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L’Istria aperta e il Sudtirolo chiuso.

Il giornalista Massimiliano Boschi è stato in Istria, nella parte sotto giurisdizione slovena, e in seguito ha scritto un pezzo sulla minoranza italiana ivi residente per il settimanale sudtirolese ff.

Nell’Istria slovena sembrano, innanzitutto, rendersi conto che difficilmente sarà il mondo ad adattarsi a comunità piccole e di confine e che rinunciare a utilizzare il passato come una clava e scegliere di dialogare invece che recriminare, migliora la qualità della vita ancor prima che della convivenza.

– Massimiliano Boschi (ff n. 19/23)

Ritengo che quella appena citata sia la frase dell’articolo che meglio riassume il Boschi-pensiero:

  • Primo, la minoranza italiana in Istria è «realista» e «buona», perché arrendevole; essa ha capito che non bisogna aspettarsi troppo, che il mondo se ne frega delle minoranze e —ritornello — non si adatterà certo alle realtà plurilingui.
  • Secondo, i sudtirolesi di lingua tedesca (e ladina, forse) invece sono ottusi, non vogliono dialogare e utilizzano il passato come una clava, mentre sarebbe ora di finirla, di rinunciare e far finta di nulla.

Altrimenti detto: un membro della maggioranza nazionale italiana, tutelata al 100%, su un settimanale in lingua tedesca scrive — liberamente dialogando, e in italiano — che la minoranza nazionale tedesca non è disposta a dialogare, e che invece sarebbe meglio se la smettesse di rompere le scatole.

Come d’altronde pare facciano gli italiani in Istria, ammesso e non concesso che sia vero.

[P]er due mandati consecutivi, tra il 2010 [e] il 2018, è stato eletto sindaco di Pirano Peter Bossmann, nato in Ghana con il nome Kweku. È stato il primo sindaco nero dell’intera Slovenia. Quando potrà capitare anche in Alto Adige?

– Massimiliano Boschi (ff n. 19/23)

Domanda retorica, alla quale c’è un’unica risposta: mai, perché i sudtirolesi sono arretrati, chiusi e razzisti.

Il suo giudizio positivo sulla convivenza tra lingue diverse in Istria, Boschi lo motiva citando una conversazione tra due signore in un locale di Izola/Isola, che passano senza problemi dallo sloveno al veneto e viceversa. Come se questo in Sudtirolo, col tedesco e l’italiano, non fosse all’ordine del giorno.

E come già nei suoi articoli sull’Ostbelgien, poi, anche in questo caso fa notare con una certa insistenza che la toponomastica in Istria è bilingue. Fingendo di non capire (o non capendo davvero) che praticamente nessuno in Sudtirolo si oppone alla toponomastica bilingue nei casi in cui, come in Istria, entrambe le versioni sono storicamente fondate, ma solo dove quella «italianeggiante» è stata inventata da Ettore Tolomei e imposta dai fascisti.

Infine, presumibilmente per sottolineare il pragmatismo istriano, cita il caso dei poliziotti del territorio monolingue sloveno che, in quanto «possono sorgere problemi di comunicazione», si sono «attrezzati per fare in modo che chi parla italiano possa spiegarsi nella sua lingua potendo sempre comunicare via radio con un operatore in centrale in grado di tradurre».

Forse sbagliando deduco che:

  • i poliziotti del territorio bilingue in Istria sono veramente bilingui, cosa che in Sudtirolo non è per nulla garantito;
  • in Slovenia perfino i poliziotti del territorio monolingue si attrezzano per garantire il bilinguismo, pura fantascienza in Italia fuori dal Sudtirolo (se non eventualmente per i turisti);
  • in Istria, diversamente dal Sudtirolo, si è capito che nonostante il bilinguismo diffuso degli istriani di lingua italiana, descritto da Boschi, l’eventuale monolinguismo della polizia può creare difficoltà.

Ma io che ne so, probabilmente starò usando l’Istria come una clava. E me ne scuso.

Ad ogni modo, mentre en passant riferisce che (nonostante l’apertura mentale) anche in Istria le scuole sono separate per lingua e che gli sloveni di lingua italiana, per eleggere rappresentanti italiani, devono iscriversi in apposite liste (qui da noi si griderebbe alla schedatura etnica), Massimiliano Boschi «dimentica» che gli italiani di Slovenia hanno diritto alla doppia cittadinanza (qui da noi si griderebbe alle opzioni), dispongono di passaporti sloveni in lingua italiana e godono di servizi statali plurilingui che i sudtirolesi si sognano.

Sono comunque già curioso di sapere quale minoranza molto più aperta e avanzata della nostra (praticamente tutte) Boschi sceglierà la prossima volta per dimostrare quanto arretrati siamo.

Vedi anche ‹1 ‹2

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Zweisprachige Carabinieri. Und Mossos d’Esquadra.

Bei einem staatsweiten Wettbewerb zur Rekrutierung 3.763 neuer Carabinieri sind 32 Plätze auch für zweisprachige Anwärterinnen vorgesehen, die ihren Dienst in Südtirol oder bei Stellen mit regionaler Zuständigkeit verrichten sollen. Dies gab das Landespresseamt jüngst bekannt. Verlangt wird das B1-Sprachniveau (nach GERS).

Die zur Erlangung dieses Niveaus (»Mittelstufe«) erforderlichen Fähigkeiten werden so beschrieben:

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

– Quelle: Goethe-Institut

Zum Vergleich: Katalonien hat seine eigene vollwertige Polizei (Mossos d’Esquadra), die — wie in deutschen Bundesländern — einem autonomen Landesinnenministerium unterstellt ist.

Derzeit läuft ein Auswahlverfahren für 850 neue einfache Mossas, wovon mindestens 340 Plätze Frauen vorbehalten sind. Zu den Aufnahmekriterien gehören Katalanischkenntnisse auf C1-Niveau:

Auszug aus der Wettbewerbsbeschreibung

C1 ist das zweithöchste Niveau der GERS-Skala und liegt zwei Stufen über dem, was die »Südtiroler« Carabinieri nachweisen müssen. Es wird folgendermaßen beschrieben:

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

– Quelle: Goethe-Institut

Wir halten fest: in Katalonien brauchen alle Mossas Kenntnisse der Landessprache auf dem höheren C1-Niveau. In Südtirol (Vorzeigeautonomie!) gibt es für staatliche Polizeikräfte hingegen gar kein vorgeschriebenes Niveau, lediglich der Dienst muss (bzw. müsste) theoretisch so organisiert sein, dass er zweisprachig abläuft. Dafür werden einige Beamte mit Sprachkenntnissen auf dem — im Vergleich mit Katalonien zwei Stufen niedrigeren — B1-Sprachniveau aufgenommen.

Überdies zählen zu den   Voraussetzungen für die Aufnahme in den Dienst als Mossa Kenntnisse in folgenden Themenfeldern, die beim Wettbewerb geprüft werden: Geschichte Kataloniens (Teil 1 und Teil 2); Geschichte der katalanischen Polizei; soziolinguistisches Umfeld; Geographie Kataloniens; gesellschaftliches Umfeld in Katalonien; Informationstechnologien des 21. Jahrhunderts; das Autonomiestatut; politische Institutionen Kataloniens; das staatliche Rechtsgefüge; Menschen- und Grundrechte; politische Institutionen des Staates; Justiz; territoriale Organisation des Staates; Europäische Union; Sicherheitszuständigkeiten der Generalitat; das katalanische Innenministerium; Polizeikoordination; Gesetzeslage im Sicherheitsbereich; Polizeideontologie; politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld.

Damit wird sichergestellt, dass die Polizeikräfte mit der besonderen Lage in Katalonien vertraut sind — was man von den Carabinieri, mit oder ohne Zweisprachigkeitsnachweis, so wohl nicht voraussetzen kann.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Carabinieri: Gewerkschaft kritisiert Befreiungstag.
False Balance

Folgende Mitteilung veröffentlichte Unarma, Gewerkschaft der italienischen Carabinieri, am Tag der Befreiung vom Faschismus (25. April) bei Facebook:

Facebook-Eintrag von Unarma (Ausschnitt)

Demnach sei es zwar wichtig »über Antifaschismus zu reden«, um die Demokratie zu ehren — doch das sei »nicht genug«, wenn das italienische Volk die Wunden der Landesgeschichte vergesse.

Eine dieser Wunden sei zum Beispiel das Massaker von »Malga Bala« im heutigen Slowenien, wo »slawische Partisanen« zwölf Carabinieri angegriffen und gefoltert hätten.

Nicht so in den Vordergrund stellt Unarma dabei leider, dass es sich bei den Getöteten um Carabinieri der sogenannten faschistischen »Sozialrepublik« (RSI) von Benito Mussolini handelte, die abgestellt worden waren, um sowohl Infrastruktur als auch Einheiten der Nazis — insbesondere die SS — vor Angriffen der Partisaninnen zu schützen.

Wie grausam der Überfall auf diese Carabinieri (die sich allesamt freiwillig für den Dienst in der RSI entschieden hatten!), auch gewesen sein mag: ihn in einem Atemzug mit der Befreiung vom Faschismus zu erwähnen und, schlimmer noch, den Wert der Befreiung herunterzuspielen, weil angeblich der faschistischen Opfer nicht ausreichend gedacht werde, ist wahrlich unerhört.

Dass eine Aussage wie die obige, die sich zum Geschichtsrevisionismus der Neofaschistinnen rund um Ardeatinische Höhlen und Karsthöhlen gesellt, diesmal von einer Gewerkschaft der Ordnungshüterinnen kommt, finde ich in höchstem Maße besorgniserregend.

Dabei wurden die zwölf angeblich »vergessenen« Carabinieri erst 2009 von Staatspräsident Giorgio Napolitano — ziemlich fragwürdig — mit dem Zivilverdienstorden in Gold der italienischen Republik ausgezeichnet, und zwar mit folgender Beschreibung:

[…] Vortreffliches Beispiel an Vaterlandsliebe, Ehrenhaftigkeit und Pflichtbewusstsein bis zur äußersten Selbstaufopferung.1Übersetzung von mir. – Original: »Preclaro esempio di amor patrio, di senso dell’onore e del dovere, spinto fino all’estremo sacrificio.«

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

  • 1
    Übersetzung von mir. – Original: »Preclaro esempio di amor patrio, di senso dell’onore e del dovere, spinto fino all’estremo sacrificio.«
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UNO gegen Unterdrückung der Unabhängigkeitsbewegung.
Katalonien

Die Generalsekretärin von ERC, Marta Rovira, die sich seit 2018 im Schweizer Exil befindet, machte eine gemeinsame Stellungnahme

  • des UN-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Clement Nyaletsossi Voule;
  • der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen;
  • der UN-Sondernerichterstatterin für Förderung und Schutz des Rechts auf Freiheit der Meinung und des Ausdrucks, Irene Khan;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zur Unabhängigkeit von Richterinnen und Staatsanwältinnen, Margaret Satterthwaite;
  • der UN-Sonderberichterstatterin zu Förderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Terrorbekämpfung, Fionnuala Ní Aoláin

öffentlich, in der sie sich gemeinsam über die willkürliche Haft, die gerichtliche und politische Verfolgung und die Einschüchterungen zutiefst besorgt zeigen, denen die ERC-Politikerinnen Oriol Junqueras, Marta Rovira, Raül Romeva, Josep Maria Jové, Lluís Salvadó, Roger Torrent, Jordi Solé und Pol Serena in Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum von 2017 mutmaßlich ausgesetzt waren und sind.

Es sei eine Pflicht des Staates, so die Berichterstatterinnen und die Arbeitsgruppe, für alle Menschen zu gewährleisten, dass sie ohne Angst friedlich ihre Meinung kundtun und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können, und zwar auch dann, wenn es um Personen geht, die minoritäre oder dissidente Überzeugungen vertreten. Die Gesetzgebung müsse hinreichend präzise verfasst sein, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass zivilgesellschaftliche Akteure, Oppositionelle, Journalistinnen und Akademikerinnen aus politischen oder anderen unzulässigen Gründen verfolgt werden können. Insbesondere seien Gesetze, die sich auf die nationale Sicherheit oder die politische und gesellschaftliche Stabilität beziehen und die auf die Abwehr von Gefahren für das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche System abzielen, mit dem Rechtsstaat unvereinbar, wenn sie die legitimen Meinungen und Äußerungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsaktivistinnen, Journalistinnen, Bloggerinnen und Oppositionellen kriminalisieren.

Für besonders besorgniserregend halten die Verfasserinnen insbesondere die mutmaßliche Spionage und das Angebot von Hafterleichterungen bei Verzicht auf Grundrechte oder auf die eigenen politischen Überzeugungen, aber auch die Polizeigewalt in Zusammenhang mit dem Referendum vom 1. Oktober 2017 und mit den darauffolgenden Kundgebungen.

In diesem Zusammenhang fordern die Absenderinnen die spanische Regierung dringend auf, zusätzliche Informationen vorzulegen und das Vorgehen des Staates zu rechtfertigen.

Dass die Stellungnahme ausschließlich die oben genannten Politikerinnen berücksichtigt, ist darauf zurückzuführen, dass sich das Verfahren auf eine Eingabe von ERC bezieht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Clara Ponsatí zurück in Barcelona.
Verhaftet und wieder freigelassen

Die ehemalige katalanische Bildungministerin Clara Ponsatí (Junts) ist heute nach fünf Jahren im Exil erstmals wieder in den südlichen, zum spanischen Staat gehörenden Teil Kataloniens gereist. In der Hauptstadt Barcelona gab die EU-Parlamentarierin, die die Staatsgrenze ohne Probleme überquert hatte, am Sitz der Journalistenvereinigung eine Pressekonferenz. Anschließend wurde sie im Auftrag des spanischen Tribunal Supremo auf offener Straße von den Mossos d’Esquadra verhaftet, obwohl sie als Abgeordnete parlamentarische Immunität genießt — übrigens ausdrücklich vom EuGH wiederhergestellt. Ponsatí soll in Kürze einer Haftrichterin vorgeführt werden.

Sie wird von den spanischen Behörden wegen des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 seit Jahren politisch verfolgt. Solange sich Ponsatí im europäischen Ausland aufhielt, waren jedoch alle Auslieferungsanträge gescheitert.

Gegen die Verhaftung haben bereits mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen zu Protestkundgebungen vor dem Justizpalast in Barcelona aufgerufen.

Nachtrag vom 29. März 2023: Ponsatí wurde aufgrund eines von ihrem Anwalt Gonzalo Boye geforderten Habeas Corpus noch gestern auf freien Fuß gesetzt. Ihr wurde eine Vorladung des Tribunal Supremo für den 24. April übergeben. Medienberichten zufolge soll sie aber bereits wieder auf dem Weg nach Brüssel sein, um an den Sitzungen des EU-Parlaments teilzunehmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1›

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Polizei soll foltern dürfen.

Als eines der letzten westlichen Länder überhaupt hatte Italien, nach mehrmaliger Rüge durch internationale Menschenrechtsorganisationen, im Jahr 2017 einen — nach Ansicht vieler nach wie vor sehr laschen — neuen Straftatbestand in seine Gesetzgebung aufgenommen, der Folter unter Strafe stellte. Von Anfang an war das radikalen Rechten ein Dorn im Auge, weil das ihrer Meinung nach die Arbeit der Polizei behindern würde. Es drängt sich die Frage auf, was sie darunter verstehen.

Eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstats, insbesondere jenes europäischer Prägung, war und ist die Übertragung des Gewaltmonopols an den Staat, der es gesetzmäßig und verantwortungsvoll ausüben und nicht als Racheinstrument missbrauchen sollte.

Mehrere Vertreterinnen der Regierungspartei FdI, die jetzt im italienischen Abgeordnetenhaus einen Gesetzesvorschlag eingereicht haben, um die entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuchs (613.2 und 613.3) wieder abzuschaffen, setzen die Prioritäten offenbar anders. Menschenrechte, auf deren Grundlage Italien zur Sanktionierung der Folter verpflichtet ist, halten sie für weniger wichtig als die Freiheit der Polizei, Gewalt anwenden zu dürfen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen.

Das sagt sehr viel — Beunruhigendes — darüber aus, wie die italienische Regierung die Rolle des Staates und der Exekutive versteht.

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Reisepass, sechs Monate und mehr.
Faktencheck

Kürzlich wurde uns hier ja vorgeworfen, ungeprüft die »Falschinformation« weitergegeben zu haben, dass man in Südtirol derzeit über ein halbes Jahr auf einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses warte.

Gestern habe ich mir also noch einmal die Mühe gemacht, der Sache auch selbst nachzugehen.

Nachdem ich mich mit dem einsprachigen ÖSDI eingeloggt hatte, wurde mir dank übersichtlicher »Liste dervererfügbaren bezugstellen« sofort aufgezeigt, dass an drei von sieben Standorten in der Provinz »Bolzano« gar keine Termine verfügbar (oder »vererfügbar«) sind:

Genauer gesagt: Am »sportello passaporti presso polizia stradale di brunico«, am »Commissariato Malles Venosta« und am »Commissariato Brennero« heißt es von vornherein »No«, nur in »Bolzano«, »Merano«, »San Candido« und »Bressanone« ja.

Knapp die Hälfte der potenziellen Standorte fiel also gleich aus.

Und bei den anderen sah es gestern so aus:

Terminkalender Bozen (am 24. Februar 2023)

Frühestmöglicher Termin in der »Questura di Bolzano« war der 25. September, also in so gut wie 7 Monaten. Von den »nuovi appuntamenti per la settimana successiva«, die laut eingeblendeter Information genau am »venerdì« freigeschaltet werden sollen, war leider keine Spur.

Terminkalender Meran (am 24. Februar 2023)

Noch viel schlimmer sah es am »Commissariato Merano« aus, wo erst in neun Monaten — Anfang Dezember — wieder Termine angeboten werden.

Terminkalender Innichen (am 24. Februar 2023)

Am »Commissariato San Candido« konnte man gestern mit etwas Glück noch einen Termin im Oktober ergattern. Doch das große Los war am »Commissariato Bressanone« zu ziehen:

Terminkalender Brixen (24. Februar 2023)

Schon Mitte September und somit früher als überall sonst im Lande waren hier noch ganze vier Termine verfügbar — in unter sieben Monaten also.

A propos Lose ziehen: Auch unter dem Menüpunkt Open Days gab es gestern in der »Provinz Bolzano« leider nichts zu holen.

Vielleicht auch besser so, denn die öffentliche Verwaltung sollte sich meiner Meinung nach nicht zu sehr der Gewinnspiel- oder Happy-Hour-Logik hingeben, sondern einfach nur ordentlich funktionieren. Aber, nun ja: darum ist es eben gerade nicht so gut bestellt.

Zumindest zum gestrigen Stichtag ließ sich also belegen, dass die Aussage »über ein halbes Jahr für einen Reisepass« genau zutrifft. Und je nach bevorzugtem Standort ist das sogar noch untertrieben — die Zeit, die zwischen Antrag und Ausstellung vergeht, nicht eingerechnet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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1O2017: Rinvio a giudizio per 45 poliziotti.

Sono passati oltre cinque anni dal referendum sull’indipendenza della Catalogna, svoltosi il 1° ottobre 2017 e caratterizzato da un violentissimo intervento repressivo di Policia Nacional e Guardia Civil spagnole. In seguito a un lungo percorso investigativo, un tribunale di Barcellona ha ora deciso di rinviare a giudizio 45 membri della Polizia nazionale spagnola per i reati di lesioni, tortura e violazione dell’integrità morale. I casi di altri 20 agenti sono invece stati archiviati.

Chiaramente, dimostrare le responsabilità individuali di singoli membri dei corpi di polizia è impresa molto difficile, anche per la protezione di cui godono.

Nelle sue considerazioni preliminari il giudice catalano ha già avuto modo di affermare che l’azione della polizia è stata «eccessiva» e la violenza usata nei confronti dei manifestanti, quasi tutti pacifici, «chiaramente innecessaria». Alcuni degli agenti che verranno sottoposti a processo hanno procurato lesioni, anche in testa, ai manifestanti o hanno usato violenza nei confronti di persone anziane.

Durante la giornata del referendum la Polizia nazionale si era recata in 27 scuole della capitale catalana adibite a locale di voto, e alle autorità giudiziarie sono pervenute denunce per ciascuna di loro. Le pesanti cariche e l’atteggiamento violento della polizia avevano immediatamente sollevato forti critiche (cfr. ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5) da parte di numerose organizzazioni internazionali.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3

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