sondern auch auf jene, die beleidigen, schockieren oder verstören (vgl. ‹1). Das erforderten der Pluralismus, die Toleranz und Offenheit, ohne die es keine demokratische Gesellschaft geben könne.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geböten, dass auch politische Ideen vertreten werden dürfen, die die herrschende Ordnung in Frage stellen, solange dies auf friedlichem Wege geschieht. Jede Person habe das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, deren Umsetzung Verfassungsänderungen erfordern würde, es sei denn, diese Vorschläge wären gegen demokratische Grundprinzipien oder gegen die Menschenrechte gerichtet. Vom Recht auf freie Meinungsäußerung seien Aufrufe zur Umwandlung einer zentralistischen in eine föderalistische Verfassung und umgekehrt ebenso gedeckt wie Vorschläge, die die rechtlichen Anerkennung und die Zuständigkeiten von lokalen und regionalen Gebietseinheiten betreffen, einschließlich Forderungen nach mehr Autonomie und sogar Unabhängigkeit.

Politikerinnen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für Aussagen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind, verhaftet werden, erfüllten die Definition von »politischen Häftlingen« und seien ohne Verzug auf freien Fuß zu setzen.

Grenzen setzen die Organisationen und Institutionen des Europarats, dessen Hauptaufgaben in der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit liegen, der politischen Redefreiheit, wo sie anderen Grundrechten Schaden zufügen könnte. Nicht geschützt seien beispielsweise antisemitische und diskriminierende öffentliche Äußerungen, Hetze gegen Menschen und Gruppen aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder politischer Einstellung sowie Aufrufe zum gewaltsamen Umsturz demokratischer Institutionen.

Bei der Einschränkung separatistischer Äußerungen unterscheide der EGMR klar zwischen Forderungen, die keine Anstiftung zu Gewalt, bewaffnetem Widerstand, Aufständen und Hetze darstellen — und denen, die die Verübung gewaltsamer Straftaten nahelegen oder billigen. Nur letztere seien nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10) gedeckt.

Dass Aufrufe zu Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat nicht von den Menschenrechten geschützt werden, gilt aber unabhängig von der damit verbundenen politischen Forderung.

Selbst wo die politische Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf, sei diese Möglichkeit sparsam und restriktiv zu handhaben, streng zu überprüfen und die Tatbestände präzise zu definieren. Ungenaue Formulierungen (wie »Moral«, »Ehre und Würde«, »Friede und Zusammenleben«, »Verbindungen zu Terrororganisationen«, »religiöser Fanatismus«, »indirekter Aufruf zur Diskriminierung« oder »Falschinformationen«) seien demnach zu vermeiden. Insbesondere sei auch der Begriff »Hassrede« sehr eng auszulegen und nicht auf — auch scharfe — Kritik an Regierung, Institutionen und ihren Methoden und Praktiken, Forderungen nach radikaler Veränderung, weitreichender Autonomie oder Unabhängigkeit einer Region auszudehnen.

Das Dokument wurde nur wenige Tage nach der Parlamentswahl in Italien veröffentlicht und kommt somit zum richtigen Zeitpunkt. An der Macht sind in Rom nun die, die in Vergangenheit die gewaltsame Unterdrückung separatistischer Bewegungen beklatscht (‹1 ‹2) — und immer wieder in Zweifel gezogen haben, dass Abspaltungsforderungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Währenddessen sind sie regelmäßig selbst durch hetzerische, rassistische, diskriminierende, minderheitenfeindliche Äußerungen aufgefallen, die — wennschon — zu sanktionieren wären.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Die Südtirolbesessenheit der Fratelli.

Verschiedene Kommentatorinnen behaupten, die von einer neofaschistischen Regierung in Italien für unser Land ausgehende Gefahr wäre gering, da die Rechtsradikalen ohnehin keine Zeit und kein wahres Interesse daran hätten, sich mit Südtirol zu befassen. Giorgia Meloni selbst bittet in ihrem Brief an die Dolomiten, FdI nach der bisherigen Tätigkeit zu beurteilen.

Da trifft es sich gut, dass ich schon vor einigen Wochen damit begonnen hatte, die parlamentarische Aktivität von Francesco Lollobrigida — seines Zeichens FdI-Fraktionsvorsitzender in der Kammer und Schwager von Giorgia Meloni — etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Mit Südtirol hat er sich in der ablaufenden Legislatur bevorzugt — um nicht zu sagen: obsessiv — befasst und sehr viel Zeit dafür aufgebracht:

  • Mit Anfrage zur mündlichen Beantwortung 3-00161 vom 12. September und Antrag 1-00038 vom 21. September 2018 echauffierte er sich über die Pläne für eine doppelte Staatsbürgerschaft »im achzigsten Jahr nach dem Anschluss« und forderte ein sofortiges Einschreiten der italienischen Regierung »zum Schutz der nationalen Integrität« und »der italienischen Minderheit« in Südtirol angesichts angeblich sezessionistischer und antiitalienischer Tendenzen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-03154 vom 24. Juni 2019 machte er sich die wahnwitzige »Sorge« von Alessandro Urzì (FdI) zueigen, dass uniformierte Mitglieder der österreichischen Polizei am Brenner einen Kaffee trinken oder eine Pizza essen, die er als »unrechtfertigbare Inkursionen« bezeichnete. Die italienische Regierung teilte am 25. Februar 2020 mit, dass sie sich diesbezüglich mit der Nordtiroler Polizei in Verbindung gesetzt und »die Problematik« thematisiert hätte.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-04042 vom 7. November 2019 befasste sich der Fraktionsvorsitzende mit dem Plakat der STF zu den einsprachigen Ärztinnen und mit der als »offen diskriminierend« bezeichneten Norm, die es neben einsprachig italienischen auch einsprachig deutschen Ärztinnen gestatten sollte, ihren Beruf in Südtirol auszuüben. Von der Regierung wollte er wissen, was sie darüber wisse und welche dringenden Maßnahmen sie dagegen setzen wolle.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-04682 vom 11. Februar 2020 machte er darauf aufmerksam, die SVP habe angekündigt, den Vorschlag der als »sezessionistische Bewegung« bezeichneten Freiheitlichen zur Abschaffung des Regierungskommissariats zu unterstützen. Lollobrigida fragte, ob die Regierung mit Gewissheit ausschließen könne, eine derart schwerwiegende Reform in einem Gebiet »mit nahezu absoluter Autonomie«, in dem es häufig Selbstbestimmungs- und Sezessionsgelüste gebe, umzusetzen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-05076 vom 2. April 2020 machte er sich für die Rettung der Solland Silicon in Meran stark, für die ein Angebot aus China vorliege.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-06807 vom 10. September 2020 thematisierte er die ORF-Nachrichtensendung Südtirol heute, die Giorgia Meloni als »postfaschistisch« bezeichnet hatte. Er wandte sich gegen die Finanzierung ausländischer Sender durch »italienische Institutionen« (gemeint ist das Land Südtirol) und forderte »das Grundrecht auf Respekt für jede im Parlament, im Landtag und im Regionalrat vertretene Partei« ein.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-07597 vom 20. September 2020 wies Lollobrigida darauf hin, dass die in Meran ansässigen und wegen Terrorismusplänen verurteilten A. R. N. und E. H. nach Absitzen ihrer Haftstrafe bewacht werden sollten und erkundigte sich, ob man sie nicht abschieben könne.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-07697 vom 3. Dezember 2020 beanstandete der Fraktionsvorsitzende von FdI, dass in Südtirol Plakate aufgehängt worden seien, die »dem Gedenken an einige sezessionistische Terroristen der 60er Jahre, darunter Sepp Kerschbaumer, und an die Angehörigen seiner subversiven Organisation« huldigten und forderte »die Position und die Tätigkeit paramilitärisch aufgebauter Organisationen wie der Schützen« näher unter die Lupe zu nehmen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-08369 vom 24. Februar 2021 kritisierte er die von Österreich wegen der Pandemie umgesetzten Verschärfungen an den Grenzübergängen und forderte die Regierung auf, tätig zu werden, um den Lkw-Verkehr zu schützen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-08500 vom 10. März 2021 machte er darauf aufmerksam, dass die SVP in Meran die Entfernung des neofaschistischen Films Red Land Rosso Istria von der Homepage der Gemeinde gelobt und die Relativierung faschistischer Verbrechen kritisiert habe und fragte die Regierung, wie sie den Erinnerungstag an die Opfer der Karsthöhlen schützen wolle.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09160 vom 30. April 2021 fragte Lollobrigida, ob die italienische Regierung, angesichts der Verhaftung von sieben ehemaligen Mitgliedern der Roten Brigaden durch die französischen Behörden, nicht endlich etwas unternehmen wolle, um auch die im Ausland lebenden Südtirolaktivisten der italienischen Justiz zu übergeben.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09776 vom 12. Juli 2021 thematisierte er, dass ein ausländischer Bürger in Bozen zehn Personen angegriffen habe und fragte die Regierung, was sie tun wolle, damit sich so etwas nicht wiederhole.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-09498 vom 11. Juni 2021 stellte er fest, dass die »erklärtermaßen sezessionistischen Organisationen« Südtiroler Schützenbund und Südtiroler Heimatbund am darauffolgenden Tag in Frangart der Feuernacht gedenken wollten und forderte, die Regierung möge sich gegen die Begnadigung der damaligen Aktivistinnen aussprechen, wenn sie nicht ihre Taten bedauern, um Verzeihung bitten und Entschädigungen zahlen.
  • Mit Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 4-11659 vom 24. März 2022 thematisierte er, dass im September 2020 in Innichen aufgrund des Proporzes kein italienisches Ausschussmitglied mehr möglich war und forderte eine Änderung der Verfassung und des Autonomiestatuts.

Allein diese Auflistung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zeigt, dass sich FdI seit 2018 häufig mit Südtirol beschäftigt hat. In mindestens 13 von insgesamt 78 Anfragen zur schriftlichen Beantwortung (16,7%), die Lollobrigida insgesamt eingereicht hat, geht es um unser Land, wo nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung des Staates wohnt. Ob sich dies ändern wird, falls FdI tatsächlich an die Regierung kommt, kann niemand sagen. Anlass zur Beruhigung sehe ich aber keinen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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