Die zum 1. Mai in Deutschland in Kraft getretene Namensrechtsreform regelt nicht nur Dinge wie Doppelnamen für Ehepaare und Kinder viel flexibler und damit zeitgemäßer als bisher, sondern führt auch wichtige Neuerungen für die Sprachminderheiten ein.
So können Sorbinnen fortan auf eigenen Wunsch auch weibliche Formen ihres Nachnamen tragen, wie es ihre Tradition vorsieht. Bislang konnte sich der in offiziellen Dokumenten eingetragene Name von dem eigentlichen unterscheiden, da eine weibliche »Deklination« nicht vorgesehen war. Frei wählen können Sorbinnen zudem, welche weibliche Endung sie ihrem Nachnamen geben wollen. Die unterschiedlichen Suffixe kennzeichneten früher verheiratete (meist -owa) und unverheiratete (-ec/-ic bzw. -ejc/-ojc) Frauen. Ähnlich wie die Bezeichnung »Fräulein« für Unverheiratete im Deutschen überholt ist, hat sich im Sorbschen auch der Umgang mit den entsprechenden Namensbestandteilen weiterentwickelt. Doch wer es möchte, kann die Endung auch ganz traditionell dem tatsächlichen Familienstand anpassen.
Ab sofort können Friesinnen ihren Kindern auch Ableitungen des Vornamen eines Elternteils (Patronym/Matronym) als Nachnamen geben. Heißt der Vater Johann, kann der Sohn den Nachnamen Johannsen, die Tochter den Nachnamen Johannikke tragen. Genauso kann sich der Nachname aber auch vom Vornamen der Mutter ableiten. Es ist sogar möglich, dass zwei Kinder — desselben oder unterschiedlichen Geschlechts — verschiedene Nachnamen tragen, die sich jeweils vom Vornamen des Vaters respektive der Mutter ableiten.
Angehörige der dänischen Minderheit können ihren Kindern zudem nach dänischer Tradition als ersten Bestandteil des Doppelnamens auch einen Mittelnamen erteilen. Das kann zum Beispiel der Name eines Großelternteils sein.
Somit bringt die Namensrechtsreform, die noch von der Ampel beschlossen worden war, für die autochthonen Minderheiten erhebliche Vorteile mit sich, da sie sich nicht mehr Regeln unterwerfen müssen, die für die deutschsprachige Mehrheitsgesellschaft geschaffen wurden.
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