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Man wird doch wohl noch homophob sein dürfen.

Am kommenden Freitag (10. Februar) wird ab 19.00 Uhr im Anne-Frank-Saal des Bozner Stadtviertels Gries Quirein eine Veranstaltung mit dem Titel Si potrà ancora dire mamma e papà?1Wird man noch Mutter und Vater sagen dürfen? stattfinden, die von Pro Vita & Famiglia organisiert wird. Dabei handelt es sich um eine italienische Vereinigung militanter, trans-homophober Abtreibungsgegnerinnen, die auch gegen die angebliche Genderideologie kämpft.

Wie sowohl Elisa Brunelli auf Salto als auch il Dolomiti berichten, sind als Diskussionsteilnehmer ausschließlich Männer angekündigt, und zwar:

  • Antonio Brandi, staatsweiter Vorsitzender von Pro Vita & Famiglia
  • Matteo Gazzini (Lega), EU-Abgeordneter aus Bozen
  • Giuliano Vettorato (Lega), Landesrat und LH-Stellvertreter
  • Roberto Selle (Lega), Fraktionschef im Bozner Gemeinderat
  • Stephan Konder (SVP), Bozner Gemeinderatspräsident
  • Marco Galateo (FdI), Landtagsabgeordneter
  • Andreas Leiter-Reber (F), Landtagsabgeordneter

Die Moderation übernimmt Dr. Francesco Avanzini von Pro Vita & Famiglia Bozen, HNO-Arzt am öffentlichen Krankenhaus der Landeshauptstadt.

Hochbrisant ist jedoch insbesondere die Anwesenheit von Giuliano Vettorato und Stephan Konder, deren Teilnahme von dem Verein sogar ausdrücklich unter Angabe ihrer institutionellen Rolle (Landeshauptmannstellvertreter und Gemeinderatspräsident) angekündigt wurde.

Auf Druck des Team K soll aber zumindest Konder inzwischen seine Zusage wieder zurückgezogen haben.

Der Landesbeirat für Chancengleichheit will die Angelegenheit — laut Vizepräsidentin Donatella Califano, die von il Dolomiti interviewt wurde — »vertiefen«, sei aber über die Teilnahme eines Vertreters der Landesregierung »perplex«. Es seien ausschließlich Männer, die politisch rechts und mitterechts2die Mitte kommt allerdings mit der kolportierten Absage von Konder abhanden einzuordnen sind, ausgesucht worden, um unter einem provokanten und aufwieglerischen Titel über das Thema der Elternschaft zu diskutieren. Wobei es vermutlich wenig zu diskutieren gibt, wenn zu diesem Thema wohl alle ähnlich denken.

Der Titel der Veranstaltung impliziert bereits die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Eltern, deren Berücksichtigung im amtlichen Gebrauch bisweilen durch die Begriffe Elternteil 1 und Elternteil 2 erzielt wird — wovon insbesondere die Rechten den wohl bewussten Trugschluss ableiten, dass man in Zukunft nicht mehr Mutter und Vater sagen dürfe.

Nachtrag: Schlussendlich hat auch Landesrat Vettorato seine Teilnahme an der Veranstaltung abgesagt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

  • 1
    Wird man noch Mutter und Vater sagen dürfen?
  • 2
    die Mitte kommt allerdings mit der kolportierten Absage von Konder abhanden
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Deutsch im Gesundheitswesen wird verschrottet.

Am 10. Jänner hatte die Landesregierung die sprachlichen Anforderungen an Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitswesen zum wiederholten Mal aufgeweicht.1BLR Nr. 4/2023 Zur »befristeten Einstellung von sanitären Leiterinnen als Ärztinnen in der Facharztausbildung« reicht demnach ab sofort der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (nach GERS) statt C1.

Nur eine Woche später fasste die Landesregierung2BLR Nr. 37/2023 den nächsten folgenschweren Beschluss: Insgesamt 310 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbetrieb3Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen darf der Gesundheitsbetrieb schon wieder am Proporz vorbei an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe vergeben.

Die Befristung der privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträge im Gesundheitswesen — und somit auch die Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — war erst 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren4L.G. Nr. 8/2019, Art. 29) angehoben worden. Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer war damals erfreut, weil gar manche Fachkraft den Nachweis in drei Jahren nicht zu erlangen imstande schien.

Doch nun ist es schon wieder so weit: Die Ärztegewerkschaften BSK und Anaao fordern bereits, die erst am 10. Jänner für das Personal in Facharztausbildung beschlossene Absenkung des Sprachniveaus auf alle Ärztinnen auszudehnen. Gleichzeitig wollen sie die Frist zur Erlernung der zweiten Sprache noch einmal verdoppeln — im Vergleich zu 2019 wäre das dann mehr als eine Verdreifachung.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist für die deutschsprachige Bevölkerung in einem der sensibelsten Bereiche des öffentlichen Diensts (vgl. ‹1 ‹2 ‹3) auf dem Weg der Abschaffung.

Dazu kommt noch erschwerend, dass auch

  • die Pflicht zu zweisprachigen Packungsbeilagen missachtet wird (vgl. ‹1 ‹2), was nicht mit dem Personalmangel begründbar ist;
  • die Einführung eines Dolmetschdiensts abgelehnt wurde;
  • die überbordende Anerkennungsbürokratie die Zuwanderung aus dem deutschsprachigen Raum einseitig erschwert;
  • Apotheken ihre Rolle als Nahversorgerinnen im Gesundheitswesen in sprachlicher Hinsicht oft nicht ernstnehmen (vgl. ‹1 ‹2).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 / ‹7 / ‹8

  • 1
    BLR Nr. 4/2023
  • 2
    BLR Nr. 37/2023
  • 3
    Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 4
    L.G. Nr. 8/2019, Art. 29
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Sprachniveau der Ärztinnen senken?

Ein aus dem Trentino stammender Hausarzt muss seine Praxis in Andrian schließen, weil er fünfmal an der Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises gescheitert ist. Angeblich soll er bei den Prüfungen unter anderem zu den Themen Architektur und Schwarzmarkt befragt worden sein, wobei er es sowohl beim Land als auch beim Goethe-Institut versucht haben soll. Er bemängelt, dass die Fünfjahresfrist zur Erlangung des Nachweises nur für Ärztinnen gilt, die im Krankenhaus beschäftigt sind.

Der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger (TK) fordert eine Reform. Entweder solle die Zweisprachigkeitsprüfung auf die beruflichen Anforderungen zugeschnitten werden oder das geforderte Niveau von C1 auf B2 des europäischen Referenzrahmens gesenkt werden, wie dies in Deutschland, Österreich und in der Schweiz der Fall sei.

Die Vorschläge sind grundsätzlich überlegenswert, zumindest solange es einen akuten Personalmangel gibt. Beim Gesundheitswesen handelt es sich aber um einen besonders sensiblen Bereich, weshalb höchste Vorsicht angebracht ist.

Zu sagen ist, dass es eine Logik hat, wenn Aufschübe eher Spitals- als Hausärztinnen angeboten werden, da erstere im Krankenhaus von anderen Ärztinnen und Pflegerinnen umgeben sind, die notfalls beim Übersetzen behilflich sein können, wiewohl dies strenggenommen nicht ihre Aufgabe wäre. Eine Hausärztin ist häufig auf sich allein gestellt, weshalb die angemessene Kenntnis der Zweitsprache noch wichtiger ist. Dementsprechend hatte der Gesundheitsbetrieb dem Arzt aus dem Trentino einen Wechsel ins Krankenhaus angeboten.

Auch dass in Südtirol ein etwas höheres Sprachniveau verlangt wird als etwa in Deutschland ist nicht sinnbefreit. Dort nämlich kann B2 als Einstiegsniveau betrachtet werden, um mit Kolleginnen und Patientinnen zu kommunizieren. Der Berufsalltag wird sich dann größtenteils auf Deutsch abspielen, sodass die Erlangung eines höheren Niveaus by doing faktisch sichergestellt ist.

In Südtirol hingegen könnte B2 für viele der endgültige Sprachkenntnisstand sein: Wer hierzulande ein bestimmtes Niveau nicht schon beherrscht, wird es nämlich je nach Kontext und persönlichem Engagement möglicherweise nie erreichen. Im Unterschied zu Deutschland, Österreich und Deutschschweiz ist bei uns nämlich nicht sichergestellt, dass der sprachliche Kontext im Alltag zu einer ständigen aktiven Konfrontation mit der Sprache führt. Gerade Deutschsprachige tendieren dazu, einem bei Minderheiten verbreiteten Reflex folgend rasch in die staatliche Mehrheitssprache zu wechseln, wenn das Gegenüber die eigene Muttersprache nicht auf einem gewissen Niveau beherrscht.

So wird in Deutschland aus B2 vermutlich schnell das bessere C1, während in Südtirol der Abfall auf B1-Niveau drohen könnte. Genauso wie etwa auch beim Thema Immersion gilt es eben zu verstehen und zu berücksichtigen, dass Südtirol aufgrund der Minderheitensituation nicht eins zu eins mit anderen Ländern verglichen werden kann: Unsere Mehrsprachigkeit bedarf besonderer Maßnahmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2›

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Sabes: Zweisprachigkeit Thema im Landtag.

Die STF hat heute bei der aktuellen Fragestunge einen -Beitrag thematisiert, mit dem ich auf Zweisprachigkeitsmängel beim Gesundheitsbetrieb aufmerksam gemacht hatte. Aus der entsprechenden Pressemitteilung des Landtags:

Die Zweisprachigkeit lässt im Sanitätsbetrieb immer wieder zu wünschen übrig, urteilte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) mit Verweis auf einen Internet-Artikel. Konkret geht es in diesem um Ausdrucke, mit denen man zu einem Schalter geschickt wird, um die Ticketgebühr zu begleichen. Die Landesbezeichnung „Provincia autonoma di Bolzano“ ist nur einsprachig italienisch angeführt. Auch, dass es sich um eine bereits erbrachte Leistung handelt, wird nur einsprachig aufgedruckt („EROGATA“). Ebenfalls nicht zweisprachig ist die Monatsbezeichnung auf dem Datumsstempel. Und auch sonst nimmt man es mit der Zweisprachigkeit nicht genau. Dazu stellte [Knoll] folgende Fragen: Wer überprüft die Formulare hinsichtlich ihrer sprachlichen Korrektheit, und weshalb wurde in diesem konkreten Fall die Zweisprachigkeit vernachlässigt? Warum bekommt es der Sanitätsbetrieb mit der Zweisprachigkeit grundsätzlich nicht auf die Reihe? Wie gedenkt die Landesregierung das Problem ein für alle Mal zu lösen?
Der Bericht stamme vom August [2020], präzisierte LR Waltraud Deeg, inzwischen seien Korrekturen vorgenommen worden. Der Sanitätsbetrieb achte darauf, dass auf den Formularen die korrekten Bezeichnungen verwendet werden. Er müsse aber auch darauf achten, dass die Dienste aufrecht erhalten blieben. Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Sanitätsbetrieb würde es “grundsätzlich nicht auf die Reihe bringen”, man sei nicht perfekt, arbeite aber ständig an Verbesserungen.

Ergänzungen in eckigen Klammern von mir. Verlinkung aus dem Original.

Mich würde brennend interessieren, inwiefern die Berücksichtigung der Zweisprachigkeit (bzw. der »korrekten Bezeichnungen«) eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der Dienste darstellt, wie Frau Deeg (SVP) suggeriert. Aber um seltsame Ausflüchte (‹1 ‹2) ist man beim Land bezüglich Sabes ja offenbar selten verlegen.

Hinsichtlich des Vorwurfs, gegen den sich die Landesrätin verwahrt, darf daran erinnert werden, dass der Gesundheitsbetrieb laut Astat-Sprachbarometer der Landesdienst mit der schlechtesten Zweisprachigkeitsperformance ist. Trotzdem sagte Generaldirektor Florian Zerzer 2019 zur TAZ, dies sei »absolut nicht« ein vordringliches Problem.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Sprachdumping im Sozialbereich.

Aus einem Bericht des A. Adige vom 22. August geht hervor, dass der Gesundheitsbetrieb (Sabes) dem Betrieb für Sozialdienste Bozen (BSB) angeblich unlautere Konkurrenz bei der Rekrutierung von Personal macht, da dort anders als beim BSB Anstellungen auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis möglich sind.

Angemessene Kenntnisse der zweiten Sprache seien außerdem auch für Mitarbeitende von privaten und konventionierten Einrichtungen nicht Voraussetzung.

Die Folge: ein Wettrennen mit fortschreitender Nivellierung nach unten, was die Sprachkenntnisse betrifft — und gemeint sind natürlich vor allem die Deutschkenntnisse.

BSB-Chefin Liliana Di Fede (PD) und Gemeindereferent Juri Andriollo (PD) kennen die Lösung: Weg mit der Zweisprachigkeitspflicht. Dem Bericht zufolge hat die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg (SVP) schon ihre Bereitschaft signalisiert, die rechtlichen Voraussetzungen für diese abermalige Aushöhlung der Sprachrechte zu schaffen.

Grundsätzlich gibt es ja zumindest diese beiden Möglichkeiten:

  • Senkung der Anforderungen an die Bewerberinnen.
  • Verbesserung der (nicht nur finanziellen) Konditionen.

Mein Eindruck ist, dass in Südtirol schon seit Jahren vor allem ersteres gemacht wird, weil es der Weg des geringeren Widerstandes ist.

Proportionale Einsprachigkeit

Wenn man sich schon auf diese Präkarisierung einlässt, die zu Lasten der Rechte von Beschäftigten und Bürgerinnen geht, könnten aber wenigstens einige Vorkehrungen getroffen werden.

Wie ich hier schon öfter geschrieben habe, wäre eine weitere Aufweichung des Proporzes (unter Umständen sogar seine gänzliche Abschaffung) vorstellbar, wenn dafür die Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse erhöht werden.

Jetzt steht aber nicht nur keine Stärkung, sondern die Abwrackung des Zweisprachigkeitsnachweises auch im Sozialbereich im Raum.

In meinen Augen müsste dann im Umkehrschluss der Proporz verstärkt werden — in dieser Art: Für jede italienischsprachige Mitarbeitende, die keine Deutschkenntnisse nachweisen kann, gilt (gemäß Verhältnis zwischen den Sprachgruppen) die Verpflichtung, mindestens zwei deutschsprachige anzustellen, die keine Italienischkenntnisse nachweisen können. Erst dann darf wieder eine weitere einsprachig italienische Kraft angeworben werden und so weiter. In begründeten Fällen könnte das Verhältnis bis auf 1:1 reduziert werden, weniger sollte es jedoch niemals sein1Heute sind wir jedoch da wo die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht/aufgehoben wurde, selbst von einem 1:1-Verhältnis weit entfernt..

Eine derartige Regelung würde einerseits die Mehrsprachigkeit des Dienstes sicherstellen, was mit einer ersatzlosen Streichung des Zweisprachigkeitsnachweises auf Dauer wohl nicht mehr zu gewährleisten wäre; andererseits stünde Südtirol dann unter Druck, im Wettbewerb mit dem deutschen Sprachraum aktiv mitzuspielen, anstatt ihn nur passiv über sich ergehen zu lassen und die eigenen Ansprüche zu senken. Ein relativ reiches und im Vergleich zum deutschsprachigen Raum auch kleines Land2mit einem überschaubaren Bedarf an Fachkräften wie das unsere sollte sich das im Namen seiner besonderen sprachlichen Situation leisten wollen und können.

Die positive Nebenwirkung wäre, dass die Vergütungen und sonstigen Arbeitsbedingungen im internationalen Vergleich bestehen müssten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass mit der Aufhebung der Zweisprachigkeitspflicht eine Art Sozialdumping einhergeht3Im Handel, wo es keine Zweisprachigkeitspflicht gibt, ist ähnliches zu beobachten. Nicht mehr nur Billigketten engagieren oft einsprachiges Personal aus italienischen Regionen, um Kosten zu sparen. Diese Menschen leben hier oft aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in prekären Verhältnissen oder sind zum Einpendeln gezwungen..

Nicht zuletzt wäre gewiss anzustreben, dass welche Regelung auch immer für den öffentlichen Sektor gewählt wird, diese auch bei den Privaten Anwendung findet.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

  • 1
    Heute sind wir jedoch da wo die Zweisprachigkeitspflicht aufgeweicht/aufgehoben wurde, selbst von einem 1:1-Verhältnis weit entfernt.
  • 2
    mit einem überschaubaren Bedarf an Fachkräften
  • 3
    Im Handel, wo es keine Zweisprachigkeitspflicht gibt, ist ähnliches zu beobachten. Nicht mehr nur Billigketten engagieren oft einsprachiges Personal aus italienischen Regionen, um Kosten zu sparen. Diese Menschen leben hier oft aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in prekären Verhältnissen oder sind zum Einpendeln gezwungen.
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Ortsnamen apportiert.

Die Landesregierung kuscht mal wieder wie ein Schoßhund vor Rechtsaußen Alessandro Urzì (FdI). Der hatte in einer Landtagsanfrage (Nr. 2168/22) darauf hingewiesen, dass das WLAN im Bozner Krankenhaus offiziell von Limitis am Margaretenplatz in Welsberg angeboten wird. Geht natürlich mit Blick auf den kolonialistischen Prontuario gar nicht.

Zuverlässig wie immer hat die Landesregierung also für den Neofaschisten interveniert , damit endlich alle wissen, dass Limitis — natürlich — im schönen Monguelfo sitzt.

Dies, während in Südtirol seit Monaten abertausende Ausweise ausgestellt werden, auf denen keine deutschen Adressen mehr aufscheinen. Während gerade im Digitalbereich eine Italianisierung ohnegleichen stattfindet. Und die deutsche Sprache beim Gesundheitsbetrieb an allen Ecken bröckelt (vgl. ‹1 ‹2 ‹3 ‹4).

Aber um Zweisprachigkeit bzw. -namigkeit geht es ja auch nicht. Es geht um den Vorrang von Tolomei und der lingua franca — immer, überall und ausnahmslos. Alles andere kommt später, wenn überhaupt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Gehört das KH Bozen »zu den besten der Welt«?

Laut einer Pressemeldung des Gesundheitsbetriebs findet sich das Krankenhaus Bozen dieses Jahr in der »renommierten Liste« der weltbesten Krankenhäuser, die vom US-Magazin Newsweek erstellt wird. Generaldirektor Florian Zerzer wird mit folgenden Worten zitiert:

Unter den ausgezeichneten Krankenhäusern finden sich klingende Namen wie die Mayo Clinic aus Minnesota, die Cleveland Clinic, das Johns Hopkins Hospital oder die Charit[é]-Universitätsmedizin Berlin. Dass sich das Krankenhaus Bozen unter den Ausgezeichneten befindet, ist für mich ein Beweis, dass sich unser medizinischer und pflegerischer Standard auf welthöchstem Niveau bewegt. Diese Anerkennung ist das Verdienst aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [sic] des Sanitätsbetriebes und insbesondere des Krankenhauses Bozen für ihren tagtäglichen Arbeitseinsatz.

– Florian Zerzer

Was ist an der Geschichte dran? Nicht ganz so viel, wie hier suggeriert wird. In der allgemeinen Wertung der World’s Best Hospitals (Top 250) befindet sich etwa die Universitätsklinik Innsbruck auf Rang 57, das Krankenhaus Bozen sucht man dort jedoch — im Umfeld der von Zerzer erwähnten »klingenden Namen« — vergeblich.

Neben der Hauptwertung gibt es noch für jeden einzelnen der 27 berücksichtigten Staaten eine Landesliste. Erst dort »befindet sich 2022 das Landeskrankenhaus Bozen auf dem beachtenswerten 22. Platz von den 125 Krankenhäusern Italiens«, wie der Sabes auch richtig schreibt.

Doch »beachtenswert«? Nun ja, das liegt im Auge der Betrachterin. Wir reden von Rang 22 in Italien. Bei 19 Regionen plus zwei autonomen Ländern bedeutet dies, dass jede Region und jedes Land ein Krankenhaus unter den ersten 20 haben sollte, wenn die Gesundheitsversorgung überall gleichmäßig gut wäre. Wahr ist aber auch, dass vor allem große Krankenhäuser gut abschneiden, nur nord- und mittelitalienische Spitäler vor Bozen liegen und dass das Südtiroler Zentralkrankenhaus vor dem von Trient (Platz 28) liegt.

Ein insgesamt solides und okayes Ergebnis im inneritalienischen Vergleich, für das mir die triumphale Aussendung des Gesundheitsbetriebs dann aber doch ein paar Nummern zu groß — und irreführend — scheint. Von Südtiroler Medien wurde sie aber quasi eins zu eins übernommen, samt Rechtschreibfehler und falschem Link.

Genauso wie ich regelmäßig widerspreche, wenn Südtirols Gesundheitssystem zu Unrecht miesgemacht wird, gilt es in diesem Fall auch die übertriebene Überschwänglichkeit des Sabes etwas zu dämpfen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Lob des Amts für Landessprachen.
Beschwerdestelle

Erst kürzlich wurde ein Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) eingerichtet, das direkt bei der Abteilung Präsidium — also beim Landeshauptmann — angesiedelt ist. Somit hat Südtirol erstmals eine richtige Sprachstelle, die nach und nach mit konkreten Aufgaben betraut wird.

Seit seiner Gründung habe ich mich schon mehrmals ans AfLB gewandt, um auf Missstände hinzuweisen. In den meisten Fällen ging es um den Gesundheitsbetrieb. Die Gesamtzahl meiner Anfragen lässt sich an den Fingern einer Hand abzählen.

In allen von mir vorgebrachten Fällen hat das AfLB dabei professionell, diskret, freundlich und vor allem erfolgreich dafür gesorgt, dass die jeweiligen Missstände behoben werden konnten. In einigen Fällen hatte ich mich zuvor bereits selbst — ohne Erfolg — direkt an die jeweils betroffenen Stellen gewandt.

Über Verlauf und Abschluss der Angelegenheit wurde ich vom AfLB jeweils informiert.

Keiner der von mir beanstandeten Missstände betraf allerdings staatliche oder private Akteure. Wie erfolgreich das Amt mit derartigen Anfragen wäre, weiß ich also nicht.

Ich kann jedoch nur empfehlen, Verstöße gegen die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht dem AfLB zu melden.

Zur Verfügung stehen die gewöhnliche E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie die zertifizierte E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it.

Dabei ist das AfLB natürlich viel mehr als nur eine Beschwerdestelle.

Siehe auch ‹1

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