Erst kürzlich wurde ein Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) eingerichtet, das direkt bei der Abteilung Präsidium — also beim Landeshauptmann — angesiedelt ist. Somit hat Südtirol erstmals eine richtige Sprachstelle, die nach und nach mit konkreten Aufgaben betraut wird.
Seit seiner Gründung habe ich mich schon mehrmals ans AfLB gewandt, um auf Missstände hinzuweisen. In den meisten Fällen ging es um den Gesundheitsbetrieb. Die Gesamtzahl meiner Anfragen lässt sich an den Fingern einer Hand abzählen.
In allen von mir vorgebrachten Fällen hat das AfLB dabei professionell, diskret, freundlich und vor allem erfolgreich dafür gesorgt, dass die jeweiligen Missstände behoben werden konnten. In einigen Fällen hatte ich mich zuvor bereits selbst — ohne Erfolg — direkt an die jeweils betroffenen Stellen gewandt.
Über Verlauf und Abschluss der Angelegenheit wurde ich vom AfLB jeweils informiert.
Keiner der von mir beanstandeten Missstände betraf allerdings staatliche oder private Akteure. Wie erfolgreich das Amt mit derartigen Anfragen wäre, weiß ich also nicht.
Ich kann jedoch nur empfehlen, Verstöße gegen die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht dem AfLB zu melden.
Zur Verfügung stehen die gewöhnliche E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie die zertifizierte E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it.
Dabei ist das AfLB natürlich viel mehr als nur eine Beschwerdestelle.
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