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Catalunya (II).
Sprachpolitik

Meinem selbst auferlegten Auftrag, das katalanische Modell in Südtirol bekannt zu machen, möchte ich auch weiterhin nachkommen. Der Anlass für diesen zweiten thematischen Block — über die Sprachpolitik — ist eine Anfrage zum Thema Sprachschutz als Konsumentenschutz, die ich bereits vor Monaten an die Südtiroler Landesregierung geschickt habe. Sie wird im Eintrag »Eine Anfrage. Und ihre Antwort?« [s.] näher erläutert. Indirekt ist dieser Artikel also auch unseren Volksvertretern gewidmet.

Durch die Übersetzung einiger Artikel aus der offiziellen Homepage der katalanischen Regierung (»Generalitat de Catalunya«) will ich Vergleichswerte zur Verfügung stellen, die im Idealfall als Diskussionsgrundlage für ähnliche Maßnahmen in Südtirol dienen können. Im Folgenden werden zum Beispiel die katalanischen Bestimmungen im Konsumentenschutz erläutert:

1. Katalanisch im Privatunternehmen:

• Verkaufs- und Dienstleistungsunternehmen, die ihre Aktivität in Katalonien ausüben, müssen in der Lage sein, Verbraucherinnen und Verbraucher in sämtlichen Amtssprachen Kataloniens [Katalanisch und Kastilisch (Spanisch), sowie Okzitanisch im Aran-Tal, Anm.] zu bedienen (Art. 32.1 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Beschriftungen und Informationsschilder sowie Dokumente, die Dienstleistungsangebote zum Inhalt haben und die an Nutzer und Verbraucher in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gerichtet sind, müssen mindestens in katalanischer Sprache verfasst sein. Ausgenommen sind nur Markenbezeichnungen und ähnliche Beschriftungen [Slogans, Mottos…], die über das industrielle Eigentum geregelt werden (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

• Fest angebrachte Aufschriften und Informationen, welche am Arbeitsplatz vorzufinden und an jene Personen gerichtet sind, die dort arbeiten, müssen mindestens auf Katalanisch abgefasst sein (Art. 36.4 Sprachpolitikgesetz). Die Regierung der Generalitat hat die Aufwertung und den Gebrauch des Katalanischen im Bereich, auf den sich der erste Paragraph dieses Absatzes bezieht, durch angemessene Maßnahmen zu fördern (Art. 32.2 Sprachpolitikgesetz).

Konzessionsnehmer: Konzessionsnehmer der Generalitat de Catalunya und sämtlicher Lokalkörperschaften haben im Rahmen ihrer Aktivität und ihres internen Schriftverkehrs, sowie in Aufschriften, Gebrauchsanweisungen, in der Etikettierung und der Verpackung von Produkten und Diensten, die sie herstellen oder anbieten, bevorzugt die katalanische Sprache zu verwenden (Art. 30.1 Sprachpolitikgesetz).
Außerdem haben sie für die Kommunikation und Benachrichtigungen, einschließlich Rechnungen und andere Dokumente die katalanische Sprache bevorzugt zu benutzen, ohne das Recht der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, diese Informationen auf Kastilisch (Spanisch) zu erhalten, falls sie dies anfordern (Art. 30.2 Sprachpolitikgesetz).

Unternehmen mit Vereinbarungen und subventionierte Unternehmen: Unternehmen, die eine Vereinbarung oder eine Zusammenarbeit mit der Generalitat oder irgendeiner öffentlichen Körperschaft eingegangen sind, oder Beiträge bzw. Subventionen von ihnen entgegennehmen, haben in Aufschriften, Benachrichtigungen und allen für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumenten mindestens die katalanische Sprache zu verwenden, und dies zumindest soweit diese den Bereich der Subvention oder der Zusammenarbeit betreffen (Art. 33 Sprachpolitikgesetz).

2. Beschriftung und Etikettierung:

Fest angebrachte Beschriftungen und allgemeine Informationsschilder in Betrieben, welche Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, müssen zumindest in katalanischer Sprache verfasst sein (Art. 32.3 Sprachpolitikgesetz). Die Daten auf Produktetiketten, Verpackung und Gebrauchsanweisungen der Produkte die in Katalonien verkauft werden, können [wahlweise] auf Katalanisch, Kastilisch oder in jeder anderen Sprache der Europäischen Union verfasst sein. (Art. 34.1 Sprachpolitikgesetz). Der zweite Absatz des genannten Artikels sieht außerdem vor, dass sämtliche Pflichtangaben sowie selbst die freiwilligen Zusatzinformationen aller Produkte mit kontrollierter Herkunftsangabe, Landesbezeichnung (Catalunya) oder Qualitätsmarke, sowie aller handwerklich hergestellten Produkte zwingend zumindest auf Katalanisch verfasst sein müssen.

3. Katalanisch im Tourismus:

Der Tourismusbereich und die Gastronomie werden von einer eigenen Konsumentencharta abgedeckt, die außerdem um weitere gesetzliche Maßnahmen ergänzt wurde. Das ist der Fall bei touristischen Unterbringunsdiensten, welche dazu angehalten sind, die Preislisten sämtlicher Dienstleistungen sowie ihre Rechnungen zumindest auf Katalanisch zu verfassen; Restaurationsbetriebe haben sowohl im Außenbereich als auch im Gebäudeinneren die Preise ihrer Dienstleistungen und die Speise- und Weinkarten zumindest auf Katalanisch zur Verfügung zu stellen. Reiseunternehmer müssen dem Verbraucher alle Informationen über ihre Dienstleistungen und sämtliche Verträge mindestens auf Katalanisch anbieten.

4. Welche spezifische Verpflichtungen haben Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften?

Zusätzlich zu den sprachlichen Verpflichtungen, die alle Unternehmen betreffen, müssen Banken, Sparkassen und andere Finanzgesellschaften sowie die Versicherungsgesellschaften folgendes zwingend auf Katalanisch bereithalten:

– Schecks, Zahlscheine und Scheckhefte;
– alle anderen Dokumente, die sie ihren Kunden anbieten;

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bank- und Versicherungsverträge in separaten Exemplaren (!) auf Katalanisch und Kastilisch verfügbar sein müssen.

5. Versicherungen:

Die Versicherungspolicen müssen in Katalonien je nach Wunsch des Versicherungsnehmers auf Katalanisch oder Kastilisch abgefasst werden. Wo dies das Europäische Recht vorsieht, darf sie der Versicherungsnehmer außerdem auch in einer anderen Sprache der Union beantragen (Artikel des Gesetzes 18/1997).

6. Welche Unterlagen müssen mindestens auf Katalanisch verfasst sein?

Mindestens auf Katalanisch müssen alle Unterlagen vorhanden sein, welche Dienstleistungsbeschreibungen beinhalten, zudem Kataloge und Prospekte, Speisekarten und Menüs der Restaurants. Finanz- und Versicherungsgesellschaften, andere Unternehmen oder Freiberufler in bestimmten Handelsbereichen müssen ihre Kostenvoranschläge, Rechnungen und alle weiteren Unterlagen auf Katalanisch ausstellen, und zwar im Einklang mit den jeweiligen sektoralen Bestimmungen.

7. Katalanische Ortsnamen (Toponyme):

“Die einizge offizielle Form der Toponyme Kataloniens ist die katalanische, (…) außer jene des Aran-Tals, welche nur die aranesische Form besitzen.” (Art. 18.1 Sprachpolitikgesetz). Diese offizielle katalanische Bezeichnung ist die einzige juridisch anerkannte, und die Beschilderung hat sich danach zu richten (Art. 18.4 Sprachpolitikgesetz).
Territorialdeskriptive Publikationen — Karten und Reiseführer usw. — welche in Katalonien verlegt werden haben die Toponyme in ihrer offiziellen Form zu benutzen (Art. 3.3 des Dekrets 78/1991 über den Gebrauch von Ortsnamen). Toponyme sind Bezeichnungen der Gemeinden, der Ortschaften, geographischer Elemente, anderer territorialer Einheiten sowie von städtischen und außerstädtischen Wegen und Straßen (Art. 1.1 des selben Beschlusses).

8. Können Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sanktioniert werden?

Unternehmen und Einrichtungen können laut Gesetz 1/1990 vom 8. Jänner 1990 über Marktdisziplin und Verbraucher- und Konsumentenschutz (Verordnung 5b. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes) bestraft werden. Rundfunkunternehmen können auch über die spezifische Gesetzgebung sanktioniert werden (zusätzliche Verordnung 5a. und andere Artikel des Sprachpolitikgesetzes).

9. Können Bürger ein Unternehmen anzeigen, das dem Sprachpolitikgesetz zuwiderhandelt?

Ja. Die Ämter für Sprachgarantien, welche beratend und informierend tätig sind, sowie Unternehmen beim Gebrauch der katalanischen Sprache zur Seite stehen, nehmen auch Reklamationen und Anzeigen entgegen, damit die zuständigen Behörden Inspektionen einleiten und ggf. Sanktionen verhängen können.

Auch wenn diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann sie dennoch einen Überblick darüber geben, wie ein modernes Land mit einer seriösen Sprachpolitik seine mehrsprachige Spezifizität im Konsumentenschutz verankert. Nicht alles ließe sich 1:1 auf Südtirol übertragen. Doch die meisten hier genannten Rechte gibt es hierzulande für die deutsche und ladinische Sprache nicht, wie auch die Verbraucherzentrale bemängelt. Das heißt, dass über 70% der Südtiroler in ihrer Rolle als Konsumenten sprachliche Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Ein Mitgrund für grenzüberschreitenden Einkaufstourismus?

[Zur Erläuterung dieses Eintrags]

Zur Vertiefung: ‹1 / ‹2 ‹3

Siehe auch Eine Anfrage. Und ihre Antwort?, Produktbeschriftung, Geldinstitute.

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Koroska.

Weil auch eine Schutzmacht ihre Minderheiten schützen soll. Um Herrn Fischer und den seinen unter die Arme zu greifen. Und um den Rechtsstaat gegen den Rechtsaußen zu verteidigen — gibt es hier eine Adresse, wo man mit einem Klick einen ganz konkreten Vorschlag unterstützen kann:

Prokärnten.

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Nachgehakt.

Ich habe heute beschlossen in der Angelegenheit »Sprachschutz als Konsumentenschutz« (s. auch Eintrag »Eine Anfrage. Und ihre Antwort?«) nachzuhaken. Auf eine Stellungsnahme freue ich mich:

Sehr geehrte Frau Kasslatter Mur,

sehr geehrter Herr Widmann,

vor nunmehr über drei Monaten habe ich Ihnen unten angeführte Anfrage zum Thema »Sprachschutz als Konsumentenschutz« zukommen lassen. Leider haben Sie mein Schreiben keiner Antwort wert befunden, was mich bei der Brisanz des Themas wirklich wundert. Eine Kopie war damals – zur Kenntnisnahme – auch an die Verbraucherzentrale ergangen, welche auf diesem Gebiet eindeutig Handlungsbedarf feststellt; da ich die gesamte Angelegenheit auch in meinem Blog veröffentlicht habe, können Sie dort die Antwort der Verbraucherschützer im Wortlaut nachlesen:

[Link]

Ich glaube nicht, dem Urteil der Fachleute etwas hinzufügen zu müssen, würde mich aber sehr über eine Antwort freuen.

Mit nach wie vor freundlichen Grüßen

[…]

Ihre Antwort: Aus Kasslatters Ressort habe ich heute, 26. Jänner eine »Kopie zur Kenntnisnahme« erhalten. Daraus geht hervor, dass meine Anfrage an zwei weitere Ressorts weitergeleitet wurde, an jenes von Werner Frick und an Herrn Widmann, der mir bereits eine Antwort schuldet. Ich bin auf weitere Entwicklungen gespannt. Der genaue Wortlaut der Weiterleitung befindet sich unter den »Kommentaren« dieses Eintrags.

Vertiefung: ‹1

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Pistendienst zum Zweiten.

Der weiter unten im Eintrag »Pistendienst« beschriebene Einsatz beginnt Früchte zu tragen. Nachdem ich dort bereits die ersten Reaktionen der Betroffenen (Carabinieri und Weißes Kreuz) veröffentlicht hatte, gibt es jetzt das erste handfeste Engagement:

Sehr geehrter Herr Constantini,

es gibt am Kronplatz effektiv Beschilderungen welche auf den “soccorso Piste” aufmerksam machen und wo das Logo der Carabinieri und des Weißen Kreuzes abgebildet sind. Wir haben nie unser Einverständnis gegeben unser Logo für diesen Zweck zu benutzen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis wir werden nun versuchen herauszufinden wer diese Schilder gedruckt hat und dass diese zweisprachig sein sollten [sic!].

Mit freundlichen Grüßen

Ivo Bonamico (Direktor des Weißen Kreuzes, Anm.)

Da hat also jemand nicht nur die Sprachbestimmungen, sondern auch Lizenz- und Urheberrechte gebrochen, indem er das Logo des WK benutzt hat. Das Foto hat übrigens Herr Bonamico seinem Mail angehängt, was zeigt, dass er sich tatsächlich schlau gemacht hat. Mal sehen, ob die Schilder wirklich ausgetauscht werden, am Besten auf persönliche Kosten des Unbelehrbaren, der die einsprachige Variante veranlasst hat.

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Eine Anfrage. Und ihre Antwort?

Am 20. September 2005 habe ich den Landesräten Kasslatter Mur und Widmann – sowie zur Kenntnisnahme der Verbraucherzentrale Südtirol – eine Anfrage zukommen lassen, die den »Sprachschutz als Konsumentenschutz« betrifft.

Hier die Abschrift meiner Anfage sowie die Antwort der Verbraucherzentrale, die bestätigt, dass das Problem besteht:

Sehr geehrte Landesrätin Kasslatter Mur,

sehr geehrter Landesrat Widmann,

wie man vernimmt wird in nächster Zeit ein Ikea-Markt in Bozen seine Tore eröffnen. Unter anderem in diesem Zusammenhang möchte ich in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um sicherzustellen, daß solche und ähnliche Betriebe, die sich in Südtirol niederlassen, auch über ihre gesetzliche Pflicht hinaus (auch) die deutsche Sprache für ihre Kommunikation benutzen. Keine ernstzunehmende moderne Sprach- und Kulturpolitik kann m.E. eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes entbehren, denn Sprache lebt v.a. durch Kommunikation und die wird heute teilweise von Konzernen bestimmt. Außerdem ist es ein erheblicher Beitrag zum Konsumentenschutz (und zur Stärkung seiner Mündigkeit), wenn der Verbraucher bei Einkauf, Beratung etc. seine eigene Sprache gebrauchen kann. Ich glaube kaum, daß man diese Entwicklung einzig dem freien Markt überlassen soll und kann.

Die Generalitat de Catalunya – die katalanische Regierung – etwa hat ein modernes und sehr erfolgreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um mit gezielten gesetzlichen Bestimmungen und begleitenden Fördermaßnahmen dafür zu sorgen, daß möglichst viele Betriebe in Katalonien die dortige »landeseigene Sprache« sowohl in der internen Kommunikation als auch und vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Diese Sprachpolitik hat dazu geführt, daß etwa Unternehmen wie Ikea, MediaMarkt, McDonald’s und alle führenden Tankstellenbetreiber sowie Bankinstitute entweder freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durchwegs von der katalanischen Sprache Gebrauch machen.

Hat das Land Südtirol ein ähnliches Gesamtkonzept? Besteht in der Landesregierung Interesse, derartige Maßnahmen zu ergreifen? Hat das Land die nötigen Mittel (in Form von Zuständigkeiten) um eine zeitgemäße Sprachpolitik zu betreiben?

Mit freundlichen Grüßen

Simon Constantini, Brixen

(PS: Bei Interesse kann ich Ihnen gerne die katalanische Vorlage zukommen lassen, die ggf. als Vergleich und Basis für eine südtirolspezifische Initiative dienen kann.)

Sehr geehrte Frau (sic) Constantini,

da sich diesbezüglich immer wieder leidgeprüfte KonsumentInnen an uns wenden, sehen wir hier großen Handlungsbedarf.

Es ist derzeit leider so, dass nicht einmal in jenen Bereichen wo es gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Zweisprachigkeitspflicht gibt (wie beispielsweise im delikaten Bereich der Arzneimittel oder bei den Konzessionären von öffentlichen Dienstleistungen) die Gesetze eingehalten werden und die Politik bzw. die Kontrollbehörden nichts unternehmen. Wir konnten bzw. können das Problem verständlicherweise nicht schultern.

Sollten Sie Interesse haben, an der Sache dranzubleiben, so können Sie mit unserer vollen Unterstützung rechnen. Gerne sehen wir Ihren Nachrichten entgegen.

M.f.G.

Walther Andreaus
Verbraucherzentrale

Von der Landesregierung habe ich bis dato leider keine Antwort erhalten.

Siehe auch ‹1  ‹2

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Trennung raus.

Das geltende Südtiroler Autonomiestatut ist zunächst ein vorzügliches Schutzinstrument — aus dem vorigen Jahrhundert. Es hat gestattet, Südtirol ins neue Millennium herüberzuretten, und ist eine Maßnahme aus der Zeit nach jenen Kriegen, die Europa zerstört, die Juden vernichtet und ganze Völker in ein Korsett gezwungen haben, das längst viel zu eng geworden ist.

Das Aushängeschild dieses (nunmehrigen) Anachronismus’ ist das nötige Übel einer ethnischen Trennung, die auf kulturelle Erhaltung setzt und Entwicklungen — negative und eben auch positive — hemmt. Eine Art identitäres Konservierungsmittel.

Leider lässt es das Autonomiestatut kaum zu, neue Lösungen in Eigenständigeit, selbst im gesellschaftlichen, sprachgruppenübergreifenden Dialog zu finden und umzusetzen. Aufgrund seiner Beschaffenheit setzt es auf Unbeweglichkeit, auf seine »Verankerung« (im Völkerrecht und in der Verfassung) und auf den Schutz durch das sogenannte »Vaterland Österreich« — und ist darauf angewiesen.

In dieser Logik sind die heutigen (eines Nationalstaates würdigen) Schutzmechanismen weiterhin nötig und unersetzlich. Nur ein Ausbruch aus den heutigen Rahmenbedingungen wird den Dialog aus Rom (oder Wien) ins Land verlegen und alle in den konstituierenden Prozess eines neuen, überfälligen Gesamtkonzeptes für Südtirol einbinden.

Das bedeutet zunächst eine Territorialisierung der Autonomie- und Selbstbestimmungsgedanken. Denn eine Lösung für nur einen Teil der Bevölkerung ist nicht nur schwer umsetzbar, sondern (vor allem) nicht wünschenswert. Dies würde lediglich zu einer Umkehrung des Minderheitenproblems führen.

Der jüngste, mutige Schritt der SVP, eine Italienerin auf ihren Listen zu präsentieren ist ein richtiger und ermutigender Schritt in diese Richtung, so er nicht ein Wahlgag bleibt. Die Diskriminante darf keine ethnische mehr sein, sondern muss zwischen Autonomiewilligen und -unwilligen unterscheiden; und selbst letztere sind anzusprechen und von der Güte des Projekts zu überzeugen.

Der »Prozess« wird in jenem Maße erfolgreich sein, wie man imstande sein wird, sämtliche Sprachgemeinschaften und Bevölkerungsschichten anzusprechen und einzubinden. Für das Gelingen wird dies sogar eine conditio sine qua non sein, das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in anderen Regionen mit ähnlichen Problemen.

Vertiefung. Hinzugefügt am 16.02.2006

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Sprachimmersion und Aosta.

In letzter Zeit ist das Thema Sprachunterricht – bedingt etwa durch die Kandidatur von Frau Elena Artioli auf den Listen der SVP – wieder verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Die Frau schlägt etwas vor, was wohl den meisten Südtirolerinnen ein ernsthaftes Anliegen ist, und zwar die Sprachkompetenz des Nachwuchses noch stärker zu forcieren. Ich bin selbst auch davon überzeugt, dass in Südtirol eine noch bessere Vermittlung der Sprachen (sämtlicher Sprachen, vieler Sprachen!) vonnöten ist. Es könnte z.B. auch ein umfangreiches freiwilliges Angebot der Schulen unter Beibehaltung des heutigen Schulsystems sein. Allerdings bin ich seit jeher skeptisch, ob das in Vorträgen illuminierter Expertinnen so hochgelobte Immersionsmodell unseren Bedürfnissen wirklich genügt, die da auch sind: der Minderheitenschutz. Ich bin jüngst im Netz auf eine wissenschaftliche Analyse der Situation im Aostatal gestoßen, die ich hier verlinke:

Hier gehts zur Studie.

Falls etwas Zeit vorhanden, empfehle ich, die sehr detaillierten Daten genauer unter die Lupe zu nehmen. Selbstverständlich muss man stets vorsichtig sein, wenn man Regionen mit unterschiedlicher Geschichte vergleicht. Dennoch finde ich die Ergebnisse ernüchternd und erschreckend, von Multikulturalität und Mehrsprachigkeit in einem Ausmaß wie in Südtirol kann da keine Rede (mehr) sein! Davor kann niemand die Augen verschließen, dem die Mehrsprachigkeit Südtirols ein Anliegen ist.

Das Fazit könnte natürlich sein, sich weiterhin (und verstärkt) der Immersion zu verschließen – während aufgeklärte Bürger nach wie vor daran festhalten könnten, um den Istzustand auch unter dem Risiko aufzubrechen, langfristig Schaden davonzutragen. Beide Haltungen sind für mich nachvollziehbar und haben ihre philosophische und politische Daseinsberechtigung.

Bis jetzt ist allerdings im Widerstreit der Positionen untergegangen, dass die Quadratur des Kreises wohl durch ein höheres Maß an Selbstbestimmung für Südtirol zu erreichen wäre. Dadurch würde man nämlich die Ausgangslage (also sämtliche Voraussetzungen) auf einen Schlag zum Besseren verändern. Im Klartext: In einer lösgelösten Situation (etwa Luxemburger Verhältnisse), wo es keine natürliche Entwicklung hin zu einem angeschlossenen »Nationalstaat« geben kann, ist Assimilierung kaum zu befürchten, multikulturelle Bestrebungen könnten erfolgreich verlaufen. Solange wir aber nicht kulturelles und geistiges Zentrum unserer selbst sind, sondern lediglich die Peripherie zweier Sprachräume, laufen wir stets Gefahr, dem Beispiel des Aostatals zu folgen – in den Abgrund.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1› 2›

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Wiki auf Ladinisch.

Auch will ich natürlich nicht vorenthalten, was ich schon in verschiedenen Foren geteilt habe:

Im O-Ton:

Das wird zu wenig beworben: Es gibt einen Testbetrieb für die neue Wikipedia auf Dolomitenladinisch (wie bereits für das schweizerische Bündnerromanisch). In kurzer Zeit sollten etwa 100 Artikel zustandekommen, damit die freie Enzyklopädie in den ordentlichen Betrieb genommen wird. Falls ihr der ladinischen Sprache mächtig seid, helft mit. Der Beitrag aller ist gefragt, um dieses Ziel zu erreichen! Jeder kann auch mit geringen Vorkenntnissen mitmachen.

Hier die Adresse: http://meta.wikimedia.org/wiki/Test-wp/lld

Die Wiki ist der ideale Ort um einer Minderheitensprache auf die Beine zu helfen, ihr Leben einzuhauchen.

Wie ich meine ist die Wiki eine ungeahnte und unerschöpfliche Möglichkeit gerade für eine bedrohte Minderheitensprache »ohne Staat«, kostenlos und in zwar harter aber lohnender Zusammenarbeit ein derart wichtiges Instrument wie ein universelles Nachschlagewerk zu schaffen. Zahlreiche Minderheiten haben diese Chance bereits begriffen und ergriffen, wie etwa die Korsinnen, Friauler- oder Baskinnen. Die ladinische Wiki schläft derweil noch einen Dornröschenschlaf, viel Interesse scheine auch ich mit meinen Aufrufen nicht erreicht zu haben. Allem Anschein nach wurde das Projekt von irgendeiner gutmeinenden Institution oder Stelle (das »Micurà de Rü«? die »Union Generela«?) initiiert, allerdings ohne besondere Vorkenntnisse. Die Artikel sind größtenteils reinkopiert und nicht mit den für Wikipedia charakteristischen Links versehen, die willigen Verfasserinnen die Arbeit erleichtern würden. Schade, dass ich des Ladinischen trotz einiger Vorfahren aus diesem Sprachraum nicht ausreichend mächtig bin, es wäre eine Freude, ein bisschen Zeit darin zu investieren. Andererseits: Wenn sich eine Gesellschaft nicht für ihre Sprache interessiert und stark macht, ist Engagement von außen eigentlich wenig hilfreich. Ohne Selbstbewusstsein der Betroffenen selbst ist das Problem nicht zu lösen. Vielleicht macht sich ja doch noch jemand an die Arbeit?

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