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Selbstbestimmung in der Schweiz.

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Seit 1979 ist der schweizerische Jura auf zwei Kantone aufgeteilt. Am kommenden 24. November wird über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses abgestimmt. Falls er zustande kommt, entsteht ein neuer Kanton.

Der Schaffung des jüngsten Kantons der Eidgenossenschaft, dem Jura, waren politische und gesellschaftliche Spannungen bis hin zu Terroranschlägen vorangegangen. Doch der direktdemokratische Weg konnte Schlimmerem vorbeugen, da die Bewohner des nördlichen Jura, rund 165 Jahre nach ihrer Angliederung an Bern, im Jahr 1979 ihren eigenen Kanton gründen durften. Eine erste Abstimmung im Jahr 1959 war noch negativ ausgefallen.

Der südliche Jura, obwohl wie der Nordteil mehrheitlich französischsprachig, entschied sich jedoch für einen Verbleib beim Kanton Bern, wofür vor allem historische und kulturelle Gründe ausschlaggebend waren. Die Nordjurassier sind größtenteils katholisch, die Südjurassier, wie der restliche Kanton Bern, reformiert.

Trotzdem sind die Forderungen nie ganz abgeklungen, den Jura ungeachtet der kulturell-konfessionellen Unterschiede kantonal wiederzuvereinigen, was zum nun anstehenden Referendum geführt hat: Formell befinden die BürgerInnen in knapp drei Wochen nicht über die Angliederung der südjurassischen Gemeinden an den bestehenden Kanton Jura, sondern über den Beginn eines Prozesses, an dessen Ende die Schaffung eines völlig neuen Kantons stehen würde. Darauf einigten sich die Regierungen in Delémont (Delsberg) und Bern. Der »klassische« Weg des Kantonswechsels bleibt, sollte die Kantonsgründung scheitern, nach wie vor offen und wird in einzelnen Gemeinden bereits angedacht. Allen Umfragen zufolge wird die »große Lösung« der Wiedervereinigung keine Mehrheit unter den Stimmberechtigten finden.

Siehe auch: 01 02 03



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