Categories
BBD

Lernstandserhebung Italienisch 2021/2022.

Kürzlich wurde der Bericht zu den Lernstandserhebungen (2021/22) publiziert. Die Ergebnisse in der Erstsprache Deutsch habe ich hier bereits kommentiert, nun möchte ich kurz auf die erste Fremd- oder Zweitsprache Italienisch eingehen.

Getestet wurden die Italienischkenntnisse 2021/22 an deutschen Schulen in den vierten Klassen der Grundschule (s. Bericht S. 11ff.) und in den zweiten Klassen der Oberschule (S. 92ff.).

Vierte Klasse Grundschule

In der Volksschule wurden nur die passiven Sprachkenntnisse getestet, also das Hör- und Leseverständnis. Angestrebt wird in dieser Schulstufe ein Niveau, das als A1/A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) bezeichnet wird.

Insgesamt wurde diese Vorgabe von 65,79% der Schülerinnen erfüllt, 34,21% verfehlten sie. Dabei fielen die Ergebnisse in den beiden getesteten Domänen unterschiedlich aus: Beim Hörverständnis erreichten 61,82% der Schülerinnen das erhoffte Ziel (38,18% erreichten es nicht), während es beim Leseverständnis 78,95% schafften (21,05% schafften es nicht).

Dabei schnitten Mädchen signifikant1im Sinne von »statistisch signifikant« besser ab als Buben, Schülerinnen mit einem Individuellen Bildungsplan (IBP) signifikant schlechter als andere.

Interessant ist, dass nicht nur Kinder, die zuhause Italienisch sprechen, im Durchschnitt besser abschneiden, als jene die dies nicht tun — sondern auch, wie sich Einsprachigkeit in der Familie auswirkt: Schülerinnen, die angaben, zuhause nur Italienisch zu sprechen, schnitten klar am besten ab, während Schülerinnen, deren einzige Familiensprache Deutsch ist, im Schnitt deutlich schlechter waren. Kinder aus zwei- und mehrsprachigen Familien lagen irgendwo dazwischen.

Zweite Klasse Oberschule

In dieser Schulstufe wurden die drei Domänen Hörverständnis, Leseverständnis und Schreiben getestet. Erwartet wurde Kompetenzniveau B1+ des GERS.

Insgesamt wurde dieses Ziel von 64,36% der Schülerinnen erreicht, 35,64% verfehlten es. Auch in diesem Fall waren die Ergebnisse je nach getesteter Domäne sehr unterschiedlich: Das erwartete Niveau erreichten bezüglich Hörverständnis 58,29% der Schülerinnen (41,71% erreichten es nicht), beim Leseverständnis 79,67% (20,33% erreichten es nicht) und beim Schreiben 62,71% (37,29% erreichten es nicht).

Auch in diesem Fall konnten Mädchen im Durchschnitt signifikant bessere Ergebnisse als Buben erzielen, Schülerinnen mit IBP schnitten signifikant schlechter ab als andere.

Erhebliche Unterschiede beim Durchschnittsergebnis ließen sich auch bei einer Aufschlüsselung nach Schultypen erkennen: So lag die durchschnittliche Lösungshäufigkeit der Gymnasiastinnen bei 71,09%, unter den Fachoberschülerinnen bei 63,68% und unter den Berufsschülerinnen bei 51%.

Wiederum lagen Schülerinnen, deren einzige Familiensprache Italienisch ist, deutlich über und Schülerinnen, die daheim nur Deutsch sprechen, unter dem Durchschnitt.

Abgefragt wurden in beiden Fällen unter anderem auch die Motivationsfaktoren »Ich lerne Italienisch, um gute Noten zu erzielen« (extrinsisch) sowie »Italienisch gefällt mir« (intrinsisch), wobei sich

zeigt, dass die Einstellung der Schüler und Schülerinnen der italienischen Sprache gegenüber bei den erzielten Testergebnissen eine wesentlich größere Rolle spielt, als das Streben nach einer guten Note.

— aus dem Bericht bzgl. der Ergebnisse der 2. Klasse Oberstufe

Solche Schlussfolgerungen bereiten mir ehrlich gesagt Schwierigkeiten — denn es stellt sich mir die Frage, ob die Schülerinnen bessere Ergebnisse erzielen, weil ihnen Italienisch gefällt, oder ob ihnen Italienisch gefällt, weil sie gut darin sind.

Vergleich mit Ostbelgien

Sind die Ergebnisse der Lernstandserhebung gut oder schlecht? In Südtirol ist das Urteil — insbesondere bezüglich Zweitsprache — immer schnell gefällt: sie sind (viel zu) schlecht.

Da ich unlängst auf die schon 2012 veröffentlichte EU-Studie ESLCSurveyLang gestoßen bin, an der auch die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien teilgenommen hat, erlaube ich mir einen diesbezüglichen Vergleich. Ostbelgien war gemeinsam mit Flandern das einzige berücksichtigte Gebiet, dessen erste Fremdsprache nicht Englisch, sondern mit Französisch eine andere Staatssprache war. Außerdem ist Ostbelgien wie Südtirol ein mehrheitlich deutschsprachiges, mehrsprachiges Land. Getestet wurden beim ESLC Schülerinnen aus der achten Schulstufe, vergleichbar mit der dritten Mittelschule bei uns.

In der achten Schulstufe erreichten 89% der Schülerinnen der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien beim ESLC (2012) mindestens Niveau A1 des GERS beim Hörverständnis (40% B1 oder höher). Beim Leseverständnis erreichten 90% der Schülerinnen mindestens Niveau A1 (38% B1 oder höher). Beim Schreiben lagen 92% mindestens auf Niveau A1 (41% B1 oder höher).

Bereits vier Schulstufen früher, in der vierten Grundschulklasse, haben 61,82% der Südtiroler Schülerinnen (2021/22) mindestens das etwas über A1 liegende Zwischenniveau A1/A2 des GERS bezüglich Hörverständnis und sogar 78,95% mindestens Niveau A1/A2 bezüglich Leseverständnis erreicht.

In der zweiten Oberschulklasse, also nur zwei Stufen über den Ostbelgierinnen beim ESLC, erreichten schon 58,29% von Südtirols Schülerinnen (2021/22) schon zumindest das etwas über B1 liegende Niveau B1+ beim Hörverständnis, 79,67% erreichten es beim Leseverständnis und 62,71% beim Schreiben.

Da zu sagen, Südtirol läge im Vergleich zu anderen mehrsprachigen Gebieten weit hinten, lässt sich zumindest bei diesem Blick auf Ostbelgien nicht bestätigen. Die dort wohnende Deutschsprachige Gemeinschaft wird auch in Südtirol bisweilen als Vorbild für die Mehrsprachigkeit genannt — zum Beispiel immer wieder vom Journalisten Massimiliano Boschi.

Serie I II

  • 1
    im Sinne von »statistisch signifikant«
Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Auch online keine Packungsbeilagen auf Deutsch.
Medikamente

Muss man eine sehr große Region oder ein unabhängiger Staat sein, um von Pharmakonzernen so weit ernstgenommen zu werden, dass die eigene Sprache auf den Packungsbeilagen berücksichtigt wird? Zu diesem Schluss könnte man gelangen, wenn man die Antwort von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann (SVP) auf eine Anfrage der STF liest.

Demnach habe zwar Unifarm eine App entwickelt, über die sich deutschsprachige Arzneimittelinformationen abrufen lassen — doch die Inhaber und rechtlich Verantwortlichen, Farmaindustria und Assogenerici, geben die Inhalte der Beipackzettel für eine solche App nicht frei.

Natürlich bräuchte es die Zustimmung und Freigabe aller und nicht nur einzelner Pharmakonzerne.

Da es sich hierbei vor allem um multinationale amerikanische Großkonzerne handelt, ist es schwierig, diese für eine kleine Realität wie unsere zu interessieren bzw. zu motivieren, ihr Einverständnis zu geben.

– Landesrat Thomas Widmann

Sind wir also wirklich zu klein? Der Blick ins Ausland zeigt uns etwas anderes: In Finnland sind die Packungsbeilagen für rund 250.000 Schwedischsprachige auf Schwedisch, in Belgien für knapp 80.000 Deutschsprachige auf Deutsch und in der Schweiz für 350.000 Einwohnerinnen der Svizzera italiana auf Italienisch.

Kleinstaaten wie Island oder Luxemburg haben garantiert auch keine Schwierigkeiten, ihre Rechte durchzusetzen.

Nein, um die Größe geht es also definitiv nicht. Es geht darum, dass Italien nie ernsthaft an der Umsetzung dieses Grundrechts für die deutschsprachigen Südtirolerinnen interessiert war, weshalb wir nunmehr seit Jahrzehnten an der Nase herumgeführt werden. Deshalb brauchen wir womöglich doch einen eigenen Staat, um von den Pharma- und anderen Konzernen ernstgenommen zu werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Demokratische Standards in der Pandemie.

Ein Forschungsteam des Varieties of Democracy Institute der Universität Göteborg hat ein Projekt gestartet, um Verletzungen demokratischer Standards (PanDem) während der Corona-Pandemie zu messen und das Risiko einzuschätzen, das diese Verletzungen für die Gesamtqualität der Demokratie darstellen (PanBack).

Kartenausschnitt PanDem-Index

  • Keinerlei Verletzungen demokratischer Standards (PanDem) im Zeitraum zwischen März 2020 und Juni 2021 konnten die Forschenden dabei in sieben europäischen Staaten (Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Österreich, Portugal, Schweiz) feststellen.
  • In fünf Staaten (Frankreich, Litauen, Niederlanden, Norwegen, Rumänien) wurden geringfügige Verletzungen konstatiert.
  • Zu mäßigen Problemen kam es in 14 Staaten (Belgien, Bulgarien, Italien, Moldawien, Nordmazedonien, Russland, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Vereinigtem Königreich).
  • Größere Verletzungen gab es den Erkenntnissen von PanDem zufolge nur in sieben Ländern (Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Polen, Serbien).

Analysiert wurden die folgenden sieben Dimensionen: Diskriminierende Maßnahmen, Aussetzung unveräußerlicher Rechte, missbräuchliche Maßnahmendurchsetzung, fehlende zeitliche Begrenzung, Einschränkung der Legislative, offizielle Desinformationskampagnen sowie Einschränkung der Pressefreiheit.

Was das Risiko eines generellen Rückschlags auf die Qualität der Demokratie (PanBack) betrifft, wird dieses für den weitaus größten Teil der europäischen Staaten als sehr gering eingeschätzt.

Etwas höher liegt die Gefahr demnach nur in sechs osteuropäischen Ländern (Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Russland, Slowenien, Ukraine), in fünf weiteren Staaten (Griechenland, Kroatien, Polen, Serbien, Ungarn) wird sie als relativ hoch eingeschätzt.

Dieser Index sagt natürlich nichts über die Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen aus.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

Edgell, Amanda B., Jean Lachapelle, Anna Lührmann, Seraphine F. Maerz, Sandra Grahn, Palina Kolvani, Ana Flavia Good God, Martin Lundstedt, Natalia Natsika, Shreeya Pillai, Paul Bederke, Milene Bruhn, Stefanie Kaiser, Cristina Schaver, Abdalhadi Alijla, Tiago Fernandes, Hans Tung, Matthew Wilson, and Staffan I. Lindberg. 2020. Pandemic Backsliding: Democracy During Covid-19 (PanDem), Version 6. Varieties of Democracy (V-Dem) Institute

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Valtonyc wird nicht ausgeliefert.

Nach drei Jahren Gerichtsverfahren, einem Umweg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und einem weiteren zum belgischen Verfassungsgericht, hat heute das Appellationsgericht von Gent endgültig in der Causa Valtonyc geurteilt: Der mallorquinische Rapper, der von Spanien gesucht wird, weil seine Texte als Majestätsbeleidigung, Terrorismus und Drohung eingestuft wurden, darf nicht ausgeliefert werden.

Zunächst hatte der EuGH einem von Spanien mithilfe von Trickserei beantragten beschleunigten Verfahren den Garaus gemacht, dann das belgische Verfassungsgericht die Majestätsbeleidigung als nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar bewertet und den Tatbestand gänzlich abgeschafft.

Schlussendlich ging es nur noch um den Vorwurf der Drohung, doch das Appellationsgericht urteilte nun, dass Valtonycs Texte vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Die Auslieferung war auch schon in der ersten Instanz abgelehnt worden.

Theoretisch steht der Staatsanwaltschaft noch der Gang vor das Kassationsgericht offen, doch dort geht es nur um die Beurteilung allfälliger Verfahrensfehler.

Valtonyc lebt seit dreieinhalb Jahren in Brüssel und wird wohl nicht so schnell auf spanisches Staatsgebiet zurückkehren.


Nachtrag vom 30. Dezember 2021: Die belgische Staatsanwaltschaft hat beschlossen, die Kassation anzurufen.

Siehe auch ‹1

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

CoFoE: Minderheiten und Selbstbestimmung.

Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, Akademikerinnen, Menschenrechtsaktivistinnen aus Regionen wie dem Baskenland, Cornwall, Flandern, Galicien, Irland, Katalonien, Korsika, Schottland und Wales kommen morgen in Brüssel zusammen, um über Minderheiten, Minderheitenschutz und Selbstbestimmung zu beraten und diese »häufig vernachlässigten Themen« in die Konferenz zur Zukunft Europas (CoFoE) einzubringen.

Unter anderem nehmen teil: Davyth Hicks, Generalsekretär des European Language Equality Network (ELEN); Paul Bilbao vom baskischen Netzwerk Kontseilua; Lisandru de Zerbi, Vizebürgermeister und Sprachbeauftragter von Bastia (Korsika); Matthias Storme, Rechtsprofessor der Universität Leuven; Meritxell Serret, frühere Chefin des katalanischen Kontaktbüros bei der EU; Stephen Gethins, Professor an der School of International Relations der St.-Andrews-Universität (Schottland).

Organisiert wird das Treffen von der Coppieters-Stiftung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 / ‹5 | 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Valtònyc, Belgien schafft Majestätsbeleidigung ab.

Wie mehrere katalanische Politikerinnen lebt auch der mallorquinische Rapper Valtònyc seit 2018 in Brüssel, von wo ihn der rechtsaffine Richter Pablo Llarena nach Spanien ausliefern lassen möchte. Sein Fall hat nichts mit Separatismus zu tun, sondern mit Majestätsbeleidigung, da er in seinen Texten schärfste Kritik am ehemaligen spanischen König Juan Carlos und an der Monarchie übt.

Seit 1847 war Majestätsbeleidigung auch in Belgien ein Straftatbestand, worauf Llarenas Hoffnungen beruhten, da die Strafbarkeit in beiden Ländern eine Voraussetzung für die Auslieferung darstellt. Doch das mit dem Fall betraute belgische Gericht war skeptisch, ob der Artikel noch Relevanz besitzt — und befragte das Verfassungsgericht.

Dieses beschied kürzlich, dass der Tatbestand der Majestätsbeleidigung sowohl gegen die belgische Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, da er nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar sei. Fortan sei der König in Belgien diesbezüglich wie jede andere Person zu behandeln.

Ohnehin war der Artikel schon seit vielen Jahren nicht mehr zur Anwendung gekommen. Im Gegensatz zu Spanien, wo Ministerpräsident Mariano Rajoy (PP) — derselbe, der die Polizei mit Gewalt gegen das Referendum vom 1. Oktober 2017 vorgehen ließ — erst vor wenigen Jahren eine Verschärfung der einschlägigen Gesetzgebung beschloss. Ihr fiel zum Beispiel Pablo Hasél zum Opfer.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 / ‹6

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Staaten spielen bei spanischer Repression nicht mit.

Wie das katalanische Informationsportal Vilaweb in Bezug auf die kurzzeitige Festnahme von Carles Puigdemont (JxC) auf Sardinien berichtet, sollen mehrere Länder Spanien über das Schengener Informationsaustauschsystem (SIS) schon im Vorfeld mitgeteilt haben, dass sie den ehemaligen katalanischen Präsidenten nicht festnehmen bzw. nicht ausliefern würden.

Dies erfolgt über sogenannte Flags, die die einzelnen SIS-Standorte (Sirene) zu einem Haftbefehl setzen können und von denen bei Puigdemont die Länder Belgien, Deutschland, Österreich, Schweiz und Litauen Gebrauch gemacht haben sollen.

Dessen ungeachtet war der spanische Haftbefehl nach Ansicht des EuGH ohnehin ausgesetzt, solange eine Grundsatzfrage, die ihm von der spanischen Justiz gestellt worden war, noch ungeklärt ist.

Im Anschluss an die Festnahme von Puigdemont auf Sardinien soll nun jedoch laut Vilaweb auch Italien Flags gesetzt haben — und zwar für die beiden anderen per Haftbefehl gesuchten katalanischen EU-Abgeordneten Toni Comín und Clara Ponsatí (beide JxC). Wobei sich letztere inzwischen bereits unbehelligt nach Sardinien begeben hat, wo sie Puigdemont bei seiner morgigen Verhandlung in Sassari begleiten will.

Der EU-Abgeordnete und ehemalige katalanische Präsident konnte nach seiner Freilassung auf Sardinien nach Belgien zurückkehren, will aber am Montag persönlich vor Gericht erscheinen.


Nachtrag vom 3. Oktober 2021: Während Ponsatí am Samstag angereist war, kamen Puigdemont und auch Comín am Sonntagmorgen nach Sardinien.

Siehe auch 1›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
Categories
BBD

Puigdemont, Immunität wieder aufgehoben.
Haftbefehle bleiben ausgesetzt

Am 9. März hatte das EU-Parlament auf Antrag der spanischen Justiz die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Doch im Juni gab ihnen der EuGH diese Immunität vorläufig zurück — um sie ihnen jetzt abermals zu nehmen.

Der Grund dafür ist aber interessant: In seinem Entscheid  hält der Gerichtshof der Union nämlich ausdrücklich fest, dass die drei wegen dem Unabhängigkeitsreferendum von 2017 angeklagten Parlamentarier:

  • ihre parlamentarische Arbeit ungehindert fortführen können, da der entsprechende Teil ihrer Immunität nicht aufgehoben wurde: wenn sie sich etwa von Brüssel nach Straßburg bewegen, um den dortigen Sitzungen des EU-Parlaments beizuwohnen, dürfen sie von den französischen Behörden nicht festgehalten werden;
  • auch sonst keine Festnahme zu befürchten haben, da die europäischen Haftbefehle gegen sie ausgesetzt bleiben, bis der EuGH in der Sache entschieden hat;
  • andernfalls — sollten sie also wider Erwarten trotzdem verhaftet werden — immer noch die Möglichkeit hätten, dies dem EuGH zur Kenntnis zu bringen.

Unter diesen Umständen ist die vorläufige Wiederherstellung der vollständigen Immunität überflüssig — da ihre Aufhebung durch das EU-Parlament zumindest bis auf weiteres ohnehin wirkungslos bleibt. Sollten die spanischen Richterinnen auf eine baldige Auslieferung gehofft haben, werden sie einmal mehr enttäuscht sein.

Siehe auch 1› 2› 3›

Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL