Ich hatte ihn schon einmal als Beispiel für einen mehrsprachigen Reisepass thematisiert, doch eigentlich gibt es dazu noch mehr zu sagen — und es spricht Bände über die Sprachpolitik. Der belgische Pass ist nämlich nicht bloß viersprachig, sondern auch noch sprachlich der Halterin angepasst.
Wie die folgende Grafik veranschaulicht, gibt es den Umschlag in drei Versionen mit unterschiedlicher Sprachreihung. Je nachdem welche Sprache die Inhaberin des Passes spricht bzw. wo sie lebt, ist entweder Niederländisch, Französisch oder Deutsch erstgereiht.
Hinweis: Da ich nicht drei Abbildungen in annähernd gleichwertiger Qualität finden konnte, habe ich die Grafik mit den drei Passversionen selbst erstellt. Dabei ist das Bild links (Niederländisch erstgereiht) das Original, während die beiden anderen (Französisch bzw. Deutsch erstgereiht) Bearbeitungen von mir sind.
Sogar der Wahlspruch im Wappen wird in die jeweils erstgereihte Sprache übersetzt. Auf der Datenseite ist die Reihung der Landesbezeichnung ebenfalls an die Sprache der Halterin angepasst. Alle weiteren Angaben (Typ, Ausgabeland, Reisepassnummer, Name, Vorname etc.) sind — ähnlich wie beim belgischen Personalausweis — sogar ausschließlich in der Erstsprache und auf Englisch angegeben. Hier ein Beispiel für die Version in niederländischer Sprache:
Quelle: FOD – Auswärtige Angelegenheiten Belgien
Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien zählt rund 80.000 Einwohnerinnen, das sind knapp 0,7 Prozent der belgischen Gesamtbevölkerung. Dennoch ist Deutsch in diesem Bereich — sogar in der Sprachreihung — völlig mit den beiden großen Landessprachen Niederländisch und Französisch gleichgestellt.
Von derartigem Respekt und Sensibilität können wir in Südtirol leider nur träumen. Der italienische Reisepass ist weitestgehend »einsprachig« und berücksichtigt Minderheitensprachen nachrangig nur insoweit, als sie wie Deutsch, Französisch und Slowenisch zufällig auch Amtssprachen anderer EU-Mitgliedsstaaten sind. Reine Minderheitensprachen wie Friaulisch, Sardisch oder Ladinisch bleiben völlig unberücksichtigt.
Andere Beispiele für den Umgang mit Minderheitensprachen in Reisepässen sind zum Beispiel Slowenien (mit drei Passversionen, wobei Slowenisch immer erstgereiht ist) oder Aotearoa/Neuseeland (wo Māori im Sinne der positiven Diskriminierung erstgereiht ist).
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