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Minderheiten brauchen endlich internationalen Schutz.

Kein Geringerer als Fernand de Varennes, seines Zeichens UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, hielt gestern an der Eurac in Bozen die jährliche Vorlesung über Minderheitenrechte.1Annual Minority Rights Lecture Dabei zeichnete er ein relativ düsteres Bild über den aktuellen Zustand des Minderheitenschutzes und plädierte für neue, rechtlich bindende und einklagbare Maßnahmen.

Er verglich Minderheiten mit dem Harry-Potter-Charakter Lord Voldemort, dessen Namen fast niemand auszusprechen wagte, wohingegen er meist als »Der, dessen Name nicht genannt werden darf« bezeichnet wurde. Das Wort »Minderheit« sei — als ob es sich um ein gefährliches Konzept handle — sogar bei den Vereinten Nationen eine Art Lord Voldemort.

Wie er in einem Bericht angeprangert habe, sei es zum Beispiel im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung vorsätzlich wieder aus der umfassenden Liste der vulnerablen Gruppen gestrichen worden. Doch genauso würden Minderheiten in vielen anderen Bereichen der Vereinten Nationen fehlen, weil viele Staaten grundsätzlich nicht über dieses Thema sprechen wollten.

Diskriminiert unter Diskriminierten

Minderheiten seien deshalb nicht in demselben Ausmaß durch internationales Recht geschützt, wie es die meisten anderen empfindlichen Gesellschaftsgruppen sind — und zwar durchaus auch in Europa.

In den späten 1980er und in den 1990er Jahren habe es noch viel Zuversicht gegeben. Aufgrund des Zusammenbruchs von Jugoslawien, des Kriegs in Bosnien, aber auch der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Korsika, Baskenland oder Nordirland sei viel politische und intellektuelle Energie in die Frage des Minderheitenschutzes geflossen. Daraus seien die Deklaration über Minderheitenrechte2Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
oder sprachlichen Minderheiten angehören
(UNO), das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (beide: Europarat) oder das Mandat des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten (OSZE) hervorgegangen, aber auch das Kriterium des Minderheitenschutzes als Voraussetzung für die Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten.

Im damaligen historischen Kontext sei allen klar gewesen, dass Schritte gesetzt werden mussten. Damit sei ein Versprechen, eine Verheißung ausgesprochen worden, der damals viele vertraut hatten. Sie für Verpflichtungen zu halten, sei naiv gewesen — und auch er selbst sei darauf reingefallen.

Die UN-Deklaration sei kein rechtlich bindendes Dokument, kein Vertrag, sondern ein politisches Statement. Auch das Rahmenabkommen sei nur das: ein Rahmen. Und in der Charta der Minderheitensprachen stehe sogar ausdrücklich, dass kein Individuum und keine Gemeinschaft auf ihrer Grundlage Rechte geltend machen können. So könne beim EGMR keine der beiden Vorlagen des Europarats eingeklagt werden. Vielmehr gebe es leider langwierige, schwerfällige und letztendlich auch zahnlose Mechanismen, mit denen die Unterzeichnerstaaten lediglich unterstützt werden, ihre Verpflichtungen umzusetzen.

Zahlreiche Minderheiten beklagten sich darüber, dass sich Staaten über deren Rechte und über ihre eigenen Verpflichtungen so leicht hinwegsetzen können. Dies führe — laut de Varennes — zu einem großen Vertrauensverlust.

Viele hätten ihre Hoffnungen auch in die EU gesetzt, sich direkt und intensiv dort eingebracht, weil sie das Potenzial sahen, dass dadurch ihre Rechte geschützt würden. Doch erst kürzlich habe sich die Kommission einfach über die Minority-Safepack-Initiative und das EU-Parlament hinweggesetzt, weil es ihrer Meinung nach nicht nötig sei, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

In den letzten 20 Jahren sei es zu bindenden Verträgen über die Rechte von Geflüchteten, Migrantinnen, Frauen, Kindern, Behinderten und anderen Gruppen gekommen. Für Minderheiten gebe es aber nach wie vor nichts — und während der letzten 20 Jahre seien in diesem Bereich bei den Vereinten Nationen nicht einmal symbolische Initiativen ergriffen worden.

Bei der UNO gebe es Allianzen und Netzwerke jeder Art, an denen neben Staaten auch NROs beteiligt seien und die die Unterstützung der Rechte von Kindern, indigenen Völkern, Migrantinnen, Menschen afrikanischen Ursprungs zum Ziel haben. Ja sogar für Bauern gebe es ein Netzwerk — jedoch nicht für Minderheiten.

Selbst von den freiwilligen Fonds, in die Staaten einzahlen können, um marginalisierte Gruppen zu fördern, seien Minderheiten ausgeschlossen. Es gebe welche für viele verschiedene Zwecke, aber eben nicht für diesen.

Vor allem für Menschen, die der LGBT-Community angehören, sei während der letzten Jahre von der UNO viel gemacht worden. Neben Kampagnen seien zum Beispiel auch Verhaltensstandards für Unternehmen veröffentlicht worden, um die Diskriminierung von LGBT-Personen zu bekämpfen. Das seien extrem wertvolle Ansätze und auch nötige Programme und Initiativen, von denen es während der letzten drei Jahrzehnte jedoch für Minderheiten keine einzige gegeben habe.

Trotz eines Leitfadens von 2013 ist der Versuch, die Rechte von Minderheiten bei den Vereinten Nationen zu etablieren und einzubinden, fast vollständig gescheitert. Minderheiten sind in großem Umfang und wie nie zuvor mit Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Aufrufen zu Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass es einen Rückschritt bei der Anerkennung und beim Schutz der Menschenrechte von Minderheiten gegeben hat.

– Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, September 2022

Übersetzung von mir

Viele Minderheiten würden aufgrund ihres sprachlichen, ethnischen oder religiösen Hintergrundes als »nicht dazugehörig« betrachtet, manchmal sogar als Gefahr. Die meisten Staatenlosen weltweit gehörten Minderheiten an. Und die Anzahl der Konflikte wachse in einem seit Jahrzehnten nicht mehr gesehenen Ausmaß; die meisten davon seien innerstaatlich und davon wiederum beträfen die meisten Minderheiten.

Ferner gebe es durch die sozialen Medien einen Anstieg an Desinformation, falscher Berichterstattung und Hatespeech — sowie der Auswirkungen von Hatespeech auf die Realität. Denn Worte seien bedeutsam und könnten zu Taten führen. Da wo Daten verfügbar sind, zeigten sie, dass Minderheiten besonders häufig Ziel von Hassrede seien.

Er selbst sei aber zum Schluss gelangt, dass in der internationalen Gemeinschaft geleugnet werde, dass Minderheiten besonders betroffen sind.

Was nötig ist

Seiner Meinung nach gebe es jedoch — auch dank der klaren Stellungnahme des UN-Generalsekretärs — die Bereitschaft, über einen neuen Vertrag zumindest nachzudenken.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, mit denen de Varennes sich intensiv ausgetauscht hat, seien ohnehin der einhelligen Meinung, dass rechtlicher Schutz für Minderheiten überfällig sei.

Schließlich seien Minderheiten die letzte große Gruppe in der UNO, für die es keine spezifischen Mechanismen oder Initiativen zur Stärkung ihrer Menschenrechte gibt. Es existieren kein permanentes Forum und kein freiwilliger Fonds. Menschen verzweifelten, verlören die Geduld und das Vertrauen in die Vereinten Nationen und in andere internationale Organisationen, weshalb ganz dringend gehandelt werden müsse.

Es brauche also einen rechtlich bindenden Vertrag über die Rechte von Minderheiten, um die Staaten und nichtstaatliche Akteure zu leiten. Das wäre eine Gelegenheit, den Aktivismus von Minderheiten, Diplomatie und Expertise zu kanalisieren. Dazu müsse der Ansatz übernommen werden, der auch im Falle der indigenen Völker gewählt wurde: Nichts über sie ohne sie. Minderheiten seien also in die Ausarbeitung von Normen, die ihr Leben beeinflussen, direkt einzubinden.

Wie im Falle der indigenen Völker oder der Menschen afrikanischer Abstammung sei zudem auch für Minderheiten ein permanentes Forum notwendig.

Natürlich müsse ferner über Autonomiearrangements gesprochen werden, wie zum Beispiel Südtirol bereits eines habe. Und nicht zuletzt sei das Problem der Intersektionalität zu berücksichtigen, weil etwa Menschen, die einer Minderheit und einer weiteren vulnerablen Gruppe (z.B. Frauen, LGBT…) angehören, für Diskriminierung noch anfälliger seien.

All das könne heute wie ein Traum erscheinen, da wir wieder in einer besonders dunklen Zeit lebten. Manche Staaten seien absolut dagegen, über Minderheiten auch nur zu reden. Und dennoch könne — in Anspielung wohl auf die 1980er und 1990er Jahre, als Gewalt zu Engagement geführt hatte — genau ein so schwieriger historischer Kontext der richtige Zeitpunkt sein, eine so wichtige Veränderung herbeizuführen.

Siehe auch 1›

  • 1
    Annual Minority Rights Lecture
  • 2
    Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
    oder sprachlichen Minderheiten angehören
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Separatismus von Meinungsfreiheit gedeckt.
Europarat

Am 6. Oktober hat der Europarat ein wichtiges Dokument veröffentlicht, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Politik behandelt und die einschlägigen Positionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der Parlamentarischen Versammlung, der Venedig-Kommission und des Kommissärs für Menschenrechte zusammengefasst werden.

Ausdrücklich wird darin auch mehrmals auf das Recht eingegangen, die staatliche Unabhängigkeit einer europäischen Region zu fordern.

Der EGMR habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur auf »Informationen« oder »Ideen« anwendbar sei, die mit Zustimmung aufgenommen, als harmlos angesehen oder mit Gleichgültigkeit betrachtet werden, sondern auch auf jene, die beleidigen, schockieren oder verstören (vgl. ‹1). Das erforderten der Pluralismus, die Toleranz und Offenheit, ohne die es keine demokratische Gesellschaft geben könne.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geböten, dass auch politische Ideen vertreten werden dürfen, die die herrschende Ordnung in Frage stellen, solange dies auf friedlichem Wege geschieht. Jede Person habe das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, deren Umsetzung Verfassungsänderungen erfordern würde, es sei denn, diese Vorschläge wären gegen demokratische Grundprinzipien oder gegen die Menschenrechte gerichtet. Vom Recht auf freie Meinungsäußerung seien Aufrufe zur Umwandlung einer zentralistischen in eine föderalistische Verfassung und umgekehrt ebenso gedeckt wie Vorschläge, die die rechtlichen Anerkennung und die Zuständigkeiten von lokalen und regionalen Gebietseinheiten betreffen, einschließlich Forderungen nach mehr Autonomie und sogar Unabhängigkeit.

Politikerinnen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für Aussagen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind, verhaftet werden, erfüllten die Definition von »politischen Häftlingen« und seien ohne Verzug auf freien Fuß zu setzen.

Grenzen setzen die Organisationen und Institutionen des Europarats, dessen Hauptaufgaben in der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit liegen, der politischen Redefreiheit, wo sie anderen Grundrechten Schaden zufügen könnte. Nicht geschützt seien beispielsweise antisemitische und diskriminierende öffentliche Äußerungen, Hetze gegen Menschen und Gruppen aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder politischer Einstellung sowie Aufrufe zum gewaltsamen Umsturz demokratischer Institutionen.

Bei der Einschränkung separatistischer Äußerungen unterscheide der EGMR klar zwischen Forderungen, die keine Anstiftung zu Gewalt, bewaffnetem Widerstand, Aufständen und Hetze darstellen — und denen, die die Verübung gewaltsamer Straftaten nahelegen oder billigen. Nur letztere seien nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10) gedeckt.

Dass Aufrufe zu Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat nicht von den Menschenrechten geschützt werden, gilt aber unabhängig von der damit verbundenen politischen Forderung.

Selbst wo die politische Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf, sei diese Möglichkeit sparsam und restriktiv zu handhaben, streng zu überprüfen und die Tatbestände präzise zu definieren. Ungenaue Formulierungen (wie »Moral«, »Ehre und Würde«, »Friede und Zusammenleben«, »Verbindungen zu Terrororganisationen«, »religiöser Fanatismus«, »indirekter Aufruf zur Diskriminierung« oder »Falschinformationen«) seien demnach zu vermeiden. Insbesondere sei auch der Begriff »Hassrede« sehr eng auszulegen und nicht auf — auch scharfe — Kritik an Regierung, Institutionen und ihren Methoden und Praktiken, Forderungen nach radikaler Veränderung, weitreichender Autonomie oder Unabhängigkeit einer Region auszudehnen.

Das Dokument wurde nur wenige Tage nach der Parlamentswahl in Italien veröffentlicht und kommt somit zum richtigen Zeitpunkt. An der Macht sind in Rom nun die, die in Vergangenheit die gewaltsame Unterdrückung separatistischer Bewegungen beklatscht (‹1 ‹2) — und immer wieder in Zweifel gezogen haben, dass Abspaltungsforderungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Währenddessen sind sie regelmäßig selbst durch hetzerische, rassistische, diskriminierende, minderheitenfeindliche Äußerungen aufgefallen, die — wennschon — zu sanktionieren wären.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Europarat: Neues Ungemach für Spanien.
Politische Gefangene // Schaden für EU

Erst vor wenigen Tagen hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die vom EU-Parlament aufgehobene Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín vorläufig wiederhergestellt, was ein Omen für den Ausgang des Einspruchs der drei katalanischen Abgeordneten sein könnte.

Und nun hat der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des (nicht zur EU gehörenden) Europarats die vorläufige Fassung eines Berichts veröffentlicht, der neues Ungemach für Spanien — indirekt aber auch für die EU insgesamt — bedeutet. In dem Dokument, für das Boriss Cilevičs (Sozialisten, Demokraten und Grüne) als Berichterstatter verantwortlich zeichnet, wird die Verfolgung von Politikerinnen am Beispiel der Türkei und Spaniens behandelt. Allein schon diese Aneinanderreihung sorgte bei Richtervereinigungen wie der Àgora Judicial berechtigterweise für große Besorgnis. Doch zudem sind in der Stellungnahme des Ausschusses folgende direkt an Spanien gerichtete Forderungen enthalten:

  • Die Reform der Tatbestände der Rebellion und des Aufruhrs.
  • Die Begnadigung bzw. Freilassung der katalanischen Politikerinnen, die wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 einsitzen sowie die Einstellung der Auslieferungsbemühungen für die im Ausland aufhältigen Politikerinnen.
  • Die Einstellung der Verfolgung von Beamtinnen im Zusammenhang mit dem Referendum sowie der Verzicht auf rechtliche Konsequenzen für Politikerinnen, die mit symbolischen Aktionen ihre Solidarität mit den Gefangenen zum Ausdruck gebracht haben.
  • Den Tatbestand der Veruntreuung nur dann anzuwenden, wenn reale und quantifizierbare Verluste für das Staatsbudget entstehen.
  • Die katalanischen Politikerinnen nicht dazu zu drängen, ihren politischen Ansichten abzuschwören, um in den Genuss von Haftbegünstigungen zu kommen.
  • Mit allen katalanischen politischen Kräften in einen Dialog zu treten, um die Qualität der spanischen Demokratie zu stärken.

Dass diese wahrliche Bombe mit einigen Hinweisen auf Spanien als lebendige Demokratie und auf die Verfassungswidrigkeit des Referendums gespickt ist, veranlasste das spanische Außenministerium zu einer surrealen Note, in der es nahezu euphorisch behauptet, dass der Ausschuss für Recht und Menschenrechte das Vorgehen Spaniens bestätige. Indes ist die Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) eigenen Aussagen zufolge einem Straferlass zugeneigt, der wohl die sich abzeichnende Blamage begrenzen soll.

Vergeblich hatten bisher unter anderem die UNO (Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen) und verschiedene Menschenrechtsorganisationen (wie Amnesty International) die Entlassung der politischen Gefangenen aus der Haft gefordert. Russland, China oder Aserbaidschan nahmen bereits auf die Situation der katalanischen Gefangenen Bezug, um ihre eigene Politik zu rechtfertigen.

Dennoch stand die Europäische Union als Club der Nationalstaaten bisher immer an der Seite der Zentralregierung in Madrid — und weigerte sich, sich in die angeblich innere Angelegenheit Spaniens einzumischen. Dass dadurch ihre Glaubwürdigkeit massiven Schaden nehmen würde, war vorprogrammiert. Zu allem Überfluss machte Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen (EVP) gerade den katalanischen Hardliner Josep Borrell (S&D) zum Außenbeauftragten.

Die Stellungnahme des Menschenrechtsausschusses könnte explosive Folgen haben. So gehört auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der sich ebenfalls mit der Verfolgung der Katalaninnen befassen wird, zum Europarat. Zwar ist der Gerichtshof keineswegs an den Bericht gebunden, gänzlich unbeeindruckt lassen wird er ihn aber wahrscheinlich nicht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 / ‹5 ‹6 | 1›

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STF: Repressione continua.

È di qualche giorno fa la notizia che la Cassazione avrebbe confermato la condanna di Süd-Tiroler Freiheit (STF) per il manifesto con la scopa che spazza via il tricolore, e che il partito intenderebbe rivolgersi alla Corte europea dei diritti dell’uomo.

Ora si apprende che, su denuncia dell’Ordine dei medici sudtirolese, la magistratura di Bolzano chiede il rinvio a giudizio dei responsabili di STF anche per il manifesto sui medici monolingui. Incriminati inoltre l’agenzia pubblicitaria che ha ideato il manifesto e perfino la ditta di affissioni, cosa forse ancor più sconvolgente.

In uno stato che vorrebbe essere democratico e di diritto è estremamente preoccupante che le opinioni, anche quelle più dure, controverse e degne di disapprovazione, vengano perseguite penalmente. A maggior ragione quando, come sappiamo, al contempo quelle che si pongono esplicitamente al di fuori dell’arco democratico vengono regolarmente protette e trattate nel più garantista dei modi ‹1 ‹2 ‹3.

L’ennesimo procedimento nei confronti di STF, oltre a una vergogna per l’Ordine dei medici, dovrebbe rappresentare anche l’occasione per tutte le forze democratiche del Sudtirolo di esprimersi chiaramente a favore della libertà di espressione e contro la giudizializzazione della politica.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Besenplakat: STF ruft Straßburg an.

Während sich die Südtiroler Landesregierung des Slappings schuldig macht, zieht die STF vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, um eine anachronistische Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bekämpfen.

Vor nunmehr zehn Jahren hatte Staatsanwalt Guido Rispoli ein provokatives Plakat der Partei beschlagnahmen lassen, auf dem ein Besen zu sehen ist, der die italienische Flagge beseitigt. »Verunglimpfung!« hieß es damals. Und Verunglimpfung lautet der Vorwurf bis heute: Zwar hätte die STF aufgrund des Schneckentempos der Justiz von den sonderbaren Verjährungsregeln in Italien profitieren können — doch darauf hat sie freiwillig verzichtet.

So wurde jetzt ihre Verurteilung vom Kassationsgericht bestätigt.

Das ist aber nur ein erforderlicher Zwischenschritt zum Ziel, durch den Gang zum EGMR einen Präzedenzfall zu schaffen, damit ähnliches in Zukunft nicht mehr passieren kann. Rechtsanwalt Nicola Canestrini ist guter Dinge, dass dies gelingen kann.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 | 1›

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Leugnung der Shoah ist keine zu schützende Meinung.
EGMR-Urteil

Die Leugnung des Holocausts ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor wenigen Wochen in einem wegweisenden Urteil einstimmig fest. Geklagt hatte der deutsche Neonazi Udo Pastörs (NPD), der 2010 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern unter anderem von »sogenanntem Holocaust«, »Auschwitzprojektion«, »Betroffenheitstheater« und »einseitigem Schuldkult« gesprochen hatte. Gerichte in Schwerin und Rostock verurteilten ihn daraufhin zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und einer Geldbuße von 6.000 Euro. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Einspruch von Pastörs 2014 ab.

Die Straßburger Richterinnen stellten fest, dass Pastörs’ Worte den Werten der Menschenrechtskonvention widersprechen. Seine Verurteilung könne also kein Verstoß gegen die Konvention sein.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Spanien-Italien und die Menschenrechte.
Umsetzung von EGMR-Urteilen

Den Anführerinnen der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung steht nach der — womöglich menschenrechtswidrigen — Verurteilung zu insgesamt rund 100 Jahren Haft innerstaatlich keine weitere Instanz mehr offen, wiewohl noch eingeschränkte Rekursmöglichkeiten vor dem Höchstgericht selbst und vor dem Verfassungsgericht bestehen.

Oriol Junqueras, Carme Forcadell, Jordi Sànchez, Jordi Cuixart, Raül Romeva, Josep Rull, Jordi Turull, Dolors Bassa und Joaquim Forn können jetzt aber auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hoffen, wiewohl dort ein Urteil noch Jahre auf sich warten lassen könnte. Falls er die Haftstrafen als übertrieben lang oder gar unzulässig einstuft, kann er die sofortige Freilassung und auch eine Entschädigung anordnen. Spanien wird dem — statistisch gesehen — mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachkommen:

Doch während Madrid EGMR-Urteile fast ausnahmslos (zu 95,3%) umsetzt, hinkt Rom (60,6%) in der Statistik weit, weit hinterher. Nur Aserbaidschan und die Ukraine setzen einen noch geringeren Anteil der Urteile um, während selbst unvollständige Demokratien wie Russland und die Türkei klar besser abschneiden.

Damit ist Italien auch einer der wichtigsten Akteure bei der Aushöhlung der Autorität des EGMR, der maßgeblich auf die Mitarbeit der einzelnen Staaten angewiesen ist, um der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Durchbruch zu verhelfen.

Erschreckend demnach: Wären die Separatistinnen in Italien verurteilt worden — oder geschähe etwas Ähnliches in Südtirol — müsste die Hoffnung auf das Straßburger Gericht (und somit auf die Menschenrechte!) wohl deutlich bescheidener ausfallen.

Gleichzeitig ist das auch eines von vielen Beispielen für Abspaltungsgründe, die Südtirol nützen würden, ohne Italien zu schaden (win – no lose): Wären wir unabhängig, könnten wir uns dafür engagieren, EGMR-Urteile schneller und zuverlässiger umzusetzen. Was nicht schwierig wäre. Für das restliche Italien würde sich dadurch kaum etwas verändern.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 | 1›

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Autorinnen und Gastbeiträge

Una svolta inquietante nella Spagna postfranchista.

Per gentile concessione dell’autrice riproponiamo qui un articolo apparso sul Manifesto del 15 ottobre.

di Donatella Di Cesare*

La parola chiave della sentenza emessa dalla Corte Suprema spagnola è sedición, sedizione, cioè la rivolta pubblica contro l’autorità. Ma le pene sono talmente pesanti che, malgrado ogni smentita, dietro sembra risuonare il reato di ribellione, vale a dire uso della violenza anticostituzionale. Il che è in linea con tutto il processo contro gli esponenti dell’indipendentismo catalano, un processo durato due anni, durante i quali gli imputati, costretti al carcere preventivo, non hanno potuto far valere i loro diritti.

Particolarmente significative sono la condanna a 12 anni inflitta a Carme Forcadell, filologa e attivista politica, ex presidente del Parlament catalano e quella a 13 anni, la più alta di tutte, con cui è stato punito Oriol Junqueras, ex vicepresidente del governo catalano, leader del partito di Sinistra repubblicana (Esquerra Republicana). Alla sedizione si aggiunge il reato di malversazione, cioè l’utilizzo di fondi pubblici impiegati per il referendum del 2017. Occorre ricordare che ad essere colpiti sono anche i rappresentanti della società civile accusati di «disobbedienza». Il bersaglio è tutto l’indipendentismo catalano. Ada Colau, sindaca di Barcellona, ha parlato giustamente di «sentenza crudele». Le manifestazioni di protesta riempiono le strade della Catalogna, da Girona a Lleida, mentre sono previste anche azioni di sabotaggio.

Come il carcere preventivo non ha aiutato ad affrontare il problema, così questo giudizio finirà per aggravare ed esasperare il conflitto trasferendolo alla Corte europea e ai tribunali internazionali.
Il verdetto segna una svolta inquietante nella storia della Spagna postfranchista. Comunque si voglia valutare la complessa questione catalana, è indubbio infatti che si è trattato di un processo politico, dove sono state giudicate anzitutto le idee. E questo è inaccettabile in una democrazia.

Pesa in tutta la vicenda il ruolo ambivalente giocato dal Partito socialista di Pédro Sanchez che alla fin fine non si è impegnato a trovare una via d’uscita, come dimostrano le richieste di condanna presentate dalla Procura e dall’Avvocatura di Stato, cariche nominate dal governo. Tutto ciò avrà importanti conseguenze sulle prossime elezioni spagnole del 10 novembre. Non si può escludere che ne approfitti non tanto il Partito popolare, quanto l’ultradestra di Vox, il partito erede di Francisco Franco, guidato ora da Santiago Abascal, che al motto di «Prima gli spagnoli!», oltre ad abolire l’aborto e mettere fuori legge le organizzazioni femministe, vuole chiudere i porti ai «clandestini», autorizzare solo lo spostamento di popoli di lingua e cultura ispanica e soprattutto eliminare le autonomie. Il che deve far riflettere sulla collocazione politica dell’indipendentismo catalano attaccato da un inquietante fronte reazionario come non si era mai visto negli ultimi decenni.

Emerge oggi, attraverso questo verdetto, quanto gli Stati-nazione europei siano un ostacolo alla vita dei popoli, producendo conflitti interni, fomentando il sovranismo, richiedendo neppure troppo tacitamente la pulizia etnica alle frontiere.

Emblematico è proprio lo Stato-nazione spagnolo con le sue differenze linguistiche e culturali, che dovrebbero arricchirlo, e la sua aspirazione a una fantomatica identità. Proprio questo è il tema che la sinistra antisovranista dovrebbe ripensare.

L’Europa avrebbe dovuto diventare una nuova e flessibile forma politica sovranazionale, capace proprio per ciò di ospitare al suo interno le autonomie, garantendo i diritti attraverso una nuova cittadinanza, aperta anche ai migranti. È rimasta invece un coacervo di Stati-nazione in continua competizione, sempre più ripiegati su se stessi e gelosi della propria sovranità.
Nell’Europa attuale, che ha chiuso un occhio, anzi due, sull’annessione della Crimea, la questione catalana, pur non essendo l’unica, ha un valore simbolico. Anzitutto per quella grande tradizione democratica che la Catalogna rappresenta. Ma anche perché il conflitto non ha tanto connotati protonazionali (anche se non mancano frange identitarie), quanto postnazionali. Questo spiega perché mette in discussione il tema dello Stato, tocca l’Europa, investe la democrazia, richiede una risposta internazionalista.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 | 1› 2›

*) Donatella Di Cesare, allieva di Hans-Georg Gadamer, è ordinaria di Filosofia alla Sapienza di Roma, saggista ed editorialista per il Manifesto e per l’Espresso.

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