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  • Das geheime Böllerverbot.

    In Südtirol gilt ein allgemeines, landesweites Böllerverbot, das selbstverständlich auch an Anlässen wie Silvester gilt. Wer dennoch ein privates Feuerwerk veranstalten möchte, muss laut Landesgesetz (Nr. 20/2012) bei der zuständigen Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mancherorts, etwa in der Landeshauptstadt, bestehen zudem kommunale Verbote.

    Leider wissen jedoch viele nichts von diesen Regelungen. In meinem persönlichen Umfeld etwa wussten selbst Personen, die das Böllerverbot — wie ich — befürworten, meist nicht, dass ein solches bereits in Kraft ist. Umgekehrt haben auch viele Menschen, die gerne böllern, vermutlich keine Ahnung davon, dass ihr Verhalten gesetzwidrig ist. Ein Teil von ihnen würde sicher davon Abstand nehmen, wenn ihnen das Verbot bewusst wäre.

    Im Vorfeld einschlägiger Feiertage wie dem Jahreswechsel sollten daher sowohl die zuständigen Institutionen (Land, Gemeinden, Polizei…) als auch die Medien die Bevölkerung aktiv über die geltenden Regelungen informieren. Tatsächlich geschieht dies jedoch — wenn überhaupt — in einem viel zu geringen Ausmaß.

    Unwissen schützt zwar nicht vor einer allfälligen Strafe. Wenn es jedoch um die Sache — Vermeidung von Feinstaub, Lärm und Gefahren für die öffentliche Sicherheit — geht, wäre vor allem eine breite und frühzeitige Sensibilisierung erforderlich.

    Hinzu kommt, dass die Ordnungskräfte offenbar wenig Engagement zeigen, die entsprechenden Gesetze auch konsequent zu exekutieren. Dies scheint meiner Beobachtung nach bei vielen Regelungen der Fall zu sein, die nicht vom Zentralstaat, sondern vom Land oder von den Gemeinden erlassen wurden, als gäbe es Vorschriften, die gleicher sind als alle anderen.



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  • Warum nicht das ladinische Schulmodell?

    Immer wieder ist in Südtirol die — meist rhetorische — Frage zu hören, weshalb ein mehrsprachiges Schulmodell, wie es in den ladinischen Ortschaften bereits existiert, nicht einfach auf das ganze Land ausgeweitet wird.

    Dass praktisch alle Wissenschafterinnen, die sich speziell mit diesem Teilaspekt befasst haben, vor der Immersion einer Minderheit in die Mehrheitssprache (z.B. 01 02 03) warnen, habe ich schon mehrfach geschrieben — doch darum soll es hier nicht gehen.

    Die Ladinia ist durch eine ganz besondere Ausgangslage geprägt, die sich schwer mit jener der beiden anderen Sprachgruppen in Südtirol vergleichen lässt: Die Ortschaften, in denen das ladinische Schulmodell verankert ist, stellen ein überschaubares Gebiet mit einer durchwegs dörflichen Siedlungsstruktur dar. Bis zur vorletzten Sprachgruppenerhebung (2011) hatten sich dort über 90 Prozent der Bevölkerung der ladinischen Minderheit zugehörig erklärt; in keiner einzigen ladinischen Gemeinde lag dieser Wert damals unter 80 Prozent. Hinzu kommt, dass die Ladinerinnen aufgrund ihres kleinen Siedlungsgebietes stark auf mindestens eine andere Sprache angewiesen sind. Dass ihnen mit Deutsch und Italienisch gleich zwei größere Bezugssprachen zur Verfügung stehen, erschwert wiederum die vollständige Assimilierung an eine davon.

    Und dennoch stößt auch das ladinische Schulmodell bereits an seine Grenzen — unter anderem infolge von Zuwanderung, obwohl es unter den drei Schulsystemen nach wie vor den geringsten Anteil an Schülerinnen mit Migrationsgeschichte (bzw. mit ausländischer Staatsbürgerschaft) aufweist.

    Sofia Stuflesser vom ladinischen Schulamt hatte erst kürzlich in einem Salto-Podcast darauf hingewiesen, dass die zwei Wochenstunden Ladinisch »absolut zu wenig« seien, um die ladinische Sprache langfristig zu erhalten. Diese Einschätzung wird auch von anderen Expertinnen geteilt.

    Eine Geschichte in der aktuellen ff unterstreicht die Schwierigkeiten noch einmal anschaulich. In dem Wochenblatt wird immer wieder die Einrichtung mehrsprachiger Schulen oder Klassenzüge gefordert, zuletzt etwa im Leitartikel von Georg Mair in Ausgabe Nr. 50/2025 — weshalb man der ff wohl kaum eine negative Voreingenommenheit unterstellen kann.

    Sie werden auf Deutsch, Italienisch und Ladinisch unterrichtet – und es funktioniert.

    – Valentina Gianera (ff Nr. 01/2026)

    Trotz dieses Satzes im Untertitel des aktuellen Beitrags entsteht bei der Lektüre ein ganz anderer Eindruck. Da ist nicht nur davon die Rede, dass Kinder je nach Sprachen, die zuhause gesprochen werden, Schwierigkeiten mit dem Sprachenlernen in der Schule haben, sondern auch, dass sich im Pausenhof der Grundschule Corvara — um die es im Artikel geht — bereits Italienisch als dominierende Kommunikationssprache etabliert hat.

    Deutsch wird kaum gesprochen, Ladinisch vor allem von den Lehrpersonen, die Pausenaufsicht haben.

    – Valentina Gianera (ff Nr. 01/2026)

    Ladinischsprachige Schülerinnen müssen immer wieder dazu angehalten werden, zumindest untereinander Ladinisch zu sprechen und nicht ständig ins Italienische zu wechseln — vom sehr engagierten Lehrer Timo Craffonara, der nicht nur Vizepräsident der Uniun Ladins Val Badia ist, sondern auch selbst ladinische Lieder verfasst, damit die Sprache »nicht zu kurz kommt«. Dieses Engagement ist jedoch nicht selbstverständlich und kann weder von allen Lehrpersonen erwartet noch eingefordert werden.

    Sobald nur ein Kind kein Ladinisch spricht, wechseln alle sofort ins Italienische.

    – Lehrer Timo Craffonara (ff Nr. 01/2026)

    Räume, in denen noch Ladinisch dominiert, würden zunehmend kleiner, im Pausenhof ebenso wie beim Hockey. Dabei sei die Situation in Corvara sogar noch besser als in Badia, da es hier — zumindest in der aktuellen Klasse, die von Craffonara betreut wird — immerhin »einige Kinder mit Deutschkenntnissen« gebe, was den Deutschunterricht erheblich erleichtere.

    Auch Sofia Stuflesser berichtete im genannten Salto-Podcast, dass sich in Urtijëi, wo sie herkommt, seit ihrer eigenen Schulzeit eine klare Entwicklung hin zum Italienischen beobachten lasse.

    Das alles klingt für mich — wiewohl es nicht notwendigerweise repräsentativ ist —, nicht nach einem prosperierenden, sondern vielmehr nach einem ächzenden Modell, dem es zunehmend schwerfällt, Assimilationsprozesse aufzuhalten. Sogenannte Outgroup-Kontakte (vgl.) finden überwiegend in der Staatssprache Italienisch statt, die sich langsam, aber stetig durchsetzt — nicht nur gegenüber Ladinisch mit den unzureichenden zwei Wochenstunden, sondern auch gegenüber der paritätisch unterrichteten deutschen Sprache.

    Die mehrsprachige Schule ist mitnichten eine Zauberformel, die aus einsprachigen Kindern mühelos mehrsprachige macht, ohne dabei die Minderheiten dem Risiko von Subtraktion und Sprachverlust auszusetzen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09



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  • Mehrere Zufälle bei der Brennerautobahn.
    Minorisierung

    Als bedeutende Dienstleisterin im Land, aber auch als Visitenkarte unseres Landes gegenüber Abertausenden Gästen und Durchreisenden, glänzt die Brennerautobahn bekanntlich stets mit einem besonders sensiblen und verantwortungsvollen Umgang sowohl mit den Landessprachen als auch mit den Ortsnamen in Südtirol.

    Die mit einem grünweißroten Logo versehenen Fahrzeuge des sogenannten Verkehrsdienstes waren bis vor einiger Zeit in der Regel mit ausgeschaltetem Display unterwegs, sofern nicht gerade relevante Hinweise (Staugefahr, langsam-fahren [sic] etc.) eingeblendet wurden.

    Foto und Kennzeichenschwärzung von mir

    Seit einigen Monaten wird das Display der stehenden oder fahrenden Fahrzeuge jedoch üblicherweise nicht mehr abgeschaltet. Stattdessen ist dort dauerhaft die Bezeichnung ausiliari traffico – A22 eingeblendet. Dass dabei offenbar vergessen wurde, abwechselnd sowohl die italienische als auch die deutsche Bezeichnung anzuzeigen — was technisch problemlos möglich wäre —, muss wohl ein ganz seltenes Versehen sein.

    Ein Versehen nicht unähnlich jenem, das sich etwa heute auf den Überkopfanzeigen beobachten ließ. Da muss jemandem ganz zufällig entfallen sein, dass es in Südtirol neben den von Ettore Tolomei erdachten und im Faschismus aufgezwungenen Erfindungen auch historisch gewachsene »deutsche« Ortsnamen gibt:

    Fotos und Kennzeichenschwärzung von mir (links »Deutsch«, rechts Italienisch)

    Wenn sich derart witzige Zufälle häufen, könnte zum Beispiel die Landesregierung als Vertreterin des Miteigenümers Land Südtirol ihre Gesandten in der Betreibergesellschaft zu einem freundlichen Gespräch einladen. Was aber wohl kaum geschehen wird — schließlich ist der fatalistische Glaube an den bloßen Zufall hierzulande weit verbreitet. Da kann man eben wenig machen.

    (Anders wäre es, wenn es sich um Wanderschilder handeln würde, dann müsste man natürlich dringend eingreifen.)

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Lebensende: Toskanisches Gesetz rechtens.

    Das autonome Südtirol hatte sich dagegen entschieden, eigene Regeln zum sogenannten (selbstbestimmten) Lebensende auszuarbeiten, weil es sich dabei um eine zentralstaatliche Zuständigkeit handle. Den Weg der Toskana, einer Region ohne Sonderautonomie, die ein eigenes Gesetz erlassen hatte, wollte man nicht gehen.

    Das Verfassungsgericht (VfG) hatte den Gesetzgeber schon vor Jahren dazu aufgefordert, in diesem Bereich tätig zu werden, doch Abgeordnetenkammer und Senat blieben untätig, nicht zuletzt weil die Rechten lebensbeendende Maßnahmen ablehnen. Dieses Vakuum haben zunächst die Toskana, dann aber auch das autonome Sardinien mit eigenen Regelungen gefüllt.

    Gegen das toskanische Gesetz, das heuer in Kraft getreten war, ist die Zentralregierung von Giorgia Meloni (FdI) mit einer Anfechtung am Verfassungsgericht vorgegangen. Ein weiterer Rekurs gegen das sardische Äquivalent wäre eigentlich vorgesehen.

    Das nun veröffentlichte Urteil stellt für die italienische Regierung aber einen Rückschlag dar: Grundsätzlich wurde die Berechtigung der Regionen, eigene Regelungen auf diesem Gebiet zu erlassen, bestätigt. Beanstandet wurden lediglich einzelne Details, die die Toskana nun korrigieren muss, damit das Gesetz aufrecht bleiben kann.

    Für Südtirol sollte dieses Urteil ein Weckruf sein, nicht ständig vorauseilend auf autonome Handlungsspielräume zu verzichten — und nun rasch ein eigenes Gesetz zum selbstbestimmten Lebensende zu erlassen.

    Cëla enghe: 01



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  • Italianisierte Vinschgerlen.

    Gäbe es in Südtirol — wie in manch anderem Minderheitengebiet — so etwas wie einen Negativpreis für Assimilierung und Selbstaufgabe, wäre die Meraner Mühle aus Lana mit dieser Backmischung, die mir heute in einem Bioladen aufgefallen ist, eine heiße Kandidatin:

    Eine typische Südtiroler Brotspezialität, die selbst in der italienischen Wikipedia und bei Slow Food Italien als »Vinschger Paarl« geführt wird, wird hier kurzerhand nach bestem Tolomei-Stil italianisiert, als ließe sich im Namen der Geldvermehrung beliebig über ein allgemeines Kulturgut verfügen.

    Diese fragwürdige Übersetzung, für die keinerlei Bedarf bestand, wird zudem nicht etwa untergeordnet angeführt, sondern auf der Verpackung — einschließlich faschistisch oktroyierter Landesbezeichnung — prominent, erstgereiht und fett hervorgehoben. Die Originalbezeichnung »Vinschgerlen« erscheint demgegenüber lediglich zweitgereiht und in kleinerer Schrift.

    Abgerundet wird diese unnötige Anbiederung die deutlich größere, erstgereihte italienische und die untergeordnete deutsche Firmenbezeichnung (einschließlich des Ortsnamens Meran) sowie durch den fetten und erstgereihten italienischen Hinweis »basta aggiungere acqua«.


    Andernorts werden solche Negativpreise übrigens typischerweise von Kultur- und Sprach-NROs der Minderheiten vergeben. In Südtirol fehlt so etwas für die deutsche Sprache bislang völlig: Da könnte man durchaus von der Ladinia lernen, wo die Union Generela di Ladins dla Dolomites (UGLD) und die Unterorganisationen der einzelnen Talschaften diese Aufgabe wahrnehmen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08



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  • Alberta bestimmt selbst.

    In Québec werden die Rufe nach einer erneuten Abstimmung über die Zugehörigkeit zu Kanada wieder lauter, nachdem die frankophone Provinz bereits zweimal — 1980 und 1995 — ein Selbstbestimmungsreferendum abgehalten hat.

    In der westlichen Provinz Alberta ist man diesbezüglich inzwischen jedoch einen Schritt weiter: Vor wenigen Tagen gab die zuständige Wahlbehörde bekannt, dass sie einen Volksabstimmungsvorschlag über die Separation von Kanada gutgeheißen hat. Die Fragestellung lautet: »Sind Sie damit einverstanden, dass die Provinz Alberta nicht mehr ein Teil Kanadas sein und ein unabhängiger Staat werden soll?«1Übersetzung von mir – Original: »Do you agree that the Province of Alberta should cease to be part of Canada to become an independent state?«

    Bis Anfang Jänner müssen die Einbringerinnen eine verantwortliche Person namhaft machen, danach kann die Unterschriftensammlung beginnen. In der rund 4,3 Millionen Einwohnerinnen zählenden Provinz müssen innerhalb von vier Monaten 178.000 Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Erst kürzlich wurde diese Frist um einen Monat verlängert und die notwendige Schwelle von 20 auf 10 Prozent derer halbiert, die an der letzten Wahl teilgenommen hatten. Die Promotorinnen geben an, schon jetzt über mehr Unterstützerinnen zu verfügen, als Unterschriften benötigt werden.

    Zunächst hatte ein Gericht den Antrag auf Volksabstimmung einstweilig ausgesetzt, um dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen zu können. Die Regierung von Alberta schritt jedoch ein und ebnete dem Vorhaben mit einer Gesetzesänderung den Weg. Eine Sprecherin der Justizministeriums von Alberta erklärte, es müsse ein demokratisches Recht sein, von Bürgerinnen initiierte Volksabstimmungen über Themen abhalten zu dürfen, die von der Bevölkerung als wichtig erachtet werden. Wenn jene, die die staatliche Unabhängigkeit befürworten, der Ansicht seien, die nötige Unterstützung mobilisieren zu können, sei dies nun die Gelegenheit, es unter Beweis zu stellen.

    Das fragwürdige und skurrile Alberta Prosperity Project, von dem der Antrag auf Ausübung der Selbstbestimmung ausgeht, hatte ursprünglich mehrere Szenarien ins Spiel gebracht: Alberta als 51. Bundesstaat der USA, als US-Territorium, als konstitutionelle Republik innerhalb der kanadischen Föderation oder als voll unabhängiger Staat — wobei Letzteres als ausgewogenste Option bezeichnet wurde.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Falle einer Abstimmung eine Mehrheit für eine Änderung des Status Quo ausspricht, gilt derzeit als gering.

    Wie für Québec gilt zudem auch für Alberta der sogenannte Clarity Act, wonach Ottawa nur bei einem eindeutigen Ergebnis Verhandlungen über eine Abspaltung aufnehmen würde. Unklar bleibt jedoch, wie ein solches eindeutiges Ergebnis beziehungsweise eine »klare Mehrheit« konkret definiert ist.

    In Zeiten eines Präsidenten Donald Trump, der wiederholt angekündigt hat, Kanada annektieren zu wollen, bestehen zudem Befürchtungen, die USA könnten versuchen, auf eine allfällige Abstimmung Einfluss zu nehmen, um den nördlichen Nachbarstaat zu destabilisieren — oder gar zu zerschlagen. Bislang scheint ein Verbot einer solchen Abstimmung jedoch keine Option zu sein, die ernsthaft in Betracht gezogen wird.

    • 1
      Übersetzung von mir – Original: »Do you agree that the Province of Alberta should cease to be part of Canada to become an independent state?«


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  • Recht auf Gebrauch der Muttersprache: keine Daten.
    Sprachbarometer 2025

    Unmittelbar nach der Veröffentlichung des neuen ASTAT-Sprachbarometers wurde in den Kommentaren bereits darauf hingewiesen: Anders als die beiden vorherigen Ausgaben von 2004 und 2014 enthält jene von 2025 keine Frage mehr zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache bei öffentlichen Ämtern.

    Meiner Auffassung nach handelte es sich dabei um einen der wichtigsten Indikatoren der amtlichen Sprachstudie. Wennschon war die Fragestellung zu allgemein gehalten, sodass man sie durch vertiefende Zusatzfragen hätte ergänzen können. Und es war eine der wenigen, wenn nicht sogar die einzige Frage, die sich explizit auf die Einhaltung verbriefter Rechte bezog.

    Ohnehin werden die Fragen (bzw. die Antwortmöglichkeiten) nach meinem Geschmack von Ausgabe zu Ausgabe zu stark verändert, wodurch die für die Beurteilung von Trends so wichtige Vergleichbarkeit vielfach verloren geht. Dass jedoch eine derart zentrale Frage kommentar- und ersatzlos gestrichen wird, ist noch einmal unverständlicher.

    Ich möchte mir eigentlich nicht vorstellen, dass 2025 auf diese Frage verzichtet wurde, weil jemandem das Ergebnis nicht gefallen haben könnte — nämlich der Befund, dass es um die Einhaltung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht öffentlicher Dienste, einer tragenden Säule des Minderheitenschutzes, äußerst schlecht bestellt ist. Der Verdacht drängt sich jedoch geradezu auf. Immerhin steht dieser ernüchternde Befund im klaren Widerspruch zu den gebetsmühlenartig wiederholten Jubelmeldungen über unsere Autonomie.

    Katastrophale Ergebnisse

    Bereits das Resultat der ersten Erhebung im Jahr 2004 war erschreckend: Knapp die Hälfte (48,7%) der deutschsprachigen Befragten gab an, dass ihnen das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im Jahr zuvor »manchmal« oder sogar »oft« verweigert worden sei. Trotz deutscher Bevölkerungsmehrheit lag dieser Wert mehr als fünfmal so hoch wie bei den italienischsprachigen Befragten, von denen lediglich 9 Prozent eine Verletzung ihrer Sprachrechte beklagten. Am höchsten war der Anteil erwartungsgemäß unter den Ladinerinnen, doch auch hier war das Ausmaß erstaunlich: Fast zwei Dritteln (64,6%) war innerhalb eines Jahres das Recht auf Gebrauch der Muttersprache verweigert worden.

    Die zweite Erhebung von 2014 stellte eine weitere klare Verschlechterung fest: Nun hatten schon 59,6 Prozent der Deutschsprachigen eine Verletzung ihrer Sprachrechte zu beklagen — ein inzwischen beinahe ebenso hoher Anteil wie unter den Ladinerinnen (64,4%), also mit einer Sprache, die rechtlich (leider) gar nicht mit der deutschen und der italienischen gleichgestellt ist. Auch unter den Italienischsprachigen verschlechterte sich der Wert auf 14,1 Prozent, war damit aber noch immer enorm viel besser als bei den Sprecherinnen der beiden minorisierten Sprachen.

    Besonders auffallend war, dass selbst in der Landesverwaltung (nebst ebenfalls vom Land verwaltetem Gesundheitswesen) die Verweigerung des Deutschen um ein Vielfaches häufiger vorkam als die Verletzung des Rechts auf Gebrauch des Italienischen.

    Gerade deshalb wäre es nicht nur interessant, sondern für die Beobachtung des Minderheitenschutzes und die allfällige Ergreifung von Gegenmaßnahmen auch sehr wichtig gewesen, die weitere Entwicklung nachvollziehen zu können: Haben sich die Werte — wie zu befürchten steht — weiter verschlechtert? Oder konnte zumindest ein weiterer Einbruch verhindert werden?

    Dass es zu einer nennenswerte Verbesserung gekommen sein könnte, würde ich persönlich ausschließen. Belegen lässt sich dies nun jedoch — trotz mehrerer Indizien (u.a. 01 02) — nicht mehr.

    Wir tappen erneut im Dunkeln. Für einen modernen, wirksamen und wissensbasierten Minderheitenschutz ist das Gift.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05



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  • Längen- statt Abfahrverbote.
    Vorzeigeautonomie

    Über zehn Meter lange Lastwagen dürfen ab sofort nicht mehr durch Gossensaß fahren, während in Mauls eine Beschränkung auf zwölf Meter gilt. Ausgenommen sind jeweils der Ziel- und Quellverkehr, um der örtlichen Wirtschaft nicht zu schaden. Gleichzeitig wurden die Gewichtsbeschränkungen aufgehoben, da sie schwer kontrollierbar gewesen seien, wie das Landespresseamt (LPA) mitteilt.

    Um den Durchzugsverkehr einzuschränken, wären eigentlich Abfahrverbote von der Brennerautobahn das Mittel der Wahl. Doch leider haben wir auch diesbezüglich keine echte, sondern nur eine Vorzeigeautonomie.

    Wie selbst der zuständige Assessëur Daniel Alfreider (SVP) einräumt, ist das nun eingeführte Längenverbot nur ein Palliativum:

    »Da wir in Südtirol keine rechtlichen Instrumente haben, um, wie etwa in Bayern oder Tirol, Abfahrten zu verbieten, war der Durchgangsverkehr durch unsere Dörfer immer ein großes Problem. Mit der Längenbegrenzung schaffen wir gemeinsam mit den Gemeinden die Voraussetzung, um die Abfahrten von der A22 drastisch zu reduzieren und so unsere Ortschaften vor Lärm und Abgasemissionen zu schützen.«

    Pressemitteilung (Hervorhebungen aus dem Original)

    Was ein Workaround bringt, das statt den gesamten Ausweichverkehr nur besonders lange Fahrzeuge ausschließt, kann man sich ja vorstellen. Es ist halt besser als gar nichts.

    Andere Maßnahmen, wie die Anhebung der viel zu geringen Mautgebühren oder die Ausweitung des Nachtfahrverbotes, fallen ebensowenig in Südtiroler Zuständigkeit.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07



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