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HGV gegen Transparenz und Autonomie.

Laut einem Bericht der TAZ sollen sowohl Rom als auch Brüssel einer in Südtirol geplanten verpflichtenden Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gastronomie zugestimmt haben. Bislang bestehende Unsicherheiten wären somit ausgeräumt.

Doch das reicht dem HGV offenbar nicht. Im unerschütterlichen Bestreben, ein entsprechendes Landesgesetz abzuwenden, spannt er jetzt auch noch den staatsweiten Verband der Lokalbetreiberinnen (FIPE) ein, der angeblich — wie der HGV selbst — zum Schluss kommt, dass eine derartige Vorschrift nur von EU-Mitgliedsstaaten und nicht von »Regionen oder Provinzen« erlassen werden dürfe. Der Hoteliers- und Gastwirteverband und seine italienischen Freunde arbeiten also nicht mit inhaltlichen Argumenten, sondern stellen der Südtirolautonomie — in Vorwegnahme von Urteilen, die womöglich gar nie gefällt werden — die Zuständigkeit in Abrede, ein eigenes Gesetz zu erlassen, sogar wenn dies mit Zustimmung der EU und des Staates geschieht.

Dem EuGHGV ist offenkundig jedes argumentative Mittel recht, nur um eine unliebsame Regelung zu verhindern — selbst wenn sie von einer Mehrheit im Landtag gewollt wäre. Das ist undemokratisch und autonomiefeindlich.

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Sprachverbot in Korsika.

Schon seit Jahren nutzen die korsischen Institutionen selbstbewusst die korsische Sprache und sind dabei manchmal sogar mutiger als die Südtiroler Vorzeigeautonomie.

So werden auch im Französischen sehr häufig nur noch die korsischen statt der in der Staatssprache gebräuchlichen italienischen Ortsnamen1kolonialistische Erfindungen wie in Südtirol gibt es erst gar nicht genutzt (Aiacciu statt Ajaccio, Portivechju statt Porto-Vecchio) und der offizielle Webauftritt ist unter www.isula.corsica (statt www.ile-de-corse.fr o. ä.) zu finden.

Nun aber gab es für den amtlichen Gebrauch der Landessprache einen Rückschlag: Das Verwaltungsgericht von Bastia urteilte, die Gleichstellung von Korsisch und Französisch im korsischen Parlament, wo tatsächlich regelmäßig Korsisch gesprochen wird, widerspreche Artikel 2 der Verfassung, der Französisch als Sprache der Republik festlegt.

Eingeführt worden war die Gleichstellung vom Landesparlament sogar mit einstimmigem Votum, dennoch fühlte sich der damalige Präfekt, Pascal Lelarge, als Wachhund des Zentralstaats dazu berufen, die Neuerung gerichtlich anzufechten. Das Urteil stellt den wiederholten »Missbrauch« von Artikel 2 durch die französische Justiz dar, war dieser doch eingeführt worden, um den wachsenden Einfluss der englischen Sprache zu bremsen und nicht, um die Minderheitensprachen zu schwächen — was dazumal sogar ausdrücklich versprochen worden war.

Der Präsident der Insel, Gilles Simeoni, und die Präsidentin der Assemblea di Corsica, Marie-Antoinette Maupertuis, veröffentlichten eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Urteil, in der sie darauf hinweisen, dass den Abgeordneten die Verwendung ihrer eigenen Sprache verboten würde und die Umsetzung des Sprachverbots als »undenkbar« bezeichnen.

Wer nun dazu geneigt wäre, den Vorfall als »typisch französisch« abzutun, hätte zwar vielleicht nicht ganz unrecht. Dennoch ist in den meisten italienischen Regionalparlamenten — anders als zumindest bislang in Korsika oder Bretagne — der Gebrauch von Minderheitensprachen untersagt (vgl. ‹1). Meines Wissens machen da nur Aoste und Südtirol-Trentino eine Ausnahme, wobei auch in unserem Landtag bis heute die Verwendung des Ladinischen nicht vorgesehen ist.

  • 1
    kolonialistische Erfindungen wie in Südtirol gibt es erst gar nicht
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Solidarität mit Salto.
Für Meinungs- und Pressefreiheit in Südtirol

Wir geben diesen wichtigen Appell als Zeichen der Unterstützung mit freundlicher Genehmigung des Autors in vollem Umfang wieder.

von Hans Heiss

Presse- und Medienfreiheit sind ein hohes Gut. Als Grundsäulen von Verfassung und Demokratie bilden sie eine Basis für eine offene Gesellschaft. In Südtirol hatten es Freiheit und Vielfalt von Presse und Medien lange nicht leicht. Sie wurden für die Sprachminderheiten mühsam errungen, der Medienpluralismus gewann nur langsam an Boden. Seit gut 40 Jahren hat sich langsam ein wenig Vielfalt eingestellt, wenn auch immer wieder mit Rückschlägen. Trotz der Dominanz eines Medienhauses, von Athesia, das rund 80 % der Medien kontrolliert, bleibt Pluralismus noch gewahrt, wenn auch unter großen Mühen. Dank Rundfunk, Presse, Online-Medien und eines bürgerschaftlichen citizen-journalism.

Umso schwerwiegender daher, wenn Athesia, der stärkste Akteur der Südtiroler Medienwelt, gegen einen kleinen Konkurrenten wie Salto mit Rechtsmitteln massiv und bedrohlich vor Gericht zieht. Der Präsident von Athesia-Druck, Michl Ebner, will Salto und Redakteur Christoph Franceschini wegen Beleidigung vor dem Landesgericht Bozen klagen und hohen Schadensersatz fordern. Die Liste der als beleidigend angeführten Artikel und Sachverhalte ist lang, bei näherer Durchsicht aber hat die Anklage wenig Substanz und Gehalt: Inhalt und Ton sind scharf, mitunter schmerzhaft, wahren aber den Ton bissiger Polemik.

Vor allem bieten die Artikel Informationen und Hintergründe, deren Kenntnis für die Öffentlichkeit Südtirols notwendig ist. Genau dies ist die Aufgabe eines kleinen Mediums wie Salto: Verschwiegenes und Vertuschtes aufzudecken, um so die Informationsrechte und Wissensgrundlage einer demokratischen Öffentlichkeit zu sichern. Werden dabei die Inhaber des Südtiroler Medienmonopols angegriffen und ihre Praktiken enthüllt, so ist dies legitim. Wenn aber der Angegriffene nicht die eigenen Medien nutzt und nicht mit journalistischen Mitteln antwortet, sondern stattdessen zur Klage greift, so lässt dies tief blicken. Warum nutzt die Athesia-Spitze nicht die mediale Feuerkraft des eigenen Konzerns, um den Salto-Artikeln zu begegnen, sondern beschreitet den Weg der Klage?
Journalismus wird von Athesia-Verantwortlichen offenbar nicht nur als Informationspflicht begriffen, sondern als Machtinstrument. Dasselbe Medium, das gegen politisch und persönlich Missliebige oft jede Objektivität vermissen lässt, nimmt gegen Angriffe eines kleinen Mediums den Gerichtsweg, um Salto einzuschüchtern oder gar zum Schweigen zu bringen.

Gegen solche Übergriffe muss sich eine demokratische Öffentlichkeit zur Wehr setzen. Wir bekunden unsere volle Solidarität mit Salto und Christoph Franceschini, den weiteren Autorinnen Lisa Maria Gasser, Paolo Ghezzi, Fabio Gobbato, Wolfgang Mayr und ermutigen sie, ihren Weg eines aufklärenden, investigativen und meinungsfreudigen Journalismus weiter zu beschreiten. Athesia hingegen ist gut beraten, die Klage zurückzuziehen: im Interesse der Presse- und Meinungsfreiheit, aber auch, um sich selbst ein hohes Maß an Peinlichkeit zu ersparen. Eine pluralistische und offene Presse- und Medienlandschaft in Südtirol ist kein Luxus, sondern dringend notwendig, heute vielleicht mehr denn je.

  • Die laufend aktualisierte Liste der Unterzeichnenden ist auf Salto abrufbar.
  • Weitere Unterstützungserklärungen für diesen Appell werden unter info[at]salto.bz entgegengenommen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Kiko in Südtirol und Katalonien.
Sprachpolitik wirkt

Auch in Südtirol spielen Ladenketten und Franchises im Einzelhandel inzwischen eine sehr wichtige Rolle. Unsere Städte sind voll damit, die Einkaufszentren sowieso.

Schon mehrmals haben wir hier darauf hingewiesen, wie wichtig deshalb eine Sprachpolitik wäre, die auch in diesem Bereich für die Berücksichtigung der Minderheitensprachen sorgt. So wie es in vergleichbaren Gebieten in Europa (und darüber hinaus) gemacht wird.

Leider wurde diesbezüglich in Südtirol nie etwas unternommen. Und das Ergebnis dieser absoluten Gleichgültigkeit ist — wie könnte es auch anders sein? — eindeutig.

An dieser Stelle möchte ich aufzeigen, wie unterschiedlich beispielsweise eine italienische Kette in Südtirol und Katalonien auftritt: Kiko Make Up Milano.

Südtirol

Begibt man sich bei uns (konkretes Beispiel: Brixen) in ein Geschäft dieser Kette, findet man kaum Spuren der Minderheitensprache Deutsch. So gut wie alles ist einzig in der nationalen Mehrheitssprache Italienisch gehalten. Zwischen einer Filiale in Südtirol, Rom oder Neapel dürfte es aus sprachlicher Sicht kaum einen Unterschied geben.

Obschon Deutsch in Südtirol die Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit ist, hat es als minorisierte Sprache gegen Italienisch im Handel keine Chance.

Kiko-Geschäft in Brixen: alles Italienisch

Katalonien

Als ich vor einigen Monaten in Barcelona war, hatte ich mich ebenfalls in einer Kiko-Filiale umgesehen.

Auch dort sind sämtliche Beschriftungen einsprachig, diesmal allerdings — im Sinne dessen, was affirmative action genannt wird — in der Minderheitensprache Katalanisch. Kiko stünde es natürlich frei, zusätzlich zu Katalanisch auch Kastilisch (Spanisch) zu verwenden.

Kiko-Geschäft in Barcelona: alles Katalanisch

Wie man sieht, schafft es Katalonien, die Landessprache im Handel zu fördern, obschon es sich bei Katalanisch nicht um eine große, internationale Sprache handelt und somit alles eigens übersetzt werden muss. Dafür vertraut man weder auf irgendwelche Zauberformeln noch auf Bettelei, genausowenig wie man sich auf die Sensibilität der einzelnen Firmen verlässt. Stattdessen wurden die für den Schutz der Minderheitensprache nötigen gesetzlichen Maßnahmen erlassen und auch exekutiert.

So bedienen sich jetzt selbst internationale Ketten, die (wie Kiko) in ihren eigenen Herkunftsländern keinerlei Sensibilität für Minderheitensprachen an den Tag legen, der katalanischen Sprache — weil sie es müssen.

Der Unterschied zwischen Südtirol und Regionen, in denen der Minderheitenschutz im Handel ernst genommen wird, könnte dabei größer kaum sein: Während Ladenketten bei uns meist einen aktiven Beitrag zur sprachlichen Assimilierung leisten, wurden sie etwa in Katalonien durch gezielte Maßnahmen zu wichtigen Verbündeten im Bestreben um die Förderung und Normalisierung der Minderheitensprache gemacht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9

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Transit: Anita scheitert am EuG.

Das ging schnell: Der italienische Frächterverband Anita unter dem Vorsitz von Thomas Baumgartner (Fercam) hatte am 11. November 2022 (um 11:11 Uhr?) beim Europäischen Gericht (EuG) eine Klage gegen die EU-Kommission (EU-K) eingereicht.

Der Vorwurf: Unterlassung. Die EU-K habe es verabsäumt, wegen der verkehrsmindernden Maßnahmen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.

Schon am 2. Februar entschied nun die dritte Gerichtskammer in Luxemburg, dass die Frächter nicht berechtigt seien, die EU-K in diesem Fall wegen Unterlassung zu verklagen. Der Vorstoß sei »offensichtlich unzulässig«, weshalb ein Verfahren erst gar nicht eröffnet wird.

Das ist eine gute Nachricht für Mensch und Umwelt auch in Südtirol, aber leider noch keine vollständige Entwarnung. Gerade fährt nämlich der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) eine aggressive Kampagne gegen Österreich und die dort ergriffenen Maßnahmen. Diesem Vorstoß setzen sich zwar Grüne und STF, nicht aber unser »nachhaltiger« Landeshauptmann (oder gar sein Umweltlandesrat-Darsteller) entschieden entgegen.

Siehe auch 1›

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Zwang zur Beherrschung der italienischen Sprache.

In Italien soll demnächst die Verfassung so abgeändert werden, dass Italienisch auch offiziell als Amtssprache festgeschrieben wird — und zwar vielsagenderweise in Artikel 12, der die Trikolore als Staatsflagge definiert. Die Sprache wird also zu den Symbolen des Staates gereiht und im übertragenen Sinn wie eine Fahne geschwenkt.

Laut italofonia.info gab sich der Vorsitzende der Kulturkommission im italienischen Abgeordnetenhaus, Fabio Mollicone von der neofaschistischen Regierungspartei FdI, im Jänner sicher, dass die Verfassungsänderung in wenigen Monaten umgesetzt werden kann.

Ganz besonders besorgniserregend ist dabei, dass dem Portal zufolge jede Staatsbürgerin nicht nur das Recht haben soll, die italienische Sprache zu gebrauchen, sondern ganz ausdrücklich auch die Pflicht, sie zu beherrschen. Das ist heute nicht so. Es gibt auch sonst nur sehr wenige Länder, wo die Beherrschung der Staatssprache verfassungsmäßig (oder sonstwie gesetzlich) vorgeschrieben ist.

Mit einer derartigen Norm würde Italien sein Selbstverständnis und seine Natur als »mononationaler Nationalstaat« noch einmal betonen und wesentlich verstärken, und zwar naturgemäß zum Nachteil aller anderen Sprachen, die im Staat gesprochen werden.

Insbesondere auch in Südtirol, wo die deutsche der italienischen Sprache laut Autonomiestatut gleichgestellt sein sollte, hätte die Pflicht zur Kenntnis der Staatssprache unabsehbare Folgen. Heute besteht zwar bereits eine Art Recht, die italienische Sprache (zum Beispiel im öffentlichen Schulwesen) zu erlernen, der Minderheitenschutz fußt aber auch auf dem Recht und auf der zumindest theoretischen juristischen Annahme, dass es nicht zwangsläufig nötig ist, die Staatssprache zu beherrschen.

Im Prinzip könnte man von der Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen auch abzuleiten versucht sein, dass die Pflicht zur Beherrschung des Italienischen in Südtirol automatisch auf die Beherrschung des Deutschen ausgeweitet würde, doch aus der Praxis wissen wir, dass Vorschriften zu Schutz und Förderung der Staatssprache (bei der Beschriftung von Produkten, als Voraussetzung zur Berufsausübung, als Bedingung zur Erlangung der Staatsbürgerschaft etc.) auch heute schon nicht im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatuts ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil. Und das wäre wohl auch bei einer verfassungsmäßig vorgeschriebenen »Sprachpflicht« nicht anders.

Nicht zuletzt hätte der Sprachartikel in der Verfassung vermutlich auch »psychologische« Auswirkungen. Auf die Sprecherinnen von minorisierten Sprachen, die sich noch stärker als bisher einseitig in der Pflicht fühlen würden, vorrangig die Staatssprache zu erlernen. Und auf die Sprecherinnen der Staatssprache, die sich — noch mehr als ohnehin schon — dazu veranlasst sehen könnten, sich auf das siamo in Italia, si parla italiano zu berufen.

Wir sind also möglicherweise bald wieder so weit, dass Sprachen als nationalistische Waffe missbraucht und anderen aufgezwungen werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Krankenhauspufferzonen.
Schottland

In Schottland sollen in der Umgebung von Krankenhäusern und einigen anderen medizinischen Einreichtungen schon bald sogenannte Pufferzonen eingerichtet werden, in deren Radius (voraussichtlich 150 Meter) gewisse Kundgebungen grundsätzlich verboten werden. Dadurch sollen insbesondere Frauen, die sich zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in eine solche Einrichtung begeben, vor Einschüchterungen oder gar Übergriffen geschützt werden.

Mitglieder militanter Gruppierungen stellen sich regelmäßig vor Krankenhäusern auf, um auf Betroffene nicht nur psychologischen Druck auszuüben. Das gibt es auch in Bozen.

Erst kürzlich hatte der Supreme Court des Vereinigten Königreichs ein ähnliches Vorhaben in Nordirland gebilligt, wodurch die bereits in Gang befindliche Debatte in Schottland deutlich Fahrt aufgenommen hat. Die schottische Gesundheitsministerin, Maree Todd (SNP), kündigte an, die Regierung werde eine einschlägige Gesetzesinitiative der Grünen im schottischen Parlament unterstützen.

Eine repräsentative Umfrage hatte vor rund einem Jahr ergeben, dass rund 72% der Schottinnen eine derartige Reglementierung befürworten würden, während sich nur 7% dagegen aussprachen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Transparenz auf die Speisekarte.

Auf Initiative von Manfred Vallazza (SVP) und mit Unterstützung unter anderem von Brigitte Foppa (Grüne) könnte in Südtirol bald die Pflicht zur Herkunftsangabe einiger Hauptzutaten wie Fleisch oder Eier in der Gastronomie eingeführt werden. Interessensverbände wie der HGV oder die Handelskammer laufen gegen die geplante Maßnahme sosehr Sturm, dass sich die Frage fast von selbst aufdrängt, was es denn zu verbergen gibt. Das von der Bürokratisierung scheint mir jedenfalls ein vorgeschobenes oder zumindest stark übertriebenes Argument zu sein.

In der nahen Schweiz gibt es die Kennzeichnungspflicht schon lange, vor wenigen Jahren wurde sie ausgedehnt (etwa auf Fisch) und ich muss sagen, dass ich diese Transparenz stets als sehr angenehm empfinde. Sie ist ein Beitrag zur bewussten Ernährung, zu Regionalität und Klimaschutz sowie indirekt zu mehr Qualität.

Dass auch in Südtirol sehr viele wissen möchten, was ihnen in Kantinen und Restaurants serviert wird, zeigt die gerade veröffentlichte, im Auftrag des Bauernbundes durchgeführte Apollis-Umfrage, der zufolge 92% der Befragten eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht befürworten.155% sehr dafür, 37% eher dafür, 6% dagegen — Durchführungszeitraum September 2022

Den Vorschlag, auf Freiwilligkeit zu setzen, halte ich hingegen für eine unverschämte Verarschung. Freiwillig kann jede:r alles machen, was nicht verboten ist — die Herkunftsangabe ist »freiwillig« schon heute möglich, es würde sich also gar nichts ändern. Transparenz gäbe es weiterhin höchstens dort, wo es dem Gastbetrieb (und nicht dem Gast) nützt und Intransparenz da, wo es etwas zu verbergen gibt.

Die Kennzeichnungspflicht kann hingegen dazu führen, dass Angebote umgestellt, wenn nötig Speisekarten verkleinert, aber sorgfältiger gestaltet werden. Interessant wäre übrigens auch —nach Schweizer Vorbild — Angaben wie »Hühnerfleisch aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung« verpflichtend zu machen. Aber das Gesetz könnte freilich zu einem späteren Zeitpunkt dahingehend ergänzt werden.

Siehe auch 1›

  • 1
    55% sehr dafür, 37% eher dafür, 6% dagegen — Durchführungszeitraum September 2022
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