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Opfer der Grenzenlosigkeit.

Autor:a

ai

Die Blauäugigkeit der SVP und das Universum sind grenzenlos, doch bei einem von beiden bin ich mir nicht ganz sicher.

Die Tageszeitung (TAZ) berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, Marie Måwe, schwedische Staatsbürgerin, dürfe nun definitiv nicht zur Landtagswahl antreten, weil sie nicht rechtzeitig um die italienische Staatsbürgerschaft angesucht habe. Sie ist also jener (nicht existierenden) europäischen Grenzenlosigkeit zum Opfer gefallen, die ihre Partei regelmäßig beschwört, wenn es darum geht, Unabhängigkeitsbefürworterinnen zu delegitimieren.

Siehe auch: 01 02



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Comentârs

13 responses to “Opfer der Grenzenlosigkeit.”

  1. tschingl avatar

    Das Wahlrecht (aktiv und passiv) ist einer jener Bereiche, wo sich die Staaten in der Europäischen Union nur zögerlich öffnen. Das heißt nicht dass in vielen anderen Bereichen zunehmend “Grenzen” fallen, sprich Zuständigkeiten von der nationalen Ebene auf EU-Ebene geführt werden. Wenn Mawe nicht kandidieren darf, liegt die Hauptschuld an der schleppenden staatlichen Bürokratie.

    1. hunter avatar
      hunter

      niemand bestreitet, dass die grenzen in europa in vielen bereichen durchlässiger geworden sind.
      das argument der grenzenlosigkeit wird jedoch überstrapaziert. es wird so getan, als ob es in jeder hinsicht egal wäre, welchem eu-staat ein territorium angehört bzw. welche eu-staatsbürgerschaft ich besitze.
      wenn ich als nordtiroler nicht auf meine österreichische staatsbürgerschaft verzichte, werde ich mein ganzes leben lang in südtirol auf landesebene nicht wahlberechtigt sein (weder aktiv noch passiv) – selbst wenn ich den rest meines lebens hier lebe. ein kind südtiroler eltern, das in deutschland geboren und sein ganzes leben dort verbringt, ist hingegen sehr wohl wahlberechtigt.

      1. Stefan H. avatar
        Stefan H.

        Die EU-Staatsbürgerschaft leitet sich aus der Staatsbürgerschaft des einzelnen EU-Staates ab. Es gibt z.Z. keine losgelöste EU-Staatsbürgerschaft ohne einen “nationale” Staatsbürgerschaft (und wird es auch auf absehbare Zeit nicht geben).

        Kurz zur Wahlrechtssituation, die Du erwähnst, hunter: Die Frage ist, ob ein Staat Doppelstaatsbürgerschaften ohne größere Einschränkungen zulässt oder nicht.

        Bei Dir liegt das “Problem” darin, dass Österreich Doppelstaatsbürgerschaften nur in gewissen Sonderfällen zulässt (Schwarzenegger ist ein bekanntes Beispiel), außer man hat beide Staatsbürgerschaften von Geburt an. Würdest Du also die ital. Staatsbürgerschaft annehmen, müsstest Du laut österr. Recht auf die österreichische verzichten, außer Du möchtest das Risiko eingehen, die ital. Staatsbürgerschaft anzunehmen, ohne die österr. Behörden darüber zu informieren (wenn sie Dir auf die Schliche kämen, würden sie Dir höchstwahrscheinlich die österr. Staatsbürgerschaft aberkennen).

        Die Bundesrepublik Deutschland hatte eine ähnlich restriktive Gesetzgebung bezüglich Staatsbürgerschaften wie Österreich, bevor sie vor etwa sechs Jahren gelockert wurde: seitdem sind Doppelstaatsbürgerschaften (lassen wir kurz die komplexen Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche, sowie Doppelstaatsbürgerschaft bei Geburt beiseite) zulässig, wenn die “andere” Staatsbürgerschaft (also die neben der deutschen) die eines EU-Staates oder der Schweiz ist.

        Italien hingegen hat eine sehr lockere Gesetzgebung bezüglich Doppelstaatsbürgerschaften. Sie sind problemlos möglich.

        Du kannst somit aufgrund dre Rechtslage in Österreich unter normalen Umständen nicht eine weitere Staatsbürgerschaft (deutsche, italienische, usw.) erwerben, ohne auf Deine österreichische zu verzichten, hunter.

        Ein italienischer Staatsbürger (egal ob Südtiroler oder Sizilianer) kann die deutsche Staatsbürgerschaft aber erwerben und nebenher die italienische behalten. Allerdings kann er dies in Österreich nicht, dort muss er auf seine italienische verzichten, wenn er die österreichische annehmen möchte.

        Noch kurz zu Frau Mà¥we: angeblich lebt sie seit sieben Jahren in Südtirol. Da sie Staatsbürgerin eine EU-Staats ist, hätte sie nach vier Jahren Ansässigkeit die ital. Staatsbürgerschaft beantragen können (also schon vor drei Jahren). Allerdings kann der Prozess bis zu zwei Jahre dauern, weshalb ich etwas schmunzeln muss, wenn die SVP und Frau Mà¥we ernsthaft dachten, man könne die Staatsbürgerschaft im Sommer beantragen und schon im Herbst erhalten.
        Fazit: Hätte Frau Mà¥we die italienische Staatsbürgerschaft sobald wie möglich beantragt (also vor etwa drei Jahren), dann wäre sie seit mindestens einem Jahr ital. Staatsbürgerschaft. Aber dann hätten wir einen lustigen Ausrutscher weniger.

      2. pérvasion avatar

        Was ihr schreibt, stimmt schon, es ficht aber das Grundproblem nicht an: Grenzen gibt es, Staatsbürgerschaften richten sich danach (auf welcher Seite einer Grenze wurde ich geboren, wie lange war ich wo wohnhaft etc.) und davon leitet sich das Wahlrecht ab.

        All das widerspricht zum Beispiel Durnwalders Aussage nach obigem Link Nr. [2].

        Was auch nicht uneingeschränkt stimmt, ist übrigens, dass die EU-Binnengrenzen immer weiter abgebaut werden: Erst kürzlich wurde ja eine deutliche Verschlechterung beim Thema Grenzkontrollen beschlossen, wonach Mitgliedsstaaten ihre Grenzen bis zu zwei Jahre »dichtmachen« können.

      3. pérvasion avatar

        @Stefan: hunter meint nicht, dass ein Kind Südtiroler Eltern in Deutschland wählen dürfte, wenn es dort geboren und auch immer dort gelebt hätte. Es geht darum, dass dieses Kind in Südtirol wählen könnte — trotz Ansässigkeitsklausel.

      4. Stefan H. avatar
        Stefan H.

        @pervasion: hatte mich bezüglich Südtiroler Kind im Ausland verlesen. Pardon.

        Trotzdem liegt das Hauptproblem, warum hunter in Südtirol nicht für den Landtag wahlberechtigt ist, darin, das er auf seine österr. Staatsbürgerschaft verzichten müsste, wenn er die ital. annehmen würde.

      5. hunter avatar
        hunter

        @ stefan h.

        alles schön und gut, aber leider thema verfehlt. ich weiß wie das staatsbürgerschaftsrecht und das wahlrecht funktioniert und hab das ja auch geschrieben.
        es geht nicht darum, was ich tun müsste um wählen zu können, sondern um den umstand, dass grenzen – und auf welcher seite davon ich geboren wurde – nach wie vor massive auswirkungen haben.
        es kann ja nicht sein, dass ich – jedes mal wenn ich im vereinten europa umziehe – meine staatsbürgerschaft wechsle, um in dem wirkungsbereich mitreden – sprich wählen – zu dürfen, der mich betrifft. hingegen darf jemand – wie mein beispiel zeigt, der in deutschland als sohn/tochter italienischer staatsbürger geboren wurde, und noch nie in seinem leben einen fuss nach südtirol gesetzt hat, sehr wohl wählen und kandidieren.

    2. proEuregio avatar
      proEuregio

      … und einer staatlichen Bürokratie will das SVP-Personal wohl weiterhin fröhnen!
      – Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht …

    3. Steve avatar
      Steve

      Ach, sag bloß? Und das hätte man sich nicht früher denken können? Obwohl, du hast Recht, Italien ist ja bekannt für seine effiziente Verwaltung…

  2. Steve avatar
    Steve

    Heißer Kandidat für den Fremdschäm-Award…

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  3. kompatscher avatar
    kompatscher

    Also entweder diese Partei wird von Inkompetenten besetzt, dafür spricht, dass die Parteienfinanzierung versäumt wurde, oder das war ein billiger Schachzug, seht her wir sind eine offene Partei keine Vetternwirtschaft, wohl wissend dass das eh nichts wird.
    So oder so es stinkt.

  4. pérvasion avatar

    Veronika Stirner Brantsch (SVP) im TAZ-Interview:

    Ich glaube, dass die Partei noch alle Hebel in Bewegung setzen wird, damit Mà¥we die Staatsbürgerschaft erhalten wird.

    Das Gesetz ist also nicht für alle gleich!?

    1. kompatscher avatar
      kompatscher

      Dafür gibt es dann ein paar Wohnungen mehr, oder darf’s sonst noch was sein? Für die Staatsmacht ist nur wichtig, dass die SVP hier im Land an der Macht bleibt und wenn man dann noch ein paar Geschenke herausschlagen kann, dann wird man das schon richten mit der Staatsbürgerschaft.
      Nein Das Gesetz speziell in Italien ist nicht für alle gleich, siehe Berlusconi und die SVP hat sich diesem Geschachere mehr als nur gut angepasst, sie betreibt es mittlerweile selbst.

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