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Lob des Amts für Landessprachen.
Beschwerdestelle

Erst kürzlich wurde ein Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) eingerichtet, das direkt bei der Abteilung Präsidium — also beim Landeshauptmann — angesiedelt ist. Somit hat Südtirol erstmals eine richtige Sprachstelle, die nach und nach mit konkreten Aufgaben betraut wird.

Seit seiner Gründung habe ich mich schon mehrmals ans AfLB gewandt, um auf Missstände hinzuweisen. In den meisten Fällen ging es um den Gesundheitsbetrieb. Die Gesamtzahl meiner Anfragen lässt sich an den Fingern einer Hand abzählen.

In allen von mir vorgebrachten Fällen hat das AfLB dabei professionell, diskret, freundlich und vor allem erfolgreich dafür gesorgt, dass die jeweiligen Missstände behoben werden konnten. In einigen Fällen hatte ich mich zuvor bereits selbst — ohne Erfolg — direkt an die jeweils betroffenen Stellen gewandt.

Über Verlauf und Abschluss der Angelegenheit wurde ich vom AfLB jeweils informiert.

Keiner der von mir beanstandeten Missstände betraf allerdings staatliche oder private Akteure. Wie erfolgreich das Amt mit derartigen Anfragen wäre, weiß ich also nicht.

Ich kann jedoch nur empfehlen, Verstöße gegen die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht dem AfLB zu melden.

Zur Verfügung stehen die gewöhnliche E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie die zertifizierte E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it.

Dabei ist das AfLB natürlich viel mehr als nur eine Beschwerdestelle.

Siehe auch ‹1

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Systematische Erhebung der Sprachentwicklung.

Auf ursprünglichen, im Laufe der Debatte angepassten Antrag (Nr. 511/21) der Freiheitlichen hat der Landtag am Mittwoch fast einstimmig beschlossen, dass das Land fortan die Sprachkenntnisse sowie die Sprachentwicklung in Südtirol — in Schule und Gesellschaft — kontinuierlich und systematisch erheben soll, um über Daten zu verfügen, die im zeitlichen Verlauf vergleichbar sind.

Koordinieren wird diesen Auftrag voraussichtlich das neu geschaffene Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB), wobei der Landtag die Zuteilung der Aufgabe an eine bestimmte Stelle bewusst der Exekutive überlassen wollte.

Die Endfassung des (mit 32 Jastimmen bei drei Enthaltungen genehmigten) beschließenden Teils beauftragt die Landesregierung,

die Vermittlung der Erst- und Zweitsprache an Südtirols Bildungseinrichtungen sowie die aktuelle Sprachkompetenz und praktizierte Sprachrealität in allen drei Volksgruppen umfassend zu erheben und künftig kontinuierlich zu monitorieren, damit die Sprachsituation in Südtirol besser bewertet und künftige Maßnahmen aufgrund der Datenlage zielsicherer getroffen werden können.

Endlich! In Südtirol wird oft und gerne politisch über die Sprachentwicklung debattiert, wobei häufig nur subjektive Eindrücke in die Diskussion einfließen. Zuverlässige und über einen längeren Zeit vergleichbare Datenreihen existieren — anders als wohl in den meisten mehrsprachigen Gebieten nicht nur in Europa — jedoch kaum.

Auch wir haben auf diesen unglaublichen Umstand immer wieder hingewiesen (‹1 ‹2 ‹3). Dementsprechend nehmen wir die Kunde, dass eine so große Mehrheit des Landtags diesen Antrag genehmigt hat, natürlich mit Genugtuung zur Kenntnis. Besser spät als nie.

Siehe auch ‹1 ‹2 / ‹3 ‹4 ‹5 / ‹6 ‹7 / ‹8

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Offizieller Bericht zur neuen Sprachstelle.

Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) hat dem Landtag zur Einrichtung des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) einen offiziellen Bericht zukommen lassen.

Die Verpflichtung zur Schaffung einer derartigen »handlungsstarken Sprachstelle« war die Landesregierung eingangen, als sie sich im Juli 2019 die einschlägige Tagesordnung von Andreas Leiter Reber (F) zueigen machte.

Es sei Absicht der Landesregierung, so der LH in dem Bericht, das Recht der Bürgerinnen auf den Gebrauch der eigenen Muttersprache in den Beziehungen zur Verwaltung zu unterstützen und sicherzustellen. Neben Zuständigkeiten im Bereich Proporz und Zwei-/Dreisprachigkeit sei dem neuen Amt auch eine Anlaufstelle für Sprachbeschwerden zugeordnet worden, wo Bürgerinnen niederschwellig Auskunft und Beratung erhielten.

Von dieser Niederschwelligkeit ist bislang allerdings noch wenig zu spüren, da die neuen Möglichkeiten nirgendwo aktiv kommuniziert werden. Auch im Netz verfügt das AfLB nur über eine trockene Kontaktseite:

Ausschnitt Kontaktseite

Dem Bericht zufolge vertieft das Amt jede bekanntgewordene Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache mit der zuständigen Behörde, die dann auch vom LH aufgefordert wird, konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deren Umsetzung werde wiederum vom AfLB überprüft und gegebenenfalls das Regierungskommissariat informiert, das — noch immer — für die Verhängung allfälliger Strafen zuständig ist.

Verletzungen können dem Amt unter der gewöhnlichen E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie unter der zertifizierten E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it zur Kenntnis gebracht werden.

Das AfLB wurde mit BLR Nr. 218/2020 eingeführt. Im Bericht des Landeshauptmanns wird fälschlicherweise BLR Nr. 208/2020 genannt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Amt für Landessprachen im Einvernehmenskomitee.

Die Gründung des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) trägt schon erste Früchte. Mit einem Repräsentanten dieses Amtes war nun nämlich erstmals auch auf Landesseite ein Beamter bei einer Zusammenkunft des sogenannten Einvernehmenskomitees anwesend.

Dieses Komitee, das wohl nur wenigen Südtirolerinnen bekannt sein dürfte, ist ein Bindeglied zwischen dem Regierungskommissariat (in Vertretung der italienischen Regierung) und dem Landtag (in Vertretung des Landes Südtirol). Seine Zuständigkeiten betreffen insbesondere die Gleichstellung der italienischen, deutschen und ladinischen Sprache in der Verwaltung sowie die Umsetzung des Proporzes. Es befindet regelmäßig über Ausnahmen bei der proporzmäßigen Besetzung öffentlicher Stellen.

Derzeit sind seine Mitglieder Präfekt Vito Cusumano und die drei Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler (SVP), Andreas Leiter Reber (F) und Carlo Vettori (A. Adige Autonomia).

Während jedoch bisher stets nur auf der Seite des Präfekten auch Beamtinnen an den Treffen beteiligt waren, gibt es nun seit Einrichtung des AfLB auch diesbezüglich ein gewisses Gleichgewicht. Dabei haben die Beamtinnen auf beiden Seiten zwar naturgemäß kein Stimmrecht, doch sie erledigen das Bürokratische, nehmen eine Beobachtungsrolle ein und sorgen dann vor allem über die Jahre für Kontinuität. Während sowohl die Präfektinnen als auch die Landtagsabgeordneten regelmäßig wechseln, sind die Beamtinnen meist deutlich länger im Amt.

Anstatt dass sich die Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre völlig neu einarbeiten müssen, kann so nun das AfLB dafür sorgen, dass es einen reibungsloseren Übergang gibt. Bei der Wichtigkeit der Themen, die das Komitee zu behandeln hat, kann diese Rolle kaum überschätzt werden.

Und dabei ist das nur eine von zahlreichen Funktionen und Aufgaben, die das AfLB seinem Auftrag gemäß erfüllen wird.

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Amt für Landessprachen und Bürgerrechte.
Die Sprachstelle ist da

Im Juli 2019 hatte sich die SVP eine Tagesordnung der Freiheitlichen zueigen gemacht, mit der die Schaffung einer handlungsstarken Sprachstelle gefordert wurde. Nun wurde sie — unspektakulär — als Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) eingerichtet:

Ausschnitt Kontaktseite

Das AfLB ist direkt beim Präsidium — also beim Landeshauptmann — angesiedelt und hat derzeit vier Mitarbeiterinnen. Geleitet wird sie vom ehemaligen Schulamtsleiter Peter Höllrigl.

Die im Internet aufgezählten Zuständigkeiten sind:

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Landtag für Schaffung einer Sprachstelle.

Gestern hat der Südtiroler Landtag einen wichtigen Schritt hin zu einer echten Sprachstelle gemacht, wie es sie in vielen anderen mehrsprachigen Gebieten weltweit bereits gibt.

So vereint allein die International Association of Language Comissioners Mitglieder aus dem Baskenland, Flandern, Irland, fünfmal Kanada (New Brunswick, Ontario, Nunavut und Northwest Territories sowie den gesamtstaatlichen Comissioner of Official Languages), Katalonien, Kosovo und Wales. Aber auch Québec, País Valencià, Nordkatalonien oder die Bretagne haben sich ähnliche Büros gegeben.

Die einschlägige Tagesordnung der Freiheitlichen, die sich auch die SVP zueigen gemacht hat, sieht im verpflichtenden Teil vor:

  1. die derzeit bestehende Beschwerdestelle „Verletzungen der Bestimmungen über den Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung” in eine vollständige Sprachstelle umzuwandeln und unter anderem mit folgenden Aufgaben zu betrauen:
    • a) proaktive Kontrolle und Sensibilisierung der öffentlichen Ämter, Körperschaften und Konzessionsnehmer auf die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen im Sinne des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 und anderer Gesetze, die die Sprachrechte betreffen;
    • b) Hilfe- und Beratungsstelle für Ämter, öffentliche Körperschaften, Konzessionsnehmer und Privatunternehmen in Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Zwei- und Dreisprachigkeit und darüber hinaus;
    • c) Ombudsstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Sprachrechte verletzt sehen, auch zum Zweck der Ahndung in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Stellen;
    • d) Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowohl für die Gesamtbevölkerung als auch für einzelne lnteressensgruppen (Privatfirmen, Berufskammern, Vereine, Verbände usw.);
    • e) Erfahrungsaustausch mit den Sprach- und Ombudsstellen anderer mehrsprachiger Gebiete;
    • f) den Fachwortschatz (Bistro) in den Südtiroler Amtssprachen in Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck und Bozen sowie mit der Eurac auf dem neuesten Stand halten, auf eine korrekte Implementierung achten und dementsprechende Empfehlungen zu veröffentlichen;
    • g) regelmäßige Ausarbeitung und Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten und einschlägigen Erhebungen zur Sprachsituation (z. B. in Zusammenarbeit mit dem ASTAT).
  2. Die Sprachstelle mit entsprechendem Personal und finanziellen Mitteln auszustatten.
  3. In Bälde die Zuständigkeit für die Ahndung von Zwei- und Dreisprachigkeitsverstößen im Sinne des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 einzufordern und an den Landeshauptmann zu übertragen.

Wenn dieser nunmehrige Beschluss tatsächlich und mit der nötigen Ernsthaftigkeit umgesetzt wird, handelt es sich meiner Meinung nach um einen wirklich großen Wurf. Gerade die starke Fokussierung auf Information, Kooperation, Beratung, Sensibilisierung kann sehr viel bewirken, sodass die Ahndung von Verstößen in den Hintergrund geraten könnte. So gesehen wäre dann Punkt 3 zwar wichtig, aber nicht notwendigerweise ausschlaggebend für den Erfolg der Maßnahme.

Auf hatten wir die Schaffung einer solchen Sprachstelle vor rund zwei Jahren ebenfalls angeregt.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1› 2›

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